Esthetic Bodyline München Handelsgesellschaft mbH
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Frei seit 16.4.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
WINBRIDGE AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WINBRIDGE Asset Management GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht zum Geschäftsjahr 20201. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die WINBRIDGE Asset Management GmbH ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a KWG mit der Erlaubnis zur Erbringung von Finanzportfolioverwaltung und setzt den Schwerpunkt auf Forex Managed Accounts. Wir sind spezialisiert auf quantitative, vollautomatisierte und digitalisierte Handelssysteme in liquiden Märkten. 2. Geschäftsverlauf und Ertragslage Das Berichtsjahr 2020 war auch bei uns geprägt von der Corona-Pandemie. Sämtliche geplante Roadshows, Veranstaltungen und auch Vororttermine mit Vermittlern und Anlegern mussten abgesagt werden, wodurch das Neugeschäft weitgehend zum Erliegen kam. Aufgrund dieser ungeplant verzögerten Geschäftsaufnahme konnte das geplante positive Ergebnis für 2020 nicht erreicht werden. Per 31. Dezember 2020 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 228 (Vorjahr: TEUR 311) erzielt. Die Verbesserung zum Vorjahr resultiert hauptsächlich aus Provisionserträgen i.H.v. TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 0) bei im Vorjahresvergleich TEUR 42 geringeren Verwaltungsaufwendungen. 3. Vermögens- und Finanzlage Es bestehen derzeit keine Forderungen. Die Bilanzsumme hat sich hauptsächlich durch Einzahlungen ins Eigenkapital durch die Gesellschafterin um TEUR 96 erhöht. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 93,8% (Vorjahr: 88,0%). Zur Sicherung der Liquidität hat die Gesellschafterin eine unbefristete Erklärung abgegeben, die WINBRIDGE Asset Management GmbH bei Bedarf mit den notwendigen finanziellen Mitteln zur Begleichung bestehender und zukünftiger Verbindlichkeiten auszustatten. 4. Investitionen In Planung ist ein UCIT Publikumsfonds nach Luxemburger Recht mit der Salus Alpha Group, für den die Gesellschaft die Finanzportfolioverwaltung übernehmen soll. 5. Prognosebericht zu Chancen und Risiken Ziel für Ende 2021 ist ein UCIT Publikumsfonds mit Regulierung in Luxemburg. Ebenfalls gilt es, den Kundenstamm in der Portfolioverwaltung mit fachgerechtem Engagement weiter auszubauen bzw. die Assets under Management so zu steigern, dass sich das Unternehmen ab 2022 trägt und nicht auf die monatliche Kostenübernahme der Muttergesellschaft WINBRIDGE AG angewiesen ist. Wir gehen für die nächsten Jahre von einem sehr starken Umsatzwachstum aus, da wir über die Zuführer bzw. Vertriebe eine sehr große Zielgruppe ansprechen. In der zweiten Hälfte 2021 konnten wir die durch Corona weitgehend abgesagten Roadshows wieder aufnehmen. Die erfreulich positive Resonanz daraus signalisiert uns, dass unsere Konzeptionen - Managed Accounts FX und UCITS-Publikumsfonds - gleichermaßen angenommen zu werden scheinen. Die positiven Effekte daraus werden sich jedoch voraussichtlich erst ab 2022 in den Zahlen wiederspiegeln. Durch den Aufbau von Personal und die Investitionen im Zusammenhang mit den Roadshows in 2021 werden für 2021 auf Basis der vorläufigen Ergebnisse für das dritte Quartal 2021 und unseren Planungen weiterhin hohe laufende Kosten erwartet. Vor diesem Hintergrund erwarten wir für 2021 einen Jahresfehlbetrag leicht über dem Vorjahr. Eine dauerhafte Existenzsicherung der Gesellschaft kann ausschließlich durch rechtzeitiges Erkennen von Risiken und entsprechendes Handeln erfolgen. Die operationellen Risiken sind im Organisationshandbuch aufgenommen und bewertet. Die laufende Geschäftstätigkeit wird auf die dort verankerten Richtlinien überprüft. Operationelle Risiken (Reputationsrisiken, Personalrisiken, rechtliche Risiken, IT Risiken) werden grundsätzlich als wesentlich eingestuft. Aufgrund der gerade erst anlaufenden Geschäftstätigkeit werden sie jedoch als eher gering eingestuft. Die Risikotragfähigkeit des Instituts ist gegeben. Den Liquiditätsrisiken wird durch tägliche Überwachung der Geschäftskonten und zur Zeit noch durch die oben genannte Liquiditätsausstattung durch die Muttergesellschaft entgegengewirkt. 6. Ausblick Die WINBRIDGE Asset Management GmbH wird das Geschäftsfeld der standardisierten Vermögensverwaltung weiter ausbauen und zielt auf die weitere Anbindung von Vermittlern / Beratern als Zuführer zu dieser standardisierten Verwaltung. Zukünftig werden auch Sparpläne dazu dienen, uns breiter aufzustellen und neue Kundengruppen anzusprechen. Der Nachhaltigkeitsansatz wird weiterhin ein Schwerpunkt der Unternehmensausrichtung sein.
