Drustinac Baudekoration GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Enes Drustinac seit 9.4.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Drustinac GmbHMühlheimJahresabschluss zum 31. Dezember 2013BilanzAKTIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Von diesem Saldierungsverbot wurde lediglich - sofern einschlägig - im Falle der in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB normierten Verrechnungspflicht abgewichen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten" respektive im Rahmen der Finanzanlagen. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet; Angaben zur Ausübung des dort genannten Wahlrechts enthält der Anhang im Folgenden. Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich) berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Sofern bei geringwertigen Vermögensgegenständen die (an das Steuerrecht angelehnten) Voraussetzungen für die Sofortabschreibung vorliegen, wurde von dieser Gebrauch gemacht. Soweit in der Vergangenheit ein (steuerlicher) Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet wurde, wird dieser unter Heranziehung des Wesentlichkeitsgrundsatzes - bei jährlicher Auflösung zu einem Fünftel - fortgeführt, da er keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhanden - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB zum Nennbetrag angesetzt. Die etwaigen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, ggf. abgezinsten, Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevemögens Von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktiviern, wurde - sofern überhaupt einschlägig - kein Gebrauch gemacht. II. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (EUR 0,00). Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert: -EUR 230.145,61 (EUR 210.102,31) durch Sicherungsübereignung von gesellschaftlichem beweglichen Vermögen -EUR 447.510,82 (EUR 267.827,47) durch außergesellschaftliche Grundpfandrechte und Bürgschaften III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter (Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 122.596,14 (EUR 126.954,32). Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR 0,00). Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" respektive in den Finanzanlagen enthalten. IV. Organbezüge Die zum Bilanzstichtag gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bzw. des Aufsichtsorgans stellen sich wie folgt dar: a) Geschäftsführungsorgan: -Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00) -Kredite: EUR 0,00 (EUR 0,00) -Zinssatz: - - - -Sicherheiten: - - - -Laufzeit: - - - -im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00) (Lediglich im Rahmen eines Verrechnungskontos sowie im Rahmen der Ausleihungen an Gesellschafter waren aktive Posten in Höhe von EUR 122.596,14 (EUR 126.954,32) zu bilanzieren.) b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden Zugunsten dieser Personengruppen wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen: a) Geschäftsführungsorgan: keine (keine) b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden V. Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB (Disagio) in Höhe von EUR 0,00 (EUR 0,00) aufgenommen. D. Sonstige Angaben I. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. II. Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB Soweit die etwaige Aktivierung bestimmter Bilanzposten zu einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB geführt hat, sind die geforderten Angaben nachstehend dargestellt. a) Aktivierte selbst geschaffene Immaterialgüter des Anlagevermögens: -keine b) Bilanzierte aktive latente Steuern: -keine c) Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB: -keine III. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von Herrn Enes Drustinac geführt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mühlheim, den 08.07.2015 gez. Enes Drustinac Die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 erfolgt bereits vor Feststellung des Jahresabschlusses. |
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