Delboi
GmbH
Rosbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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83.502,00
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95.423,00
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II. Finanzanlagen
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334.603,73
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241.281,94
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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22.731,47
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189.149,33
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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431.700,12
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1.012.665,08
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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179.380,71
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132.816,77
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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3.983,98
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15.038,22
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Summe Aktiva
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1.055.902,01
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1.686.374,34
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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492.113,46
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515.243,40
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B. Rückstellungen
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356.422,00
|
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480.237,90
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C. Verbindlichkeiten
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207.366,55
|
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690.893,04
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Summe Passiva
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1.055.902,01
|
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1.686.374,34
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ANHANG
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die für
kleine Kapitalgesellschaften kodifizierten
Erleichterungen bei
- der Bilanzierung (§ 266 HGB)
- der Aufstellung des Anhangs (§ 288 HGB)
- der Offenlegung (§ 326 HGB)
in Anspruch.
Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bilanz wird in der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt.
Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB aufgestellt;
dabei wird vom Vorschlag der Geschäftsführung
über die Verwendung des Ergebnisses ausgegangen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6
HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung zu ändern, wenn dies zu einer klaren
und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses
erforderlich ist, wird beachtet.
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bewertung erfolgt nach den für alle
Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 252 bis
256 HGB und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283 HGB.
Sachanlagen
Sachanlagegüter werden angemietet. Lediglich
geringwertige Vermögensgegenstände und die
Wirtschaftsgüter, die in der Frima genutzt werden,
werden angeschafft.
Geringwertige Vermögensgegenstände
Die Vollabschreibung geringwertiger
Vermögensgegenstände nach § 254 HGB im
Zugangsjahr ist keine spezielle steuerrechtliche
Abschreibungsregel, sondern eine handelsrechtlich
zulässige Vereinfachungsregelung (ADS § 254 HGB
Anm. 32, Harms, Jens E.; Küting, Karlheinz, in:
Küting: Handbuch der Rechnungslegung, Stuttgart 1986,
S. 659).
§ 6 Abs. 2 EStG legt für die
Vollabschreibung geringwertiger
Vermögensgegenstände im Zugangsjahr eine
Wertobergrenze von 410,00 € fest.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Bewertungsfreiheit ist nach § 6 Abs. 2 EStG, dass die
geringwertigen Vermögensgegenstände, soweit ihre
Anschaffungskosten mehr als 60,00 € betragen, unter
Angabe
- des Tages der Anschaffung und
- der Anschaffungskosten
in einem besonderen, laufend zu führenden
Verzeichnis aufgeführt sind.
Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden,
wenn sich die erforderlichen Angaben aus der Buchhaltung
ergeben und die geringwertigen
Vermögensgegenstände auf einem besonderen Konto
verbucht werden (R 5.4 Abs. 3 EStR).
Finanzanlagen
Der Genossenschaftsanteil wurde zu
Anschaffungskosten, die Rückdeckungsansprüche aus
Lebensversicherungen mit den Rückzahlungsbeträgen
angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte werden mit den letzten
Einstandspreisen zu Anschaffungskosten zuzüglich
Nebenkosten abzüglich Skonti bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem
Nennwert angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
sind berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
werden nicht bewertet; ihre Höhe ergibt sich
unmittelbar aus dem Abgrenzungsvorgang.
Der Umfang der in künftigen Jahren anrechenbaren
Vorleistungen bildet den Maßstab für die
Bemessung der am Bilanzstichtag zu bildenden aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten.
Gezeichnete
s Kapital
wird mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
für ungewisse Verbindlichkeiten werden in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt,
Pensionsrückstellungen mit dem Teilwert bewertet.
Verbindlichkeiten
sind zum Rückzahlungswert angesetzt.
WEITERE DATEN
NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 NR. 10 HGB
Geschäftsführung:
Horst Günther Delboi
René Delboi
Frank Delboi
Rosbach, 30. Juni 2008
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von 466.548,87 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
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Erläuterungen zu den einzelnen
Bilanzposten
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2007
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2006
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|
€
|
€
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Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
431.700,12
|
1.012.665,08
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|
Davon Forderungen
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
|
0,00
|
0,00
|
|
Verbindlichkeiten
|
207.366,55
|
690.893,04
|
|
Davon Verbindlichkeiten
gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
|
0,00
|
0,00
|
|
Restlaufzeiten
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Verbindlichkeiten bis 1 Jahr
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207.366,55
|
690.893,04
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|
1 bis 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
|
über 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die
üblichen Eigentumsvorbehalte.
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