FP
FinancialPartner AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.440,00 |
2.106,52 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.434,00 |
2.096,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.685,95 |
50.218,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.607,36 |
34.257,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.078,59 |
15.961,76 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
3.349,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.125,95 |
55.674,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.022,94 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
44.977,06 |
53.349,43 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
3.349,43 |
| B.
Rückstellungen |
10.444,99 |
17.815,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.658,02 |
37.859,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.125,95 |
55.674,82 |
Anhang
Erforderliche Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der
Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz
erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst. Auf die
Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß §
264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden in
Anspruch genommen.
I.
Angaben zur Generalnorm
Im Berichtsjahr erfolgte kein Ausweis.
II.
Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und
anderen formellen Besonderheiten
1.
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere Gliederung der
aufeinander folgenden Bilanzen, wurde beibehalten.
2.
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz wurden
grundsätzlich in Euro angegeben.
3.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Es wurden folgende Posten neu hinzugefügt:
Bilanz
- keine -
4.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5
HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2
HGB im Anhang gezeigt.
III.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden
nachstehend die auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.
1. Das
Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei den abnutzbaren
Wirtschaftsgütern des
Sachanlagevermögens wurden
planmäßige Absetzungen für Abnutzungen
berücksichtigt. Bewegliche Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten über 150,00 bis 1.000,00 Euro
werden gemäß der steuerlichen Regelung des
§ 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten über
fünf Jahre abgeschrieben. Für die geringwertigen
Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro, deren Anschaffung im
Berichtsjahr erfolgte, wurde vom steuerlichen Wahlrecht
Gebrauch gemacht und eine Sofortabschreibung vorgenommen.
Außerplanmäßige Absetzungen werden bei
Bedarf im Rahmen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung vorgenommen.
2. Die
Forderungen wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen
berücksichtigt.
3. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. des BilMoG angesetzt. Eine
Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.
4. Die
Verbindlichkeiten wurden dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu
den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert
auszuweisen. Dieser Angabeverpflichtung wird im Anhang
nachgekommen:
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 0,00
(Vj.: EUR 0,00)
2.
Angaben zum Grundkapital
Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000
Stückaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00.
3.
Angaben zu den Verbindlichkeiten
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr in der Bilanz vermerkt. Die Darlehen in den sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 25.500,00 (Vj.: EUR
25.500,00) haben eine Laufzeit von größer einem
Jahr, davon entfallen EUR 20.500,00 auf Aktionäre. Die
übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
V.
Sonstige Angaben
1.
Angaben zu Organen
Dem Vorstand gehörten an: Herr Sven
Schubert, Rellingen
Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Jahr
2010 EUR 6.000,00.
Dem Aufsichtsrat gehörten an:
Herr Jens Kasch (Vorsitzender), Rechtsanwalt (01.01.
bis 31.12.2010)
Frau Annegret Brunner, Dipl. Ingenieurin (01.01. bis
31.12.2010)
Herr Dr. Ronald Brunner, Wissenschaftler (01.01. bis
31.12.2010)
Im Geschäftsjahr wurden gemäß
Beschluss 1.463,05 EUR an Aufsichtsratsbezügen
gewährt.
Es vertreten jeweils zwei Vorstände die
Gesellschaft; es sei denn, der Aufsichtsrat
überträgt einem Vorstand Einzelvertretungsmacht.
2.
Angaben zur Aktionärstruktur am 31. Dezember
2010
Name des Aktionärs
|
Höhe des Anteils
|
Herr Sven Schubert
|
95,00 %
|
Frau Annegret Brunner
|
5,00%
|
|
100,00%
|
Sämtliche Aktien lauten auf die Namen der
Aktionäre.
3.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Im Berichtsjahr erfolgte kein Ausweis.
4.
Hinweis zu § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB
In dem ausgewiesen Bilanzverlust ist ein
Jahresüberschuss in Höhe von Euro 8.372,37
enthalten.
Hamburg, im September 2011
FP Financial Partner AG
(Sven Schubert)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2011 festgestellt.
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