Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
BCT Technology AG
Im Lossenfeld 9, 77731 Willstätt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sascha Ellmer seit 23.10.2017 | Prokura |
Wolfgang Doll seit 10.8.2006 | Prokura |
Jürgen Hillemann seit 10.8.2006 | Vorstandsmitglied |
Hans-Jörg Kohlmann seit 10.8.2006 | Prokura |
Klaus Andreas Erdrich seit 10.8.2006 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BCT Technology AGWillstättJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Betätigungsfeld und Eigentümerstruktur BCT ist als langjährig etablierter Lösungs- und Entwicklungspartner der Firma Siemens Industry Software in folgenden Bereichen tätig: CAD (Computer-Aided Design) CAQ (Computer-Aided Quality) PDM (Produktdatenmanagement) PLM (Product-Lifecycle Management) ALM (Application Lifecycle Management) Unser Ziel ist die nachhaltige und wertschöpfende Innovation. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Standardisierung von Produkten und Prozessen. Dazu liefern wir Standardsoftware auf Basis eines industrieerprobten und flexiblen Funktionsbaukastens für CAx (insbesondere CAD, CAM, CAE, CAQ) und PDM/PLM/ALM. Unsere Lösungen unterstützen, sichern und vereinfachen die Unternehmensprozesse vorrangig im Maschinenbau, aber auch in der Automobilindustrie, High-Tech-Electronics und anderen Branchen mit anspruchsvollen Design-, Entwicklungs- und Produktionsanforderungen. Innovative und flexible Produkte sind wichtiger als jemals zuvor. Der Wettbewerb in der Industrie hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Innovationen unter besonderer Berücksichtigung von Globalisierung, Nachhaltigkeit und Demographie werden immer wichtiger. Optimierte, effiziente und transparente Unternehmensabläufe sind daher der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Genau dort setzen unsere PLM-Konzepte an: gesicherte und reproduzierbare Unternehmensprozesse und -daten auf Basis einer auf die Unternehmen angepassten Standardsoftware. BCT agiert parallel zur Platinum-Lösungspartnerschaft auch als Entwicklungspartner von Siemens. Die seit über 25 Jahren existierende Entwicklung BCT-eigener Standardsoftware konnte über die Jahre permanent optimiert und an die heutigen Anforderungen einer professionellen und agilen Softwareentwicklung angepasst werden. Des Weiteren sind wir an unserer Tochtergesellschaft BCT Technology GmbH, mit Sitz in Rotkreuz/Schweiz (bis 31.12.2023 war der Sitz in Hünenberg/Schweiz) beteiligt, welche sich weitestgehend um die lokalen Kunden in der Schweiz kümmert. Unsere Gesellschaft gehörte bis Ende des Jahres 2023 in die Unternehmensgruppe der Südwest Beteiligungen GmbH. Aus dem Gesellschafterwechsel ergaben sich keine wesentlichen Änderungen in der wirtschaftlichen Tätigkeit für unsere Gesellschaft. 1.2. Forschung und Entwicklung Unser Hauptaugenmerk liegt hier in der Entwicklung von Standardsoftware im PLM-Kontext. 1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 1.3.1. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf den Umsatzerlösen, dem Rohergebnis sowie auf dem Jahresüberschuss, welche in Abschnitt 2.3. Lage der Gesellschaft, näher erläutert und in Abschnitt 3.2. für das Folgejahr prognostiziert werden. 1.3.2. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Unsere bedeutsamsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren sind die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. 