Rimpl
Consulting GmbH
Bornheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.863,00 |
34.192,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.858,00 |
34.187,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
766.283,61 |
1.130.859,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
386.774,12 |
433.368,32 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
379.509,49 |
697.491,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.646,99 |
25.427,77 |
| Aktiva |
808.793,60 |
1.190.479,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
584.000,10 |
873.708,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.300,00 |
5.300,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
56.200,00 |
56.200,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
472.500,10 |
762.208,55 |
| B.
Rückstellungen |
157.671,99 |
254.671,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.121,51 |
62.099,58 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
100,00 |
| Passiva |
808.793,60 |
1.190.479,24 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Rimpl Consulting GmbH hat ihren Sitz in
Bornheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn
unter 15542 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Rimpl Consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
Das gesetzliche Gliederungsschema der §§
266 und 275 HGB wurde angewandt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Im Jahr des
Zugangs erfolgte die Abschreibung pro rata temporis.
Im Geschäftsjahr wurden abnutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert
bis zu Euro 800,00 sofort voll abgeschrieben. Solche mit
einem Wert bis zu Euro 250,00 wurden als Betriebsausgaben
behandelt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden zum
Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zum ggf. abgezinsten
Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
67.121,51 (Vorjahr: Euro 62.099,58).
Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
folgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen:
|
Euro 0,00
|
Verbindlichkeiten:
|
Euro 0,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Außergewöhnliche Posten
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind weder noch
Aufwendungen entstanden.
Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 27,5.
sonstige Berichtsbestandteile
Bornheim, den 04.06.2024
gez.
Hubert Rimpl und Dr. Holger Lüchow
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024
festgestellt.
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