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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl-Heinz Wagner seit 13.4.2012 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEWA AGBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Wewa AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in §267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Handelsgesellschaft. I. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Wewa AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten. - Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. - Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. - Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. - Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zu höheren Tageswert angesetzt. II. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Eigenkapital Zum 31. Dezember 2012 besteht das Grundkapital in Höhe von EUR 100.000,00 aus 100.000 Nennbetragslosen Stückaktien (unverändert zum 31. Dezember 2011). Die Aktien lauten auf die Inhaber und gewähren sämtlich gleiche Rechte. Die Veränderung des Eigenkapitals während der Geschäftsjahre 2011 und 2012 ergeben sich im Überblick wie folgt:
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2012 enthält einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR - 0,55 . Eine Einstellung in die gesetzliche Rücklage erfolgte nicht, da kein Jahresüberschuß erzielt wurde. Kapitalrücklagen gemäß § 272 Abs. 2 HBG wurden nicht gebildet, da keine derartigen Geschäftsvorfälle getätigt wurden. Genehmigtes Kapital Gemäß Satzung wird der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 100.000,00 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und dabei gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung einen von § 60 Abs. 2 AktG abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsratees die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung, sowie die Beteiligungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen, insbesondere die neuen Aktien mit einem Gewinnvorzug auszustatten. Soweit Vorzugsaktien ausgegeben werden, sind sie mit einer nachzahlbaren Vorzugsdividende von 10 % des anteiligen Betrages am Grundkapital ausgestattet. Der Vorstand wird ermächtigt, die Dauer des Vorzugs zu begrenzen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, jedoch können die Aktien nach Maßgabe des §186 Abs. 5 Satz 1 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, - wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt, dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen dient, - soweit es erforderlich ist, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, - wenn die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien erfolgt, die als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmenr und Organmitglieder der Gesellschaft, sowie verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG ausgegeben werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 'Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Damit besteht zum 31. Dezember 2012 nicht ausgenutztes genehmigtes Kapital in unbestimmter Höhe. Bedingtes Kapital Das bedingte Kapital zum 31. Dezember 2012 beträgt insgesamt EUR 0,00. Rückstellungen
Verbindlichkeiten Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
2. Gewinn-und Verlustrechnung
Abschreibungen Die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen enthalten keine außerplanmäßige Abschreibungen. III. sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Verpflichtungen im Sinne von Verpfändungen oder Bürgschaften. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Es bestehen keine Beteiligungen an andere Unternehmen. Organe der Gesellschaft Vorstand Herr Karl-Heinz Wagner Aufsichtsrat Herr Arne Weber Aufsichtsratsvorsitzender Herr Dennis Wagner Herr Florian Kahl Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2012 wurden im Durchschnitt 12Arbeitnehmer beschäftigt . sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2014 festgestellt.
Bochum, 26.02.2014 gez. Karl-Heinz Wagner |
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