1.3.2.1. Kundenzufriedenheit Das Thema Kundenzufriedenheit ist für uns ein wichtiges qualitatives Ziel. In den Bereichen Consulting/Schulung und Support wird die Kundenzufriedenheit regelmäßig abgefragt. Im Jahr 2023 konnten wir die Kundenbewertung im Bereich der Schulung von Ø 1,4 (2022) bis Ende Q1/2023 aufrechterhalten. Ab dem zweiten Quartal 2023 wurde das Bewertungssystem für alle Umfragen auf den Bewertungsbereich von 1 bis 7 (1 = Stimme überhaupt nicht zu bis 7 = Stimme voll überein) und auf den weltweit einheitlichen Standard "NPS = Net Promotor Score" umgestellt. Im Bereich der Schulungen wurden daraufhin ein sehr guter NPS in Höhe von 56 erreicht. Im Bereich der Dienstleistungen wurde seit der Einführung im Jahr 2023 ein guter NPS von 49 erreicht. Im Support wurde eine Steigerung des NPS von 51 im Jahr 2022 auf 67 im Jahr 2023 erreicht (der Bereich von 55 bis 69 entspricht laut einer NPS-Definition der Bewertung "Very Good" , 40-54 wird als "Good" eingestuft). Die Kennzahl dient BCT als feste Zielgröße und wir erwarten für das kommende Jahr wieder ein vergleichbares Niveau der beiden Vorjahre. 1.3.2.2. Mitarbeiterzufriedenheit Unseren Personalbedarf decken wir im Wesentlichen mit eigenen Mitarbeitenden. Für einzelne Projekte und Schulungen greifen wir auch auf Subunternehmer zurück. Im Durchschnitt des Jahres 2023 waren in unserer Gesellschaft 70 Mitarbeitende (Vorjahr: 65) beschäftigt. Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ist die BCT auf sehr gut ausgebildetes Personal angewiesen. Im Jahr 2023 wurden durchschnittlich 18 PT pro Mitarbeitenden/Jahr in Aus- und Weiterbildung, bzw. in die Einarbeitung in neue Themengebiete investiert. Zu den ohnehin zum jeweiligen Jahresbeginn stattfindenden Mitarbeiterentwicklungsgesprächen (MEG) finden pro Quartal ergänzende sogenannte Boxenstoppgespräche statt. Hierbei werden die Entwicklungsfortschritte und Ausbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen festgehalten und dokumentiert. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeitenden alle drei Jahre an einer anonymisierten, ausführlichen Umfrage über die Mitarbeiterzufriedenheit in unserem Unternehmen befragt. Die Zufriedenheit mit der BCT als Arbeitgeber hat sich von der Note 2,2 (2012) auf 2,0 (2015), dann auf 1,8 (2018) und im Jahr 2021 auf 1,7 kontinuierlich verbessert. Da die nächste Mitarbeiterumfrage im Jahr 2024 stattfindet, liegen für das Jahr 2023 keine neuen Zahlen vor. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Konjunkturelle Rahmenbedingungen Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums stellt sich die gesamtwirtschaftliche Ausgangslage zum Jahreswechsel 2023/2024 im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Krisen sowie den geldpolitischen Straffungen weiterhin sehr schwach dar. Nach Informationen des Statistischen Bundesamts ergibt sich für das Gesamtjahr 2023 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,3 %. Die Inflationsrate belief sich im Jahresverlauf auf 5,9 %, im Dezember 2023 lag sie bei 3,7 %. Die europäische Wirtschaft hat in 2023, vor dem Hintergrund der hohen Lebenshaltungskosten, der schwachen Auslandsnachfrage und der Straffung der Geldpolitik, an Dynamik verloren. In der Winterprognose 2024 der Europäischen Kommission wurde das Wachstum sowohl in der EU als auch im Euro-Währungsgebiet für das Jahr 2023 von 0,6 % (Wert aus der Herbstprognose) auf 0,5 % korrigiert. 2.2. Geschäftsverlauf Die Aktivitäten der BCT im Jahre 2023 waren im Wesentlichen darauf ausgerichtet, die Software- und Dienstleistungsprojekte sowie das Produktgeschäft auszubauen. Die Kunden und Interessenten wurden weiterhin zu einem großen Teil per "remote" aus der Ferne betreut bzw. die Projekte über Fernzugriffe realisiert. In der Mischung aus Remote-Arbeiten, Schulungen bei BCT und Projekttätigkeiten bei den Kunden vor Ort ist es gelungen, den Jahres-Serviceumsatz gegenüber dem Vorjahr um 10 % zu steigern. Bedingt durch die Umstellung von Perpetual-Wartung auf Subscription/Hybrid-SaaS ("Conversion") gingen die Umsatzerlöse bei der Softwarepflege um 13 % zurück. Im April 2023 sind wir einem schädlichen IT-Angriff ausgesetzt gewesen, so dass unsere Geschäftstätigkeit kurzfristig beeinträchtigt war. Durch eine zügige Schadensbehebung aufgrund internem Knowhow sowie