Store Kontor GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Insa Held geb. Mönkemeier seit 6.1.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Store Kontor Süd GmbHAurichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 der Store Kontor Süd GmbH, Aurich, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt. Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S.4 HGB abgesehen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot). Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Auf die Erläuterungen der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 2 HGB verzichtet. Rückstellungen Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von EUR 5.581,76 (Vorjahr: EUR 0,00). Auf die Erläuterung der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 5 S. 3 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 3 HGB verzichtet. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Bezüglich der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Finanzielle Verpflichtungen Bezüglich der Angabe des Gesamtbetrages der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 1. Halbsatz HGB wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2011 erfolgt die Geschäftsführung durch die Geschäftsführerin: Frau Insa Held.
Auf die Angabe der den Mitgliedern desGeschäftsführungsorgans gewährten Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a) HGB) sowie die Angabe der Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 9 b) HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Aurich, den 27. Dezember 2012 gez.
Der Jahresabschluss wurde am 31. Juli 2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt und genehmigt.
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