Baugenossenschaft Leipzig eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tilo Gottfried Blumhagen seit 7.6.2022 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baugenossenschaft Leipzig eGLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023A) Allgemeine Angaben Die Baugenossenschaft Leipzig eG hat ihren Sitz in Leipzig und ist beim Amtsgericht Leipzig in das Genossenschaftsregister eingetragen (Reg. Nr. 182). Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB und den Bestimmungen der Satzung. Die Gliederungsvorschriften der Formblattverordnung vom 5. Juli 2021 für Wohnungsunternehmen wurden beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B) Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden über den Zeitraum der Nutzung (längstens über fünfzehn Jahre) planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden planmäßig linear mit folgenden Sätzen abgeschrieben:
Wertaufholungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurden infolge des Wegfalls der Abschreibungsgründe bei einem Gebäude, welches in Vorjahren wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben wurden, in Höhe von T€ 332,2 durchgeführt. Daraus ergeben sich künftig um T€ 9,9 höhere planmäßige Abschreibungen. Die durch Sonderabschreibungen nach dem FördGG niedrigeren Wertansätze für ein Wohngebäude werden fortgeführt. Vom Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Abs. 4 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,00 (§ 6 Abs. 2 EStG) wurden im Jahr des Zuganges in voller Höhe abgeschrieben, solche mit Anschaffungskosten bis € 250,00 wurden unmittelbar als Aufwand erfasst. Bei dem Posten Anlagen im Bau handelt es sich um Kosten für ein entmietetes Wohngebäude, das umfassend modernisiert wird. Die Fertigstellung ist im Jahr 2025 geplant. Für ein im Jahr 2023 bereits fertig saniertes Gebäude erfolgte die Umbuchung in Grundstücke mit Wohnbauten in Höhe von T€ 9.651,6. Die Baugenossenschaft Leipzig eG hält eine Beteiligung in Höhe von 100 Prozent an der am 12.05.2022 gegründeten BGL Service GmbH mit Sitz in Leipzig. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaft beträgt T€ 300,0 und ist voll eingezahlt. Das Jahresergebnis 2023 beträgt nach Abführung des Jahresüberschusses von T€ 46,4 an die Baugenossenschaft Leipzig eG € 0,00. Es besteht mit der Tochtergesellschaft ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Als Finanzanlage wird die Beteiligung an einer GmbH ausgewiesen, die in Vorjahren auf den Nennwert von T€ 14,5 abgeschrieben wurde. Forderungen aus Vermietung sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden, soweit erforderlich, einzelwertberichtigt. Die als nicht einbringlich beurteilten Forderungen wurden abgeschrieben. Die Rückstellungen für Pensionen wurden auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) ermittelt. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen der Heubeck-Richttafeln 2018 G. Der von der Deutschen Bundesbank ermittelte zehnjährige durchschnittliche Abzinsungssatz beträgt 1,82 % (Stand 31.10.2023) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre und der letzten zehn Jahre beträgt T€ 51,8. Künftige Rententrends wurden in den versicherungsmathematischen Berechnungen mit jeweils einem Prozent jährlich berücksichtigt. Eine Verpflichtung aus Altersversorgungen ist durch eine insolvenzgeschützte Rückdeckungsversicherung gedeckt und durch Verpfändung dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Der beizulegende Zeitwert des Versicherungsvermögens entspricht dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde der Zeitwert der betroffenen Versicherung per 31.12.2023 in Höhe von T€ 250,5 mit der Rückstellung für Pensionen (Erfüllungsbetrag per 31.12.2023 T€ 454,9) saldiert. An Aufwendungen und Erträgen waren insoweit T€ 6,9 zu verrechnen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind ebenfalls nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des künftigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgte in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es bestehen Unterschiedsbeträge zwischen Handels- und Steuerbilanz in den Posten Grundstücke mit Wohnbauten, Rückstellung für Pensionen und sonstige Rückstellungen. Aus dem Differenzbetrag resultierende aktive latente Steuern wurden entsprechend dem Ansatzwahlrecht nicht bilanziert. C) Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens werden im beigefügten Anlagenspiegel (Anlage 1) dargestellt. Im Posten unfertige Leistungen werden T€ 13.486,1 (Vorjahr T€ 11.690,0) noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Abschlagszahlungen in Höhe von T€ 16.855,1 (Vorjahr T€ 12.949,9) für noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkosten und restlich Anzahlungen auf Anlagenabgänge. Von Forderungen aus Vermietung sind T€ 16,7 Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten u.a. geleistete Anzahlungen für Betriebskosten in Höhe von T€ 1.230,0 (Vorjahr T€ 1.230,0). In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Rückstellungen enthalten:
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte o.ä. Rechte sind im Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 2) dargestellt. II. Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Sachanlageverkäufen in Höhe von T€ 11,7 (Vorjahr T€ 0,0) enthalten. Für Wohngebäude im Anlagevermögen, bei denen in den Vorjahren außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen wurden, erfolgten Zuschreibungen in Höhe von T€ 332,2 (Vorjahr T€ 290,3). Weiterhin enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge Versicherungsentschädigungen in Höhe von T€ 817,2 (Vorjahr T€ 631,6), Instandhaltungszuschüsse in Höhe von T€ 335,4 (Vorjahr T€ 472,0) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 1,2 (Vorjahr T€ 7,4). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Erträge aus dem Zinsänderungseffekt in Höhe von T€ 17,2 (Vorjahr Aufwand in Höhe von T€ 68,5) aus der Abzinsung von Rückstellungen. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen unter Berücksichtigung der Erträge aus verrechneten Vermögenswerten in Höhe von T€ 68,6 (Vorjahr T€ 76,5) enthalten. Die Erträge aus Gewinnabführung (T€ 46,4) resultieren aus dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft, der BGL Service GmbH. Die Steuern von Einkommen und Ertrag betreffen Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von T€ 330,6 für das laufende Geschäftsjahr und Gewerbesteuer in Höhe von T€ 329,0 für das laufende Geschäftsjahr und restlich Gutschriften für Vorjahre. D) Sonstige Angaben Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Des Weiteren wurden insgesamt ein Auszubildender und zwei Studenten beschäftigt. Mitgliederbewegung
