Estrich
Ernst GmbH
Ortenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
307.019,15 |
186.034,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
307.018,15 |
186.033,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
415.566,11 |
282.924,35 |
| I.
Vorräte |
4.084,35 |
3.859,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
100.943,09 |
28.788,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
310.538,67 |
250.276,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.346,66 |
4.783,39 |
| Aktiva |
725.931,92 |
473.741,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
406.059,12 |
256.544,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
231.544,51 |
75.722,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
149.514,61 |
155.821,85 |
| B.
Rückstellungen |
68.801,00 |
64.424,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
251.071,80 |
152.772,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
146.887,18 |
130.694,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
104.184,61 |
22.078,78 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
11.984,27 |
3.344,36 |
| Summe
Passiva |
725.931,92 |
473.741,74 |
Anhang
zum Jahresabschluss gem. § 284 HGB
A. Allgemeines
Die Estrich Ernst GmbH hat ihren Sitz in Ortenburg
und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Passau unter der Register-Nr. 6883.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinen-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst somit die
Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Vorschriften ausgerichtet.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten
angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt. Hier sind Auszahlungen / Einzahlungen vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand /
Ertrag für eine bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten
werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 € wurde
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen
bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die
gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 €
|
Forderungen
|
-,-- €
|
Verbindlichkeiten
|
11.984,27 €
|
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Ralf Ernst
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 10,00.
Ortenburg, den
17.03.2025
gez.
Ralf Ernst, Gesellschafter-Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Ralf Ernst
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 10,00.
Ortenburg, den
17.03.2025
gez.
Ralf Ernst, Gesellschafter-Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2025
festgestellt.
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