Azeta Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Poppels seit 14.1.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Azeta Engineering GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Berichtsjahr entsprechend den steuerlichen Vorschriften in voller Höhe abgeschrieben. Die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG wird aufgrund der Geringfügigkeit und damit verbundenen Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung auch in der Handelsbilanz berücksichtigt. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert von 250,00 € bis 1.000,00 € wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG in Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Unter Anwendung der Ausnahmeregelung des § 252 Abs. 2 HGB ist die Bildung eines Sammelpostens in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung auch handelsrechtlich für zulässig. (i. Ü. m. HFA des IDW, IDW-FN 2007, S. 506). Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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