RSMHH
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
454.379,01 |
429.360,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
454.379,01 |
429.360,53 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.817,74 |
53.758,87 |
| B.
Rückstellungen |
365.728,00 |
339.653,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.833,27 |
35.948,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
34.833,27 |
35.948,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
454.379,01 |
429.360,53 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2015
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267a HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwerte werden gem.
§ 246 I 4 HGB i.V.m.
§ 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten
angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben.
Die Bilanzierung von immateriellen
Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255
IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 II HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 II EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines
Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG für
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch
gemacht wurde, erfolgt die Abschreibung mit 20 %.
Die Bewertung von
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB), soweit keine dauernden
Wertminderungen Teilwertabschreibungen erforderlich
machten.
Die Bewertung von
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse / Aufträge in
Arbeit werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese
umfassen die leistungs-/produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden,
soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag
gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II
Nr. 2 HGB).
Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach
§ 274 I S.2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit
einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
II 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
Durchschnittlicher Marktzinsvon
4,31 %für eine Laufzeit von15 Jahren,
der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Rententrend 0%
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
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Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden,
wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei
verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrags und abzüglich einer Verlustvortrags
mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs 6
Satz 1 HGB entsprechen. Der Unterschiedsbetrag beträgt
Euro 26.781,00 Euro.
IV. Angaben zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig
waren, in der GuV ausgewiesen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
Bernd Brinkmann (seit 31.01.2019)
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Das Jahresergebnis 2015 wurde auf neue Rechnung
vorgetragen.
Leipzig, _________________
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RSM HH GmbH
Bernd Brinkmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Firma:
RSMHH GmbH
Sitz:
Leipzig
Registergericht: Leipzig
Registernummer: HRB 23966
Leipzig, 18.02.2020
gezeichnet Bernd Brinkmann
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2020 festgestellt.
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