KMITC GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kristian Mansfeld seit 8.8.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Simsystem GmbHMannheimJahresabschluss zum 31.12.2011Bilanz zum 31.12.2011Simsystem GmbHAKTIVA
Anhang 31.12.2011Der Jahresabschluss der Fa. SIMSYSTEM GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: - Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. - Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerrechtlicher Vorschriften vorgenommen. - Für die angeschafften beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens von € 150,00 bis € 1.000,00 wurde die Abschreibung gem. § 6 EStG Abs. 2a in Anspruch genommen. - Die Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften gem. § 6 EStG bewertet. - Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. - Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. - Rückstellungen wurden in der Höhe des Betrages vorgenommen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Der Jahresabschluss wurde i.S. des § 328 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 2 HGB durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung im Dezember 2012 ordnungsgemäß festgestellt. Im Übrigen wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gem. § 252 HGB beachtet. |
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