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VR Bank eG
DormagenStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Cremer seit 21.10.2016 | Prokura |
Rainer Hilgers seit 21.10.2016 | Vorstandsmitglied |
Bernhard Schwarz seit 21.10.2016 | Vorstandsmitglied |
Jörg Richter seit 21.10.2016 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VR Bank eGMonheim am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023VR Bank eG, Monheim am RheinGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Als Genossenschaftsbank besteht unsere Kernaufgabe darin, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Mitglieder und Kunden zu fördern. Hierbei fokussieren wir uns auf die Privat- und Firmenkunden in unserem Geschäftsgebiet. Dieses erstreckt sich über die Gemeinden, in denen wir mit Geschäftsstellen vertreten sind, sowie daran angrenzende Städte und Gemeinden. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir in LeichlingenWitzhelden eine Zweigniederlassung unter der Bezeichnung VR Bank RheinBerg. Bei der Auswahl der für unsere Kunden und Mitglieder relevanten Produkte und Dienstleistungen greifen wir neben der unmittelbaren Abdeckung aus eigenen Ressourcen zusätzlich auf die Angebotspalette der genossenschaftlichen FinanzGruppe zurück. EigenanlageGeschäfte in Form von Bankforderungen oder Wertpapieren nicht ortsansässiger Emittenten und Direktanlagen in Immobilien dienen der Anlage überschüssiger Liquidität sowie der Erwirtschaftung stabiler und nachhaltiger Zusatzerträge. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 1) Wirtschaft und Konjunktur Die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands wurde im Jahr 2023 durch die Spätfolgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine belastet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt sank auch deshalb um 0,3 %, nachdem es im Jahr 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche lag die Arbeitslosenquote mit 5,7 % auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (5,3 %). Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um rund 300.000 auf einen neuen Rekordwert von gut 45,9 Millionen Menschen. Konsumausgaben Die privaten Konsumausgaben sind - nach einem kräftigen Zuwachs im Vorjahr (+ 3,9 %) - in 2023 leicht gefallen (preisbereinigt - 0,7 %). Hauptgrund hierfür waren der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, was zu einer deutlich verminderten Kaufkraft vieler Haushalte führte und so das Konsumverhalten weiter ausbremste. Die Konsumausgaben des Staates sanken um 1,5 % und fielen damit deutlich geringer als im Vorjahr (+ 1,6 %) aus, was insbesondere auf den Wegfall pandemiebedingter Sonderausgaben zurückzuführen ist. Baukonjunktur Die Baukonjunktur präsentierte sich abermals schwach. Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr(-3,3 %) verminderte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung des Baugewerbes 2023 nochmals, wenngleich mit einer Veränderungsrate von -0,2 % weniger stark als zuvor. Hemmend auf die Aktivitäten des Wirtschaftsbereichs wirkten vor allem die weiterhin hohen Baukosten, der anhaltende Mangel an Arbeitskräften und die wegen der gestiegenen Zinsen verschlechterten Finanzierungsbedingungen. Leitzinsen, Zinsentwicklung und Inflation Die Inflation hatte im Jahr 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht und lag im Jahr 2023 mit 5,9 % weiterhin auf hohem Niveau. Der Rückgang liegt in erster Linie am nachlassenden Preisanstieg für Energieprodukte, während der Preisauftrieb bei Lebensmitteln unverändert hoch ist. Die Europäische Zentralbank (EZB) setzte ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhte den Leitzins in 2023 um weitere 200 Basispunkte auf das höchste Leitzinsniveau seit Einführung des Euros. Die EZB kündigte zum Jahresende an, dieses Zinsniveau so lange aufrecht zu erhalten, bis die Inflation das mittelfristige Ziel von 2 % wieder erreicht. Aktienmärkte Das Jahr 2023 war an den Aktienmärkten von einer gewissen Volatilität geprägt. Die Ursachen hierfür waren die plötzliche Zahlungsunfähigkeit der Silicon Valley Bank sowie die Abwicklung der Credit Suisse und die anschließende Fusion mit der UBS. Über den Spätsommer und beginnenden Herbst gingen die Kurse wieder leicht zurück, nachdem sich optimistische Einschätzungen des ersten Halbjahres nicht oder nur teilweise bewahrheitet hatten. Diese Entwicklung erreichte ihren Tiefpunkt mit den Terrorangriffen der Hamas auf Israel. Zum Jahresende verstärkte sich jedoch die Erholung wegen sinkender Inflationszahlen und den damit verbundenen Hoffnungen auf Leitzinssenkungen der Notenbanken, sodass der DAX das Jahr mit 16.751,64 Punkten und somit um 20,3 % im Plus schloss. Entwicklung der