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr 2023 um T€ 103,7 erhöht. Nachtragsbericht Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für das Unternehmen eingetreten. Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 5.833,3 ab. Gemäß § 40 der Satzung wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses T€ 583,3 in die gesetzliche Rücklage und T€ 2.916,7 in andere Ergebnisrücklagen eingestellt. Der Vorstand schlägt vor, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von T€ 2.333,3 in andere Ergebnisrücklagen einzustellen. Die Entscheidung darüber trifft die Vertreterversammlung. Prüfungsverband Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. Antonstraße 37 01097 Dresden Mitglieder des Vorstandes Ralf Schädlich Diplomwirtschaftsinformatiker Tilo Blumhagen Diplomingenieur Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Michael Lange - Aufsichtsratsvorsitzender - Prof. Dr. habil. Kerry-U. Brauer Kay Corsa Joachim Dirschka Ulf Köppen Uwe Moritz Renate Schmiedel Andreas Wuttke
Leipzig, 05.04.2024 Der Vorstand Ralf Schädlich Tilo Blumhagen Anlagespiegel
Verbindlichkeitenspiegel 2023 - Anlage 2 (Vorjahreswerte in Klammern)
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 - 31.12.2023(gemäß § 289 i.V.m. § 336 Abs. 1 und 2 HGB)I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Baugenossenschaft Leipzig eG (BGL) wurde im Jahr 1898 gegründet und ist die älteste noch bestehende Wohnungsgenossenschaft in Sachsen. Zweck der BGL ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Zu diesem Zweck kann die Genossenschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die BGL verfügte per 31.12.2023 über rd. 8.700 Wohnungen. Der Wohnungsbestand hat sich zum Vorjahresstichtag nicht wesentlich verändert. Die Bestände befinden sich in unterschiedlichen Stadtbezirken von Leipzig und in den Städten Markkleeberg, Markranstädt und Zwenkau im Landkreis Leipzig sowie Taucha im Landkreis Nordsachsen. Mit mehr als 40 % des Wohnungsbestandes entfällt der Großteil auf Altbauten der Baujahre bis 1948. Der übrige Bestand verteilt sich je zur Hälfte auf in Blockbauweise errichtete Gebäude und Plattenbauten. Eine besondere Stellung nimmt ein Objekt mit rd. 80 Wohnungen für Senioren ein, in dem sowohl die räumliche Ausstattung an die Bedürfnisse der Bewohner angepasst ist als auch seniorengerechte Dienstleistungen angeboten werden. Damit verfügt die BGL über eine differenziertere Bestandsstruktur als der Großteil der Mitbewerber. Zum Bestand gehören außerdem rd. 60 Gewerbeeinheiten, rd. 580 PKW-Stellplätze und Mietgaragen sowie rd. 320 Pachteinheiten für Garagen und rd. 180 für Gärten. Diese befinden sich jeweils in unmittelbarer Nähe der Wohnungsbestände und ergänzen somit das Portfolio. Fester Bestandteil der unternehmerischen Tätigkeit und wesentliches Element zur Erfüllung des Unternehmenszweckes der BGL ist das Angebot an Serviceleistungen rund um das Wohnen. Dazu gehören u.a. eine 24-Stunden-Servicehotline, die Unterstützung von Wohnanlagenfesten, eine Mitgliederzeitschrift und jährliche Wohnanlagenbegehungen mit Mietern. Seit Mai 2022 hat die BGL ein 100%-Tochterunternehmen. Die BGL Service GmbH ist als Handwerksunternehmen in den Gewerken Maler und Fußboden tätig. Sie erbringt Instandhaltungsleistungen ausschließlich für den BGL-Bestand. Durch den Aufbau von eigenen Handwerkerkapazitäten soll sowohl dem Preisanstieg für Bauleistungen als auch dem Mangel an geeigneten Handwerksunternehmen entgegengewirkt werden. Mit der Erbringung von Leistungen durch die BGL Service GmbH sollen die Vergabe, die Durchführung und die Kosten dieser Leistungen zeitlich und wirtschaftlich zum Vorteil der BGL beeinflusst werden. Zwischen der BGL und der BGL Service GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Die BGL unterstützt den BGL Nachbarschaftshilfeverein e.V.. Der 2001 gegründete, gemeinnützige Verein betreibt vielfältige Förderarbeit in der Jugend- und Altenhilfe. Er unterhält ein Service- und Sorgentelefon, gibt soziale und nachbarschaftliche Beratung und vermittelt Hilfsangebote. Darüber hinaus gibt es Treffpunkte mit umfangreichen Angeboten in verschiedenen Wohngebieten der Stadt und es werden Führungen und Ausflüge organisiert. Die BGL engagiert sich in der Plattform "wohnen bei uns", ein Zusammenschluss von Leipziger Wohnungsgenossenschaften. Neben dem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Genossenschaften, erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Ziel, gemeinsame Interessen gegenüber Stadtverwaltung, Politik und Geschäftspartnern zu Gunsten der Genossenschaften und ihrer Mitglieder zu vertreten. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft stagnierte 2023 und war geprägt von hohen Inflationsraten. Die Ursachen liegen vor allem in den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise, die den privaten Konsum geschwächt haben, einer geringen Dynamik der Weltwirtschaft und den Auswirkungen der Kriegskonflikte zwischen Russland und der Ukraine sowie im Nahen Osten. 1 Die Inflationsrate lag zwar unter der Vorjahresrate von 6,9 %, dennoch erhöhten sich die Verbraucherpreise 2023 um 5,9 %. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt der Bundesrepublik Deutschland war 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Die Erholung der deutschen Wirtschaft setzte sich nach den schwierigen Corona-Jahren nicht weiter fort. 2 Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnet Deutschland das geringste Wachstum im EURO-Raum. Es waren umfangreiche wirtschaftspolitische Maßnahmen erforderlich, um einen noch tieferen Einbruch zu verhindern. 3 Der deutsche Immobilienmarkt ist in besonderem Maß von diesen Entwicklungen betroffen, Einerseits führten die hohen Inflationsraten zu drastisch gestiegenen Baupreisen. Andererseits verteuern die gestiegenen Zinsen, als Gegenmaßnahme zur Eindämmung der hohen Inflation, das Bauen zusätzlich. In der Folge kam es zu teils drastischen Rückgängen der Investitionen, der Baufertigstellungen und Wohnungsbaugenehmigungen. Staatliche Förderprogramme gibt es zu wenige. Das Geschäftsklima im Wohnungsbau erreichte im Dezember 2023 mit -56,8 Punkten den niedrigsten Wert seit Beginn der Erhebung 1991. 4 Die Arbeitslosenquote stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht auf 5,7 %. Trotz des beginnenden demografischen Wandels stiegen die Erwerbstätigenzahlen in den letzten Jahren vor allem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. 5 Für die Zukunft ist zu befürchten, dass der Arbeits- und Fachkräftemangel zunimmt. Für die Wohnungswirtschaft spürbar ist die Situation bereits im Handwerk.
