Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
NedZink GmbH
Im Lipperfeld 21, 46047 Oberhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Verstraeten seit 19.2.2025 | Geschäftsführer |
Ralf Werner seit 10.3.2021 | Prokura |
Frank Kaponig seit 7.7.2010 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
NedZink B.V. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NedZink GmbHOberhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Amtsgericht Duisburg, HRB 22534Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wird der Vermerk im Wesentlichen im Anhang gewählt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Abschnitt VII des Anhangs. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Bewertungsansätze für Aktiva und Passiva blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert, soweit nicht auf Änderungen hingewiesen wird. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände zeitanteilig linear vorgenommen. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern betragen für immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 10 Jahre und für das Sachanlagevermögen 3 bis 15 Jahre. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Entfallen die Gründe der Wertminderungen in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungswert unter EUR 250,00 beträgt, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 werden aktiviert und im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bei dauerhafter Wertminderung. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Wege der Einzelfeststellung angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Zudem werden Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt. Der niedrigere beizulegende Wert wird durch die geschätzte Höhe des mit Wahrscheinlichkeit zufließenden Geldbetrags bestimmt. Uneinbringliche Forderungen werden in voller Höhe ausgebucht. Dem allgemeinen Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % angemessen Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend der wirtschaftlichen Zurechnung zum Geschäftsjahr. Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts gem. § 274a HGB wird auf den Ansatz latenter Steuern verzichtet. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen gemäß § 266 HGB i.V.m. § 272 HGB. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Berechnung der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wird auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens durchgeführt. Es fand ein Rechnungszins von 1,44 % (Vorjahr: 1,35 %) gemäß RückAbzinsV (Abzinsungssatz der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren, Durchschnittszins der letzten sieben Jahre) Verwendung. Den Berechnungen liegen ein Gehaltstrend von 1,0 % p.a. (Vorjahr: 1,0 % p.a.) sowie eine Fluktuationsrate von 2,0 % p.a. (Vorjahr: 2,0 % p.a.) zugrunde. Die Effekte aus der Zinsänderung werden im Personalaufwand erfasst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Erträge und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden periodengerecht unter Beachtung des Realisations- und des Imparitätsprinzips erfasst. III. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die gleichzeitig Forderungen gegen Gesellschafter sind, in Höhe von EUR 434.250,00 (Vorjahr: EUR 1.098.441,53) enthalten. Diese resultierten wie im Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Kaution in Höhe von EUR 3.000 (Vorjahr: EUR 3.000) enthalten, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat. Alle anderen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten waren im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 20.170,15 enthalten. Diese resultierten in voller Höhe aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten enthielten im Vorjahr Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von EUR 2.670,15. Die Restlaufzeit sämtlicher Verbindlichkeiten beträgt wie im Vorjahr bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren mit EUR 17.051,63 (Vorjahr: EUR 24.447,53) aus Steuern und mit EUR 2.781,57 (Vorjahr: EUR 2.776,73) aus Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. IV. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag sind das Sachanlagevermögen ohne Rinnenmaschine vom Typ SEKO NG 2000, die Vorräte, die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände im Rahmen der bestehenden Gruppenfinanzierungsverträge der NedZink Gruppe verpfändet bzw. sicherungsübereignet. Aus den Gruppenfinanzierungsverträgen ergibt sich eine gemeinschaftliche Haftung für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 23.623 (Vorjahr: TEUR 19.622). Die Wahrscheinlichkeit der Verwertung der verpfändeten Vermögensgegenstände schätzen wir aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der NedZink GmbH sowie der NedZink Gruppe als nicht wahrscheinlich ein. V. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 30 (Vorjahr: 31) Mitarbeiter. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben einen Gesamtbetrag von EUR 1.219.633; davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 786.074. Davon haben EUR 0 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Der Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen wird von NedZink B.V., Budel-Dorplein (Niederlande), aufgestellt. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 211.069,22 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Auf Grund der angespannten Situation im Wohnungsbau durch die erhebliche Verteuerung der Finanzierung und der Bauleistungen sowie den gleichzeitigen Rückgang der Neubauförderung durch den Bund ist der Auftragseingang im Jahr 2023 um bis zu 22% eingebrochen. Der Börsenpreis für Zink und Kupfer ist seit Anfang des Jahres 2023 erheblich gesunken. Der Durchschnittspreis für Zink ist an der London Metal Exchange von 3.289 USD/t per Januar 2023 auf 2.488 USD/t im September 2023 gesunken. Der Preis für Kupfer ist im selben Zeitraum von 9.000 USD/t auf 8.271 USD/t gesunken. Die Rohstoffpreisentwicklung hatte positive Auswirkungen auf unsere Ertragslage. Die durch den Krieg in der Ukraine gestiegenen Energiekosten belasten weiterhin unsere Ertragslage. Nach vorläufigen ungeprüften Zahlen ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 ein vorläufiger Jahresüberschuss von TEUR 145. Es wird jedoch noch eine Gutschrift im Rahmen des mit der Muttergesellschaft abgeschlossenen Service Agreements erwartet, welche den Jahresüberschuss noch geringfügig erhöhen wird. Die Geschäftsführung erwartet für 2024 ein ähnliches Ergebnis wie im Jahr 2023. Mit Wirkung vom 25. April 2024 wurde Herr Anastasios Boulionis zum neuen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Er löst Herrn Paul van Gerwen ab, der bis dahin als Geschäftsführer bestellt war. VII. Unternehmensfortführung Für das Geschäftsjahr 2022 hat sich ein Jahresüberschuss von TEUR 211 ergeben. Hierfür war vor allem ein mit der Muttergesellschaft abgeschlossenes Service-Agreement, nach dem die Gesellschaft für ihre Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich Vertrieb und Marketing für den Verkauf von der NedZink B.V. bezogener Ware eine bestimmte Marge garantiert wird, verantwortlich. Die Gesellschaft finanziert ihre Geschäftstätigkeit derzeit über den bei der NedZink B.V. eingerichteten Cash-Pool. Im Rahmen des Cash-Pools wird auf eine ungekündigte Konzernkreditlinie der ABN AMRO zurückgegriffen. Die Fortführung der Gesellschaft ist von der finanziellen Unterstützung durch die NedZink B.V. abhängig. Sollte diese Unterstützung ausbleiben, wäre der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Die NedZink B.V. ihrerseits hatte in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 negative Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit zu verzeichnen. Die Gesellschafter der NedZink B.V. haben deshalb im Jahr 2022 Mio. EUR 9,4 in das Eigenkapital eingelegt (davon Mio. EUR 2,5 im Wege eines Darlehensverzichts) sowie neue Gesellschafterdarlehen von Mio. EUR 6,0 herausgegeben. Im Jahr 2023 stellten die Gesellschafter neue Darlehen in Höhe von Mio. EUR 31 zur Verfügung, einschließlich einer teilweisen Ablösung der Finanzierung durch eine Bank. Im Jahr 2024 erfolgte bisher die Bereitstellung eines weiteren Darlehens in Höhe Mio. EUR 1. Da bis in das Geschäftsjahr 2025 hinein negative Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit von der NedZink B.V. erwartet werden, ist sie darauf angewiesen, dass ihr zusätzliche liquide Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Sie ist der Überzeugung, diese Mittel von den Gesellschaftern zu erhalten. Grund hierfür sind die bereits durch die Gesellschafter in den Konzern investierten Mittel für eine neue Produktionsstätte. Diese Investitionen der Gesellschafter zeigen nach Ansicht der Geschäftsführung, dass sie wollen, dass die Gesellschaft/der Konzern langfristig erfolgreich werden. Aus folgenden Gründen geht die NedZink GmbH von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus: Aufgrund der neuen Produktionsstätte der NedZink B.V. hat sich unsere Lieferfähigkeit signifikant verbessert. Durch die gesunkene Nachfrage führte dies allerdings im Geschäftsjahr 2023 noch nicht zu einer Steigerung der Umsatzerlöse. Wir konnten jedoch von der höheren Wirtschaftlichkeit der neuen Produktionsstätte profitieren. Zur Finanzierung unserer Geschäftstätigkeit stehen ausreichende Kreditlinien zur Aufrechterhaltung des Cash-Pools zur Verfügung. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass bei Bedarf weitere Mittel über die Gesellschafter unserer Muttergesellschaft NedZink B.V. zur Verfügung gestellt werden. Die NedZink B.V. hat unter dem Datum vom 27. März 2024 eine Patronatserklärung zu unseren Gunsten abgegeben. Darin verpflichtet sie sich, die NedZink GmbH mit zusätzlicher Liquidität oder sonstigen finanziellen Mitteln auszustatten, soweit dies erforderlich ist, um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, stets alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern zu erfüllen. Die Patronatserklärung ist befristet bis zum 30. Juni 2025.
Oberhausen, 30. April 2024 Boulionis, Geschäftsführer |
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