SENEC Fachpartner GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedrich Herbert Schein seit 28.3.2025 | Geschäftsführer |
Johann Georg Traugott von Hülsen seit 6.2.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EnBW Omega 122. Verwaltungsgesellschaft mbH (künftig: SENEc Holding GmbH) | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SENEC GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft1.1 GeschäftsmodelSeit 2009 entwickelt, baut und vertreibt die SENEC GmbH in Leipzig intelligente Stromspeichersysteme und speicherbasierte Energielösungen. Für den wirtschaftlich attraktiven eigenen Beitrag zum Klimaschutz und eine maximal autarke Energieversorgung bietet SENEC.360 ein abgestimmtes Ökosystem zur nachhaltigen Eigenversorgung, unter anderem bestehend aus Stromspeicher (SENEC.Home), Solarmodulen (SENEC.Solar), virtuellem Stromkonto (SENEC.Cloud) sowie E-Auto Ladestation (SENEC.Wallbox). Die Marke SENEC zählt inzwischen europaweit zu den führenden Anbietern für innovative Energie- und Speicherlösungen für Endkunden. 1.2 AbsatzbereichDie SENEC GmbH vertreibt ihre Speichersysteme ausschließlich über zertifizierte Installationsbetriebe. Im Rahmen eines klaren Fachpartner-Konzeptes hat das Unternehmen in Deutschland ein flächendeckendes Netz von über 1.200 Fachpartnern aufgebaut. Aufgrund der Vorfälle im August 2023 und der in Folge geplanten Umstellung des Speicherprogramms auf LFP-Technologie wurde der Verkauf der Speicher ab dem 3. Quartal 2023 weitestgehend eingestellt. Die Fachpartner mussten daher auf andere zurückgreifen, um die Zeit bis zur Markteinführung neuer Speicher zu überbrücken. In Italien vertreibt die SENEC GmbH ihre Produkte über eine Tochtergesellschaft. Der aktive Vertrieb in Australien wurde in 2023 eingestellt. 1.3 Konzern- bzw. UnternehmensstrukturDie SENEC GmbH ist eine 100,00 %-ige Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (kurz: EnBW AG). Zum Bilanzstichtag des Jahres 2023 hielt die SENEC GmbH 100,00 % der Anteile an der SENEC Italia s.r.l. und der SENEC Cloud s.r.l. mit Sitz in Bari (Apulien) und 100,00 % der Anteile an der SENEC Australia Pty Ltd. im westaustralischen Perth. Die SENEC GmbH ist an mehreren Gesellschaften mit Schwerpunkt auf Installation und Vertrieb in Deutschland und Italien mit einer Mehrheits- oder Minderheitsposition beteiligt. Wir verweisen insofern auf die Beteiligungsliste. 1.4 Wichtige Vorgänge des GeschäftsjahrsDie Beschaffungsmärkte für Energie als auch Elektronik-Bauteile haben sich im Verlauf des Jahres 2023 deutlich entspannt. Die Entwicklung der neuen Speichergeneration SENEC.Home 4 wurde in 2023 abgeschlossen und die Vermarktung in Deutschland begonnen. Geprägt war das Jahr 2023 durch die Reaktion auf die Brandvorfälle im August 2023. In der Folge wurden Teile der Speichersysteme in Deutschland in einen reduzierten Betrieb versetzt und der Vertrieb der bestehenden Speichersysteme weitestgehend gestoppt. Im November 2023 hat die SENEC GmbH angekündigt, die Batteriemodule der betroffenen Speichersysteme durch Batteriemodule derneuesten Generation mit LFP-Zellchemie zu tauschen. Die Entwicklung der neuen Speichersysteme E4 und P4 mit LFP-Zellen wurde mit Hochdruck vorangetrieben und die Auslieferung der neuen Produkte wurde im Sommer 2024 begonnen. Das Unternehmensergebnis im Geschäftsjahr 2023 war folglich deutlich negativ. Wesentlicher Treiber dafür waren Rückstellungen für die Kosten des zukünftigen Tausches der Batteriemodule. Hinzu traten insbesondere Abschreibungen von Finanzanlagen sowie Forderungen im Verbundbereich, Abschreibungen auf Produktionsanlagen und Abwertung von Vorräten sowie Umsatzeinbußen aufgrund des Vertriebsstopps ab August 2023. Die Finanzierung wurde auch im laufenden Geschäftsjahr i. W. durch die Konzernmutter bereitgestellt. Am 10. Juli 2023 wurde ein Darlehensrahmenvertrag i. H. v. € 300 Mio. und einer Laufzeit bis zum 30. Juli 2024 zwischen der