4 ifo-Institut, ifo-Konjunkturumfrage vom
10.1.2024, www.ifo.de
2. Regionale und branchenspezifische Rahmenbedingungen In Sachsen war die Wirtschaftsleitung 2023 ebenfalls leicht rückläufig. Hohe Kosten und eine geringe Nachfrage belasten die Unternehmen. 6 Die durchschnittliche Arbeitslosenquote erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 5,6 % auf 6,2 %. 7 Die Arbeitslosenquote in Leipzig erhöhte sich gegenüber 2022 von 6,5 % auf 7,0 %. Mit einem Zuwachs um 0,6 % wuchs die Leipziger Bevölkerung 2023 nicht mehr so stark wie in den Vorjahren. Der Anstieg wird getragen vom Zuzug aus dem Ausland. Der Trend rückläufiger Geburtenzahlen setzte sich fort. Ende 2023 lebten 628.718 Menschen in Leipzig und damit 4.029 mehr als ein Jahr zuvor. 8 Leipzig ist nach wie vor eine Mieterstadt. Rund 84 % der Bevölkerung lebt in einer Mietwohnung, 4 % in einer Eigentumswohnung und 11 % im eigenen Haus. Die Kommunale Bürgerumfrage 2022 der Stadt Leipzig hat unter anderem ergeben, dass überdurchschnittliche Mietsteigerungen in Leipzig nicht stattfinden. So stiegen zwar die Mieten absolut, besonders die Angebotsmieten für Neuvermietungen, allerdings sind auch die Haushaltseinkommen in Leipzig in den letzten Jahren gestiegen, wodurch die relative Gesamtmietbelastung der Haushalte in den letzten zehn Jahren konstant geblieben ist. Die durchschnittliche Grundmiete in Leipzig war 2022 mit 6,60 €/qm vergleichsweise niedrig. 9 Dennoch hat die sächsische Staatsregierung die Einführung einer sogenannten Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden beschlossen. Demnach dürfen die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese politisch und ideologisch beeinflusste gesetzliche Vorgabe beschränkt Wohnungsunternehmen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und bestraft sozial orientierte Unternehmen. Zum einen sind gerade bei Wohnungsgenossenschaften in der Vergangenheit mögliche Spielräume bei Neuvermietungen bewusst nicht ausgeschöpft worden, um dem satzungsgemäßen Auftrag der Zurverfügungstellung von preiswerten Wohnungen gerecht zu werden. Deshalb waren auch finanzielle Spielräume für Neubauten nur begrenzt vorhanden. Diese werden jetzt weiter eingeschränkt. Andererseits erfordern die mittlerweile stark gestiegenen Baupreise für Wohnungssanierungen (und zukünftige steigende energetische Anforderungen) auskömmliche Mieten, welche nunmehr staatlich gedeckelt werden. Deshalb wird bei Investitionen der BGL in Zukunft hinsichtlich des Umfangs nicht zwingend notwendiger Investitionen sowie des Ausstattungsgrades verstärkt geprüft, ob diese in Bezug zur erzielbaren Miete angemessen und wirtschaftlich sind. Die sprunghaft gestiegenen und anhaltend hohen Baupreise, gestiegene Zinsen, behördliche Bauauflagen, zunehmende energetische Anforderungen, Klimaschutzauflagen, die Mietpreisbremse und zu geringe Fördergelder haben zu einer Situation geführt, die Investoren überfordert. In der Folge ist die Zahl fertiggestellter Wohnungen in Deutschland rückläufig. Dieser Trend ist auch in Leipzig festzustellen. An der (fehlenden) Entwicklung großer innerstädtischer Gebiete lässt sich dies gut nachvollziehen. Über die Wettbewerbssituation auf dem Leipziger Wohnungsmarkt gibt es nur wenige offizielle, aussagekräftige statistische Angaben. Sie ist geprägt von einer Vielzahl privater Einzeleigentümer und Erbengemeinschaften. Daneben agieren ein kommunales und private Wohnungsunternehmen (Genossenschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften) sowie institutionelle Eigentümer, die größere Bestände verwalten. Hinzu kommen als Marktakteure die Unternehmen, die die Bestände der privaten und institutionellen Eigentümer verwalten.
9 Vgl. Stadt Leipzig - Amt für Statistik
und Wahlen, Bericht zur Kommunalen Bürgerumfrage 2022
3. Geschäftsverlauf Zum Jahresende lag die Leerstandsquote der BGL bei 4,5 % (31.12.2022 5,2 %). Der Rückgang resultiert aus der vollständigen Vermietung eines zuvor leer stehenden Objektes mit rd. 50 Wohnungen nach erfolgter Komplexsanierung. Von den leer stehenden Wohnungen werden auf Grund von geplanten Grundrissänderungen und Komplexsanierungen aktuell 169 Wohnungen nicht angeboten. Somit liegt die Quote des marktaktiven Leerstandes bei 2,6 % (Vorjahr 2,6 %). Der Leerstand bei der BGL konzentriert sich in den von 1981 - 1990 errichteten fünf- und sechsgeschossigen Plattenbauten, die teilweise nicht zur Vermietung angeboten werden. In den letzten Jahren konnte der Leerstand hier bereits durch umfangreiche Modernisierungen schrittweise reduziert werden. Im Altbaubestand bestehen nur noch in Einzelobjekten Leerstandsschwerpunkte. Dort werden unsanierte Wohnungen nicht vermietet, um Grundrissänderungen umsetzen zu können. Diese Maßnahmen wurden und werden schrittweise abgearbeitet und sind in den Planungen für die Folgejahre weiter berücksichtigt. In den in Blockbauweise errichteten Gebäuden ist lediglich fluktuationsbedingter Leerstand zu verzeichnen. Die Nettomieterlöse erhöhten sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mio. € auf 33,4 Mio. € durch den Anstieg der Sollmieten bei gleichbleibenden Erlösschmälerungen. Die durchschnittliche Sollmiete für Wohnungen lag im Dezember 2023 bei 5,46 €/m 2 (Vorjahresmonat 5,31 €/m 2 ). Die Instandhaltungs- und Investitionstätigkeit in den Vermietungsbestand umfasste 2023 ein Gesamtvolumen von 18,2 Mio. € (Vorjahr 15,2 Mio. €). Auf aktivierungspflichtige Herstellungskosten entfielen 5,2 Mio. € und auf Instandhaltungskosten 13,0 Mio. €. Vom Gesamtvolumen entfallen 7,8 Mio. € auf die laufende Instandhaltung sowie 10,4 Mio. € auf werterhöhende Maßnahmen und Einzelmodernisierungen von Wohnungen einschließlich Anlagen im Bau und Bauvorbereitungskosten. Schwerpunkte der Instandhaltungs- und Modernisierungstätigkeit im Bestand waren die Herrichtung von Wohnungen für den Neubezug und Einzelmodernisierungen (7,4 Mio. €), die Sanierungsmaßnahmen im Plattenbaubestand einschließlich des Anbaus von Aufzügen (3,4 Mio. €) sowie die Sanierung von Altbaubeständen (1,8 Mio. €). Die Finanzierung der Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen erfolgte überwiegend aus Eigenmitteln sowie Fremdkapital in Form eines Kapitalmarktdarlehens (1,5 Mio. €). Weitere Darlehensmittel von 1,4 Mio. € wurden zur Nachfinanzierung einer Darlehensablösung aufgenommen. Der Personalbestand blieb weitgehend unverändert. Wesentliche organisatorische Veränderungen ergaben sich nicht. Die Anzahl der verbleibenden Mitglieder liegt per 31.12.2023 bei 10.377. Sie ist gegenüber dem Vorjahresstichtag (10.314) durch den Anstieg der Zahl vermieteter Wohnungen leicht gestiegen. Die BGL