Berufliche Erwachsenenbildung
Elbit - Berufs- und Freizeitstiefel GmbH
Dessauer Straße 125, 06886 Wittenberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Lang seit 4.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Gerd-Michael Kirsten | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elbit - Berufs- und Freizeitstiefel GmbHLutherstadt WittenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeines Die Elbit Berufs- und Freizeitstiefel GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Vergleichszahlen des Geschäftsjahres 2009 sind in der Bilanz- und in der Gewinn- und Verlustrechnung den Zahlen des Geschäftsjahres 2010 gegenübergestellt worden. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und Bilanzierungsverbote beachtet. Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode abgeschrieben. Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Die fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bilanziert. Bankbestände und Bankdarlehen sind durch Saldenbestätigungen zum Bilanzstichtag oder durch Kontoauszüge nachgewiesen. Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende Aufstellungen zugrunde. C. Erläuterungen zur Bilanz Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgewiesen. Außerplanmäßie Abschreibungen sind nicht erforderlich. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung durch die Geschäftsleitung erkennbaren Risiken mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernüftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besitzen eine Restlaufzeit bis zu zwei Jahren. D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Weitere Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. E.Ergebnisverwendung Das Ergebnis wurde vorgetragen.
Helmut Lang Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2011 |
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