Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 17922
Eingetragen
14.11.2017
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
der Betrieb eines Taxiunternehmens sowie die Vermietung von und der Handel mit Kraftfahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hüseyin Bestepe
seit 26.11.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Murat Korkmaz
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Taxi Phoenix GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Qutsche GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 182.709,00 227.358,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 70.872,00 70.872,00
II. Sachanlagen 111.837,00 156.486,00
B. Umlaufvermögen 137.766,64 112.283,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 74.909,87 51.270,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.856,77 61.012,66
Summe Aktiva 320.475,64 339.641,57

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 137.096,74 97.731,16
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 72.731,16 74.513,28
III. Jahresüberschuss 39.365,58 -1.782,12
B. Rückstellungen 3.549,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 179.829,90 239.410,41
Summe Passiva 320.475,64 339.641,57

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

Allgemeine Angaben

Die Qutsche GmbH hat ihren Sitz in Mönchengladbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach (Reg.Nr.17922 17922).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG),sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

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