Kreditgenossenschaften In einem gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Umfeld konnten die Genossenschaftsbanken ihr Wachstum im Kredit- und Einlagengeschäft im Geschäftsjahr 2023 teilweise ausweiten. Im Vergleich zu den Vorjahren verlor das Kundengeschäft insgesamt jedoch an Dynamik. So stiegen die bilanziellen Kundenforderungen im Vorjahresvergleich um EUR 20 Milliarden auf EUR 777 Milliarden (+2,6 %). Diese positive Entwicklung erreicht jedoch wegen des Nachfragerückganges bei langfristigen Immobilienfinanzierungen nicht mehr die hohen Wachstumsraten der Vorjahre. Die bilanziellen Kundeneinlagen blieben in Summe weitgehend konstant und sanken im Vergleich zum Vorjahr um EUR 1,5 Milliarden oder 0,2 % auf EUR 860 Milliarden, auch die addierte Bilanzsumme blieb im Vergleich zum Vorjahr mit EUR 1.175 Milliarden konstant. Das bilanzielle Eigenkapital der Genossenschaftsbanken, bestehend aus Geschäftsguthaben und Rücklagen, konnte um 3,2 % auf EUR 64 Milliarden gesteigert werden. Der Konsolidierungsprozess unter den Instituten setzte sich gegenüber dem Vorjahr in einem leicht erhöhten Umfang fort. Die Zahl der selbständigen Genossenschaftsbanken lag per Ende 2023 bei 697 Banken. Sie sank fusionsbedingt um 40 Institute bzw. um 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Nach den uns bisher vorliegenden vorläufigen Zahlen sank die Anzahl der Bankstellen (Hauptstellen plus personenbesetzte Zweigstellen) im Jahresverlauf um 305 auf 7.207 (-4,1 %); auch rückläufig ist die Zahl der SBStellen, ihre Zahl sank um 217 auf 3.885 (-5,3 %). 1) Gemäß Veröffentlichungen des BVR (Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken) 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Im Rahmen der jährlichen Unternehmensplanung werden Ertrags- und Wachstumsziele sowie Risikobudgets und Kennzahlen festgelegt. Die Bank verwendet dabei folgende finanziell bedeutsame Leistungsindikatoren. Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz unseres Instituts wurde die Cost-Income-Ratio (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Wir streben an, dass die CIR dauerhaft unter 66 % liegt. Das Wachstum des betreuten Kundenvolumens (= Summe aus betreuten Kundenanlagen und -krediten) definieren wir als Indikator für die Generierung von Erträgen, für die zukünftige Ertragskraft und für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer Bank. Die jährlichen Wachstumsannahmen werden im Rahmen unserer Eckwertplanung regelmäßig überprüft und festgelegt. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als bedeutsamster Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich definierte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR. Diese soll grundsätzlich einen Puffer von 3 %-Punkten zur aufsichtsrechtlich erforderlichen CRR-Quote aufweisen. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 mit 63,9 % (Vorjahr: 57,3 %) um 0,4 Prozentpunkte besser als erwartet. Das Wachstum unseres betreuten Kundenvolumens entwickelte sich mit 1,6 % (Vorjahr: 1,8 %) insbesondere aufgrund verhaltener Nachfrage im Kundenkreditgeschäft sowie einem Rückgang im bilanziellen Einlagengeschäft um 2,7 Prozentpunkte niedriger als erwartet. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 21,5 % (Vorjahr: 20,4 %) und liegt damit um 1,6 Prozentpunkte höher als erwartet.
Ursächlich für die Reduzierung der Bilanzsumme war überwiegend der Rückgang der bilanziellen Kundenanlagen unter gleichzeitigem Abbau unserer Wertpapieranlagen. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen unter dem Vorjahresniveau. Zwar haben sich die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen um EUR 4,0 Mio. erhöht, die unwiderruflichen Kreditzusagen haben sich jedoch um EUR 21,6 Mio. verringert. Zum 31.12.2023 sind Zinsswaps im Umfang von EUR 172,5 Mio. (Vorjahr: EUR 162,0 Mio.) mit der DZ BANK AG als Zentralbank der genossenschaftlichen FinanzGruppe abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft um rd. EUR 26,9 Mio. ausgebaut werden. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden, auf die ca. 61,2 % des gesamten Kundenkreditgeschäftes entfallen. Hierbei konzentrieren wir uns vor allem auf Immobilienfinanzierungen. Das Wachstum im Kundenkreditgeschäft wurde über eine Anpassung der Positionen Wertpapieranlagen und Forderungen an Kreditinstitute refinanziert.
In der Struktur des Passivgeschäfts waren im abgelaufenen Geschäftsjahr insofern Veränderungen zu verzeichnen, als Kunden ihre Einlagen aus den täglich fälligen Anlagen teilweise in höher verzinsliche Einlagen mit einer festen Laufzeit oder in Wertpapiere umschichteten. Die Entwicklung im Kundeneinlagengeschäft lag insgesamt deutlich unter unseren Erwartungen.
