19 Zoll-Tec
GmbH
Gensingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.527,00 |
2.442,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.522,00 |
2.437,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
433.367,81 |
349.820,88 |
| I.
Vorräte |
141.834,81 |
143.534,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.313,40 |
79.308,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.000,00 |
1.200,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
164.219,60 |
126.977,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.935,32 |
4.072,77 |
| Aktiva |
438.830,13 |
356.335,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
310.331,11 |
266.594,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
78.815,94 |
78.815,94 |
| III.
Gewinnvortrag |
137.778,40 |
70.168,30 |
| IV.
Jahresüberschuss |
43.736,77 |
67.610,10 |
| B.
Rückstellungen |
26.606,00 |
19.550,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.893,02 |
70.191,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
101.893,02 |
70.191,31 |
| Passiva |
438.830,13 |
356.335,65 |
Anhang
A.
Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Die Gesellschaft 19 Zoll-Tec GmbH mit Sitz in 55457
Gensingen wurde am 27. August 2012 gegründet und ist
beim Amtsgericht Mainz unter der Registernummer HRB 44220
eingetragen.
Der Jahresabschluss der 19 Zoll-Tec GmbH zum
31.12.2023 wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie
unter Berücksichtigung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff.
HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung sowie den Anhang.
Die Aufstellung erfolgte nach den Kriterien einer
kleinen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB). Die
Gesellschaft nimmt größenabhängige
Erleichterungen nach § 274a HGB und § 288 Abs. 1
HGB in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden /
Sonstiges
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Diese erfolgten
unter der Annahme der Unternehmensfortführung,
ausgerichtet an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Vorschriften des geänderten bzw. neuen
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, die erstmals in
Jahresabschlüssen anzuwenden sind, die nach dem
31.12.2015 beginnen, wurden berücksichtigt (Art. 75
Abs. 2 EGHGB).
Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren)
bewertet.
2. Sachanlagen
Sachanlagenwurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer (Nutzungsdauer zwischen 3 und 11 Jahren)
linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagenvermögens (Anschaffungskosten bis 800,00
€) sind im Jahr des Zugangs in voller Höhe
aufwandswirksam in Abgang gebracht worden. Beide Methoden
sind mit dem Handelsrecht konform. Sonderabschreibungen
nahm die Gesellschaft nicht in Anspruch.
Umlaufvermögen
1. Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Für Bewertungsabschläge, die das
allgemeine Kreditrisiko angehen, bestand kein Anlass.
3. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben
erfasst, soweit der abzugrenzende Einzelposten Aufwand
für künftige Perioden darstellt.
Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden nach § 253 Abs. 1
HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die passivierten Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiteni. H. v.
101.893,02 € (Vorjahr: 70.191,31 €) wurden mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus zwei Leasing-Verträgen ergeben sich
insgesamt Zahlungsverpflichtungen in Höhe von
20.189,00 € (Vorjahr: 12.349,88 €). Die
Restlaufzeiten zum Bilanzstichtag betragen zwischen 17 und
40 Monaten. Im Folgejahr fließen aus den
Verträgen liquide Mittel in Höhe von 7.092,00
€ (Vorjahr: 7.489,32 €) ab. Der verbleibende
Betrag von 20.189,00 € (Vorjahr: 12.349,88 €)
verteilt sich auf die Jahre 2023 bis 2027.
C.
Weitere Angaben zur Bilanz
1. Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht
vorgenommen (§ 285 Satz 1 Nr. 25 HGB).
D.
Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Übrige sonstige betriebliche Erträge
und betriebliche Aufwendungen
2. Diese Angaben wurden in der Gewinn- und
Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. In den übrigen
sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein
Werbekostenzuschuss in Höhe von 12.297,83 €
(Vorjahr: 14.001,53 €) enthalten.
E.
Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 9
Mitarbeiter (Vorjahr: 12) beschäftigt.
2. Haftungsverhältnisse
Neben denen in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine besonderen
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Gemäß § 251 HGB bestehen keine
Haftungsverhältnisse aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
3. Außergewöhnliche GuV-Beträge
Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung sind nicht
vorgefallen (§ 285 Satz 1 Nr. 31 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Heribert Stumm
(Gesellschafter-Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024
festgestellt.
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