Muttergesellschaft EnBW AG und der SENEC GmbH geschlossen. Daneben gab es mit Datum vom 12. Juli 2023 eine Anpassung des Cash-Pool-Vertrages auf 100 Mio. €. Im Falle einer Kündigung des Cash-Pool-Vertrags wird durch die Muttergesellschaft EnBW AG eine Brückenfinanzierung vertraglich zugesichert. Die mit Datum vom 30. Juni 2023 beschlossene Zuzahlung in die Kapitalrücklage i. H. v. € 100 Mio. wurde mit Datum vom 11. Juli 2023 vorgenommen. Mit Darlehensvertrag vom 16.11.2023 wurde der Cash-Pool-Vertrag beendet. Etwaige daraus bestehende Verbindlichkeiten bis zu einer Höhe von max. 90 Mio. € wurden in ein langfristiges, unbesichertes Darlehen umgeschuldet. Weitere sieben Darlehen im Wert von 453 Mio. € wurden in derselben Vereinbarung zusammengefasst und ebenfalls umgeschuldet. Zudem sind Darlehenszinsen i. H. v. 19 Mio. € aus Cash-Pool und Darlehensverbindlichkeiten Teil der Umschuldungsvereinbarung. Die Rückzahlung des Darlehens ist bis zum 31.12.2028 vereinbart. Wir verweisen insofern auf den Nachtragsbericht im Anhang. 1.5 Forschung und EntwicklungForschung und Entwicklung sind für die SENEC GmbH ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Daher wird neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung von sowohl Hard- als auch Softwarelösungen an weiteren Möglichkeiten zum nachhaltigen Einsatz unserer Produkte geforscht. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Entwicklung der neuen Speichergeneration SENEC.Home 4 abgeschlossen. Im Anschluss lag der Schwerpunkt der Entwicklungsaktivitäten auf der Entwicklung der neuen Produktgenerationen E4 und P4 auf LFP-Basis, die ab Sommer 2024 ausgeliefert werden sollen. Dabei gab es auch Veränderungen bei den Entwicklungspartnern und Systemlieferanten. Weiterhin wurden die für den Feldtausch notwendigen LFP-Module entwickelt, das Energiemanagement-System um Funktionen erweitert und die Datenbankanbindung der SENEC-Speicher neu konzipiert. In 2023 hat die SENEC GmbH T€ 10.171 für Entwicklung aufgewandt. Die Entwicklungsintensität, welche im Verhältnis von Entwicklungsausgaben an der Gesamtleistung gemessen wird, beträgt 2,8 % (Vorjahr: 2,3 %). Auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände entfielen dabei Abschreibungen in Höhe von T€ 2.504. 1.6 Produktion und QualitätDie Produktion der Speichersysteme, der Batteriemodule und der integrierten PV-Wechselrichter hat die SENEC GmbH an externe Hersteller ausgelagert. Dabei handelt es sich durchweg um erfahrene und renommierte Unternehmen, mit denen die SENEC GmbH in der Steuerung, Qualitätssicherung und Optimierung der Produktion intensiv zusammenarbeitet. Die Produktion erfolgt zukünftig weiterhin in Deutschland sowie in Polen und China unter von der SENEC GmbH gesetzten und kontrollierten Qualitätsstandards. Als Folge der Vorfälle im August 2023 wurden Teile der Supply Chain aktuell neu aufgestellt. Dies bedeutet die Qualifizierung neuer Lieferanten unter Einhaltung gesteigerter Qualitätsanforderungen sowie die aktive Steuerung und Absicherung von Lieferfähigkeit. Qualität und Wirtschaftlichkeit sind hierbei führend. Das Qualitätsmanagement der SENEC GmbH wurde im Jahr 2023 weiter ausgebaut. 1.7 MarketingAufgrund der hohen Relevanz der Fachpartner für das Geschäft der SENEC GmbH liegt ein Schwerpunkt des Marketings in der Unterstützung des Vertriebs bei der Gewinnung und Bindung der Fachpartner. Mit einem großen Fachpartnerevent im März 2023 und dem Auftritt auf der Intersolar 2023 ist es gelungen, die Fachpartner in einem herausfordernden Jahr 2023 gut zu betreuen und eine Perspektive aufzuzeigen. Gleichzeitig wurden Fachpartner und Endkunden in der zweiten Hälfte 2023 intensiv über die aktuellen Entwicklungen und nächsten Schritte hinsichtlich des Vorgehens mit Speichern im Konditionierungsbetrieb informiert. Dazu wurden Tools ausgebaut, wie das Fachpartnerportal Senec.Cockpit, und Informationen auf der Homepage bereitgestellt. Die direkte Ansprache der Endkunden durch digitales Marketing wurde mit einer neuen Leadstrecke optimiert, so dass Kunden sich online eine mögliche Belegung ihres konkreten Daches anschauen können und eine erste Einsparungskalkulation erhalten. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenIm Jahr 2023 war die gesamtwirtschaftliche Lage geprägt von dem Krieg in der Ukraine, weiteren Erhöhungen des Zinsniveaus, hoher, wenn auch rückläufiger Inflation und einer Normalisierung der Lieferkettenprobleme und Energiepreise. Das BIP sank um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr.1 Die Energiespeicherbranche kann auf ein außergewöhnliches Jahr zurückblicken. Insgesamt wurden mehr als 570.000 Heimspeicher in 2023 in Deutschland neu installiert, was gegenüber 2022 mehr als eine Verdoppelung darstellt.2 Diese außerordentliche Entwicklung ist sicher teilweise auf Nachholeffekte aus dem Jahr 2022 zurückzuführen, als eine durch sprunghaft steigende Energiepreise angefachte Nachfrage auf begrenzte Hardware- und Installationskapazitäten traf. Der Druck auf die Produktionskapazitäten wesentlicher Bauteile sowie auf den internationalen Lieferketten nahm in 2023 durch den Markteintritt neuer Wettbewerber vor allem aus dem asiatischen Raum und Kapazitätserweiterungen spürbar ab. Dennoch kommt es bei einzelnen Bauteilen weiterhin zu einer angespannten Verfügbarkeitssituation an den Beschaffungsmärkten und Einschränkungen in der Logistikkette. Ebenfalls waren Markteintritte und Kapazitätserweiterungen im Bereich der Installation und des Vertriebs von PV-Anlagen und Heimspeichern zu verzeichnen. Der Branche der Stromspeicher-Hersteller kommen die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen rund um Energieerzeugung und -verbrauch zugute. Der Übergang von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern, der politische Wille, dem Klimawandel entgegenzuwirken, und ein folglich gestiegenes Umweltbewusstsein sind unverändert Treiber für Investitionen in ein nachhaltiges und dezentrales Energiesystem. Der Anstieg der E-Mobilität und die zunehmende Verbreitung von Wärmepumpen führen zudem zu einer kontinuierlichen Erhöhung des Strombedarfs im privaten Bereich, der wiederum den Nutzen von privaten PV-Anlagen mit Stromspeichern erhöht. Erfolgt der Blick nach Italien, so entwickelt sich die Wirtschaft dort weiterhin verhalten positiv. Im Jahr 2023 hat das Wachstum des BIP rund 0,9 % betragen.3 Die OECD erwartete für das Jahr 2024 ein Wirtschaftswachstum von 0,7 %. Das prognostizierte BIP liegt damit wesentlich höher als in anderen europäischen Ländern, so auch Deutschland. Das Wirtschaftswachstum wird im Wesentlichen durch Subventionen in die Bauwirtschaft, hier im Speziellen Haussanierungen, angetrieben. Mit dem "Superbonus 110 Prozent" erhalten Hauseigentümer bei energetischer Sanierung ihrer Dächer und Ausstattung mit Solarmodulen die kompletten Kosten sowie einen 10 %igen Bonus auf die Investitionen zurück.4 Diese Rückerstattung der Steuergutschriften wird häufig direkt auf die Anlagenkosten in Anrechnung gebracht. Der italienische Markt ist allerdings ebenfalls von Markteintritten asiatischer Wettbewerber und zudem von Schwierigkeiten bei der Monetarisierung dieser Steuergutschriften geprägt. 2.2 GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf der SENEC GmbH wurde maßgeblich geprägt von den Vorfällen im August des Jahres 2023. Der Absatz der SENEC GmbH an Stromspeichern in Deutschland sank im Geschäftsjahr 2023 von 42.598 auf 31.194 Geräte, ein Rückgang um knapp 26,8 %. Der Rückgang der Absatzmenge liegt in der weitgehenden Einstellung des Vertriebs ab Mitte Q3 2023 begründet. Auch bei der italienischen Tochtergesellschaft war der Absatz rückläufig. So wurden in 2023 noch 12.279 Speichersysteme verkauft, im Vorjahr waren es 13.542 Stück. Dies entspricht einem Rückgang von 9,3 %. 2.3 Lage der Gesellschaft2.3.