NTR
GmbH
Nußloch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.418.668,00 |
5.592.389,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.418.518,00 |
5.592.239,00 |
| II.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.734.003,22 |
553.336,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.728.436,93 |
539.017,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
88.232,87 |
63.762,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.566,29 |
14.318,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
122.158,60 |
225.564,66 |
| Aktiva |
5.274.829,82 |
6.371.290,15 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.241.442,24 |
1.252.197,52 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.228.942,24 |
1.239.697,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.239.697,52 |
1.004.300,70 |
| B.
Rückstellungen |
75.998,68 |
295.187,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.957.388,90 |
4.823.904,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.790.878,16 |
3.060.040,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.166.510,74 |
1.763.863,88 |
| Summe
Passiva |
5.274.829,82 |
6.371.290,15 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Firma NTR GmbH hat ihren Sitz in Nußloch
und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim
unter der Registernummer 724145 eingetragen.
Die Firma befand sich zum Bilanzstichtag weder in
Abwicklung noch in Liquidation.
Der Jahresabschluss der Firma NTR GmbH für das
Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft hatte im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich 17 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Nach den in § 267 HGB und in § 267 a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Für einen
Darstellungswechsel insbesondere wegen
dem Erfordernis einer klaren und übersichtlichen
Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa
wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es im
Wesentlichen keine Veranlassung. Zur
Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden
in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas
in § 266 HGB zusammengefasst.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt. Der Jahresabschluss
enthält im Wesentlichen keine Posten, deren Werte
nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar sind.
Nach BilRUG wurde der Posten Umsatzerlöse
(§ 277 Abs.1 HGB) begrifflich ausgeweitet. Dies
hat Auswirkungen auf Schwellenwerte und auf die
Abschlussanalyse zur Beurteilung der Ertragslage.
Die außerordentlichen Erträge und sonstige
betrieblichen Erträge waren vor BilRUG durch die
typisierende Betrachtungsweise bzw. die Unterscheidung von
Umsatzerlösen nach gewöhnlicher und typischer
Geschäftstätigkeit geprägt. Im Vergleich zur
Abgrenzung der Umsatzerlöse vor BilRUG sind die
Kriterien
"typisches Leistungsangebot" und
"gewöhnliche Geschäftstätigkeit"
entfallen.
Unter den Umsatzerlösen wurden nach BilRUG
Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder
Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von
Dienstleistungen nach Abzug von
Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer sowie
sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern
ausgewiesen.
Umsatzerlöse, welche vor BilRUG noch unter den
außerordentlichen Erträgen oder den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen waren, wurden
nunmehr teilweise innerhalb der Umsatzerlöse
ausgewiesen. Dies betrifft regelmäßig und
insbesondere Grundstückserträge, Erlöse aus
der Vermietung und Verpachtung, Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und Patenten, Erträge aus
Mitarbeiterüberlassungen und Erträge aus
Managementleistungen.
Erträge aus Anlagenverkäufen,
Haftungsvergütungen, Sachbezügen, Wertentnahmen,
Erträge aus der Herabsetzung von
Pauschalwertberichtigungen, Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus
Währungsgewinnen, Erträge aus
Schadensersatzleistungen und Zuschreibungen wurden unter
den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Posten, welche vor BilRUG noch unter den
außerordentlichen Erträgen erfasst waren, wurden
unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen.
In Grenzfällen wurde zwecks Lösung von
Zuordnungsproblemen ergänzend der Grundsatz der
Wesentlichkeit beachtet.
Außerordentliche Aufwands- und Ertragsposten
nach BilRUG sind weggefallen. Solche wurden ggf. unter den
Aufwendungen bzw. Erträgen mit dem ergänzenden
"Vermerk nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB"
ausgewiesen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft ist
unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss des
Vorjahres angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
wurden ggf. zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Soweit
deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich
geschätzt werden konnte, wurden diese ggf. auch
typisiert über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear
abgeschrieben. Die Gesellschaft hat auf die Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB verzichtet. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden insoweit nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und ggf.
degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 250,00 EUR
(netto) wurden im Jahre des Zugangs entweder sofort
und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die
gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert
zwischen 250,01 EUR und 800,00 EUR
(netto) wurden entweder sofort und in voller
Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche
Nutzungsdauer oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung auf
fünf Jahre verteilt. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens zwischen einem Wert von 800,01 EUR und
1.000,00 EUR
(netto) wurden entweder auf die gewöhnliche
Nutzungsdauer verteilt oder im Rahmen der
Sammelpostenbewertung über fünf Jahre
abgeschrieben. Dabei wurde jeweils unterstellt, dass die
steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger
Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung
des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
im Einklang steht.
Die Finanzanlagen wurden -
soweit vorhanden - wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte wurden zu den durchschnittlichen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden
diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden zum Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstiuten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrach gemacht.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Zu gesetzlichen Vertretung waren
befugt: Jakow Schlundt
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsführern
und
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c
Abs. 1 HGB)
Gegenüber Geschäftsführern und
Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und
Pflichten:
Forderungen/Ausleihungen
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26.713,75 EUR
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Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00 EUR
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Darlehen
|
0,00 EUR
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Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
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0,00 EUR
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Nußloch, den 11. März 2025
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NTR GmbH
Jakow Schlundt
Der Jahresabschluss der NTR GmbH wurde von der
Gesellschafterversammlung am 11. März 2025
festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2025
festgestellt.
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