Neben der Durchführung des Zahlungsverkehrs standen weiterhin die Vermittlung von Versicherungen und Krediten, das Bausparen sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft für unsere Kunden im Vordergrund, wobei wir eng mit unseren Partnern in der genossenschaftlichen FinanzGruppe zusammenarbeiten. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Unser Zinsüberschuss hat sich um EUR 1,9 Mio. besser entwickelt als geplant. Das ist im Wesentlichen auf höher als geplante Zinserträge aus unseren Zinsswaps zurückzuführen. Die Provisionserträge waren geprägt von gestiegenen Erträgen aus dem Zahlungsverkehr und der Kontoführung sowie gestiegenen Erträgen aus dem Wertpapiergeschäft. Dem steht ein Rückgang im Provisionsertrag aus dem Vermittlungsgeschäft gegenüber. Insgesamt liegt das Provisionsergebnis leicht oberhalb unserer Planungen. Die Aufwendungen für Personal sind geringfügig stärker gestiegen als erwartet. Ursächlich hierfür war neben einem höheren Personalbestand insbesondere die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an unsere Mitarbeiter. Der im Jahr 2023 erwartete Anstieg der Sachaufwendungen infolge der allgemeinen Preissteigerung ist - bereinigt um den Sondereffekt des Abrisses unseres ehemaligen Bankgebäudes am Standort Monheim, Heerweg - insgesamt niedriger ausgefallen als erwartet. Das Bewertungsergebnis hat sich nach dem zinsbedingt hohen Abschreibungsbedarf bei Wertpapieren im Vorjahr normalisiert und liegt deutlich niedriger als geplant. b) Finanzlage Liquidität Die Geschäfts und Refinanzierungsstruktur der Bank ist maßgeblich geprägt durch das Kundengeschäft als Basis der Liquiditätsausstattung. Durch unsere Refinanzierungsstruktur besteht eine weitgehende Unabhängigkeit von Entwicklungen am Geld und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 110,0 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 148,9 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf ausreichende Liquiditätsreserven auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit gesichert. Wesentliche Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführungen zu den Rücklagen aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden jederzeit eingehalten. Auch die seit diesem Jahr erhöhten Kapitalpufferanforderungen wurden zu jeder Zeit eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,12 %. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft sind wie folgt zugeordnet:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 69,5 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 30,5 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Die Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet sind, wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet, die Wertpapiere, die der Liquiditätsreserve zugeordnet sind, nach dem strengen Niederstwertprinzip. Durch die zulässige Nutzung von Bewertungswahlrechten wurden zinsinduzierte Abschreibungen von EUR 11,1 Mio. (Vorjahr: EUR 18,9 Mio.) vermieden. Im Wertpapierbestand sind zu 99,4 % festverzinsliche und zu 0,6 % variabel verzinsliche Wertpapiere (jeweils ohne Berücksichtigung der Zinsabgrenzung) enthalten. Davon entfallen EUR 17,3 Mio. auf öffentliche Emittenten, EUR 130,9 Mio. auf Kreditinstitute und EUR 38,0 Mio. auf Nichtbanken. Alle Wertpapiere lauten auf Euro und wurden zu 58,3 % von ausländischen Emittenten aufgelegt. Gemäß unserer Anlagerichtlinie kaufen wir nur Wertpapiere im Investmentgrade. Der Aktivposten 6 beinhaltet ausschließlich Anteile an Investmentfonds. Diese haben wir teilweise in einen Spezialfonds eingebracht, der aufgrund seiner Multi-Asset-Strategie eine breite Streuung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen aufweist. Wesentliche Änderungen der Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Bei den Anlagen wurde auf eine Ausgewogenheit zwischen Bonität, Rentabilität und Liquidität geachtet. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Mit der Geschäftsentwicklung unseres Hauses sind wir in Anbetracht des weiterhin herausfordernden Umfelds zufrieden, da sich unsere CIR und die Kapitalquoten besser als geplant entwickelt haben. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich - wenn auch etwas gebremst - weiter fort. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen von aktuell 13,2 % wurden im Geschäftsjahr 2023 mit großem Spielraum eingehalten. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch Abzug von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Ertragslage der Bank ist geeignet, um eine ausreichende Dotierung unseres Eigenkapitals zu gewährleisten. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Unternehmenshandbuch dokumentierte Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten Vertrieb und Handelsgeschäfte. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von drei Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen werden hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen getroffen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken und die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils gemäß unserer Risikopräferenz. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtssystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Zum 01.01.2023 haben wir unsere Risikotragfähigkeitskonzeption auf den ICAAP-Ansatz umgestellt, sodass die Risikotragfähigkeit mittels der normativen und der ökonomischen Perspektive ermittelt wird. In unserer Risikoinventur haben wir eine Bestandsaufnahme aller Risiken der Bank vorgenommen und diese hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage der Bank bewertet. Für unsere Risikobeurteilung in der normativen Perspektive legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von drei Jahren zu Grunde, in der ökonomischen Perspektive betrachten wir einen Zeitraum von 12 Monaten. Es wird auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen in beiden Perspektiven nicht vor. Die Risikomessung erfolgt, soweit möglich, mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Die normative Perspektive des ICAAP bilden wir mittels eines Kapitalplanungsprozesses über einen Zeitraum von drei Jahren ab. Hier untersuchen wir die Auswirkungen unseres Planszenarios, aber auch von adversen Szenarien auf unsere Eigenkapitalausstattung. In allen betrachteten Szenarien halten wir sowohl die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR als auch unseren internen Puffer mit Abstand ein. Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist somit gegeben. Ergänzend nutzen wir ein Kennzahlen- und Limitsystem zur Steuerung der Risiken und der Entwicklung unseres Instituts. In der ökonomischen Perspektive ermitteln wir das Risikodeckungspotenzial und die Risiken barwertig. Für in der Risikoinventur identifizierte wesentliche Risiken haben wir Limite abgeleitet, denen wir das ermittelte Risiko gegenüberstellen. Folgende wesentliche Risiken haben wir für unsere Bank identifiziert: Kreditrisiko Das Kreditrisiko reflektiert die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Migration und/oder der adressbezogenen Spreadveränderung das erwartete Maß übersteigen. Die Ermittlung struktureller Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) im Kundenkreditgeschäft basiert insbesondere auf Kreditratings nach Verfahren der genossenschaftlichen Organisation. 99,9 % des Kreditportfolios ordnet das System Ratingklassen nach Ausfallwahrscheinlichkeiten zu, die nach mathematischstatistischen Verfahren ermittelt werden. Die für die Höhe der Blankoanteile zugrunde liegenden immobiliaren Kreditsicherheiten werden nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) angesetzt. Die Bank ermittelt aufgrund der individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten Kreditrisikoprämien als erwartete Verluste. Darüber hinaus ermitteln wir die "unerwarteten Verluste" mittels eines Credit Value at Risk (CVaR), der neben den Ausfallwahrscheinlichkeiten die Granularität des Kreditportfolios, insbesondere nach der Größenstruktur der ungesicherten Kreditzusagen, berücksichtigt. Das Risikomaß CVaR gibt die "unerwarteten Verluste" an, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % innerhalb von zwölf Monaten nicht überschritten werden. Die Ratingergebnisse werten wir auf aggregierter Basis u. a. nach Volumina, Blankoanteilen und Verlustpotenzial aus. Unsere EDVStatistiken geben außerdem Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen und Besicherungsarten. Verlust bzw. Volumenlimite dienen der Initiierung risikosteuernder Maßnahmen (z.B. Diversifizierung des Kreditportfolios durch Unterbeteiligungen Dritter, Anpassung der Kreditvergabegrundsätze im Neugeschäft). Konkret erkennbare akute Kreditrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen und ggf. Rückstellungen abgeschirmt. Die Ableitung der Verlust und Volumenlimite erfolgt im Rahmen unseres Risikotragfähigkeitskonzeptes, in dem auch unsere allgemeinen bilanziellen Kreditrisikovorsorgemaßnahmen berücksichtigt werden. Zur Bemessung der Kreditrisiken in unseren festverzinslichen Wertpapieren nutzen wir ebenfalls ein in der genossenschaftlichen FinanzGruppe entwickeltes Kreditportfoliomodell (KPM-EG). Dieses berücksichtigt zum einen vorliegende externe Ratings und ermittelt zum anderen je nach Art der Eigenanlagen bzw. der Zugehörigkeit der Adressen zur genossenschaftlichen FinanzGruppe auch Spread und/oder Migrationsrisiken. Für die so bemessenen Kreditrisiken (erwartete und unerwartete Verluste) haben wir ebenfalls ein Verlustlimit im Rahmen unseres Risikotragfähigkeitskonzeptes sowie diverse Limite für bestimmte Assetklassen festgelegt, um schon bei Anschaffung einer möglichst breiten Risikostreuung nach Art der Wertpapiere (gedeckt oder ungedeckt), nach Emittenten (Financials, Corporates, etc.) oder nach Herkunftsländern Rechnung zu tragen. Außerdem haben wir festgelegt, keine Papiere mit einem Rating schlechter als BBB nach Standard & Poor's bzw. korrespondierend nach Moody's oder Fitch in den Bestand zu nehmen. Auch die anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere (Anteile an Investmentvermögen) sind in die Steuerung nach strukturellen und Volumenlimiten integriert. Die hierin enthaltenen Kreditrisiken steuern wir zusammen mit den Marktrisiken über ValueatRiskAnsätze. Für die Risikomessung nutzen wir die Ratinginformationen der DZ Bank auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaften Union Investment und Bantleon. Die Limitauslastung im Kreditrisiko lag zum 31.12.2023 bei 85,9 %. Marktpreisrisiken Das Marktpreisrisiko umfasst das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder Marktparametern (z.B. Zinsstrukturkurve, Aktienkurse, Devisenkurse, Wert- und Ertragsentwicklungen bei Immobilien), in deren Folge sich Abweichungen vom geplanten Ergebnis ergeben. Dabei wird ausschließlich auf die Erfolgswirkung abgestellt. Im Rahmen des Risikomanagements unterscheiden wir das Marktpreisrisiko im Zinsbuch und im Fondsbuch. Das Zinsrisiko berechnen wir als negative Veränderung des Barwertes mittels Value at Risk, der auf Basis der historischen Zinsentwicklung mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % den möglichen Barwertverlust innerhalb eines Zeitraums von 250 Tagen angibt (historische Simulation mit Resampling). Um eine angemessene Berücksichtigung des hohen Zinsanstiegs seit 2022 zu gewährleisten, verwenden wir einen verkürzten historischen Zinsentwicklungshorizont von 720 Tagen. Die Fondsrisiken werden anhand der Risikokennzahlen der Fondsgesellschaften mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einer Haltedauer von 250 Tagen für die in den Fonds enthaltenen Risikoklassen ermittelt. Die zum 31.12.2023 gemessenen Marktpreisrisiken werden durch unsere hierfür vorgesehenen Risikobudgets gedeckt. Die Limitauslastung lag am Stichtag im Zinsbuch bei 72,5 % und im Fondsbuch bei 74,4 %. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene (Aktiv-Passiv-Steuerung) setzen wir auch Zinsswaps ein. Unseren Fondsbestand haben wir der Liquiditätsreserve zugeordnet und dementsprechend nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Alle anderen Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuches (Zinsbuch) einschließlich der Zinsswaps werden außerdem im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte grundsätzlich nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n.F. verlustfrei bewertet. Nach den Berechnungen zum Bilanzstichtag war die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich. Ein Handelsbuch im Sinne des Art. 94 CRR unterhalten wir nicht. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Liquiditätsablaufbilanzen dienen als Frühwarnindikator für eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und stellen dabei insbesondere den Überlebenshorizont dar. Stresstests führen wir sowohl anhand institutseigener als auch marktweiter und kombinierter Szenarien für Liquiditätsrisiken durch. Durch die Anrechnung auf die Liquiditätspuffer wird auf dieser Grundlage der Überlebenshorizont ermittelt. Dabei werden auch adverse Entwicklungen außerhalb unseres Erwartungshorizontes reflektiert. Das Liquiditätsrisiko wird anhand der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) und NSFR (Net Stable Funding Ratio) überwacht. Unsere Risikotoleranz haben wir über die Festlegung einer Mindestquote von 110,0 % für die LCR und für die NSFR definiert. Das Refinanzierungskostenrisiko ermitteln wir aufgrund eines von der Erwartung abweichenden Liquiditätsspreads und der daraus resultierenden Barwertdifferenz. Die Limitauslastung lag zum Stichtag 31.12.2023 bei 80,6 %. Zur Begrenzung von Abrufrisiken beobachten wir insbesondere die Höhe der offenen Zusagen im Kreditgeschäft und die Fälligkeiten innerhalb der nächsten 30 Tage bei den Kundeneinlagen. Unsere im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements getätigten Anlagen in Festgeldern und Wertpapieren tragen neben Ertrags- auch Liquidierbarkeitsaspekten Rechnung. Zudem gehören wir dem genossenschaftlichen Liquiditätsverbund an. Unplanmäßige Entwicklungen mit wesentlichen Auswirkungen auf unsere Liquiditätslage haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadenfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das ITRisiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "ITRisiken Bank". Über die ITRisiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lTDienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne ITRisiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lTBereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare sowie die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Für operationelle Risiken werden angemessene Beträge in der Berechnung der Risikotragfähigkeit im Limitsystem berücksichtigt. Die Auslastung zum 31.12.2023 liegt bei 76,2 %. Sonstige Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir weitere nicht bankspezifische Risiken. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als unwesentlich ein. In der Risikoinventur haben wir auch Nachhaltigkeitsrisiken betrachtet. Hierbei handelt es sich um keine eigene Risikoart; vielmehr wurde untersucht, wie die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken als Treiber auf bestehende Risiken wirken. Mangels Quantifizierbarkeit erfolgt die Berücksichtigung derzeit über einen strategischen Puffer als Abzug vom Risikodeckungspotenzial. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in den von uns simulierten Standard und Stressszenarien gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Alle Limite wurden in 2023 durchgehend eingehalten. Für 2024 sehen wir ein barwertiges Gesamtbankrisikobudget von EUR 125,0 Mio. vor, welches zum Berichtsstichtag zu 77,3 % ausgelastet ist. Deshalb geht die Bank von einer gleichbleibend guten Risikotragfähigkeitssituation aus. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2024 gegeben. Risiken in der geschäftlichen Entwicklung beziehungsweise in der Ertragslage sehen wir bei einer weiteren konjunkturellen Abschwächung, die zu einem Rückgang der Kreditnachfrage, steigenden Insolvenz- und Arbeitslosenquoten und damit perspektivisch auch zu steigenden Kreditausfällen führen kann. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Chancen sehen wir für den Fall, dass die geplanten Aufwandsüberhänge aus der Bewertung von Kundenforderungen und Eigenanlagen unter den erwarteten Werten liegen, was eine weitere Dotierung des Eigenkapitals über das geplante Volumen hinaus ermöglichen würde. Zusätzliche wesentliche Chancen, die zu einer verbesserten Vermögenslage führen können, sehen wir in einer günstigeren Ertragslage bei einem weiteren Zinsanstieg. Weitere Chancen ergeben sich aus dem Rückgang der Inflation, insbesondere für Energie- und Lebensmittelpreise, und der Lösung der geopolitischen Risiken wie dem Russland-Ukraine-Krieg. D. Prognosebericht Unsere Eckwert- und Kapitalplanung basiert auf den nachfolgend beschriebenen, wesentlichen Annahmen. Es ist jedoch zu beachten, dass die langfristigen Auswirkungen der hohen Inflation, der gestiegenen Zinsen, des Ukrainekriegs und der Eskalation der Gewalt im Nahen Osten auf das gesamtwirtschaftliche Umfeld zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer abzusehen sind und demzufolge zu einer höheren Prognoseunsicherheit führen. Für 2024 erwarten wir ein Wachstum des betreuten Kundengeschäftsvolumens von etwa 3,0 %. Dieses verteilt sich sowohl auf bilanzielle Kundenkredite und -einlagen als auch auf Kredite und Anlageformen, die wir innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe vermitteln. Der Zinsüberschuss wird sich unter der Annahme eines sinkenden Zinsniveaus auf dem Niveau des Jahres 2023 stabilisieren. Beim Provisionsüberschuss erwarten wir ebenfalls eine gleichbleibende Entwicklung. Beim Personalaufwand erwarten wir aufgrund tariflicher Gehaltssteigerungen bei einer höheren durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern einen leichten Anstieg gegenüber 2023. Die Höhe der Sachaufwendungen soll im Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets im Vergleich zu 2023 leicht rückläufig sein. Auf Basis unserer Planung gehen wir davon aus, dass sich unsere CIR in 2024 um 0,5 %-Punkte erhöhen wird. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit wird sich um ca. 5,0 % gegenüber 2023 verbessern. Aus der Kapitalplanung erwarten wir eine Stärkung unseres Eigenkapitals um EUR 8,5 Mio. Derzeit ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Die aufsichtsrechtliche Gesamtkapitalquote erwarten wir für 2024 bei 22,2 %. Den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer sowie den Systemrisikopuffer haben wir in unserer Kapitalplanung berücksichtigt. Zudem haben wir angenommen, dass sich insbesondere keine Kreditrisiken ergeben, die höher als der erwartete Verlust ausfallen. In adversen Szenarien haben wir auch die Auswirkungen konjunktureller Veränderungen und unterschiedliche Zinsentwicklungen untersucht. Auch in diesen Szenarien halten wir die aufsichtsrechtlich erforderliche Gesamtkapitalquote und unseren internen Puffer mit Abstand ein. Unser Risikodeckungspotenzial reicht aus, um auch bei veränderten Konjunktur- und Zinsentwicklungen die Risiken zu decken. Aufgrund unserer Simulationen gehen wir davon aus, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Liquidität jederzeit mit Abstand einzuhalten.
Monheim am Rhein, 28. März 2024 VR Bank eG Der Vorstand: Rainer Hilgers Jörg Richter Bernhard Schwarz 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023VR Bank eG, Monheim am RheinGenossenschaftsregisternummer 551 beim Amtsgericht DüsseldorfAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023VR Bank eG, Monheim am RheinA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der VR Bank eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Hierbei wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Die Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie in anderen Aktivposten enthaltene Forderungen wurden vorsichtig bewertet und grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich zeitanteilig aufgelöst. Die bei den Forderungen an Kunden und Eventualverbindlichkeiten erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen in ausreichendem Umfang abgedeckt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist ausreichend Rechnung getragen. Für die latenten Kreditrisiken wurde eine versteuerte Pauschalwertberichtigung gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgte zum 31. Dezember 2023 über ein Expected-Credit-Loss-Modell (ein erwarteter Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne Anrechnung von Bonitätsprämien). Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Auch hierbei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen; in einem Fall wurden von der DZ BANK ermittelte alternative Marktkurse gemäß BdB-Logik (Bundesverband deutscher Banken) verwendet. Anschaffungskosten über pari wurden linear über die Restlaufzeit bis zum niedrigeren Einlösungskurs, jedoch nicht unter den Marktwert am Bilanzstichtag, abgeschrieben. Soweit der Kurswert des Stichtages über dem Buchwert lag, wurden die Wertpapiere mit dem Kurswert bzw. maximal mit den Anschaffungskosten angesetzt. Anschaffungskosten werden nach Durchschnittskosten bewertet. In den Wertpapieren des Anlagevermögens sind Schuldverschreibungen in Höhe von EUR 4.109.430 enthalten, die in Zusammenhang mit Kreislauftransaktionen mit anderen Genossenschaftsbanken zur Diversifizierung der Adressenausfallrisiken (VR-Circle) stehen. Wir fungieren dabei sowohl als Sicherungsnehmer als auch als Sicherungsgeber. Die Sicherungsnehmerpositionen in getrennt bilanzierten Credit Default Swaps, die der Absicherung von Ausfallrisiken dienen, ohne zugleich einer Bewertungseinheit i.S. § 254 HGB zugeordnet zu sein, werden als erhaltene Kreditsicherheiten bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen oder Rückstellungen für die abgesicherten Geschäfte berücksichtigt und nicht eigenständig bilanziert. Die Sicherungsgeberposition in getrennt bilanzierten Credit Default Swaps, mit denen ausschließlich Ausfallrisiken übernommen werden und bei denen beabsichtigt ist, sie bis Fälligkeit bzw. bis zum Eintritt des Kreditereignisses zu halten, werden als gestellte Kreditsicherheiten nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft entwickelten Grundsätzen behandelt. Bei ernsthaft drohender Inanspruchnahme werden Verbindlichkeitsrückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Derivative Finanzinstrumente und strukturierte Finanzinstrumente Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen derivativen Geschäfte werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Zinsbuchs nach Maßgabe des IDW RS BFA 3 n.F. verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter denanderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2023 war keine Rückstellung erforderlich. Der Umfang derivativer Geschäfte sowie ergänzende Angaben zu ihrer Bewertung sind im Abschnitt "D. Erläuterungen zur Bilanz" unter "Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente" aufgeführt. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Einzelne Beteiligungen resultieren aus in Vorjahren geschlossenen Tauschgeschäften und sind nach Tauschgrundsätzen unter Buchwertfortführung bewertet. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden in 2016 die im Zuge der Einbringung von Kommanditanteilen an der WGZ Beteiligungs GmbH & Co. KG in die WGZ 2. Beteiligungs GmbH & Co. KG erhaltenen Kommanditanteile nach Tauschgrundsätzen mit dem Zeitwert aktiviert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, bei Gebäuden linear bzw. mit fallenden Staffelsätzen und beim beweglichen Sachanlagevermögen - sofern nach dem 01.01.2010 angeschafft - linear vorgenommen. Die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 wurden in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Den geringen passiven Steuerlatenzen, insbesondere aus der Bewertung von Grundstücken, stehen in mindestens gleicher Höhe aktivische Steuerlatenzen insbesondere aus der Bewertung von Kundenforderungen gegenüber. Von der Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ausweis des Überhanges aktiver latenter Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. Unseren Berechnungen legen wir einen Steuersatz von rund 28 % zugrunde. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde, die auf einem Rechnungszins gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) von 1,83 % (Vorjahr 1,78 %) beruhen. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,83 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Bei der Ermittlung des Zinssatzes wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre herangezogen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB, bei dem der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre herangezogen wird, beträgt zum 31.12.2023 EUR 31.920. Für die Pensionsrückstellungen wurde gegenüber dem Vorjahr unverändert eine Rentendynamik in Höhe von 2,15 % zugrunde gelegt. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften wurden mittels Anwartsbarwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden mit dem Barwert angesetzt. Bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen, haben wir die Verpflichtungen mit den ihnen zuzurechnenden Vermögensgegenständen verrechnet. Das Deckungsvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 3.467.893, das gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern verpfändet ist, wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 4.334.606 saldiert. Der beizulegende Zeitwert entspricht regelmäßig dem Marktpreis. Sofern sich der Marktpreis nicht verlässlich ermitteln ließ, wurde der beizulegende Zeitwert mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bewertet. Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung der Verpflichtungen wurden mit laufenden Erträgen sowie Erfolgsauswirkungen aus Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens in Höhe von EUR 102.854 verrechnet. Der Saldo ist unter GuV 12 (Sonstige betriebliche Aufwendungen) ausgewiesen. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung sind in dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent aufgegliedert nach Anlagezielen
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nicht. Forderungen an Beteiligungsunternehmen
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
* Jahresabschluss nach International Financial Reportig Standards (IFRS) ** es bestehen Gewinnabführungsverträge Treuhandvermögen
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 5.988.238 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 1.296.118 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" (A 13) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände
Fremdwährungsposten Die Vermögensgegenstände enthalten Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.286.067. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen
Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 178.322.046 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten Im Bilanzposten "Sonstige Verbindlichkeiten" (P 5) sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 88.533 (Vorjahr EUR 120.892) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden sowie Verpflichtungen aus Credit Default Swaps. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten zeigen nicht die zu erwartenden Zahlungsströme, da sie nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Bei den sonstigen Verpflichtungen (Vermerkposten 2 unter dem Bilanzstrich) gehen wir dagegen von einer überwiegenden Inanspruchnahme aus. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten
Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente In der nachfolgenden Übersicht sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, dargestellt (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB).
