DieWa GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Renate Aumüller seit 1.9.2020 | Geschäftsführer |
Simone Krenzer seit 1.9.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
nicework GmbHDetmoldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Soweit die Guthaben auf fremde Währung lauten, erfolgt die Umrechnung auf Euro mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Entstehens des Guthabens. Ist der Kurs zum Bilanzstichtag niedriger, erfolgt der Wertansatz mit dem niedrigeren Stichtagskurs. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen, die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend des Zeitablaufes. Das Gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 20.370,88 Euro (Vorjahr: 31.481,92 Euro). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Sonstige Angaben Andauernde Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2024 haben. Redepflicht Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wohl aber bestandsgefährdende Tatsachen festgestellt, die einen Fortbestand des Unternehmens entgegenstehen könnten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von 94.429,59 Euro aus und ist somit bilanziell überschuldet. Ferner liegen laufende Liquiditätsengpässe vor. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 enthält gegenüber den Gesellschafterinnen, Frau Renate Aumüller sowie Frau Simone Krenzer, Forderungen in Höhe von insgesamt 15.869,12 Euro sowie Verbindlichkeiten aus Darlehn in Höhe von insgesamt 75.926,08 Euro. Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft traten die Gesellschafterinnen gemäß Rangrücktrittserklärungen vom 30.12.2020, 30.12.2021 und 30.12.2023 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderungen in voller Höhe nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen bedient werden müssen. Zum Bilanzstichtag liegt trotzdem eine Überschuldung im Sinne des § 19 InsO vor, da die Höhe der Rücktrittserklärungen nicht zur Deckung des negativen Eigenkapitals ausreichen. Trotz der bilanziellen und tatsächlichen Überschuldung wurde im Auftrag der Geschäftsführung der Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Geschäftsführerinnen, Frau Aumüller und Frau Krenzer, gehen von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Das Geschäftsjahr 2024 wird voraussichtlich erneut einen Jahresfehlbetrag ausweisen. Mit den eingeleiteten Einsparmaßnahmen wird die Gesellschaft zukünftig wieder Jahresüberschüsse erwirtschaften. Die Planungsrechnungen für die Jahr 2025 bis 2027 gehen von einem deutlichen Jahresüberschuss aus, so dass die tatsächliche sowie die bilanzielle Überschuldung in den Jahren abgewendet wird. Für den Fall, dass bei der Gesellschaft Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) eintritt, ist die Geschäftsführung verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen (§ 15a Abs. 1 InsO). Versäumen die Geschäftsführerinnen die Antragspflicht, sind sie gemäß § 64 GmbHG der Gesellschaft zum Ersatz geleisteter Zahlungen verpflichtet und es droht ihnen zusätzlich Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gemäß § 15a Abs. 4 InsO. Wir weisen ferner darauf hin, dass die Darlehen in der Insolvenz gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nachrangig werden. Rückzahlungen können innerhalb eines Jahres angefochten werden (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Diese Ausführungen sind als Hinweis- und Warnpflicht gem. § 102 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) zu verstehen. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 53. Unterschrift der Geschäftsführung
Detmold, 25. November 2024 gez. Renate Aumüller gez. Simone Krenzer sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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