verfügt über ein funktionierendes Risikomanagement. Im Rahmen des Risiko-Früherkennungssystems werden interne und externe Gefahrenpotentiale identifiziert und bewertet. Die laufende Beobachtung der relevanten Risikofelder ist in die täglichen Abläufe integriert und wird zentral ausgewertet und überwacht. Regelmäßige Controllingauswertungen, die insbesondere die Überwachung der Leerstandsentwicklung, der Budgetauslastung für Instandhaltungsmaßnahmen sowie den Soll-Ist-Vergleich des Wirtschafts- und Finanzplanes beinhalten, bilden einen wesentlichen Schwerpunkt. Ein auf die BGL ausgerichtetes Kennzahlensystem dient der Beobachtung und Kontrolle aller wesentlichen betriebs- und wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen. Die Basis des Risikomanagements bilden die organisatorischen Maßnahmen und Verfahren des Internen Kontrollsystems, die im Rahmen der Innenrevision geprüft und bewertet werden. Es liegt ein Innenrevisionsplan vor, der jährlich fortgeschrieben wird. 4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Die BGL verfügte zum 31.12.2023 über ein langfristiges Vermögen von 257,0 Mio. € (Vorjahr 260,0 Mio. €), was einem Anteil von 87 % der Bilanzsumme (295,2 Mio. €) entspricht. Den wesentlichsten Bestandteil machen Grundstücke mit Wohnbauten mit 241,3 Mio. € aus, die sich im Geschäftsjahr um rd. 1,8 Mio. € erhöhten. Den planmäßigen Abschreibungen von 8,4 Mio. € standen Zuschreibungen (0,3 Mio. €) und Investitionen in den Bestand (1,6 Mio. €) entgegen. Aus Umbuchungen von Anlagen im Bau nach Fertigstellung eines Objektes im Geschäftsjahr resultierte eine weitere Erhöhung des Postens um 8,3 Mio. €. Investitionen in den Bestand führten des Weiteren zu Zugängen in den Posten Anlagen im Bau und Bauvorbereitungskosten von insgesamt 3,5 Mio. €. Die Vermögenslage der BGL ist durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung gekennzeichnet. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2023 67,0 % nach 65,0 % im Vorjahr. Die absolute Erhöhung des Eigenkapitals um rd. 5,9 Mio. € auf 197,9 Mio. € resultiert wesentlich aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder liegen mit 10,6 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres. Es wird erwartet, dass die Geschäftsguthaben im laufenden Geschäftsjahr konstant bleiben. Die langfristigen Darlehen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 9,0 Mio. € hauptsächlich durch planmäßige Tilgung. Mittel aus Kapitalmarktdarlehen flossen in Höhe von 2,9 Mio. € zu, die zur Finanzierung von Investitionen in den Bestand (1,5 Mio. €) und Rückzahlung von Darlehen (1,4 Mio. €) eingesetzt wurden. Die Kreditbelastung je m 2 Wohn- und Nutzfläche verringerte sich zum Bilanzstichtag auf rd. 129 €/m 2 nach rd. 146 €/m 2 im Vorjahr. Das langfristig gebundene Vermögen ist ausreichend durch Eigenkapital und geeignetes Fremdkapital finanziert. Die Finanzlage war im Geschäftsjahr 2023, wie auch in den zurückliegenden Jahren, durch ständige Zahlungsfähigkeit gekennzeichnet. Zur Sicherung einer ausreichenden Liquiditätsreserve werden die liquiden Mittel auf Basis der Wirtschafts- und Finanzplanung täglich überwacht und durch einen gezielten Mitteleinsatz gesteuert. Die Liquiditätsreserve (verfügbare flüssige Mittel zum 31.12.2023 unter Berücksichtigung kurzfristig fälliger Aktiva und Passiva) liegt im Geschäftsjahr 2023 mit rd. 15,4 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (31.12.22 15,3 Mio. €). Aus der laufenden Geschäftstätigkeit verblieben nach Bedienung des planmäßigen Kapitaldienstes 3,6 Mio. €, die neben Kapitalmarktdarlehen (1,5 Mio.€) zur Finanzierung der Investitionen in das Sachanlagevermögen (5,2 Mio. €) eingesetzt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich folgender vereinfachter Cashflow:
Der Cashflow ist durch Mieterträge (Geschäftsjahr 33,4 Mio. €, Vorjahr 32,6 Mio. €) und Instandhaltungsaufwendungen (Geschäftsjahr 13,0 Mio. €, Vorjahr 10,0 Mio. €) geprägt. Der Rückgang um 2,2 Mio. € resultiert insbesondere aus höheren Instandhaltungsaufwendungen (rd. 3,0 Mio. €) und höheren Mieterlösen (rd. 0,8 Mio. €). Der Cashflow übersteigt den Betrag des planmäßigen Kapitaldienstes für Dauerfinanzierungsmittel. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Jahresüberschuss von rd. 5,8 Mio. €. Das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Das bereinigte Ergebnis verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,4 Mio. €. Es wird durch das positive Ergebnis aus der Hausbewirtschaftung und dessen Veränderungen zum Vorjahr bestimmt. Die Mieterträge erhöhten sich um rd. 0,8 Mio. €, was im Wesentlichen auf den Anstieg der Sollmieten bei gleichbleibenden Erlösschmälerungen zurückzuführen ist. Für Instandhaltungsmaßnahmen wurden im Geschäftsjahr 2023 3,0 Mio. € mehr als im Vorjahr aufgewendet. Je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche flossen durchschnittlich Fremdkosten für Instandhaltung von rd. 23,90 € p.a. (Vorjahr rd. 18,40 € p.a.) in den Bestand. Die Zinsaufwendungen für Dauerfinanzierungsmittel verringerten sich insbesondere durch planmäßige Tilgungsleistungen und Prolongationen um rd. 0,3 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen sie 0,16 € je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche pro Monat (Vorjahr 0,20 €/m 2 ). Der Personalaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr durch Anpassung von Gehältern und Aufwendungen für Altersversorgung um rd. 0,5 Mio. €. Das positive Zins- und Beteiligungsergebnis wird durch gestiegene Zins- und Beteiligungserträge geprägt. Des Weiteren sind die zinsaufwandswirksamen Beträge aus der Bewertung von langfristigen Bilanzpositionen enthalten. Der Überschuss erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,2 Mio. € insbesondere durch höhere Anlagezinsen. III. Prognosebericht Leipzig hat ihren Ruf als attraktive und lebenswerte Stadt in den letzten Jahren gefestigt. Maßgeblich getragen wird dieser Ruf von der positiven Entwicklung als Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturstandort. Die bisherigen Rahmenbedingungen, die zu der positiven Entwicklung beigetragen haben, bestehen auch weiterhin. Die Situation auf dem Leipziger Wohnungsmarkt hat sich durch diese Anziehungskraft, wie auch in anderen Ballungsräumen und wachstumsstarken Regionen, verändert. Während in der Vergangenheit das ausreichende Angebot an günstigem Wohnraum noch ein wesentliches Argument für den Zuzug war, hat die höhere Nachfrage zur Verknappung des Angebotes geführt. Infolge dessen hat sich das Wohnungsangebot in Leipzig verändert. Obwohl Wohnraum immer noch vergleichsweise günstig ist, hat er sich verteuert. Und freie