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 ist die Gesamtleistung der SENEC GmbH um 0,9 % im Vergleich zum Vorjahr auf T€ 485.810 (Vorjahr: T€ 490.239) gesunken. Der Rückgang der Gesamtleistung resultiert im Wesentlichen aus gesunkenen Absatzmengen und daraus resultierenden geringeren Umsatzerlösen im Zusammenhang mit der weitgehenden Einstellung des Vertriebs ab Mitte Q3 2023. Die Ausübung des Aktivierungswahlrechts zu selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens hat das Jahresergebnis mit T€ 9.003 positiv beeinflusst. Diesem Effekt stehen Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€2.504 gegenüber. Der Materialaufwand stieg um 16,2 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 an und lag bei T€ 492.074. Diese überproportionale Steigerung im Vergleich zum Umsatz hat seine wesentliche Ursache in den gestiegenen Beschaffungskosten für einzelne Komponenten sowie Abwertungen im Vorratsvermögen. Die Rohertragsmarge betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr -1,3 % und hat sich damit im Vergleich zu 2022 stark reduziert. Die Aufwendungen für Personal sind im Berichtsjahr erneut, aufgrund einer stark gestiegenen Mitarbeiterzahl, um 57,5 % angewachsen und betrugen T€ 50.592. Der Personalzuwachs erfolgte in allen Unternehmensbereichen, wobei jedoch insbesondere das Produktmanagement sowie die Entwicklungsabteilung ausgebaut wurden. Der Aufwand für planmäßige Abschreibungen lag im zurückliegenden Geschäftsjahr bei T€ 18.823 und stieg überproportional um 168,0 %. Die gegenüber dem Vorjahr ermittelte Steigerung ist auf vorgenommene Aktivierungen von vormals Anlagen im Bau zurückzuführen. Im laufenden Geschäftsjahr ist der volle Abschreibungsbetrag sichtbar. Zusätzlich wurden außerplanmäßige Abschreibungen i. H. v. T€ 21.233 vorgenommen, die i. W. auf nicht mehr genutzte Fertigungslinien entfallen. Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen überproportional um 834,3 % auf T€ 546.852 erhöht. Die wesentliche Ursache für die Erhöhung von T€ 488.321 stellen die Aufwendungen aus der Versetzung bestimmter Speichergenerationen in einen kontrollierten Betrieb dar. Weitere Faktoren der Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind eine Steigerung der Rechts- und Unternehmensberatungs-, Lizenz- und periodenfremden Kosten sowie Einstellungen in die Einzelwert- und Pauschalwertberichtigung. Das Jahresergebnis nach Steuern betrug im Geschäftsjahr T€ -663.001 (Vorjahr T€ -26.840). Aufgrund der erneuten Brandvorfälle aus August 2023 und des damit verbundenen Vertriebsstopps wurden die ursprünglichen Planungen für das Geschäftsjahr 2023 deutlich verfehlt. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses ergibt sich die folgende Ertragslage der Gesellschaft:
Das Finanzergebnis ist wesentlich durch die Zinsaufwendungen aus von der Gesellschafterin zur Verfügung gestellten Darlehen geprägt. Das neutrale Ergebnis wird wesentlich durch die Aufwendungen aus der Versetzung bestimmter Speichergenerationen in einen kontrollierten Betrieb und damit verbundene Schadensfälle (T€ -401.093) sowie Einstellung in die Einzelwertberichtigung (T€ -114.233) beeinflusst. 2.3.2 Vermögenslage und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme hat sich im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr um T€ 564.548 auf T€ 1.110.367 erhöht. Auf der Aktivseite ist das Umlaufvermögen i. H. v. T€ 5.538 auf T€ 429.169 gesunken. Die liquiden Mittel sind um T€ 124.282 auf T€ 127.542 anstiegen. Demgegenüber ist der Bestand an Vorräten um T€ 30.426 auf T€ 100.194 gesunken, im Wesentlichen aufgrund der Abwertungen von Vorratsbeständen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen vor Wertberichtigung mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr betreffen i. H. v. T€ 226.655 solche aus Lieferungen und Leistungen sowie ein Darlehen i. H. v. T€ 30.000. Es wurden Einzelwertberichtigungen auf Forderungen gegen SENEC Italien und SENEC Australien von T€ 114.233 vorgenommen. Die regulären Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbezogen auf T€ 32.207 (Vorjahr: T€ 40.060) vermindert. Vereinzelt wurden Zahlpläne mit Beteiligungen und Fachpartnern vereinbart. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände befinden sich T€ 1.373 aus Körperschaftsteuerüberzahlungen. Es bestehen Forderungen aus Umsatzsteuer von T€ 6.182. Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 18.159 erhöht, wobei dies auf unterschiedlichen Effekten beruht. Während sich die immateriellen Vermögensgegenstände um T€ 28.564 erhöhten, haben sich die Sachanlagen und Finanzanlagen um T€ 5.208 bzw. T€ 5.197 vermindert. Der Zuwachs innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände resultiert im Wesentlichenaus der Entwicklung des SENEC.Home 4. Die Anlagenintensität beträgt 11 % und liegt damit unter dem Vorjahresniveau von 19 %. Innerhalb der Passiva haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 242.623 auf T€ 671.145 erhöht. Wesentlicher Bestandteil sind Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschafterin von T€ 670.177 (Vorjahr: T€ 427.961). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich stichtagsbezogen auf T€ 65.845 (Vorjahr: T€ 63.684) erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 1,3 % auf -50,1 % vermindert. Wesentlichen Einfluss hierauf hatten die außerordentlichen Geschäftsvorfälle des Jahres 2023 sowie die Erhöhung der Bilanzsumme aufgrund der Entwicklung des Geschäfts der SENEC GmbH. Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 318.120 auf T€ 343.665 angestiegen. Im Rahmen der Risikovorsorge wurde eine Rückstellung im Zusammenhang mit Speichervorfällen gebildet. Hierfür verweisen wir auf die Angaben im Anhang. 2.3.3 Liquidität Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit betrug zum Bilanzstichtag T€ -248.387. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf gestiegene Kosten im Zusammenhang mit den Speichervorfällen, der Neuausrichtung des SENEC Produktportfolios, dem Aufbau von Forderungen (sowohl nach Lieferungen und Leistungen sowie verbundene Unternehmen) als auch sonstigen Vermögensgegenständen geschuldet. Aufgrund der Finanzierung durch die Muttergesellschaft EnBW AG konnte der unterjährige Finanzbedarf gedeckt werden. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist mit T€ 430.145 positiv. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug zum Bilanzstichtag T€ -57.476. Dieser resultiert hauptsächlich aus Investitionen in die neue Speichergeneration und die Umsetzung von IT-Projekten. Zum Bilanzstichtag verfügte die SENEC GmbH über T€ 127.542 (Vorjahr: T€ 3.261) liquide Mittel. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Finanzmittelfonds um T€ 124.281 erhöht. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 2.3.4 Gesamtaussage Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die VFE-Lage ist sehr stark von den Sondereffekten aus den Inzidenzfällen geprägt. Abzüglich der Sondereffekte i. H. v. 518.600 T€ liegt das bereinigte Jahresergebnis bei -144.401 T€. Durch den hohen Jahresfehlbetrag ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 555.700 T€. Die in dem Geschäftsjahr erforderlichen Finanzmittel wurden vollumfänglich durch die Konzernmutter zur Verfügung gestellt. 3. Prognose, Chancen- und Risikobericht3.1 RisikomanagementDie Geschäftsführung überwacht die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft laufend durch regelmäßig erstellte Ergebnis- und Finanzplanungen sowie standardisierte Monatsberichte. Die Planungen werden anhand der Berichte überprüft und Abweichungen auf ihre Ursache hin untersucht. Die Geschäftsführung wird so in die Lage versetzt, Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmeneinzuleiten. Die Geschäftsleitung analysiert Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung und Veränderung der Märkte sorgfältig und regelmäßig. Die