Grüninger Electronics GmbH
Weinstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
GRÜNINGER ELECTRONICS GMBH,
WEINSTADT
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
1.579.937,00 |
1.842.723,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
800.432,00 |
1.023.415,00 |
| II.
Sachanlagen |
779.505,00 |
819.308,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
3.871.506,15 |
2.544.343,51 |
| I.
Vorräte |
2.237.499,03 |
1.489.640,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
358.548,26 |
432.145,40 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
1.275.458,86 |
622.557,32 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
17.361,53 |
20.115,33 |
|
5.468.804,68 |
4.407.181,84 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
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A. EIGENKAPITAL
|
1.132.055,67 |
290.429,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
265.429,35 |
-23.144,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
841.626,32 |
288.573,43 |
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B. RÜCKSTELLUNGEN
|
867.036,71 |
304.571,22 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
3.469.712,30 |
3.809.893,27 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
0,00 |
2.288,00 |
|
5.468.804,68 |
4.407.181,84 |
GRÜNINGER
ELECTRONICS GMBH, WEINSTADT
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Stuttgart, HRB
772383 unter der Firma "Grüninger Electronics GmbH"
mit Sitz in Weinstadt eingetragen.
Der Jahresabschluss der Grüninger Electronics GmbH
wurde aufgrund der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften i.S. von § 267 Abs. 1 HGB in
Verbindung mit § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG. Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Aufstellung des
Jahresabschlusses (§§ 274a, 276 und 288 HGB)
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 Abs.
2 und 3 HGB.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Der Bestandsnachweis für das Anlagevermögen
erfolgte durch eine Anlagenbuchhaltung, aus der neben
Anschaffungsdatum und den Anschaffungskosten auch die
Abschreibungen und die jeweiligen Restbuchwerte sowie die
Zu- und Abgänge ersichtlich sind.
Die immateriellen Wirtschaftsgüter wurden mit den
ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt und linear
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Der enthaltene Verschmelzungsmehrwert von
TEUR 2.250 wurde mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren
abgeschrieben.
Die Sachanlagen wurden mit den ursprünglichen
Anschaffungskosten angesetzt und analog der steuerlich
zulässigen Abschreibungssätze linear über
die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen ist am Bilanzstichtag
körperlich aufgenommen worden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung
des gesetzlichen Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Anschaffungskostenminderungen angesetzt
worden.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
erfolgte unter Zugrundelegung der Einzelkosten (Material-
und Fertigungslohn) und angemessener Zuschlagssätze
für die Gemeinkosten.
Die erhaltenen Anzahlungen werden gemäß
§ 268 Abs. 5 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem
Nennwert ausgewiesen. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angsetzt und tragen
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung. Bei der Bewertung wurde das Vorsichtsprinzip
beachtet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
In den immateriellen Vermögensgegenständen ist
der Verschmelzungsmehrwert in Höhe von TEUR 705
(Vorjahr: 900 TEUR) enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde für
Auszahlungen der Gesellschaft vor dem Bilanzstichtag
gebildet, die einen Aufwand nach dem Stichtag
darstellen.
Die Restlaufzeiten der bilanzierten Verbindlichkeiten
stellen sich wie folgt dar:
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr: 1.061.768,97 EUR
(Vorjahr: 1.023.765,78 EUR)
Restlaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren:
2.399.625,33 EUR (Vorjahr: 2.598.627,49 EUR)
Restlaufzeiten über fünf Jahren: 8.318,00 EUR
(Vorjahr: 187.500,00 EUR)
Mit der Delta Industries GmbH besteht eine
Rangrücktrittsvereinbarung zur Vermeidung einer
insolvenzrechtlichen Überschuldung des
Darlehensnehmers gemäß §§ 19 Abs. 2
Satz 2, 39 Abs. 2 InsO.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Derivative Finanzinstrumente
Zinssicherung
Die Gesellschaft hat zur Absicherung des Zinssatzes
für ein Bankdarlehen in Höhe von TEUR 1.988 ein
Zinsderivat abgeschlossen. Der Marktwert beträgt nach
Angaben des Kreditinstitutes am Bilanzstichtag TEUR 76.
Höhe und Laufzeit des Zinsderivates sind auf das
Darlehen abgestimmt.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 34
Mitarbeiter (Vorjahr: 29 Mitarbeiter) beschäftigt.
Angaben zum Mutterunternehmen
Mutterunternehmen i.S.d. § 285 Nr. 14a HGB ist die
Delta Industries GmbH, Stuttgart.
Coburg, den 26. April
2024
gez.
Thomas Hagen, (Geschäftsführer)
Der Jahresabschluss wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 2. September 2024 festgestellt
und genehmigt.
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