Wohnungen sind nicht mehr in jedem Ortsteil sofort verfügbar. Dennoch verzeichnet Leipzig weiterhin einen Bevölkerungszuwachs, der zuletzt jedoch maßgeblich durch Außenzuwanderung beeinflusst wurde. Bei der Binnenwanderung lässt sich bereits eine Trendumkehr beobachten: Die Kapazitäten zur Aufnahme weiterer Zuzügler in die Ballungszentren werden immer knapper. Wohnungssuchende weichen in das Umland aus, welches an Attraktivität gewinnt. Insofern ist davon auszugehen, dass der starke Zuzug nach Leipzig abnehmen und sich in Richtung normaler Wachstumswerte vergleichbarer Städte in Deutschland bewegen wird. 10 Die BGL hat durch ihre auf viele Ortsteile verteilten Bestände vom Wachstum der Stadt profitiert. Bei den derzeit im Vertriebsbestand befindlichen Wohnungen liegt die Vermietungsquote bei 97,4 %. Diese kann nur noch in geringem Umfang verbessert werden. Die jährlichen Kündigungszahlen müssen durch entsprechende Vermietungen ausgeglichen werden. Eine Reserve besteht noch bei den Wohnungen aus dem Nicht-Vertriebsbestand, d.h. Wohnungen, die sich auf Grund von Komplexsanierungen oder geplanten Grundrissänderungen derzeit nicht im Angebot befinden. Die Entwicklung der Mieten als Haupteinnahmequelle spielt in den Planungen der BGL eine tragende Rolle. Vor dem Hintergrund des Versorgungsauftrages einer Genossenschaft finden dabei aber auch die Einkommenssituation und andere soziale Belange der Mieter besondere Beachtung. Höhere Nettomieterlöse werden geplant auf Basis von Sollmietensteigerungen im Zuge von Mieterwechseln und gesetzlichen Mieterhöhungen. Die Neuvertragsmieten bei Mieterwechseln sind durch die Mietpreisbremse in Leipzig begrenzt. Deshalb müssen zukünftig deutlich intensiver Potentiale in den Bestandsmieten gesucht und durchgesetzt werden, um dem preisbedingt gestiegenen Investitionsvolumen entgegensteuern zu können. Weiteres Potenzial zur Erhöhung der Nettomieterlöse besteht durch Sanierung und Vermietung der Wohnungen aus dem Nicht-Vertriebsbestand, wodurch unmittelbar Erlösschmälerungen entfallen. Die Ausgaben der BGL werden durch die immobilienwirtschaftlich typischen hohen Ausgaben für Instandhaltungen und Investitionen in den Gebäudebestand bestimmt. Sie werden regelmäßig analysiert und auf Optimierungspotenziale hin geprüft. Infolge der Entwicklungen auf dem Leipziger Immobilienmarkt haben sich die Baupreise zum Teil drastisch erhöht. Zusätzlich verstärkt worden ist dies durch Lieferengpässe und Preissteigerungen infolge der Corona-Pandemie und noch einmal durch die massiven Energiepreisanstiege infolge des Ukraine-Krieges. Die insgesamt hohen Inflationsraten und das stark gestiegene Zinsniveau haben zusammen dazu geführt, dass Investitionen in den Neubau von Immobilien deutlich zurückhaltender getätigt werden. Eine Verbesserung der Lage ist derzeit nicht absehbar. Die deutlichen Preisanstiege wirken gleichermaßen auf Sanierungen im Bestand. Maßgeblich negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der BGL hat dabei die sogenannte Mietpreisbremse. Diese politisch und ideologisch beeinflusste gesetzliche Vorgabe führt dazu, dass insbesondere die drastisch teurer gewordenen Wohnungssanierungen nicht durch eine angemessene Miete refinanziert werden können. Im Ergebnis müssen Sanierungsumfang und Ausstattungsstandard der Wohnungen reduziert werden oder Investitionen müssen ganz unterbleiben. Insbesondere sozial orientierte Vermieter wie Wohnungsgenossenschaften, die in der Vergangenheit mögliche Spielräume bei Neuvermietungen bewusst nicht ausgeschöpft haben, werden durch dieses Instrument bestraft und die finanziellen Möglichkeiten für Wohnungsneubau weiter eingeschränkt. Die Nutzen- und Lastenverteilung bei der Immobilienentwicklung fällt auseinander, das heißt, das Verhältnis zwischen steigenden Bau-/Bewirtschaftungskosten, steigenden Klimaschutzzielen und der dafür notwendigen Miete lässt sich derzeit immer weniger in Einklang bringen. Die Interessen der einzelnen Akteure unterscheiden sich zu sehr. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der BGL bleibt die laufende Sanierung der gekündigten Wohnungen. Trotz des hohen Sanierungsgrades der Wohnungen werden die Aufwendungen dafür vor allem wegen der drastischen Preissteigerungen in den letzten Jahren insgesamt nicht sinken. Weiterhin ist die Sanierung von einzelnen Altbauobjekten geplant, in denen umfangreiche Maßnahmen sowie Grundrissveränderungen vorgenommen werden sollen. Die Modernisierung von einzelnen unsanierten Plattenbauobjekten, in denen sich der Leerstand der BGL in den vergangenen Jahren konzentriert hatte, wird 2024 weitgehend abgeschlossen. Daneben erfolgen verstärkt planmäßige Instandsetzungen und Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäudehüllen, technischen Anlagen und Außenanlagen. Eine Bestandserweiterung erfolgt durch die Sanierung eines am Geschäftssitz der BGL angrenzenden unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Maschinenlagers. Das Gebäude wird als Bürogebäude hergerichtet. Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei rd. 8,5 Mio. €. Für das Jahr 2024 wird mit einem Jahresüberschuss von 4,8 Mio. € gerechnet. Das Ergebnis wird wesentlich durch um 0,8 Mio. € höhere Mieterträge und um 1,5 Mio. € höhere Instandhaltungskosten bestimmt. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2024 für Investitionen und Instandhaltung 19,9 Mio. € geplant, wovon 10,6 Mio. € auf wohnwerterhöhende Maßnahmen im Bestand und Planungsleistungen entfallen. Das Investitionsvolumen bleibt auf einem hohen Niveau. Die Investitionen sollen vorrangig aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie anteiliger Fremdkapitalaufnahme in Höhe von 4,0 Mio. € finanziert werden. Darüber hinaus soll die zur Verfügung stehende Liquiditätsreserve moderat abgebaut werden. Hauptziele sind die weitere Senkung des Leerstandes und die Werterhöhung des Bestandes. Trotz hoher Instandhaltungsaufwendungen wird, durch sinkende Zinsaufwendungen und die positive Entwicklung der Vermietungssituation, eine gleichbleibende Ertragslage mit positiven Jahresergebnissen erwartet. In der Fortschreibung verbleibt eine ausreichende Liquiditätsreserve. Gegenwärtig sind keine Einflüsse erkennbar, die den Geschäftsverlauf außerordentlich beeinflussen könnten. IV. Chancen- und Risikobericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft haben sich zwar u.a. mit der rückläufigen Inflation und sinkenden Energiepreisen wieder verbessert. Der konjunkturelle Aufschwung wird aber durch die vergleichsweise immer noch hohen Energiepreise, den Fachkräftemangel und hohe Zinsen gehemmt. 