Werder
eG
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.429.389,82 |
6.705.527,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
368,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
6.429.021,82 |
6.705.527,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.436.437,49 |
3.555.525,07 |
| I.
Vorräte |
854.008,41 |
840.908,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.626,55 |
49.461,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.531.802,53 |
2.665.155,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11,38 |
2.505,13 |
| Aktiva |
10.865.838,69 |
10.263.558,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.361.946,13 |
7.671.529,68 |
| I.
Geschäftsguthaben |
659.620,00 |
651.300,00 |
| davon
der verbleibenden Mitglieder |
613.600,00 |
612.300,00 |
| davon
der ausscheidenden Mitglieder |
46.020,00 |
39.000,00 |
| II.
Ergebnisrücklagen |
5.433.232,02 |
5.376.589,46 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.269.094,11 |
1.643.640,22 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.643.640,22 |
1.487.429,36 |
| B.
Rückstellungen |
441.709,21 |
392.195,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.059.041,21 |
2.196.663,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.142,14 |
3.169,40 |
| Passiva |
10.865.838,69 |
10.263.558,02 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Die Werder eG hat ihren Sitz in Braunschweig und ist
eingetragen in das Genossenschaftsregister des
Amtsgerichtes Braunschweig Registernummer 324.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Dabei
wurden die einschlägigen gesetzlichen Regelungen
für Genossenschaften, die Bestimmungen unserer Satzung
sowie die Verordnung über Formblätter für
die Gliederung des Jahresabschlusses von
Wohnungsunternehmen beachtet. Für einzelne Angaben
haben wir die gemäß § 267, Abs. 1 HGB
für kleine Genossenschaften geltenden,
größenabhängigen Erleichterungen in
Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
unverändert das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) wurde beachtet.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenÄnderungen
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht
vorgenommen. Die angegebenen Vorjahresbeträge sind
vergleichbar.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen der
Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit
Wohnbauten sowie der Geschäfts- und anderen Bauten
erfolgten grundsätzlich nach der
Restnutzungsdauermethode auf Basis einer
Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren. Bei umfassend
modernisierten Gebäuden wurde die Restnutzungsdauer um
20 Jahre verlängert. Betriebseinrichtungen wurden auf
eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.
Garagen wurden unter Berücksichtigung einer
Nutzungsdauer von 25 Jahren, Außenanlagen von 10
Jahren abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf Betriebs- und
Geschäftsausstattung erfolgten linear entsprechend
einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren.
Geringwertige Anlagegüter wurden voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten nach
der Fifo-Methode bewertet.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde erkennbaren Risiken
durch Abschreibung Rechnung getragen.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S.
d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den
Rückstellungen verrechnet. Der Zeitwert entspricht
gemäß Versicherungsbescheinigung zum 31.12.2023
dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung und somit
den fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach einem versicherungsmathematischen Gutachten auf
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Heubeck ermittelt. Die
Abzinsung erfolgte pauschal mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15
Jahren in Höhe von 1,87 %. Erwartete
Rentensteigerungen wurden mit 2,0 % berücksichtigt.
Bei der Durchschnittsbetrachtung für die
Ermittlung des Zinssatzes bei der Bewertung der
Altersvorsorgeverpflichtungen wurde gemäß §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf die vergangenen zehn Jahre
abgestellt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Ihre
Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem der
Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen 7 Jahre gemäß Vorgabe der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Die unter den sonstigen Rückstellungen
gebildeten Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtungen enthalten gemäß
IDW RS HFA 3 Rückstellungen für
Erfüllungsbeträge sowie für
Aufstockungsbeträge. Die Rückstellungen wurden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Der Posten unfertige Leistungen weist die noch nicht
abgerechneten Betriebs- und Heizkosten aus.
Der unter dem Posten sonstige
Vermögensgegenstände auszuweisende Aktivwert
einer Rückdeckungsversicherung für Altersvorsorge
wurde mit dem Posten Rückstellungen für Pensionen
saldiert.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB
|
TEUR
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
0
|
Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung,
der dem beizulegenden Zeitwert entspricht
|
0
|
Verrechnete Aufwendungen
|
0
|
Verrechnete Erträge
|
0
|
Die Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Entwicklung der Rücklagen ergibt sich aus
der Anlage zum Anhang.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 4 TEUR.
Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist
gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für
die Ausschüttung gesperrt.
Der Posten Rückstellungen für Pensionen
beinhaltet eine versicherungsrückgedeckte
Verpflichtung, die mit dem Wert des Deckungsvermögens
saldiert wurde.
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach der
Restlaufzeit ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel
ersichtlich.
|
insgesamt
|
davon
Restlaufzeit
|
|
gesichert
|
|
|
unter 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
(GPR)
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamtbetrag
|
2.059.041,21
|
1.359.391,60
|
513.436,13
|
186.213,48
|
920.059,13
|
Vorjahr
|
2.196.663,93
|
1.265.892,44
|
638.821,65
|
291.949,84
|
1.142.798,37
|
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
9 TEUR (Vorjahr 21 TEUR) enthalten.
Die Aufwendungen für Altersversorgung wurden,
soweit sie die Zuführung zu
Pensionsrückstellungen betreffen, um den unter Zinsen
und ähnliche Aufwendungen auszuweisenden Zinsanteil
gekürzt. Mit 6 TEUR enthalten sie auch den Aufwand,
der sich aus der Änderung des durchschnittlichen
Marktzinssatzes ergeben hat.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten
6 TEUR (Vorjahr 6 TEUR) aus der Abzinsung von
Rückstellungen.
Sonstige AngabenDie Zahl der im Geschäftsjahr
durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug
|
Vollzeit
|
Teilzeit
|
Kaufmännische
Angestellte
|
1
|
1
|
Mitarbeiter des
Regiebetriebes
|
-
|
1
|
Gesamt
|
1
|
2
|
Mitgliederbewegung
|
Mitglieder
|
Stand am 01.01.
|
799
|
Zugänge
|
57
|
Abgänge
|
-61
|
Stand am 31.12.
|
795
|
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden
Mitglieder haben sich im Laufe des Berichtsjahres um
1.300,00 EUR erhöht. Gemäß § 19
unserer Satzung besteht keine Nachschusspflicht.
Der für die Genossenschaft zuständige
Prüfungsverband ist der Verband der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V.,
Leibnizufer 19, 30169 Hannover.
Organe der Genossenschaft
Vorstand
|
Aufsichtsrat
|
|
Michael Engel, Lengede
|
Jens
Bischoff, Algermissen (Vorsitzender)
|
Uwe Bernd, Goslar
|
Janine
Albrecht, Braunschweig
|
|
Ulrich
Morgenstern, Weyhausen
|
|
Lutz Rohn,
Salzgitter (bis 15.09.2023)
|
|
Mathias
Walkling, Vechelde
|
Braunschweig, den 08. Mai
2024
Der Vorstand
gez.
Engel
gez.
Bernd
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024
festgestellt.
|