Energiewelten Oberaudorf GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubert Paul seit 11.9.2020 | Sonstige |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gemeindewerke OberaudorfOberaudorfJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Oberaudorf ist zum 31. Dezember 2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Eigenbetriebsverordnung und dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz- EnWG) aufgestellt worden. 1.1 Gesellschaftsrechtliche Angaben Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Eigenbetrieb i.S.d. Art. 88 GO. Die Gemeindewerke Oberaudorf haben ihren Sitz in Oberaudorf und sind eigetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein unter der Registernummer HRA 7356. 1.2 Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und der Eigenbetriebsverordnung. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Bilanzierungs-, und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände werden nach dem tatsächlichen Wertverzehr linear und degressiv bis zum Wirtschaftsjahr 2004 vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegütern erfolgt die Abschreibung im Jahr des Zugangs pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter werden im Zugang6jahr entsprechend den gesetzlichen Regelungen abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Bedingt verwendungsfähige Vermögensgegenstände bleiben außer Ansatz. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird allen erkennbaren Risiken durch Abschläge Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nominalwert angesetzt. Als empfangene Ertragszuschüsse waren bis 2021 Zuwendungen für die Wasserversorgung aus den Jahren 2002 (454.0000 EUR) und 2004 (254.100 EUR) passiviert. Die Zuschüsse wurden bis 2021 periodengerecht über 40 Jahre erfolgswirksam aufgelöst. Da es sich bei beiden Zuschüssen um Fördermittel handelt, die der Gemeinde gewährt wurden und die diese an die Gemeindewerke weitergegeben hat, werden diese seit 2022 mit ihrem seinerzeitigen Restbuchwert nach § 21 Abs, 3 Satz 3 EBV dem Eigenkapital (allgemeine Rücklage) zugeordnet. Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die zu erwartenden Abschlusszahlungen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagennachweis zu entnehmen. Dieser ist nach Anlagengruppen unterteilt und weist die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie die Abschreibungen und Restbuchwerte auf. Als Beteiligungen sind folgende Anteile ausgewiesen:
3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stammen ganz überwiegend aus den Verbrauchsabrechnungen Strom und Wasser. Gegenüber der Gemeinde bestehen Forderungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 6 (VJ TEUR 20). Die sonstigen Vermögensgegenstände (TEUR 485, VJ TEUR 481) beinhalten ausstehende Erstattungen Energiehilfen (TEUR 140, VJ TEUR 0), Körperschaftsteuererstattungsansprüche (TEUR 17, VJ TEUR 25), Überzahlungen Gewerbesteuer (TEUR 1, VJ TEUR 25) sowie im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuer (TEUR 72, VJ TEUR 114). Ebenfalls enthalten sind Umsatzsteuererstattungsansprüche für Vorjahre in Höhe von TEUR 76 (VJ TEUR 0) und für das laufende Jahr In Höhe von TEUR -7 (VJ TEUR 34). Alle Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 3.3 Eigenkapital Das Eigenkapital entwickelte sich wie folgt:
3.4 Empfangene Ertragszuschüsse Als empfangene Ertragszuschüsse waren bis 2021 Zuwendungen für die Wasserversorgung aus den Jahren 2002 (454.0000 EUR) und 2004 (254.100 EUR) passiviert. Die Zuschüsse wurden bis 2021 periodengerecht über 40 Jahre erfolgswirksam aufgelöst. Da es sich bei beiden Zuschüssen um Fördermittel handelt, die der Gemeinde gewährt wurden und die diese an die Gemeindewerke weitergegeben hat, werden diese seit 2022 mit ihrem seinerzeitigen Restbuchwert nach § 21 Abs. 3 Satz 3 EBV dem Eigenkapital (allgemeine Rücklage) zugeordnet. 3.5 Steuerrückstellungen Steuerrückstellungen betreffen mit TEUR 251 (VJ TEUR 62) die Körperschaft- und Gewerbesteuer. 3.6 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Eine Rückstellung für Pensionszusagen in Höhe von TEUR 70 (ca. Wert) für den ehemaligen Werkleiter wird in Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht bilanziert (sog. Altzusage vor dem 1.1.1987). 3.7 Verbindlichkeiten Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde in Höhe von TEUR 13 (VJ TEUR 63) 4. Ergänzende Angaben 4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Energiebeschaffungsverträgen für die Jahre 2024 und 2025 bestehen zum Stichtag 31.12.2023 bereits finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.784. 4.2 Geschäfte größeren Umfanges mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) Geschäfte größeren Umfanges mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen wurden nicht getätigt. 4.3 Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2023 gebuchte Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 24 und entfällt auf Abschlussprüfungsleistungen (TEUR 17) und sonstige Bestätigungsleistungen (TEUR 7). 4.4 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Die Anzahl der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt entsprechend der Ermittlungsmethode nach § 267 Abs. 5 HGB beträgt:
