Beteiligungsgesellschaften
Diamant - Gesellschaft Tesch GmbH
Carl-Goerdeler-Straße 14, 71636 Ludwigsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Joachim Martin Dr.- Ing. Gerlitzky seit 9.4.2024 | Geschäftsführer |
Martin Gerlitzky seit 9.4.2024 | Prokura |
Peter Kupka seit 9.4.2024 | Prokura |
Stefan Jens Dr. Kluge seit 7.9.2021 | Prokura |
Dorothee Tesch-Gerlitzky seit 14.2.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Diamant - Gesellschaft Tesch GmbHLudwigsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft maßgebend. 1. Anlagevermögen Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um lineare Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauern wurden entsprechend der betrieblichen Nutzung zugrunde gelegt. 2. Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Dabei wurde das Niederstwertprinzip beachtet. Bei Rohdiamanten und unverarbeiteter Diamant-Körnung wurde sowohl den Risiken im Dollarkurs als auch der Preistendenz Rechnung getragen. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Gängigkeitsrisiken sind durch ausreichend bemessene Abschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Einzelrisiken bzw. das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. 3. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Währungsumrechnung Die Zugangsbewertung erfolgt für Forderungen zum Briefkurs und für Verbindlichkeiten zum Geldkurs. Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt unter Beachtung von § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Übersicht (Blatt 6) dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz gem. § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 3.950,00. Die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Pensionsrückstellungen Als Rechnungszins wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (10-Jahres-Durchschnitt) angesetzt, § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB. Versicherungsmathematische Parameter bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen
4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Laufzeiten:
1) davon aus Steuern: T€ 187 (Vorjahr T€ 136) aus Sozialversicherung T€ 21 (Vorjahr T€ 23) 5. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Zur Abdeckung des Risikos aus der Rückstellung für Altersteilzeit wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die gegen die Insolvenz gesichert ist. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB ergibt sich daraus folgender saldierter Ausweis in der Bilanz:
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. d. § 285 Nr. 3 a HGB, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen in folgendem Umfang:
7. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 7.1 Sonstige betriebliche Erträge / sonstige betriebliche Aufwendungen In den "sonstigen betrieblichen Erträgen" sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 88 (Vj.: T€ 229) und in den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 146 (Vj.: T€ 80) enthalten. 7.2 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge / Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthält Erträge aus der Abzinsung in Höhe von T€ 0 (Vj.: T€ 0) und der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 30 (Vj.: T€ 0). D. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft hat in 2023 durchschnittlich 168 Mitarbeiter beschäftigt. 2. Organe der Gesellschaft
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9 a und b HGB wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. E. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach Abschluss des Geschäftsjahres sind nicht zu verzeichnen.
Ludwigsburg, den 14.10.2024 gez. Dr. Joachim Kübler-Tesch gez. Dr. Georg Gerlitzky Datum der Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2023 gem. § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB: 16.10.2024