München, den 8. Oktober 2021 WINBRIDGE Asset Management GmbH Daniel Frei, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangangabenI. Angaben zur Form der Darstellung und zur Gliederung Die WINBRIDGE Asset Management GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 240303, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a KWG und hat gem. § 340 Abs. 4 HGB die Vorschriften zur Rechnungslegung von Kreditinstituten anzuwenden. Unabhängig von Größe und Rechtsform haben Rechnungslegung und Jahresabschluss den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu entsprechen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in Formblatt 1 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, die in Formblatt 3 der RechKredV bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Abweichungen in der Form der Darstellung oder in der Gliederung sind nicht vorgekommen. Änderungen gegenüber dem Vorjahr hat es nicht gegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgten gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie 340 ff. HGB i.V.m. Abschnitt 2 bis 4 RechKredV. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht vorgekommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen erfahren. Auf fremde Währung lautende Posten waren nicht enthalten. 2. Forderungen Forderungen an Kreditinstitute sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt worden. 3. Wertpapiere des Anlagevermögens Fest- und nicht festverzinsliche Wertpapiere des Finanzanlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungskosten und, soweit erforderlich, mit dem niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag bewertet. Grundsätzlich werden dauernde Wertminderungen über Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert und Wertaufholungen über Zuschreibungen maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten berücksichtigt. 3. Immaterielle Anlagewerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Herstellungskosten für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nicht angefallen. Planmäßige Abschreibungen erfolgten gem. § 253 Abs. 3 HGB linear und zeitanteilig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 wurden in voller Höhe abgeschrieben. 4. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt worden. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. 6. Eigenkapital Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und setzt sich aus dem Stammkapital, den Kapitalrücklagen (Zuzahlungen ins Eigenkapital nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und dem Bilanzverlust zusammen. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten des Jahresabschlusses Die Forderungen an Kreditinstitute sind i.H.v. EUR 142.243 (Vorjahr: EUR 65.719) täglich fällig. Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 7.950 (Vorjahr: EUR 0) bestehen aus Steuerforderungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere i.H.v. EUR 13.032 beinhalten in voller Höhe börsenfähige und zugleich börsennotierte Wertpapiere. Einer weiteren Aufgliederung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 RechKredV bedarf es somit nicht. Der Kurs der Wertpapiere lag zum Bilanzstichtag in der Summe unter den Anschaffungskosten. Es erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von EUR 788,84. Die Aufgliederungen der in der Bilanz ausgewiesenen Positionen des Anlagevermögens und ihrer Entwicklung im Geschäftsjahr wird wie folgt dargestellt: ANLAGENSPIEGEL
Die sonstigen Rückstellungen i.H.v. EUR 10.495 (Vorjahr: EUR 8.880) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sie bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prüfungskosten. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Daniel Frei, Finanzportfolioverwalter. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zugunsten des Geschäftsführers wurden nicht eingegangen. 2. Personal Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich neben dem Geschäftsführer einen weiteren Mitarbeiter beschäftigt. 3. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr beträgt voraussichtlich Euro 10.450,00 inkl. Umsatzsteuer (Abschlussprüfung Euro 7.450,00; Sonstige Bestätigungsleistungen Euro 3.000,00). 4. Darstellung der Ergebnisverwendung
5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2020 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die sich auf die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken. Zur Sicherung der Liquidität hat die Gesellschafterin eine unbefristete Erklärung abgegeben, die WINBRIDGE Asset Management GmbH bei Bedarf mit den notwendigen finanziellen Mitteln zur Begleichung bestehender und zukünftiger Verbindlichkeiten auszustatten.
München, 8. Oktober 2021 Daniel Frei, Geschäftsführer BeschlüsseDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 3. Januar 2022 festgestellt. Auf Antrag der Geschäftsführung beschliesst die Gesellschafterversammlung einstimmig den Verlust von EUR 228.234,18 auf neue Rechnung vorzutragen.
München, den 3. Januar 2022 Unterschrift des Vorsitzenden BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die WINBRIDGE Asset Management GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der WINBRIDGE Asset Management GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der WINBRIDGE Asset Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil meines Bestätigungsvermerks.
Bad Hersfeld, 8. Oktober 2021 B
+ H Deutsche Revisionsgesellschaft mbH
Johanna Bolender, Wirtschaftsprüferin |
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