MATTER IBA
GmbH
Breisach am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.903,00 |
32.550,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
917,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.901,00 |
31.633,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
505.071,62 |
456.119,52 |
| I.
Vorräte |
437,95 |
1.465,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
321.632,93 |
371.224,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
183.000,74 |
83.429,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.729,86 |
7.611,25 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
35.680,92 |
| Aktiva |
535.704,48 |
531.961,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.059,89 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
80.059,89 |
-60.680,92 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
35.680,92 |
| B.
Rückstellungen |
183.521,01 |
176.080,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
247.123,58 |
355.880,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
247.123,58 |
355.880,95 |
| Passiva |
535.704,48 |
531.961,69 |
Anhang
- FASSUNG FüR OFFENLEGUNGSZWECKE -
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Matter IBA GmbH hat ihren Sitz in Breisach. Sie
ist beim Amtsgericht Freiburg i. Br. unter der
Register-Nummer HRB 371814 eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023 erfolgte nach den Vorschriften des
HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG.
Posten der Bilanz, die weder im Berichtsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz wurden beachtet.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten,
vermindert um die planmäßigen Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
überwiegend linear vorgenommen.
Die neu zugegangenen geringwertigen
Vermögensgegenstände ab dem 01.01.2010 werden
analog zu § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass im
Jahr der Vollabschreibung auch der Abgang erfolgt.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.
Die Bewertung der Warenvorräte erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zu
niedrigeren Tageswerten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr
werden gemäß § 256a HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Alle
übrigen Fremdwährungsforderungen und
-verbindlichkeiten sind mit dem Kurs am Entstehungstag oder
dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Liquide Mittel werden zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach
versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren unter
Berücksichtigung der "Heubeck-Richttafeln RT 2018 G"
von Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Anwendung eines
pauschalen Zinssatzes in Höhe von 1,82 % bewertet.
Jährliche Rentensteigerungen sowie Lohn-, Gehalts- und
Karrieretrends werden nicht berücksichtigt.
Planvermögen, das dem Zugriff aller
Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der
Erfüllung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen dient, wird mit der
entsprechenden Pensionsverpflichtung verrechnet. Das
Saldierungsgebot gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB gilt auch für korrespondierende Aufwendungen und
Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden
Vermögen. Das zur Saldierung herangezogene
Deckungsvermögen wird vollständig zum
beizulegenden Wert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung
berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der deutschen Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen liegen, kommt
der höhere Tageswert zum Ansatz.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Sie macht
auch von der Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung
keinen Gebrauch, obwohl zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die
sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich
abbauen.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
Das unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesene
Verrechnungskonto der Gesellschafterin, der CPM HOLDING
S.A.S., mit EUR 209.146,00 (Vj. TEUR 207) wurde
vereinbarungsgemäß mit 1 % p. a. verzinst.
Das unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesene
Verrechnungskonto gegenüber dem
Geschäftsführer in Höhe von EUR 7.169,77
(Vj. TEUR 1) wurde vereinbarungsgemäß mit 2 % p.
a. verzinst.
Das Eigenkapital in Höhe von insgesamt EUR
105.059,89 (Vj. TEUR -36) ist zusätzlich mit einer
Ausschüttungssperre zum 31.12.2023 in Höhe von
EUR 6.898,00 (Vj. TEUR 31) belegt. Die
Ausschüttungssperre resultiert in voller Höhe aus
dem Unterschiedsbetrag der Abzinsung von
Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (EUR 545.822,00;
Vj. TEUR 527) im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre (EUR 552.720,00; Vj. TEUR 558). Der Rechnungszins zur
Ermittlung des Unterschiedsbetrags beträgt 1,74 % p.
a.
In dem mit den Pensionsverpflichtungen verrechneten
Planvermögen sind Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR
407.307,00 (Vj. TEUR 381) enthalten, die rechtlich erst
nach dem Abschlussstichtag entstehen.
Bei Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 169.150,65
(Vj. TEUR 321) bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Waren.
Wie im Vorjahr haben sämtliche Verbindlichkeiten
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr 2023 war durchschnittlich ein
Arbeitnehmer beschäftigt.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt
EUR 24.444,96. Davon ist ein Betrag in Höhe von EUR
24.444,96 innerhalb eines Jahres fällig.
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im gesamten
Geschäftsjahr 2023 Herr Pascal Matter.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss der Matter
IBA GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar
2023 bis zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um die in
Einklang mit § 326 HGB für Offenlegungszwecke
verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Ferner wurden
für Zwecke der Offenlegung die Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen,
auf deren Inanspruchnahme bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise verzichtet wurde.
Breisach, den 11.03.2024
gez.
Pascal Matter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024
festgestellt.
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