externen Dienstleistern konnten wir unsere Geschäftstätigkeiten rasch wiederaufnehmen. Bei den Gesamt-Umsatzerlösen sind zunehmend die Folgen der Umstellung vom klassischen Perpetual-Lizenzmodell auf das Abonnement-Modell spürbar, da sich die erfolgten Lizenzverkäufe über die Laufzeit des Abonnements verteilen und die abgegrenzten Werte in die Umsatzerlöse einfließen. Da die Evergreen-Wartung sukzessive durch Abonnement-Verträge abgelöst wird, werden die Wartungserlöse auch im Jahr 2024 nochmals deutlich zurückgehen und stattdessen die wiederkehrenden Software-Abonnement-Erlöse steigen. Der Geschäftsverlauf 2023 liegt bei den Umsatzerlösen leicht über dem Vorjahresniveau und ist insofern positiv zu bewerten. Das Jahresergebnis liegt um 36% unter dem Vorjahresniveau. Dies ist hauptsächlich auf die Conversions und die deutlich erhöhten IT-Kosten aufgrund des im Jahr 2023 aufgetretenen IT-Sicherheitsvorfalls - der die gesamte Firmengruppe betraf - zurückzuführen. 2.3. Lage der Gesellschaft 2.3.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse des abgelaufenen Geschäftsjahres belaufen sich auf T-EUR 16.890 (Vorjahr: T-EUR 16.659) und konnten somit um rd. 1 % gesteigert werden. Die Lizenzverkäufe der eigenen Produkte liegen 18 % über dem Vorjahresniveau. Bei den Umsätzen durch Fremdsoftwareverkäufe (Bereich Siemens-Software) liegen wir mit 40 % deutlich über dem Vorjahresniveau. Auch hier sind die Effekte der Conversion sichtbar. Das größte Umsatzwachstum nach der Fremdsoftware liegt im Bereich der Serviceerlöse, die um 10 % gegenüber dem Vorjahr erhöht werden konnten. Das Rohergebnis 2023 (einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge) beläuft sich auf T-EUR 9.909 und liegt bei 58,7 % der Gesamtleistung. (Vorjahr: T-EUR 9.889 mit 59,4 %). Im abgelaufenen Geschäftsjahr weist BCT einen Jahresüberschuss von T-EUR 1.141 (Vorjahr: T-EUR 1.794) aus. Wegen des angestiegenen Volumens an Fremdsoftware-Subscription und Hybrid-SaaS haben sich auch die Materialaufwendungen auf T-EUR 7.312 (Vorjahr: T-EUR 7.183) leicht erhöht. Aufgrund Gehaltsanpassungen sowie personellen Verstärkungen im Vertrieb und Technik haben sich die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um T-EUR 373 auf T-EUR 6.438 erhöht. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen wir mit T-EUR 1.899 deutlich über dem Vorjahreswert von T-EUR 1.497, was im Wesentlichen auf die stark angestiegenen externen EDV-Dienstleistungen aufgrund des IT-Sicherheitsvorfalls im April 2023 zurückzuführen ist. Dagegen haben sich die Werbungskosten zum Vorjahreszeitraum vermindert. Der Jahresüberschuss reduzierte sich hauptsächlich aufgrund der Lizenzumstellung auf Abonnementmodelle (Subscription und Hybrid SaaS) und den hohen Kosten aufgrund des IT-Sicherheitsvorfalls um ca. 37 % auf T-EUR 1.141 (Vorjahr: T-EUR 1.794). 2.3.2. Vermögenslage Das Sachanlagevermögen hat sich, bedingt durch höhere Anschaffungen, insbesondere einer Photovoltaik-Anlage, planmäßig auf T-EUR 2.217 (Vorjahr: T-EUR 1.923) erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit T-EUR 1.474 werden zum Vorjahreswert von T-EUR 1.612 leicht niedriger ausgewiesen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich auf T-EUR 21 (Vorjahr: T-EUR 8.227) deutlich vermindert. Aufgrund der Rückzahlung der Forderungen durch verbundene Unternehmen haben sich die liquiden Mittel um T-EUR 10.470 auf T-EUR 13.908 deutlich erhöht. (Vorjahr: T-EUR 3.438). Die liquiden Mittel wurden als Festgelder bei unseren Hausbanken angelegt. Unser Eigenkapital beträgt zum 31.12.2023 T-EUR 12.476 (Vorjahr: T-EUR 11.335). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 62,6 % (Vorjahr: 69,3 %) der angestiegenen Bilanzsumme. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Pensionsrückstellungen um T-EUR 62 auf T-EUR 1.482 planmäßig erhöht. Sowohl die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T-EUR 804 (Vorjahr: T-EUR 774) als auch die sonstigen Verbindlichkeiten mit T-EUR 174 (Vorjahr: 104) haben sich leicht erhöht. Dagegen werden die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen mit T-EUR 264 um T-EUR 205 über dem Vorjahreswert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Wesentlichen durch verminderte Tantiemerückstellungen auf T-EUR 1.034 (Vorjahr: T-EUR 1.243) vermindert. Der Rechnungsabgrenzungsposten für Abgrenzungen von Wartungsrechnungen ins Folgejahr hat sich auf T-EUR 3.701 (Vorjahr: T-EUR 1.421) aufgrund der im Vorjahr verkauften und monatlich abgegrenzten Leistungen, die über das Jahr 2023 hinausgehen (Evergreen-Wartung, Subscription und initiale Wartung), deutlich erhöht. 2.3.3. Finanzlage Das gesamte Investitionsvolumen belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf T-EUR 612 (Vorjahr: T-EUR 230). Für 2024 sind Investitionen in der Größenordnung von T- EUR 475 genehmigt und beinhalten im Wesentlichen Dienstwagen für unsere Mitarbeitenden. Die Finanzierung unserer Gesellschaft erfolgt nach wie vor im Wesentlichen über das Eigenkapital. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Bankverbindlichkeiten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war jederzeit eine ausreichende Liquidität gewährleistet. 2.3.4. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Zusammengefasst schätzen wir unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als gut ein. 3. Chancen- und Risikobericht sowie Prognosebericht (Ausblick) 3.1. Chancen und Risiken Durch ein auf die besonderen Erfordernisse unserer Gesellschaft ausgerichtetes Berichtswesen wird die Einhaltung der Planvorgaben ständig überwacht und quartalsweise sowohl an die Geschäfts- als auch an die Konzernleitung berichtet. Durch das interne Berichtswesen sind die Entscheidungsträger im Unternehmen und Konzern in der Lage, mögliche negative Entwicklungen zeitnah zu erkennen und frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. 3.1.1. Chancen und Risiken aus operativem Geschäftsbetrieb Die Lizenzierung der BCT-eigenen Softwaremodule ist aufgrund der indirekten Verkaufskanäle stark abhängig von den Siemens Verkaufserfolgen. Die bilaterale Partnerschaft zu Siemens birgt einerseits ein Abhängigkeits- Risiko, andererseits ergeben sich daraus für BCT auch Chancen, sich durch Spezialisierung im Markt besser zu positionieren. 3.1.2. Geopolitische Risiken Die Prognosen zum Wirtschaftswachstum sind aufgrund der Ungewissheit über den weiteren Kriegsverlauf in der Ukraine und einer möglichen geografischen Ausdehnung des Konflikts sowie den daraus resultierenden Folgen von extremer Unsicherheit geprägt. Hierzu zählen wir auch mit dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel und mit einem möglichen Kriegseintritt weiterer Parteien droht eine Eskalation der Situation im Nahen Osten mit Auswirkungen auf die Energiepreise, insbesondere Öl. Hohe Energie-, Material- und Rohstoffpreise verbunden mit weiterhin hohen Inflationsraten sowie anhaltende bzw. verschärfte Lieferengpässe bei Vorprodukten, insbesondere bei unseren Kunden, können erhebliche Risiken bergen. Diese Marktverwerfungen haben mittlerweile auch Auswirkungen auf die Auftragseingänge unserer Kunden (insbesondere im Bereich des Maschinenbaus), sodass wir die Gesamtsituation nach wie vor als herausfordernd für unsere Kunden und damit indirekt auch für die BCT Technology AG einschätzen. 