11 Für Sachsen unterscheiden sich die Risiken und Chancen im Hinblick auf die Konjunkturentwicklung nicht grundlegend von denen für Gesamtdeutschland. Die enorm gestiegenen Kosten belasten auch die sächsische Wirtschaft und die Unternehmen haben mit einer geringen Nachfrage zu kämpfen. Besonders im sächsischen Baugewerbe hat sich die Geschäftslage weiter verschlechtert. Mehr als die Hälfte der Unternehmen rechnet mit weiteren Umsatzrückgängen und damit auch mit einer Verschlechterung ihrer Lage. Neubauprojekte werden nur in sehr geringem Umfang begonnen. Wegen der fehlenden Investitionssicherheit werden auch Instandhaltungen und Modernisierungen häufig aufgeschoben. 12 Ob diese Entwicklung Auswirkungen auf die Baupreise bei künftigen Ausschreibungen der BGL haben werden, lässt sich derzeit noch nicht sicher beurteilen. Zahlungsfähigkeit der Mieter Die Leipziger Bevölkerung verfügt im sächsischen und gesamtdeutschen Vergleich über geringere Haushaltsnettoeinkommen. Es existiert ein hoher Anteil an Transfergeldempfängern. Die Arbeitslosenzahl liegt gegenüber vergleichbaren Städten auf einem höheren Niveau. Trotz der ebenfalls vergleichsweise niedrigen Kaltmieten, haben sich die Gesamtausgaben für das Wohnen insbesondere durch die die zuletzt sprunghaft gestiegenen Preise für Betriebskosten erhöht. Damit schränken sich auch die Möglichkeiten für Vermieter ein, die Nettokaltmieten angemessen zu erhöhen. Den Risiken aus steigenden Mietrückständen insbesondere aufgrund eines Anstiegs der Energiepreise sowie eines inflationsbedingten Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten wird bei der BGL begegnet mit einer vorausschauenden Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen und der Fortführung der individuellen Beratung von Mietern, die sich diesbezüglich bei der BGL melden. Aktuell sind keine Anzeichen dafür erkennbar, dass mit gegenüber den Vorjahren erhöhten Mietausfällen zu rechnen ist. Wesentliche negative Auswirkungen für die BGL hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit der Mieter sind wegen deren breiter struktureller Zusammensetzung nicht zu erwarten. Energieversorgung/-preise Seit Beginn des Ukraine‐Krieges im Februar 2022 ist es zu erheblichen Verwerfungen auf den Energiemärkten gekommen. Diese haben auch Auswirkungen auf die Wärmeversorgung der BGL-Bestände. Die bestehenden Verträge mit den Versorgern der BGL wurden überprüft. Die Stromversorgungsverträge wurden planmäßig 2023 mit einem höheren Preisniveau neu abgeschlossen. Bei den Verträgen bezüglich der Wärmeversorgung (Fernwärme und Gas) bestehen Preisanpassungsklauseln. Insgesamt haben sich erhebliche Preissteigerungen ergeben. Die staatlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiepreise wie der Gaspreisdeckel, der Fernwärmedeckel oder die Reduktion der Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent fallen 2024 weg, so dass sich steigende Energiepreise ergeben. Die Auswirkungen wurden und werden in den Planungen und den Vereinbarungen mit den Mietern entsprechend berücksichtigt. Die BGL überwacht die Entwicklungen der Energiekosten und die Höhe der Vorauszahlungen der Mieter regelmäßig, um Liquiditätsabflüsse frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Wie sich die Preise für Gas, Fernwärme und Stromversorgung zukünftig entwickeln werden, ist nur schwer absehbar. Die Marktpreise sind zwischenzeitlich im Vergleich zu den Höchstpreisen der letzten beiden Jahre deutlich zurückgegangen. Leerstands- und Mietentwicklung Das Wachstum der Leipziger Bevölkerung hat sich zuletzt verlangsamt. Der Bevölkerungszuwachs basierte zum überwiegenden Teil auf Außenwanderungsgewinnen. Die sehr optimistischen Prognosen der letzten Bevölkerungsvorausschätzungen der Leipziger Stadtverwaltung wurden verfehlt. In der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung 2023 sind die Wachstumszahlen deutlich nach unten korrigiert worden. In der Hauptvariante wird für das Jahr 2040 mit einer Einwohnerzahl von rund 664 000 gerechnet. 13 Der Leerstand in den BGL-Objekten hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verringert. Weiteres Potenzial besteht diesbezüglich noch in den Plattenbaubeständen, wo sich der aktuelle Leerstand konzentriert. Im Alt- und im Blockbaubestand der BGL besteht überwiegend nur noch fluktuationsbedingter Leerstand. Infolge der hohen Baupreise und -zinsen werden aktuell weniger Wohnungen und Eigenheime neu gebaut. Dadurch haben auch zahlungskräftigere Mieter weniger Alternativen für einen Umzug. Sofern die Bevölkerung weiter wächst, wenn auch langsam, wird sich die Nachfrage nach Wohnraum auf sogenannten preiswerten Wohnraum konzentrieren, da sich die Mietpreise in Bestandsbauten zunehmend von den Angebotsmieten für Neubauten unterscheiden. Zusätzlich sind die Mietnebenkosten deutlich gestiegen. Wegen der hohen Nachfrage in den letzten Jahren ist auch das Mietpreisniveau in Leipzig gestiegen. Aktuell besteht insbesondere bei Sanierungen im Bestand ein Widerspruch zwischen den Baukosten und den erzielbaren Mietpreisen, da diese durch die sogenannte Mietpreisbremse staatlich begrenzt werden. Im Neubaubereich, der nicht von der Mietpreisbremse erfasst ist, haben die hohen Bau- und Finanzierungskosten dazu geführt, dass die betriebswirtschaftlich notwendigen Mieten zu hoch für das derzeit mögliche Leipziger Mietniveau sind. Die Neubauzahlen sind deutlich rückläufig. Mögliche Erhöhungen der Kaltmieten werden zusätzlich beschränkt durch regelmäßige Preissteigerungen im Bereich der Betriebs- und Heizkosten, die die begrenzten Gesamtausgaben der Mieter für das Wohnen ebenfalls erhöhen. Das Erhöhungspotenzial für Bestandsmieten wird bei der BGL regelmäßig analysiert. Wegen der Beschränkungen bei der Preisbildung für sanierte Wohnungen durch die sogenannte Mietpreisbremse müssen verstärkt die Mietsteigerungspotentiale im Bestand ausgeschöpft werden. Diese Möglichkeiten werden im Sinne der Mieter und Mitglieder vom genossenschaftlichen Versorgungsauftrag begrenzt. Die BGL bewirtschaftet vorrangig mehrgeschossige Wohngebäude in mittleren und guten Lagen von Leipzig und Umgebung. Dementsprechend bewegt sich auch das Mietpreisniveau im mittleren Bereich. An den meisten Standorten sind die Wohnungen bzw. Häuser sowie das Mietniveau der BGL mit denen der Mitbewerber vergleichbar. Die Nachfrage ist stabil. Insofern bleiben die Voraussetzungen für die Vermietung von Wohnungen grundsätzlich gut. Die internen Einflussgrößen für die Leerstandsentwicklung, wie nicht marktgerechte Angebote oder organisatorische Faktoren, werden durch eine Arbeitsgruppe regelmäßig analysiert. Bei Bedarf werden Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet.