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. 1 Darstellung des Unternehmens Die Diamant-Gesellschaft Tesch GmbH ist ein Familienunternehmen in der dritten und vierten Generation. Sie beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Werkzeugen, deren gemeinsame Grundlage die Ausnutzung der Härte und des Verschleißwiderstandes von Diamant oder CBN (kubisch-kristallines Bornitrid) ist. Bei Diamant wird sowohl auf natürlichen vorkommenden wie auch auf synthetisch hergestellten Diamanten zurückgegriffen, während CBN in der Natur nicht vorkommt und daher nur synthetischer Rohstoff verwandt wird. Der Markt für die genannten Werkzeuge ist durch eine sehr starke Segmentierung, die sich durch unterschiedliche Anforderungen aufgrund verschiedenster Bearbeitungsprozesse, zu bearbeitender Werkstoffe und Produktionsumfelder unterscheiden, gekennzeichnet. So sind wir z.B. in keiner Weise im Bereich der Naturbaustein- und Asphaltindustrie tätig. Auch zählen wir (End)Konsumenten nicht zu unseren Kunden. Somit verbleibt uns ein Bereich, den man grob als mechanische Industrie, erweitert um Segmente der Glas- und keramischen Industrie, nennen könnte. Auch in diesem verbleibenden Bereich werden nicht alle Marktsegmente bedient (z.B. das Honen oder das Zahnradschleifen). Wichtige Kundenfelder sind die Automobilindustrie nebst Zulieferern sowie die Hersteller von spanenden Werkzeugen, die Fertigung keramischer Produkte und die Glasindustrie. Der Vertrieb erfolgt zu einem wesentlichen Teil über eine eigene, angestellte Vertriebsmannschaft, deren Schwerpunkt Deutschland ist. Bei der Betreuung der Kunden stehen technische Fragestellungen im Mittelpunkt, so daß unsere Mannschaft hier Schwerpunkte hat. Darüberhinaus beschäftigen wir Anwendungstechniker, die in technischen Fragestellungen über vertieftes Wissen und breitere Erfahrungen verfügen und bei der Einführung und Änderung von Zerspanprozessen bei Kunden kompetent begleiten können. Auslandsmärkte werden zum Teil, insbesondere dort, wo es sich um Schwesterwerke deutscher Unternehmen handelt, von der Zentrale direkt betreut. Zum Teil arbeiten wir mit ausländischen Händlern zusammen. Schleifscheiben bestehen in den allermeisten Fällen aus einer Verschleißschicht. Diese ist zu einem hohen Anteil bei uns das Ergebnis eines 'Versinterns' und 'Verpressens' von Partikeln mit Diamant- oder CBN-Körnung. Diese Partikel können aus Kunststoff-, Metall- oder keramischen Pulvern (der sogenannten Bindung) bestehen, was bei jeweils unterschiedlichen Temperaturregimen erfolgt. Auch hinsichtlich des Aufbringens von Druck existieren unterschiedliche Technologien. Neben diesen Technologien können Diamant- und CBN-Körner auch elektrochemisch aufgebracht werden. Auch diese Technologie beherrschen wir. Neben der Verschleißschicht, welche wie soeben dargestellt Diamant- oder CBN enthält, besteht eine Schleifscheibe auch noch aus einem Grundkörper. Dieser kann aus einem verhältnismäßig einfachen Metall- oder Aluminiumkörper bestehen. Um Lieferzeiten niedrig zu halten, stellen wir diese selber her. Der Grundkörper kann aber auch aus einem wesentlich komplexeren CFK-Körper bestehen. Ergänzend sei hinzugefügt, daß die drei Komponenten der Schleifscheiben - Diamant- oder CBN-Körnung, Bindung und Grundkörper - in der Bearbeitung natürlich interagieren, so daß nur eine Abstimmung aufeinander ein erfolgreiches Gesamtprodukt gewährleistet. Das Unternehmen ist nach DIN/ EN/ ISO 9001: 2015 und VDA 6.4 zertifiziert. I.2 Forschung und Entwicklung Grundlage unserer Produkte ist die anwendungsspezifische Abstimmung insbesondere von Bindung und Körnung. Durch stete Marktbeobachtung der Anforderungen der Kunden und ihrer Änderung wie auch der Einwicklung des Angebotes auf den Zuliefermärkten ergeben sich Möglichkeiten, bestehende Bindungen hinsichtlich ihrer Verarbeitbarkeit oder anderer, anwendungsspezifischer Anforderungen zu verbessern. Auch neu entwickelte Diamant- oder CBN-Sorten können die Basis für neue Entwicklungen bieten. Die ersten Versuche erfolgen auf den Maschinen von Forschung und Entwicklung, zur Auswertung der Qualität kann auf Prüf- und Meßmaschinen, wie Geräte zur Feststellung der Biegebruchfestigkeit bis hin zum einem Rasterelektronenmikroskop, zurückgegriffen werden. In einem späteren Stadium erfolgt bei erfolgsversprechenden Entwicklungen die Überleitung in die Produktion. Zur Analyse und Beurteilung insbesondere der Diamant- und CBN-Körnungen der verschiedenen Hersteller stehen neben dem schon angeführten Rasterelektronenmikroskop auch Sonderprüfmaschinen, z.B. zur Bestimmung der Festigkeit, zur Verfügung. Neben Maschinen für die Produktion unserer Werkzeuge verfügen wir in geringerem Umfange über die Möglichkeit, Prozesse, die bei unseren Kunden stattfinden, bis zu einem gewissen Grade im Hause nachzustellen. Auch davon wird Gebrauch gemacht. II. Wirtschaftliche Entwicklung II.1. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung Auch im Jahr 2023 wirkte der Einmarsch Rußlands in die Ukraine fort. Die Unsicherheit sowie die Unterbrechung von Lieferketten, von der wir indirekt betroffen waren, sank im Laufe des Jahres, wobei im Oktober der Terrorangriff auf Israel wieder erschwerend hinzukam. Die Inflation blieb auf einem hohen Niveau. Auch die wirtschaftliche Rezession in China beeinträchtigte eine wirtschaftliche Erholung. Dies alles trug zu einer schlechten wirtschaftlichen Umgebung bei. II.2 Wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung traf auch die Diamant-Gesellschaft Tesch. Insbesondere die höheren Lohnabschlüsse, ein höherer Krankenstand sowie Instandsetzungsmaßnahmen führten zu einer niedrigeren Produktivität, so daß der ausgewiesene Verlust entstand, mit dem wir in keiner Weise zufrieden sind und der auch 2024 nicht vermeidbar ist. Es wurden Maßnahmen getroffen, die zu einer Umkehr führen werden. Durch Projekte zur Energieeinsparung (wir haben schon länger Solaranlagen auf einem Teil des Fertigungsstandortes) und die Inbetriebnahme neuer Maschinen sind Produktivitätsverbesserungen geplant. Die Digitalisierung der Informationsverarbeitung wurde vorangetrieben, was aber einen erheblichen Investitionsaufwand bedeutete. Auch hat die Schulung des Personals bei dem steigenden Anteil von CNC-Maschinen in der Fertigung einen hohen Stellenwert und wird konsequent umgesetzt. Die bestehenden Reserven sichern das Unternehmen auf diesem Weg hinreichend ab. Die wichtigsten Kennzahlen des Unternehmens entwickelten sich wie folgt:
Der Rückgang beim kurzfristigen Vermögen ist im Wesentlichen auf den Abbau der Vorräte zurückzuführen.
Das Eigenkapital verminderte sich aufgrund des Jahresfehlbetrags. Die Verminderung der kurzfristigen Verbindlichkeiten ist überwiegend auf den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten zurückzuführen.
Die Zahlungsfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
III. Risiko- und Prognosebericht Für das Jahr 2024 sehen wir keine substantielle Verbesserung. In der Automobilindustrie avisierte Projekte, für die wir deutlich in Vorleistung gingen (hartstoffbeschichtete Bremsen) wurden voraussichtlich aus industriepolitischen wie technologischen Gründen verschoben, so daß dafür eher weitere, geringere Entwicklungskosten entstehen als Umsätze generiert werden. Ein Teil unseres Einkaufs erfolgt in US-Dollar, so daß wir von dessen Schwankungen betroffen sind. Nur zum Teil können wir dieses Risiko durch Fakturierung in US-Dollar ausgleichen. Da wir in jedem Bereich unserer Produktpalette Wettbewerber haben, besteht die Gefahr, gegenüber diesen in der Qualität, insbesondere in der Preis-/ Leistungsrelation zurückzufallen. Auch die Fertigung in einem Hochlohnland wie Deutschland birgt Risiken, welche durch andauernde Weiterentwicklung der Fertigungsmethoden entgegengewirkt werden muß. Nicht zuletzt durch unsere Forschung und Entwicklung versuchen wir dies. Unsere Zuversicht hinsichtlich der Zukunft der Firma beruht auf dem angesammelten Entwicklungs-, Fertigungs- und Marktbearbeitungspotential sowie der finanziellen Solidität.
Die Geschäftsleitung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Diamant-Gesellschaft Tesch GmbH, Ludwigsburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Diamant-Gesellschaft Tesch GmbH, Ludwigsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Diamant-Gesellschaft Tesch GmbH, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 14.10.2024 Dr.
Vaih & Partner
gez. D. Vaih, Wirtschaftsprüfer gez. Bilger, Wirtschaftsprüfer |
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