3.1.3. IT-Risiken Unsere Gesellschaft ist hinsichtlich der vorhandenen betrieblichen Abläufe in hohem Maße von einer funktionierenden IT-Landschaft abhängig. Ein Ausfall oder auch nur eine wesentliche Einschränkung der eingesetzten IT kann insofern erheblichen Einfluss auf unsere betrieblichen Abläufe haben. Das Risiko einer solchen IT-Störung hat sich in der jüngsten Vergangenheit in der deutschen Wirtschaft und damit auch für unsere Gesellschaft durch einen massiven Anstieg von Cyberkriminalität deutlich erhöht. So ist auch unsere Gesellschaft im April 2023 einem schädlichen Angriff ausgesetzt gewesen. Wir schätzen die Risiken aus der IT-Abhängigkeit sowie die hieraus drohenden Konsequenzen eines Ausfalls als hoch ein. Aus der aktuellen Erfahrung des Cyberangriffs und unseren getroffenen Maßnahmen der Schadensbehebung und -begrenzung schätzen wir diese allerdings nicht als bestandsgefährdend ein. 3.1.4. Produktchancen Die Vision der BCT lautet: "Für unsere Kunden sind wir der ganzheitlich agierende Brückenbauer auf ihrem Weg in die digitale Zukunft der Produktentwicklung". Hierbei stellt das Thema der Digitalisierung eine Chance für uns und unsere Kunden dar. Der von BCT propagierte digitale Zwilling von Maschinen (dem Produkt), der zugehörigen Produktherstellung und des produktiven Einsatzes kann durch die Vermeidung von Fehlern, die Parallelisierung von Prozessen und die Kostenreduktion durch reduzierte Inbetriebnahme-Aufwände einen enormen (Wettbewerbs-) Vorteil für unsere Kunden bedeuten. Cloud-Technologien stellen eine Chance dar, sobald die mittelständische Fertigungstechnologie sich diesem Trend öffnet. Wir sehen dies für unsere Gesellschaft unverändert als große Chance an. 3.1.5. Gesamtbild der Chancen- und Risikolage Insgesamt sehen wir die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr als nicht wesentlich geringer an. Darüberhinausgehende außerordentliche Chancen und Risiken für unsere Gesellschaft sehen wir derzeit nicht. 3.2. Prognosebericht (Ausblick) In ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2024, der im Februar veröffentlicht wurde, erwartet die Bundesregierung ein minimales Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) um 0,2 %. Das ist deutlich weniger als noch in der Herbstprojektion angenommen. Im Oktober 2023 war die Bundesregierung von einem möglichen BIP-Wachstum um 1,3 % ausgegangen. Man komme langsamer aus der Krise als erhofft. Als Faktoren wurden die geopolitischen Veränderungen seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs in der Ukraine, aber auch die Inflation genannt. Mit Ausblick auf das laufende Jahr sei ausgehend von den Entwicklungen des vergangenen Jahres 2023 von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage auszugehen. Die Inflation ist im Jahresverlauf 2023 deutlich zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 %. Für das laufende Jahr wird mit einem Rückgang auf 2,8 % gerechnet. Nach einem gedämpften Wachstum im vergangenen Jahr ist die EU-Wirtschaft schwächer als erwartet in das Jahr 2024 gestartet. In der von der Europäischen Kommission im Februar 2024 vorgelegten Winterprognose wird das Wachstum sowohl in der EU als auch im Euro-Währungsgebiet für 2024 von 0,9 % (Wert aus der Herbstprognose) auf 0,5 % in der EU und von 1,2 % auf 0,8 % im Euro-Währungsgebiet korrigiert. Die IT-Landschaft ist weiterhin von sinkenden Verkaufspreisen sowohl im Software- als auch im Softwarewartungsbereich gekennzeichnet. Im CAD- und mittlerweile auch im PDM/PLM/ALM-Umfeld findet ein Verdrängungswettbewerb statt. Die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen der Umstellung des Lizenzmodells von Perpetual auf Subscription sind adressiert und die sich ergebenden Maßnahmen werden sukzessive umgesetzt. BCT rechnet für 2024 aufgrund der durch den andauernden Ukraine-Krieg ausgelösten wirtschaftlichen Einbrüche, des immer noch hohen Zinsniveaus und der gedämpften Investitionsbereitschaft in Maschinenbau und der Automobil-Zulieferindustrie mit einer verhaltenen Entwicklung. Auf Basis dieser Mischung aus positiven und negativen Randbedingungen planen wir 2024 mit Umsatzerlösen auf Vorjahresniveau und einem Rohergebnis leicht unter Vorjahresniveau und insgesamt mit einem Jahresüberschuss in in etwa in Höhe des Vorjahres.
