HOST Energy GmbH - Personal+Versorgung

Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 74606
Vorher
Rhein-Main Personalservice GmbH
Eingetragen
7.4.2005
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Gewerbsmäßige Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften an Dritte (Arbeits- bzw. Arbeitskräftevermittlung) nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und ferner die Versorgung des Universitätsklinikums und Dritter mit Energie, Wasser, Wärme und Telekommunikation sowie verwandter Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Egon Grell
seit 19.11.2025
Geschäftsführer
Norbert Helmus
seit 20.12.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Anstalt des öffentlichen Rechts)
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Anstalt des öffentlichen Rechts)
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HOST Energy GmbH - Personal+Versorgung

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.689.429,80 239.044,14
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 232.419,93 170.079,62
3. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 1.069.419,86
4. Sonstige Vermögensgegenstände 161.401,86 - 161.029,99
2.083.251,59 1.639.573,61
II. Guthaben bei Kreditinstituten 6.293.426,93 733.736,39
8.376.678,52 2.373.310,00

PASSIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 177.331,94 171.804,83
III. Jahresüberschuss 44.323,92 5.527,11
246.655,86 202.331,94
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 9.604,07 9.575,00
2. Sonstige Rückstellungen 215.269,91 46.084,05
224.873,98 55.659,05
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.497.686,68 1.292.174,05
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 5.497.686,68 (Vj.: EUR 1.292.174,05)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 126.982,91
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vj.: EUR 126.982,91)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.399.223,75 685.483,94
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.399.223,75 (Vj.: EUR 685.483,94)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 8.238,25 10.678,11
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 8.238,25 (Vj.: EUR 10.678,11)
- davon aus Steuern: EUR 8.238,25 (Vj.: EUR 8.837,43)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vj.: EUR 3.681,36)
7.905.148,68 2.115.319,01
8.376.678,52 2.373.310,00

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 15.514.180,90 11.666.314,63
2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 28.785,35
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (14.608.555,13) (10.949.819,13)
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (45.553,20) (45.553,20)
(14.654.108,33) (10.995.372,33)
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (532.159,67) (451.395,33)
b) Soziale Abgaben (111.621,55) (97.489,41)
(643.781,22) (548.884,74)
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen (151.186,88) (142.748,19)
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - (20.780,55) (2.567,61)
7. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss 44.323,92 5.527,11

Anhang 2023

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

1. Die HOST Energy GmbH - Personal + Versorgung hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Register-Nr.: HRB 74606).

2. Der Jahresabschluss der HOST Energy GmbH - Personal + Versorgung wurde in entsprechender Anwendung der Vorschriften des HGB unter Beachtung der Regelungen in den §§ 242 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

3. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

4. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften des § 266 und § 275 HGB erfolgt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte ausgehend von den Nominalwerten unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos.

2. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

3. Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Dies betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.689 (Vorjahr TEUR 239), Forderungen gegen verbundene Unternehmen von TEUR 232 (Vorjahr TEUR 170), Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 1.069).

Eigenkapital

Die Gesellschaft weist ein gezeichnetes Kapital in Höhe von TEUR 25 aus. Es ist vollständig eingezahlt. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von TEUR 6 wurden auf neue Rechnung vorgetragen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 215 (Vorjahr TEUR 46) beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von TEUR 204 (Vorjahr TEUR 39) und Jahresabschlusskosten von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 7) sowie für Personalrückstellungen von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 0).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.905 (Vorjahr TEUR 2.115) sind unbesichert. Darin sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.498 (Vorjahr TEUR 1.292), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 127), Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 2.339 (Vorjahr TEUR 685) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr TEUR 11) enthalten. Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

IV. Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus Energielieferung in Höhe von TEUR 14.107 (Vorjahr TEUR 11.177) und aus sonstigen Dienstleistungen in Höhe von TEUR 710 (Vorjahr TEUR 602), welche gegenüber dem Universitätsklinikum Frankfurt erzielt wurden. Davon sind die Aufwendungen für Stromsteuer in Höhe von TEUR 885 (Vorjahr TEUR 858) gemäß § 277 Abs. 1 HGB zum Abzug gebracht worden. Weitere Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 1.582 (Vorjahr TEUR 745). Alle Erlöse wurden vollständig im Inland erzielt. Der Anstieg der Umsatzerlöse ergab sich aufgrund höherer Energieeinkaufskosten für das Kalenderjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr und der entsprechenden Weiterverrechnung der gestiegenen Einkaufskosten.

Materialaufwendungen und bezogene Leistungen

Die Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 14.654 (Vorjahr TEUR 10.995) enthalten Aufwendungen für Energiekosten und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 46).

Der Personalaufwand ist auf TEUR 644 (Vorjahr TEUR 549) angestiegen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 151 (Vorjahr TEUR 143) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Geschäftsbesorgungsvertrag in Höhe von TEUR 114 (Vorjahr TEUR 114).

V. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht.

2. Für die Gesellschaft kann ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt werden. Im Berichtsjahr war für die Gesellschaft Herr Michael Molz vertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 9 Mitarbeiter (Vorjahr: 8) beschäftigt.

4. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Universitätsklinikums Frankfurt Anstalt des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main, einbezogen. Sie erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis des Konzerns.

5. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 44 auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses beträgt gemäß Beauftragung von 2023 TEUR 4 (inklusive USt).

 

Frankfurt am Main, den 02.10.2024

Michael Molz, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HOST Energy GmbH - Personal+Versorgung, Frankfurt am Main:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HOST Energy GmbH - Personal+Versorgung, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 8. Oktober 2024

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Thiele, Wirtschaftsprüfer

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