13 Vgl. Stadt Leipzig - Amt für Statistik
und Wahlen, Leipziger Bevölkerungsvorausschätzung
2023
Instandsetzung / Modernisierung und Bestandsstruktur Größere Risiken sind in der Entwicklung der Baukosten und Instandhaltungsaufwendungen zu erwarten. Diese haben sich in den letzten Jahren deutlich von der allgemeinen Preisentwicklung und insbesondere der Mietpreisentwicklung abgekoppelt. Bei der Aufstellung der Instandhaltungs- und Investitionsplanung wurde das höhere Preisniveau bereits berücksichtigt. Alle geplanten Baumaßnahmen sind hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit auf Grund der gestiegenen Baukosten aber auch gestiegener Finanzierungskosten analysiert und wie zum Beispiel das geplante Projekt Czermaks Garten gegebenenfalls angepasst worden. Bei allen Maßnahmen wird verstärkt geprüft, welche Leistungen bei Investitionen nicht zwingend notwendig sind, um die entsprechenden Kosten einzusparen. Zunehmend kommt es auch zu verzögerten Bauausführungszeiten und langen behördlichen Bearbeitungszeiten bei bauantragspflichtigen Bauvorhaben, was das Bauen tendenziell verteuert. Die Bestandsstruktur der BGL ist hinsichtlich der Lage, des Bautyps und Baualters der Objekte vielfältig. Daraus ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken. Die größere Vielfalt und Individualität der Altbaugrundrisse erfordert regelmäßig höhere Aufwendungen, führt aber auch zu höheren Mieten. Bei Wohnungsmodernisierungen wird auch weiterhin auf eine große Vielfalt an Grundrissen, eine nachfrageorientierte Raumzahl und Gesamtfläche geachtet. Die für eine nachhaltige Instandhaltung und Modernisierung des Bestandes erforderlichen finanziellen Mittel sind in der langfristigen Planung der BGL ausreichend berücksichtigt. Die Instandhaltung und werterhöhende Maßnahmen können aus den Einnahmen der laufenden Geschäftstätigkeit heraus finanziert werden. Darüber hinaus kann die Liquiditätsreserve herangezogen werden und es besteht ein ausreichendes Potenzial an Beleihungsreserven für die Neuaufnahme von Darlehen. Damit sind auch die Voraussetzungen für künftige Bestandserweiterungen gegeben. Gesetzliche Anforderungen für den Klimaschutz und zur Einsparung von CO 2 Durch die steigenden gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit der BGL. Speziell die verschärften Normen des Baurechtes sowie die geplanten Steigerungen der CO 2 -Steuer und die Beteiligung der Vermieter an den Kosten werden zu erheblichen Mehraufwendungen führen. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein CO 2 -Umlagenanteil von 220,0 T€ für die BGL eingeschätzt. Ausgehend davon wird mit einer deutlich steigenden Belastung für die Folgejahre gerechnet, wobei bereits 2025 nahezu von einer Verdopplung der Belastung auszugehen ist. Dazu kommen u.a. auch noch die Sanierungsauflagen des Gebäudeenergiegesetzes, die die Bewirtschaftungskosten weiter steigen lassen. Die einzelnen bestehenden Vorgaben werden bei den aktuellen Projektplanungen berücksichtigt und führen bereits jetzt zu höheren Baukosten. Der interne Aufwand für die Analyse und Umsetzung künftiger Klimaauflagen muss verstärken werden. Die weitere Modernisierung der Bestandsobjekte im Sinne von Klimaneutralität und Erfüllung der diesbezüglich zukünftig steigenden Anforderungen erfordert insgesamt einen hohen finanziellen Aufwand, der deutlich über den bisherigen jährlichen Investitionsvolumen liegen müsste. Um dies zu realisieren, sind stabile gesetzliche Rahmenbedingungen und erhebliche öffentliche Fördermaßnahmen erforderlich. Kapitaldienst und Zinsniveau Nachdem sich die Zinsen für typische wohnungswirtschaftliche Finanzierungen mehrere Jahre auf einem niedrigen bis sehr niedrigen Niveau bewegt hatten, folgte in den letzten beiden Jahren ein deutlicher Anstieg. Diese Entwicklung scheint vorerst gebremst und die Zinsen bewegen sich eher seitwärts. Die niedrigen Zinsen der jüngeren Vergangenheit haben sich positiv auf die Darlehensstruktur der BGL ausgewirkt. Der Kapitaldienst konnte durch höhere Tilgungssätze und planmäßige Rückzahlung insgesamt gesenkt werden. Das jährliche Prolongationsvolumen ist relativ gering. Da auch nur wenige Darlehen neu aufgenommen wurden, stehen, neben vollständig lastenfreien Grundstücken, erhebliche Beleihungsreserven zur Verfügung, die die Neuaufnahme von Darlehen in der Zukunft ermöglichen. Die Beleihungssituationen für die Gläubigerbanken haben sich deutlich verbessert. Geschäftsbeziehungen bestehen ausschließlich mit Banken, die eine klare immobilienwirtschaftliche Ausrichtung haben. Durch den für Immobilienfinanzierungen typischen hohen Fremdkapitalanteil ergeben sich aus der Entwicklung der Zinsen für Baudarlehen und der Lage der Finanzmärkte insgesamt Chancen und Risiken. Die Darlehens- und Besicherungsstruktur der BGL wird fortlaufend überwacht und unter Berücksichtigung der strategischen Unternehmensziele, insbesondere der mittel- und langfristigen Investitionspläne, angepasst. In den langfristigen Planungen der BGL war und ist das gestiegene Zinsniveau berücksichtigt. Historisch gesehen ist das aktuelle Zinsniveau dennoch relativ niedrig. Vor diesem Hintergrund sind für die BGL für die folgenden Jahre derzeit keine wesentlichen Risiken für die Neuaufnahme von Darlehen, für das zu prolongierende Volumen und die Struktur der Sicherheiten zu erwarten. Das Zinsänderungsrisiko bleibt mittelfristig für die BGL überschaubar. Fazit Trotz verbesserter Rahmenbedingungen belasten hohe Energiepreise, hohe Zinsen und der Fachkräftemangel die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. Die Zahlungsfähigkeit der Mieter ist unverändert gut. Weder infolge der Corona-Pandemie noch durch die aktuellen Preisanstiege für die Betriebs- und Heizkosten waren signifikante negative Auswirkungen festzustellen. Der Leipziger Wohnungsmarkt bietet insgesamt gute Rahmenbedingungen für die Vermietung von Wohnimmobilien. Die Nachfrage wurde zuletzt durch Kriegsflüchtlinge bestimmt. Neben den hohen Bau- und Finanzierungskosten, werden durch die sogenannte Mietpreisbremse die notwendigen Refinanzierungsmöglichkeiten für Neubau- aber auch Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben verhindert oder stark eingeschränkt. In der Folge müssen verstärkt Kosteneinsparpotenziale gesucht oder der Investitionsumfang reduziert werden. Rückläufige Baufertigstellungen könnten zukünftig das Wohnungsangebot verknappen. Für die grundlegende Instandhaltung und werterhöhende Maßnahmen, die dem Preis-Leistungs-Verhältnis der BGL entsprechen, verfügt das Unternehmen über eine stabile wirtschaftliche Grundlage. Unter den gegenwärtigen Bedingungen gestaltet sich die Entwicklung einer geeigneten Strategie für eine klimaneutrale Modernisierung des BGL-Bestandes schwierig. Die Finanzierung des klimagerechten Umbaus durch Mieteinnahmen, die Schaffung unternehmensinterner personeller Ressourcen und Know How, die vorhandene Bestandstruktur und die Verfügbarkeit entsprechender Baukapazitäten sind aus heutiger Sicht nicht miteinander vereinbar. Hier ist die Politik gefordert, die, statt regelmäßig neuer und kurzfristiger staatlicher Auflagen oder Verbote, besser gute Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten schaffen muss, damit die Komplexität der Jahrhundertaufgabe Klimaneutralität in den Griff zu bekommen ist. Die BGL hat von der Zinsentwicklung der jüngeren Vergangenheit wirtschaftlich profitiert. Das aktuell deutlich gestiegene Zinsniveau ist historisch betrachtet noch relativ günstig. Im Zusammenspiel mit hohen Baukosten und beschränkten Refinanzierungsmöglichkeiten durch Mieten kann sich der Zinsanstieg negativ auf die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen auswirken. Trotz gestiegener Zinsen sind die Möglichkeiten zur Neuaufnahme von Darlehen gut. Im Rahmen des Risikomanagements der Baugenossenschaft Leipzig ist ein Risikofrüherkennungssystem zur Beurteilung der externen und internen Risiken installiert. Neben allgemeinen gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Risiken werden insbesondere die Bereiche Leerstands- und Mietentwicklung, Instandsetzung / Modernisierung und Kapitaldienst näher betrachtet. Aus der Analyse der Risiken und Chancen ergeben sich derzeit keine Hinweise auf Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens aktuell gefährden oder nachhaltig beeinträchtigen könnten. V. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die der BGL zur Verfügung stehenden liquiden Mittel werden im Rahmen des Liquiditätsmanagements täglich überwacht. Freie liquide Mittel werden ausschließlich konservativ als Termingelder bei Banken, mit denen die BGL langjährige Geschäftsbeziehungen unterhält, angelegt. Die Möglichkeiten für solche Geldanlagen haben sich nach der langen Niedrigzinsphase wieder verbessert. Das Fremdkapital zur Finanzierung von Investitionen besteht vollständig aus Darlehen von deutschen Kreditinstituten, welche mit Grundschulden besichert sind. Entsprechend des fast ausschließlich langfristigen Charakters der Vermögensgegenstände des Unternehmens, wurden auch bei deren Finanzierung branchenübliche langfristige Konditionen vereinbart. Bei Anschlussfinanzierungen oder Prolongationen werden die Konditionen bei schwankender oder steigender Zinsentwicklung gegebenenfalls möglichst frühzeitig vereinbart, was zu entsprechenden Forwardaufschlägen führen kann. Die BGL hat bisher auf den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten verzichtet, um mögliche Risiken aus deren Verwendung zu vermeiden. Auch wegen der guten Liquiditätsausstattung der BGL und der nach wie vor guten Bedingungen zur Kapitalbeschaffung wird auf den Einsatz von derartigen Finanzinstrumenten derzeit verzichtet. Der Mietforderungsbestand wird im Rahmen des Mahn- und Klagewesens täglich überwacht.