Willstätt, den 8. Mai 2024 BCT Technology AG Vorstand Klaus Erdrich Jürgen Hillemann BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeines Der Jahresabschluss der BCT Technology AG, Willstätt, (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 371105) zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB Anwendung. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahr 2023 ist in gesonderter Übersicht im Anhang dargestellt. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Vermögensgegenstände mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs-/Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden sofort abgeschrieben und im Folgejahr Abgänge in entsprechender Höhe unterstellt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert höher ist als der Wert, der den Anlagegegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich eventueller außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB auf Basis einer Stundensatzberechnung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen oder niedrigeren Anschaffungskosten, ggf. vermindert um gebotene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, angesetzt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen sowie aus dem Finanzverkehr. Die Bewertung von Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nominalwert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Grundkapital der BCT Technology AG beträgt EUR 1.500.000,00; es ist in 1.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Posten Gewinnvortrag und Jahresüberschuss sind in den Bilanzgewinn einbezogen worden. Der Bilanzgewinn auf den 31. Dezember 2023 ermittelt sich wie folgt:
Die Pensionsverpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren wie folgt ermittelt:
Die Pensionsrückstellungen sind unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem hierfür anzuwendenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre abgezinst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 20 (Vorjahr: T-EUR 86). Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe der erwarteten Inanspruchnahmen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten unter anderem Beträge für Urlaubsansprüche, Tantiemen und ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie einen Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem jeweiligen Tageskurs eingebucht. Eventuelle Kursveränderungen zum Bilanzstichtag wurden berücksichtigt. C. Sonstige Angaben Mitglieder des Vorstands sind: Herr Klaus Erdrich, Oppenau, Vorstand für Verwaltung und Auftragsabwicklung Herr Jürgen Hillemann, Willstätt, Vorstand für Vertrieb, Marketing und Entwicklung Mitglieder des Aufsichtsrats sind bzw. waren: Herr Prof. Dr. h.c. Horst Weitzmann, Lautenbach (Vorsitzender) Frau Katja Weber, Waldbrunn (stellvertretende Vorsitzende) Herr Prof. Dr. Markus Kramer, Heidelberg Herr Markus Menges, Waldbrunn Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Außerdem werden wir für Verwaltungsdienstleistungen, die die Badische Stahlwerke GmbH, Kehl, an uns erbringt, derzeit mit T-EUR 49 p. a. belastet. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfolgt auf unbestimmte Zeit und bewirkt einen Rationalisierungseffekt bezüglich des eigenen Verwaltungsapparates. Die Rückstellungen für Pensionszusagen an ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene beliefen sich am Geschäftsjahresende auf T-EUR 222. Bezüge für diese Personengruppe wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr mit T-EUR 7 ausgewiesen. Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 70 Arbeitnehmer (Angestellte) beschäftigt. Von den frei verfügbaren Rücklagen sowie dem Bilanzgewinn darf ein Teilbetrag von T-EUR 20 (Vorjahr: T-EUR 86) aufgrund des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn bzw. sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 6 HGB nicht ausgeschüttet werden (Ausschüttungssperre). Der Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands hat folgenden Inhalt:
Willstätt, den 10. Mai 2024 BCT Technology AG Vorstand Klaus Erdrich Jürgen Hillemann Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über die Lage und Entwicklung der BCT Technology AG und über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle unterrichtet. Der Jahresabschluss und die Buchführung wurden von Falk GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 vom 10.05.2024 hat der Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt auch nach Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem zum 31.12.2023 sich ergebenden Bilanzgewinn in Höhe von EURO 10.820.421,68 einen Teilbetrag in Höhe von EURO 2.250.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EURO 1,50 je dividendenberectigter Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Teilbertrag von EURO 8.570.421,68 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Dividende soll am 14. August 2024 ausgezahlt werden Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Kehl, den 13.06.2023 Horst Weitzmann, Vorsitzender sonstige BerichtsbestandteileFeststellung des Jahresabschlusses Der Aufsichtsrat der BCT Technology AG hat am27. Juli 2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt und somit festgestellt. BestätigungsvermerkBescheinigung Den vollständigen Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der BCT Technology AG, Willstätt, haben wir geprüft. Für die Offenlegung nimmt die Gesellschaft die gemäß § 327 HGB eingeräumten größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch. Diesem einzureichenden Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 erteilen wir folgende Bescheinigung: In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir am 10. Mai 2024 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BCT Technology AG, Willstätt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BCT Technology AG, Willstätt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BCT Technology AG, Willstätt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heidelberg, den 10. Mai 2024 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Martin Ziegler, Wirtschaftsprüfer Andreas Heinzel, Wirtschaftsprüfer" |
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