ARICUM
GmbH
Flein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
439.974,50 |
506.044,50 |
| I.
Sachanlagen |
386.374,50 |
451.444,50 |
| II.
Finanzanlagen |
53.600,00 |
54.600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
287.206,69 |
221.622,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
243.269,48 |
182.000,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.937,21 |
39.622,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
727.181,19 |
727.667,26 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
498.756,78 |
495.873,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
51.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
75.988,00 |
75.988,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
371.768,78 |
368.885,80 |
| B.
Rückstellungen |
15.960,00 |
14.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
212.464,41 |
217.543,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
727.181,19 |
727.667,26 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften aufgestellt. Ergänzend hierzu wurden die
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Offenlegung des Jahresabschlusses werden in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Es liegen keine Umstände vor, die zu einer
Erläuterungspflicht gemäß § 264 HGB
führen. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung haben sich im Vergleich zum Vorjahr keine
wesentlichen erläuterungspflichtigen
Veränderungen ergeben.
Im einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen
bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und
Finanzanlagen
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gem. § 255 Abs. 2 a HGB mit bei dessen
Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten)
bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen
ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden bis 2009 nach der linearen
oder degressiven Methode mit den steuerlich zulässigen
Höchstbeträgen sowie ggf. unter
Berücksichtigung steuerlicher Sonderabschreibungen
vorgenommen. Die niedrigeren Wertansätze werden gem.
Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten und die Abschreibungen
entsprechend fortgeführt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden - soweit
steuerlich zulässig - gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum
Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von
Gegenständen des Anlagevermögens über
dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen
ist, wird dem durch außerplanmäßige
Abschreibungen Rechnung getragen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Soweit erforderlich
wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert vorgenommen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nennbetrag angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% Rechnung getragen. Valutaforderungen
bestehen nicht.
Gezeichnetes Kapital
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Laufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen waren
im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit unter
1 Jahr.
Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 52.874
eine Laufzeit von unter 1 Jahr und EUR 68.513
eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 179.602 sind
durch Grundschulden gesichert.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren zu
Geschäftsführern bestellt:
Frank Martin Ammann, Heilbronn
Rudolf Andreas Fischer, Flein
Thomas Stettner, Neuenstadt (bis 01.01.2012)
Flein, den 21.12.2012
__________________________________
Frank Martin Ammann
__________________________________
Rudolf Andreas Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2012 festgestellt.
|