VITROCELL
Systems GmbH
Waldkirch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.413.236,89 |
497.167,04 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
113.256,00 |
41.897,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.299.980,89 |
455.270,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.948.534,97 |
1.949.039,61 |
| I.
Vorräte |
623.687,38 |
1.054.903,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.249.799,49 |
870.509,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.048,10 |
23.626,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.190,78 |
21.980,39 |
| Aktiva |
3.378.962,64 |
2.468.187,04 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
854.431,42 |
745.378,04 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
829.431,42 |
720.378,04 |
| davon
Gewinnvortrag |
720.378,04 |
497.167,05 |
| B.
Rückstellungen |
233.453,39 |
187.440,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.251.717,04 |
1.394.623,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.451.717,04 |
1.394.623,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
800.000,00 |
0,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39.360,79 |
140.745,35 |
| Passiva |
3.378.962,64 |
2.468.187,04 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die VITROCELL Systems GmbH, Waldkirch, ist beim
Amtsgericht Freiburg unter HRB 700723 eingetragen.
Von der VITROCELL Systems GmbHsind aufgrund der
ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag
die Vorschriften für kleine Gesellschaften zu
beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Andere entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und über den Zeitraum der
betriebsgewöhnlichen Nutzung längstens über
7 Jahre planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Sachanlagen werden nach der
linearen Methode unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei
Zugängen von abnutzbaren beweglichen
Vermögenswerten werden die Abschreibungen pro rata
temporis ermittelt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und als Abgang behandelt, soweit sie nicht
wegen Unwesentlichkeit (bei Anschaffungskosten bis
EUR 250,00) in den Aufwendungen ausgewiesen werden.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie
angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten,
der Verwaltungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die
Fertigung veranlasst ist. Der in den
Herstellungskosten enthaltene Werteverzehr des
Anlagevermögens, das der Fertigung der Erzeugnisse
dient, wird durch lineare Abschreibungen vom
Anschaffungswert ermittelt. Für ungängige und
technisch veraltete Erzeugnisse werden ausreichende
Bewertungsabschläge vorgenommen. Die Erzeugnisse sind
verlustfrei nach den Verhältnissen am Absatzmarkt
bewertet.
Handelswaren werden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten bilanziert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wird unterstellt, dass die zuletzt
angeschafften Produkte zuerst verbraucht werden (LIFO).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet sind, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den
niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal
bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zu
Anschaffungskosten bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Bei der Bildung der
sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen
Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Posten werden mit
dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr finden
abweichend von den dargestellten Bewertungsmethoden das
Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip keine
Anwendung, d. h. die Umrechnung zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfolgt bei
diesen Posten unabhängig vom Kurs zum Zeitpunkt der
Transaktion.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind alle
wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
In den
Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von EUR 148.684,68 (Vorjahr: EUR 0,00)
enthalten.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sind alle
wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Der Bilanzgewinn enthält einen
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 720.378,04
(Vorjahr:EUR 497.167,05EUR ).
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Jahresabschlusskosten und Personalkosten.
Von den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen entfallen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
116.540,54) auf
Gesellschafter.
Von den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 374.474,13) eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr. Alle übrigen Verbindlichkeiten
haben im Berichts- und im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Von den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben EUR 800.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
Von den
sonstigen Verbindlichkeiten bestehen EUR
33.991,06 (Vorjahr: EUR 19.531,02) aus Steuern
und EUR 6.560,85 (Vorjahr: EUR 2.970,79) im
Rahmen der sozialen Sicherheit.
4. Sonstige Angaben
Der Gesamtbetrag der
sonstigen
finanziellen
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten
und innerhalb eines Jahres fällig sind, beträgt
EUR 138.192,58.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug
26. Hiervon entfallen auf gewerbliche Arbeitnehmer 0, auf
Angestellte 26 Mitarbeiter.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Waldkirch, den 14. Juni
2023
gez.
Tobias Krebs, (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2023
festgestellt.
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