4.5 Organe
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Werkleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
4.6 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. 4.7 Ergebnisverwendungsvorschlag Der Werkleiter schlägt vor, den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage einzustellen. 5. Angaben zur Trennung der Konten in der internen Rechnungslegung 5.1 Allgemeine Angaben Nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG sind für folgende Tätigkeiten getrennte Konten zu führen: - Elektrizitätsverteilung - Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors - Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors - Messstellenbetrieb Die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors beinhalten den Stromvertrieb und die Energieerzeugung. Die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors beinhalten die Wasserversorgung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Für die Elektrizitätsverteilung ist nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ein Tätigkeitsabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anlagenspiegel aufzustellen. Für den Messstellenbetrieb wird gemäß § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG ein Tätigkeitsabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Die Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2023 wurden nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 266 und § 275 HGB gegliedert. Das Gliederungsschema wurde um zusätzliche Gliederungspunkte ergänzt. Für die Gewinn- und Verlustrechnungen wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Sämtliche vorstehenden Anhangsangaben betreffend die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gemeindewerke Oberaudorf gelten gleichsam für diese Tätigkeitsabschlüsse. 5.2 Kontentrennung Die für das Gesamtunternehmen geführten Konten werden auf der Basis der Kostenrechnung den einzelnen Geschäftsbereichen zugeordnet. Hierzu wird das Kostenrechnungssystem Classic pro der DATEV e.G. verwendet. Es werden folgende Hauptkostenstellen geführt: - Strom Verteilung (EWN) - Strom Vertrieb (EWV) - Strom Erzeugung (EWE) - Messstellenbetrieb (MME) - Wasser Vertrieb (WW) - Nebengeschäfte (NG/BB/BET) - Verwaltung Unmittelbar den Tätigkeiten zurechenbare Wirtschaftsgüter, Aufwendungen oder Erträge werden mittels der Kostenrechnung den Kostenstellen zugeordnet. Die Bilanzansätze sowie die Gewinn- und Verlustpositionen, welche nicht direkt einer Kostenstelle zugeordnet werden können, werden verursachungsgerecht auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Kostenstellen werden zu angemessenen Preisen verrechnet. Lieferungen und Leistungen zwischen den einzelnen Kostenstellen werden als unmittelbar bezahlt unterstellt. Unter dieser Prämisse wird zum 31. Dezember 2023 kein aktiver Kapitalausgleichsposten in der Bilanz des Stromverteilnetzes mehr ausgewiesen und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mindern sich entsprechend. Sonstige Forderungen aus Vorsteueransprüchen und sonstige Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuerschulden werden nicht saldiert, sondern getrennt ausgewiesen. In Summe negative Bilanzpositionen (insbes. Banksalden) werden insgesamt umgegliedert. 5.3 Restlaufzeiten Forderungen und Verbindlichkeiten Tätigkeitsabschlüsse Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb Alle ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Restlaufzeit der ausgewiesenen Verbindlichkeiten in der Elektrizitätsverteilung in Höhe von TEUR -179 (VJ TEUR 311) und im Messstellenbetrieb in Höhe von TEUR 5 (VJ TEUR 5) liegen unter einem Jahr.
Oberaudorf, 11. Oktober 2024 Gemeindewerke Oberaudorf, Oberaudorf Hubert Paul Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 29. April 2025 festgestellt. Tätigkeitsabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß § 6b EnWGBilanz - Gemeindewerke Oberaudorf - Stromnetz
Gewinn- und Verlustrechnung - Gemeindewerke Oberaudorf - Stromnetz
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