Albert Koch
GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.906,00 |
143.106,83 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
173,00 |
231,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.733,00 |
16.352,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
126.523,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
221.921,56 |
198.551,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.136,06 |
44.542,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.617,57 |
4.032,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
183.785,50 |
154.009,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.382,23 |
1.192,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
235.209,79 |
342.851,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
172.144,25 |
170.215,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
144.650,93 |
158.153,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.928,73 |
-13.502,47 |
| B.
Rückstellungen |
50.456,61 |
161.414,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.608,93 |
11.221,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.608,93 |
11.221,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
235.209,79 |
342.851,44 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Albert Koch GmbH wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für
kleine Kapitalgesellschaften i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht
vorgenommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens über einem Wert von Euro 410,--
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde
für die Pensionsrückstellung eine
Bewertungseinheit mit dem verrechenbaren Planvermögen
gebildet. Versicherungsmathematische Gutachten über
die handelsrechtlichen Bewertungsansätze der
Pensionsverpflichtungen sowie der
Rückdeckungsansprüche lagen zum Bilanzstichtag
vor.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Einfluss auf Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht geändert, sofern das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz dem nicht entgegen
stand.
Eine Neubewertung der Pensionsrückstellungen war
nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB notwendig (BilMoG).
Aufgrund der neuen Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1
S. 2 HGB wird der bei der Erstanwendung zu einer
Erhöhung der handelsrechtlichen
Pensionsrückstellung auszuweisende
Zuführungsbetrag in Jahresraten angesammelt (Art. 67
Abs. 1 EGHGB). Der nicht ausgewiesene
Rückstellungsbetrag beträgt 18.173,- € (Art.
67 Abs. 2 EGHGB).
Informationen zur Bilanz
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,-- Euro
|
Forderungen
|
0,-- Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,-- Euro
|
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,--.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, durch Pfandrechte
o.ä. gesichert
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,--.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
Organe
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Andreas Koch
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Weiterer
Geschäftsführer:
|
Henry Kaltschmidt
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Heilbronn, den
26.10.2011
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Ort, Datum
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Unterschrift A. Koch
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Heilbronn, den
26.10.2011
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Ort, Datum
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Unterschrift H.
Kaltschmidt
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2011 festgestellt.
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