Einzelhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gorzelniaski GmbH
Am Friedenshügel 13, 24941 Flensburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Lüers-Gorzelniaski seit 3.3.2008 | Geschäftsführer |
Miriam Gorzelniaski seit 7.6.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 82.00% | |
| 8.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft nach Alfons Gorzelniaski | 10.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gorzelniaski GmbHFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Gorzelniaski GmbH, Flensburg
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung basiert auf den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung des Unternehmens aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten innerhalb der Grenzen des § 6 Abs. 2 EStG lagen, wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit den Anschaffungskosten bewertet. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 348.885,06. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bewertet wurden die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: Unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht werden EUR 52.153,38 (Vorjahr: EUR 101.829,51) ausgewiesen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 22.496,76 (Vorjahr: EUR 47.478,01 und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 29.656,62 (Vorjahr: EUR 54.351,50) betreffen. Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 766,94). Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 10.337. Aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften nach dem BilMoG wäre zum 1. Januar 2010 eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen von EUR 46.703,00 erforderlich gewesen. Es werden jährlich seit 2010 1/15 = EUR 3.113,53 zugeführt. Von den Erleichterungen gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Der aufgrund der ratierlichen Ansammlung nicht in der Bilanz ausgewiesene Teil der Pensionsrückstellung beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 3.113,53. Der Ansatz der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem Erfüllungsbetrag im modifizierten Teilwertverfahren. Bei dem modifizierten Teilwertverfahren wird die Berechnung der Prämie im Vergleich zur Teilwertformel gemäß § 6a EStG abgeändert. Diese Modifikation bewirkt eine stichtagsbezogene Berücksichtigung des biometrischen Risikos. Lt. IDW RS HFA 30 führt das modifizierte Teilwertverfahren bei reinen Leistungszusagen zu sachgerechten Ergebnissen. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Flensburg, den 26. Juni 2024 gez. Miriam Gorzelniaski und Sven Lüers-Gorzelniaski, Angabe der Ausleihungen, Foderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Angaben zur Feststellung:
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