Leipzig, 5. April 2024 Baugenossenschaft Leipzig eG DER VORSTAND Bericht des Aufsichtsrates zur 164. Vertreterversammlung am 30.05.2024Sehr geehrte Vertreter, sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, sehr geehrte Gäste, wir - die Mitglieder des Aufsichtsrates - haben von Ihnen als gewählte Vertreter durch die Berufung in das zweithöchste Gremium der Baugenossenschaft Leipzig eG die Verpflichtung übernommen, umfassend und gewissenhaft die gesetzlichen und genossenschaftlich festgelegten Aufgaben auszuführen. Der Aufsichtsrat hat dementsprechend gemäß § 38 GenG und gemäß § 25 der Satzung den Vorstand bei dessen Geschäftsführung überwacht, beraten und unterstützt. Alle wichtigen Angelegenheiten wurden in gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand diskutiert und beschlossen. In vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit hat der Aufsichtsrat und der Vorstand dabei die anstehenden Aufgaben zur weiteren positiven und stabilen Entwicklung der Genossenschaft gelöst. Mit Stolz können wir auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurückblicken - der vorliegende Jahresabschluss bestätigt dies in seinem umfassenden Zahlenwerk. Uns werden zusammenfassend geordnete Vermögens-und Finanzverhältnisse attestiert. Auch wurde dargestellt, dass der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass dem Aufsichtsrat in den letzten Jahren eine höhere Verantwortung im Zusammenhang mit der Kontrolle der Vorstandstätigkeit, der Absicherung der wirtschaftlichen Kennzahlen und der Planung der strategischen Ausrichtung der Genossenschaft auferlegt wurde. Die rechtlichen Vorschriften verpflichten uns, über alle wesentlichen Prozesse und deren Abwicklung informiert zu sein. In diesem Zusammenhang möchte ich mich im Namen des Aufsichtsrates ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit bei den beiden Vorstandmitgliedern Herrn Schädlich und Herrn Blumhagen bedanken. Diese gute Zusammenarbeit ist umso wichtiger, weil die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen für die Genossenschaften in den letzten Jahren deutlich komplizierter geworden sind und auch in der Zukunft sicher nicht gravierend besser werden. Sicher haben auch Sie die Medien in der jüngsten Vergangenheit verfolgt. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine- und Nahostkrieges und die Beschlüsse zur Klimawende mit den damit verbundenen Kostensteigerungen in allen Bereichen belasten auch die Baugenossenschaft und ihre Mitglieder. Schlagzeilen, wie "Mieten steigen in Leipzig so schnell wie noch nie", "Wohnungsgenossenschaften kürzen bei Modernisierung" oder "Klimawende würden die Mieten in Ostdeutschland verdoppeln" sind nur einige Hiobsbotschaften. Die Mietpreisbremse, die Erweiterung der Gebiete mit Erhaltungssatzung und die problematische Arbeitsweise der städtischen Ämter sind dabei zusätzliche und spezifische Herausforderungen in Leipzig. Sicher erinnern Sie sich noch an die Ausführungen von Frau Philipp von vor einem Jahr an dieser Stelle. Einige der damals gemachten Aussagen sind leider heute bereits Realität. Und diesen Nachrichten zum Trotz steht die Baugenossenschaft gut da, hat den Mietanstieg gering gehalten, die Modernisierung und Instandhaltung weiter voran getrieben, den Leerstand verringert und die großen Projekte weiter umgesetzt. Schwerpunktmäßig erfolgt die Tätigkeit des Aufsichtsrates, wie in der Vergangenheit, in den gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand. Hier gibt der Vorstand kontinuierlich Auskunft über alle relevanten geschäftlichen Vorgänge. Schwerpunkte dabei sind:
Spezielle Tagesordnungspunkte waren:
Im Detail hat Herr Schädlich in seinem Bericht über wesentliche Ergebnisse Rechenschaft abgelegt, so dass ich auf eine Wiederholung an dieser Stelle verzichten kann. Die Mitglieder des Aufsichtsrates standen auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen in kontinuierlichem Kontakt mit dem Vorstand. U. a. konnten so auch Einzelprobleme von Mitgliedern der Genossenschaft, die sich an den Aufsichtsrat gewandt hatten, unkompliziert geklärt werden. Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter, für die Klärung ortsspezifischer Probleme und Anfragen konnten der guten Tradition der Vergangenheit folgend auch im Berichtsjahr 2023 die dezentralen Vertretergespräche mit Ihnen genutzt werden. Diese Tradition sollte aus Sicht des Aufsichtsrates unbedingt beibehalten werden. Als Aufsichtsrat sind wir überzeugt, dass unsere Genossenschaft im Geschäftsjahr 2023 die richtigen Weichen gestellt hat und auch 2024 ihren Erfolgskurs, trotz steigender Herausforderungen, fortsetzen wird. Insbesondere wegen den genannten Problemen rückt der Genossenschaftsgedanke wieder stärker in den Vordergrund. Die Genossenschaften im Allgemeinen und die BGL im Speziellen stehen dabei als ein Garant für Schaffung bzw. den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum, eine starke Mitgliederbindung und eine starke Gemeinschaft. Sie als Vertreter haben dabei eine hohe Verantwortung. Für Engagement in der Vergangenheit und Zukunft möchte ich Ihnen an dieser Stelle im Namen des Aufsichtsrates unseren herzlichen Dank aussprechen. Um den erfolgreichen Weg gemeinsam weiter gehen zu können, bitte ich Sie herzlich, den vorliegenden Beschlüssen
Ihre Zustimmung zu geben. Am Ende meiner Ausführungen möchte ich mich im Namen des gesamten Aufsichtsrates, neben Ihnen und dem Vorstand, auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Baugenossenschaft meinen Dank für die geleistete Arbeit zum Wohle der Genossenschaft aussprechen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Baugenossenschaft Leipzig eG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Baugenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Baugenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Genossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Genossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG in Verbindung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, den 10. April 2024 Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. Prof. Dr. Hillebrand, Wirtschaftsprüfer Gerber, Wirtschaftsprüfer |
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