IGF Ingenieurgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH

Baumschulenweg 48, 15236 Frankfurt (Oder), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 703
Vorher
IGF Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur Frankfurt(O) GmbHIGF Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur Frankfurt (Oder) GmbH
Eingetragen
14.10.2005
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Ausführung ingenieurmäßiger Beratung, Planungen und Bauleitungen der Wasser - und Abfallwirtschaft, Infrastruktur sowie des Hoch- und Tiefbaus und die Ausführung der damit verbundenen Nebentätigkeiten. Entwicklung von Bebauungs- und Flächennutzungsplanentwürfen, Grundstückserschließungsmaßnahmen von Gewerbe-, Industrieansiedlungen, Tief-, Straßenbau-, Brücken- und Hochbaumaßnahmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Wolff
seit 22.1.2025
Geschäftsführer
Lutz Schimke
seit 21.3.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Frankfurt (Oder)
14.000 €
50.00%
Neuzelle
14.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IGF Ingenieurgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH (vormals: IGF Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur Frankfurt (Oder) GmbH)

Frankfurt (Oder)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.663,00 12,00
II. Sachanlagen 20.204,00 12.894,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 477.800,00 300.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 150.410,18 179.148,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 268.001,11 278.959,38
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 19.412,84 31.485,59
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 17.000,00 20.900,00
SUMME Aktiva 964.491,13 824.299,24

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 28.000,00 28.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag 460.420,96 326.412,41
III. Jahresüberschuss 118.683,88 134.008,55
IV. buchmäßiges Eigenkapital 607.104,84 488.420,96
B. RÜCKSTELLUNGEN 238.167,30 261.736,79
C. VERBINDLICHKEITEN 119.218,99 74.141,49
SUMME Passiva 964.491,13 824.299,24

Anhang zum Geschäftsjahr 2023

IGF mbH, Frankfurt (Oder), Baumschulenweg 48, 15236 Frankfurt Oder

Registergericht: Frankfurt (Oder)

HRB 703

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Einzelne Positionen

II. Verbindlichkeitenspiegel

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbH

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

E. Sonstige Angaben

I. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

II. Sonstige Pflichtangaben

III. Geschäftsführungsorgane

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

2.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

3.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.

Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

7) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.

Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253I 1, III HGB9). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

4.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen und der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

7) Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 801 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

8) Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§253 I 1 HGB).

9) Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

10) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

11) Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 28 %.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 400%.

12) Rückstellung für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

13) Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

14) Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

15) Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 i HGB).

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Einzelne Positionen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v. € 4.190,50 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vorjahr: T € 7).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

durchschnittlicher Marktzins von 5,15% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"

Die sonstigen Rückstellungen betragen
davon entfallen auf: 158.595,00
Bundesanzeiger 430
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 8.530
FIBU Endabrechnung 2023 850
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 2023 6.000
Finanzbuchhaltung 12/2023 695
Fremdleistungen 34.100
Garantierückstellung 23.300
Nachtrag HP 6.380
Berufsgenossenschaft 2023 500
Mathematische Gutachten Rechnung 310
Tantieme 72.700
Urlaubsrückstellung 4.800

II. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 V I HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)

Art der Verbindlichkeit RLZ bis 1 Jahr RLZ von 1-5 Jahre RLZ > 5 Jahre davon gesichert Summe
gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
aus Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 45.851,43 0,00 0,00 0,00 45.851,43
Schuldwechsel 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 73.367,56 0,00 0,00 0,00 73.367,56
Zusammen: 119.218,99 0,00 0,00 0,00 119.218,99

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

Zum Bilanzstichtag existierten keine Forderungen oder Verbindlichkeiten im Sinne des § 42, III GmbHG.

IV. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB für die in Verbindung mit § 268 VII HGB Angaben im Anhang zu machen und anzugeben sind:

Nr. 1. - die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen, à keine

Nr. 2. - dabei die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten à keine

Nr. 3. - dabei Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils gesondert zu vermerken. à soweit vorhanden, bereits genannt.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

E. Sonstige Angaben

II. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13 (Vorjahr: 10) Arbeitnehmer beschäftigt.

III. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Michael Reiß und Herrn Lutz Schimke geführt. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

F. Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 118.683,88 EUR soll mit dem Gewinnvortrag von 460.420,96 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werde.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Geschäftsführer Michael Reiß

Geschäftsführer Lutz Schimke

Feststellung des Jahresabschlusses

 

Frankfurt Oder, 12.12.2024

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