HOST Energy GmbH - Personal+Versorgung
Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Egon Grell seit 19.11.2025 | Geschäftsführer |
Norbert Helmus seit 20.12.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Anstalt des öffentlichen Rechts) | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HOST Energy GmbH - Personal+VersorgungFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Die HOST Energy GmbH - Personal + Versorgung hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Register-Nr.: HRB 74606). 2. Der Jahresabschluss der HOST Energy GmbH - Personal + Versorgung wurde in entsprechender Anwendung der Vorschriften des HGB unter Beachtung der Regelungen in den §§ 242 ff. HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. 3. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. 4. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften des § 266 und § 275 HGB erfolgt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte ausgehend von den Nominalwerten unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos. 2. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. 3. Die sonstigen Rückstellungen und die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Dies betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.689 (Vorjahr TEUR 239), Forderungen gegen verbundene Unternehmen von TEUR 232 (Vorjahr TEUR 170), Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 1.069). Eigenkapital Die Gesellschaft weist ein gezeichnetes Kapital in Höhe von TEUR 25 aus. Es ist vollständig eingezahlt. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von TEUR 6 wurden auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 215 (Vorjahr TEUR 46) beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von TEUR 204 (Vorjahr TEUR 39) und Jahresabschlusskosten von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 7) sowie für Personalrückstellungen von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 0). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.905 (Vorjahr TEUR 2.115) sind unbesichert. Darin sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.498 (Vorjahr TEUR 1.292), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 127), Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 2.339 (Vorjahr TEUR 685) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr TEUR 11) enthalten. Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. IV. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus Energielieferung in Höhe von TEUR 14.107 (Vorjahr TEUR 11.177) und aus sonstigen Dienstleistungen in Höhe von TEUR 710 (Vorjahr TEUR 602), welche gegenüber dem Universitätsklinikum Frankfurt erzielt wurden. Davon sind die Aufwendungen für Stromsteuer in Höhe von TEUR 885 (Vorjahr TEUR 858) gemäß § 277 Abs. 1 HGB zum Abzug gebracht worden. Weitere Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 1.582 (Vorjahr TEUR 745). Alle Erlöse wurden vollständig im Inland erzielt. Der Anstieg der Umsatzerlöse ergab sich aufgrund höherer Energieeinkaufskosten für das Kalenderjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr und der entsprechenden Weiterverrechnung der gestiegenen Einkaufskosten. Materialaufwendungen und bezogene Leistungen Die Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 14.654 (Vorjahr TEUR 10.995) enthalten Aufwendungen für Energiekosten und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 46). Der Personalaufwand ist auf TEUR 644 (Vorjahr TEUR 549) angestiegen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 151 (Vorjahr TEUR 143) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Geschäftsbesorgungsvertrag in Höhe von TEUR 114 (Vorjahr TEUR 114). V. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. 2. Für die Gesellschaft kann ein oder mehrere Geschäftsführer bestellt werden. Im Berichtsjahr war für die Gesellschaft Herr Michael Molz vertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 9 Mitarbeiter (Vorjahr: 8) beschäftigt. 4. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss des Universitätsklinikums Frankfurt Anstalt des öffentlichen Rechts, Frankfurt am Main, einbezogen. Sie erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis des Konzerns. 5. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 44 auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses beträgt gemäß Beauftragung von 2023 TEUR 4 (inklusive USt).
Frankfurt am Main, den 02.10.2024 Michael Molz, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HOST Energy GmbH - Personal+Versorgung, Frankfurt am Main: Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der HOST Energy GmbH - Personal+Versorgung, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 8. Oktober 2024 Rödl
& Partner GmbH
Finsterer, Wirtschaftsprüfer Thiele, Wirtschaftsprüfer |
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