Die Zinsswaps sind mit dem Barwert zum Bilanzstichtag angegeben. Dabei haben wir die variablen Zahlungsströme mit Forward Rates - abgeleitet aus der aktuellen Zinsstrukturkurve - berechnet und diese - ebenso wie die fixen Zahlungsströme - mit der Swapkurve diskontiert. Die auf den Zeitraum vom jeweils letzten Zinstermin bis zum Bilanzstichtag entfallenden und im Jahresabschluss bereits berücksichtigten Zinsen (Aktiva 3: TEUR 769) sind im beizulegenden Zeitwert der Zinsswaps enthalten. Die zinsbezogenen Termingeschäfte (Swaps) führen wir im Anlagebuch; sie dienen der Deckung von Zinsänderungsrisiken. Die saldierten Ergebnisse der abgeschlossenen Zinsswaps werden in den Zinserträgen erfasst. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen
Provisionserträge
Personalaufwand
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen (GuV 8) sind folgende nicht unwesentliche Einzelbeträge enthalten:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit mit EUR 67.476 (Vorjahr EUR 51.091) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) besteht eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik
Außerdem wurden durchschnittlich 8 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Hilgers, Rainer, Bankvorstand für Produktion Aktiv, Betrieb und Revision Richter, Jörg, Bankvorstand für Steuerung, Risikocontrolling und Produktion Passiv Schwarz, Bernhard, Bankvorstand für Vertrieb
Wimmer, Wilhelm Josef, - Vorsitzender - , Rechtsanwalt in Sozietät Schlömer, Willy, - stellvertretender Vorsitzender - , Bereichsleiter Bilanzierung, Rheinmetall Automotive AG de Vries, Frank, Geschäftsführer, FDV Unternehmensberatung GmbH Herrmann, Marion, Geschäftsführerin Hermann Vermarktungsgesellschaft mbH, Neuss Höller, Dr. Birgit, selbstständige Rechtsanwältin Nobis, Peter, selbstständiger Landwirt Tenten, Norbert, Apotheker Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.833.116,63 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 7.795,03 (Bilanzgewinn von EUR 1.840.911,66) - wie folgt zu verwenden:
Monheim am Rhein, 28. März 2024 VR Bank eG Der Vorstand Rainer Hilgers Jörg Richter Bernhard Schwarz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VR Bank eG, Monheim am Rhein Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR Bank eG, Monheim am Rhein (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt "Bewertung der Kundenforderungen" dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 1.122,1 Mio. EUR. Dies entspricht 73,6 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 13,3 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 38,6 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft ab. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Tim Warneke.
Düsseldorf, 24. April 2024 Genoverband e.V. Karsten Ernstberger, Wirtschaftsprüfer Tim Warneke, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 12.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.833.116,63 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 7.795,03 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesVR Bank eG, Monheim am RheinDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung vorgesehenen Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen. Er hat sich in acht gemeinsam mit dem Vorstand abgehaltenen Sitzungen über alle wesentlichen Belange der Bank informiert bzw. informieren lassen und die wesentlichen geschäfts- und risikostrategischen Grundlagen erörtert sowie deren konsequente Verfolgung und Einhaltung überprüft. In den Monaten, in denen keine gemeinsame Sitzung stattfand, hatten die Aufsichtsratsmitglieder jederzeit die Möglichkeit, sich vom Vorstand über wichtige laufende Aktivitäten und Ereignisse in der Bank informieren zu lassen. Die regelmäßig erhaltenen Informationen über die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft umfassten Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und zur geschäftlichen Entwicklung sowie die relevanten Informationen aus dem Risikocontrolling der Bank einschließlich der Risikolage, der Risikotragfähigkeit und der Nachhaltigkeitsrisikien. Ergebnisse von Stressszenario-Berechnungen waren dabei ebenso Besprechungsgegenstand wie die Berichte der Internen Revision, des Compliance-Beauftragten und des Geldwäschebeauftragten. Über wesentliche Kredite und Eigenanlagen hat der Aufsichtsrat sich informieren lassen und -soweit erforderlich- Beschlüsse gefasst. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2023, der Lagebericht, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wurden vom Genoverband e.V. geprüft. Aufsichtsrat und Vorstand wurden nach Beendigung der Prüfungsarbeiten in einer Sitzung am 24.04.2024 ausführlich über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. Der Genoverband e.V. hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Pflichtgemäß hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und dessen Ordnungsmäßigkeit festgestellt. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Gewinnverwendung zu beschließen. Der Dank des Aufsichtsrats gilt sowohl dem Vorstand als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche Zusammenarbeit im Geschäftsjahr 2023.
Monheim am Rhein, 24. April 2024 Wilhelm Josef Wimmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")VR Bank eG, Monheim am RheinDie VR Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR Bank eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 41.665. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 175,5. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 11.725. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 4.462 und betreffen laufende Steuern. Die VR Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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