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MFT Brunnacker GmbH
Lusweg 111, 79650 Schopfheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Jürgen Linser seit 21.3.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MFT Brunnacker GmbHSchopfheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang für das Geschäftsjahr 2023Tz A Allgemeine Angaben 1 In der Bilanz sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter nicht gesondert ausgewiesen. Es handelt sich dabei um ein Darlehen an den Gesellschafter. Im Einzelnen verweisen wir auf die Erläuterungen unter Tz 16. B Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2 Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den Bestimmungen des neuen HGB-Bilanzrechts. Über die angewandten Bewertungsmethoden wird wie folgt berichtet: Anlagevermögen 3 Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen. 4 Der aktivierte Geschäftswert wurde planmäßig abgeschrieben. Der GWG Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wird mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Umlaufvermögen 5 Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden die tatsächlichen Anschaffungskosten angesetzt. 6 Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. In den Bewertungsansatz wurden nur die direkten Kosten und die steuerlich aktivierungspflichtigen Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen kamen nicht in Ansatz. 7 Die Risiken im Forderungsbestand sind angemessen berücksichtigt worden. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Passivposten 8 Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. C Angaben zur Bilanz 9 Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist aus dem beigefügten Anlagespiegel (Anlage 2) ersichtlich. 10 Der im Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" enthaltene Geschäftswert ist beginnend mit dem Jahr 2017 auf die Dauer von 15 Jahren abgeschrieben worden. Der Abschreibungszeitraum entspricht der voraussichtlichen Restnutzungsdauer dieses Vermögensgegenstands. 11 Im Posten Bilanzverlust wird ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 554.982,96 miterfasst. 12 Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen € 1.563.158,34 und betreffen Darlehen der Sparkasse Wiesental, die zur Finanzierung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aufgenommen wurden. Diese Verbindlichkeiten sind durch Grundschulden, Sicherungsübereignungen, Abtretungen und Bürgschaften gesichert. D Angaben zur Gewinn- und Verlust-Rechnung 13 Besondere Angaben hierzu sind nicht vorgeschrieben. E Sonstige Angaben 14 Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag € 280.305,71 zuzüglich € 554.982,96 Verlustvortrag) auf neue Rechnung vorzutragen. 15 Alleiniger Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Martin Linser. 16 Es besteht folgende Forderung gegenüber dem Gesellschafter im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG:
Die Verzinsung des Darlehens erfolgt zu 1 %. Sicherungsvereinbarungen bestehen nicht. Das Darlehen wird in der Bilanz unter den Forderungen (sonstige Vermögensgegenstände) ausgewiesen. 17 Das Unternehmen weist zum Ende des Geschäftsjahres erneut einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus, d.h. aus buchhalterischer Sicht liegt weiterhin eine Überschuldung und damit grundsätzlich ein Insolvenzantragsgrund für den Geschäftsführer vor. Darauf wurde vom Steuerberater im Rahmen der Besprechung des Jahresabschlusses wiederum deutlich hingewiesen. Die Zahlungsfähigkeit war auch in diesem Geschäftsjahr allerdings jederzeit gegeben, auch in der Folge wurden die fälligen Zahlungspflichten erfüllt. Außerdem dürften die im Anlagevermögen enthaltenen tatsächlichen Vermögenswerte die bestehenden Verbindlichkeiten unverändert decken, so dass unter den aktuell gegebenen Umständen nach Beendigung der Corona-Pandemie die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist.
Schopfheim, 25.03.2025 Martin Linser |
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