CCC GmbH
(vormals: Catalogna Cologne Catering GmbH)
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
213.975,88 |
232.380,88 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.263,00 |
3.932,00 |
| II.
Sachanlagen |
211.712,88 |
228.448,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
436.694,74 |
632.425,42 |
| I.
Vorräte |
6.569,23 |
7.805,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.894,19 |
404.216,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.960,62 |
28.164,41 |
| davon
gegen Gesellschafter |
21.740,62 |
27.944,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
323.231,32 |
220.403,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
290,00 |
290,00 |
| Aktiva |
650.960,62 |
865.096,30 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.064,07 |
111.951,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.951,45 |
110.564,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
71.887,38 |
98.612,97 |
| B.
Rückstellungen |
27.300,00 |
54.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
583.596,55 |
697.242,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
583.486,55 |
697.132,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
110,00 |
110,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.652,32 |
| Passiva |
650.960,62 |
865.096,30 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31.
Dezember 2021
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der CCC GmbH mit Sitz in
Köln (Amtsgericht Köln, HR B 72193) wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
(§§ 274a, 276 und 288 HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften genutzt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Für das Vorhalten von Geschirr und Besteck
wurden im Berichtsjahr Festwerte gebildet.
Die Umsatzeinbrüche verursacht durch die
Corona-Pandemie wurden in 2021 durch staatliche
Corona-Hilfen abgemildert.
Die Bewertung der Gesellschaft erfolgt
gemäß § 252 (1) Nr. 2 HGB.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich linearer
Abschreibungen entsprechend der ermittelten Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestände und Bankguthaben wurden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungen wurden Ausgaben
ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist gemäß §
272 (1) HGB mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Bilanzposten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sowie Verbindlichkeiten die durch Pfandrecht o.
Ä. gesichert sind bestehen nicht (§ 285 Nr. 1a+b
HGB).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von 21.740,62 Euro. Diese Forderungen werden
mit einem Zinssatz von 1 % verzinst.
4. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Auf die größenabhängige Erleichterung
des § 276 Satz 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.
Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge
sind außergewöhnliche Erträge aus
Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld (KUG) in
Höhe von 812.511,47 Euro enthalten.
5. Haftungsverhältnisse und nicht bilanzierte
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestehen wie folgt:
|
Gesamtbetrag
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5
Jahre
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
Mietverpflichtungen
|
134,2
|
80,5
|
53,7
|
0,0
|
Leasingverpflichtungen
|
42,9
|
13,5
|
29,4
|
0,0
|
Summe
|
177,1
|
94,0
|
83,1
|
0,0
|
darin sind keine Verpflichtungen gegenüber
verbundene oder assozierte Unternehmen oder aus
Altersversorungsverpflichtungen enthalten.
6. Pflichtangaben zu Mitarbeitern und Organen
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
gemäß § 267 (5) HGB betrug 14 Mitarbeiter.
Köln, 03. November 2022
CCC GmbH
gez. Jan-Jürgen Nöhre
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2022
festgestellt.
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