Kern
GmbH
Forchtenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.085,00 |
3.569,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
39.084,00 |
3.568,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
781.198,12 |
1.003.484,36 |
| I.
Vorräte |
41.420,00 |
215.830,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.736,21 |
473.886,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
640.041,91 |
313.768,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
437,99 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
67.397,87 |
|
| Aktiva |
887.680,99 |
1.007.491,35 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
805,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
153.387,56 |
| II.
Verlustvortrag |
152.582,03 |
83.243,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
68.203,40 |
69.338,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
67.397,87 |
|
| B.
Rückstellungen |
14.800,00 |
14.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
872.880,99 |
991.885,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
872.880,99 |
991.885,82 |
| Passiva |
887.680,99 |
1.007.491,35 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
b) Bewertungsmethoden
IV. Erläuterungen zur Bilanz
V. Erläuterungen zu Gewinn- und
Verlustverrechnung
VI. Sonstige Pflichtangaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Kern GmbH hat ihren Sitz in Niedernhall. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB
590426 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Kern GmbH ist als kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Gliederung der Bilanz liegen die Formvorschriften
des § 266 HGB, der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung die Vorschriften des § 275 Abs. 2 HGB
zugrunde.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die Offenlegung erfolgt mit den Mindestangaben
für die Offenlegung von kleinen Kapitalgesellschaften.
Der ausführliche Jahresabschluss ist bei uns
hinterlegt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a)
Bilanzierungsmethoden
Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
Gewinnermittlungsvorschriften und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Grundsätze der
Ausweis- und Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.
Abweichungen liegen nicht vor.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit gesetzlich nicht anders
vorgeschrieben.
b)
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen:
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauerhaft zu dienen.
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bewertung der erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear unter Zugrundelegung der betrieblichen
Nutzungsdauer. Als Nutzungsdauer wird bei Standardsoftware
drei Jahre unterstellt. Im Zugangsjahr wird
grundsätzlich ab dem Zugangsmonat der anteilige
Jahresbetrag angesetzt.
2.
Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen linear bzw. degressiv vorgenommen. Die
Abschreibungen aus Vorjahren werden planmäßig
fortgeführt.
Im Zugangsjahr wird grundsätzlich ab dem
Zugangsmonat der anteilige Jahresbetrag angesetzt. Als
Nutzungsdauer bei EDV-Geräten wird weiterhin drei
Jahre unterstellt.
Die Zugänge an geringwertigen
Wirtschaftsgütern mit Einzelanschaffungskosten bis zu
EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Alle Gegenstände des Anlagevermögens - mit
Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter - sind in
einem Bestandsverzeichnis erfasst, aus dem die
Wertbewegungen im Einzelnen ersichtlich sind. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden auf besonderen
Konten verbucht.
3.
Vorräte
Die Wertansätze für Waren entsprechen den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Tageswerten.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgt in Höhe
des Nennwertes. Währungsforderungen werden ggf. mit
dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Notwendige Einzelwertberichtigungen sind erfasst. Zur
Abdeckung des latenten Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
5.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben entsprechen den am Bilanzstichtag
nachgewiesenen Salden.
6.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Nominalbetrag entspricht Zahlungen für
Zeiträume nach dem Bilanzstichtag.
7.
Eigenkapital
Das gezeichnete Stammkapital von EUR 153.387,56 ist
voll einbezahlt.
8.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe des voraussichtlichen Bedarfs. Alle bis zum
Abschlusstag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
9.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
voraussichtlichen Rückzahlungsbeträgen
bilanziert.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Brutto-Anlagenspiegel
Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende
Darstellung der Entwicklung der Bilanzposten des
Anlagevermögens (Brutto-Anlagenspiegel) ist nicht
beigefügt. Kleine Gesellschaften sind hiervon nach
§ 274 a Ziff. 1 HGB befreit.
2.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 153.387,56.
Insgesamt wird ein Eigenkapital von EUR 0,00 ausgewiesen.
3.
Sonstige Rückstellungen
Die Aufgliederung nach § 285 Nr. 12 HGB
unterbleibt nach § 288 HGB.
4.
Verbindlichkeitenspiegel
Die Altersgliederung der Verbindlichkeiten ergibt
sich wie folgt:
bis zu einem Jahr EUR 872.880,99 (Vj. EUR 991.885,82)
über einem Jahr bis 5 Jahre EUR 0,00 (Vj. EUR
0,00)
mehr als 5 Jahre EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein
Verrechnungskonto gegenüber der Kern GmbH & Co.
Labortechnik KG, Niedernhall i.H.v. EUR 871.434,33 (Vj. EUR
867.372,01) enthalten. Die Darlehen werden marktüblich
verzinst.
6.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind
nicht anzugeben.
7.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Auf die Darstellung nach § 285 Nr. 3a HGB wird
hier nach § 288 HGB verzichtet.
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag resultiert aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft. Wesentliche außerordentliche und
periodenfremde Erträge sind im Jahresergebnis nicht
enthalten.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wird unter
Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind in
Höhe der zu erwarteten Steuerzahlungen
berücksichtigt.
VI.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Darstellung nach § 285 Nr. 7 HGB
wird hier nach § 288 HGB verzichtet.
2.
Angaben zu den Organmitgliedern
Die Geschäfte des Unternehmens werden
geführt durch den Geschäftsführer:
- Jürgen Kern, Kaufmann, Niedernhall
Der Geschäftsführer ist allein zur
Vertretung der Gesellschaft berechtigt.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
3.
Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Zur Zeit besteht keine Beteiligung an anderen
Unternehmen.
4.
Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Es wurden keine Forschungs- und
Entwicklungsaufwendungen nach § 248 Abs. 2 HGB
aktiviert.
5.
Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 871.434,33
(Vj. EUR 867.372,01).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
werden ausgewiesen als Sonstige Verbindlichkeiten.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres über
die zu berichten wäre.
7.
Gewinnverwendungsvorschlag
Es wird ein Bilanzverlust von EUR 288.183,30
ausgewiesen. Die Geschäftsführung schlägt
vor, den Bilanzverlust auf die neue Rechnung vorzutragen.
Niedernhall, 21. November 2023
Kern GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Jürgen Kern, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2023 festgestellt.
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