RS-Verwaltung GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Silbernagel seit 16.7.2019 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
wisefood GmbHGarching b.MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie wisefood GmbH hat ihren Sitz in Garching und ist beim Amtsgericht München im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. HRB 249010 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Grrößenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. BilanzierungsmethodenDie Bilanzierungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. BewertungsmethodenDie Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben im laufenden Jahr, die Aufwendungen für das Folgejahr betreffen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. B. Sonstige AngabenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 805,3 (Vorjahr: TEUR 568,4) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, in Höhe von TEUR 0,0 (Vorjahr: TEUR 0,0) eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren und in Höhe von TEUR 1.808,3 (Vorjahr: TEUR 1.692,8) eine Restlaufzeit größer 5 Jahre. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern von TEUR 1,808,3 (Vorjahr: TEUR 1.692,8) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 4,1 (Vorjahr: TEUR 10,8) und im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 2,7 (Vorjahr: TEUR 1,8) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Corona Hilfen in Höhe von TEUR 141,7 (Vorjahr: TEUR 238,1) enthalten. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingzahlungen betragen TEUR 99,4 (Vorjahr: TEUR 183,7). Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 19,3 Mitarbeiter. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Herr Philipp Silbernagel, Kaufmann, Unterföhring. C. Bilanzielle ÜberschuldungDie Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 1.216,8 bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinn überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 InsO (Insolvenzordnung)) liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Gründe für diese Einschätzung sind: Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 247,7. Mit zwei Verträgen über Nachrang-Wandeldarlehen vom 27. Juli 2021 und vom 30. Juli 2021 wurde die Ausgabe von zwei Wandeldarlehen in Höhe von insgesamt EUR 1,650 Mio. beschlossen und ausbezahlt. In Paragraph 7 (Rangrücktritt) bzw. Paragraph 8 (Rangrücktritt) des jeweiligen Nachrang-Wandeldarlehensvertrages ist vereinbart, dass außerhalb des Insolvenzverfahrens die Darlehensgeber ihre Zahlungsansprüche nicht geltend machen können, soweit durch die Befriedigung eine Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 17 InsO, eine drohende Zahlungsunfähigkeit in Sinne von § 18 InsO oder eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO ausgelöst oder vertieft wird. Die Geschäftsplanung sieht für 2023 und 2024 ein leicht positives Ergebnis vor, bei einem ausreichenden Bestand an liquiden Mitteln. In der Gesellschafterversammlung am 18. Juli 2023 wurde das Stammkapital der Gesellschaft erhöht und nachfolgend TEUR 800 des Nachrang-Wandeldarlehens vom 27. Juli 2021, zuzüglich Zinsen, in Eigenkapital gewandelt. Dies führt zu einer Reduzierung des negativen Eigenkapitals in 2023. Aufgrund der genannten Faktoren geht die Geschäftsführung im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses, auch über den zukünftigen Zeitraum von 12 Monaten hinaus, von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. D. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Verlustvortrag von EUR -1.172.922,51, zusammen mit dem Jahresfehlbetrag von EUR -858.833,44 wie folgt zu verwenden: Vortrag auf neue Rechnung EUR -2.031.755,95. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.8.2023. |
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