Gesellschaft hat folgende Risiken identifiziert: Beschaffungsrisiken Die weltweite Corona-Pandemie hat in den Jahren 2020 bis 2023 zu einer deutlichen Verschärfung der ohnehin bereits drohenden Knappheiten bestimmter Bauteile und Rohstoffe geführt. Gerade im Bereich von Chips und Bauteilen zeigten sich wiederholt Engpässe an den Märkten, die nicht oder nur unter Inkaufnahme erheblicher Mehrkosten kurzfristig zu kompensieren waren. Die vergangenen Jahre waren herausfordernd durch den Boom der Branche, der auf Engpässe in den Beschaffungsmärkten traf. Durch aktive Steuerung und intensive Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten konnte eine hohe Lieferfähigkeit sichergestellt werden. Gegenwärtig hat sich die Lage auf unseren Beschaffungsmärkten deutlich entspannt. Die Gesellschaft schätzt daher Beschaffungsrisiken und das damit einhergehende Risiko einer eingeschränkten Lieferfähigkeit der Gesellschaft als moderat ein. Branchenrisiken Wie zuvor ausgeführt war das Jahr 2023 durch Nachholeffekte von einer außerordentlichen Marktentwicklung geprägt. Zukünftig ist nach einer Normalisierung in 2024 und in den Folgejahren mit einer weiteren hohen Nachfrage mit moderateren Wachstumsraten zu rechnen. Der Markt bleibt daher aber weiter abhängig von staatlichen Regulierungen und politischen Eingriffen. Das mit vielen Monaten Verzögerung nunmehr beschlossene Solarpaket 1 wie auch der Abschluss der Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz setzten dahingehend grundsätzlich positive Rahmenbedingungen. Nicht ausschließlich durch den Russland-Ukraine-Krieg, sondern auch generell, können die vermehrt auftretenden Cyberattacken auf Computersysteme zu Lieferantenausfällen führen. Insofern kann die SENEC GmbH direkt oder indirekt von solchen Angriffen betroffen sein, welches zu wirtschaftlichen Schäden als auch Reputationsverlusten führen kann. Der generelle Fachkräftemangel hat bislang keine wesentlichen Auswirkungen auf die SENEC GmbH. Es gelingt der SENEC GmbH, die zum Teil hochspezialisierten Fachkräfte in dem benötigten Umfang für das Unternehmen zu gewinnen. Zukünftig werden dazu auch verstärkt Fachkräfte aus dem europäischen Ausland rekrutiert (NearShoring). Das anhaltende Wachstum und das politische Interesse machen den Markt für Photovoltaik-Anlagen und Energiespeicherlösungen zunehmend attraktiver für potenzielle Wettbewerber. Insofern ist damit zu rechnen, dass weitere Wettbewerber in den Markt eintreten werden oder ggf. Investoren Wettbewerber mit Kapital ausstatten, um deren Wachstum zu unterstützen. Auf der Herstellerseite hat sich die Knappheitssituation inzwischen in eine Situation, in der Überkapazitäten auf eine sich normalisierende Nachfrage treffen, gewandelt. Aufgrund der Überkapazitäten und rückläufiger Rohmaterialpreise ist der Markt für Heimspeicher analog zu dem Markt für PV-Module durch rückläufige Preise gekennzeichnet.5 Dabei besteht das Risiko, dass es zu rückläufigen Rohertragsmargen kommt. Andererseits befördern sinkende Preise für PV-Anlagen und Heimspeicher wiederum die Nachfrage.6 Mit weiteren Zinserhöhungen, die die Finanzierung privater Investitionen in PV weiter verteuern könnten, ist nicht zu rechnen. Die Europäische Zentralbank hat ab Q3 2023 auf weitere Zinserhöhungen verzichtet. Die Prognose der Bundesregierung geht für das Jahr 2024 von einem sinkenden BIP aus. 7 Auch für das Jahr 2025 wird mit einem sehr geringen Wirtschaftswachstum gerechnet. Die Gesellschaft erwartet für das Jahr 2024 und die Folgejahre ein vergleichsweise geringes Wachstum der deutschen und weltweiten Wirtschaft, aufgrund der anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich der Dauer und Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowie Energie, Vorproduktion und Arbeitskräften. Die SENEC GmbH schätzt die Branchenrisiken daher als mittel ein. Innovationsrisiken Risiken durch Innovationssprünge in der Batterietechnologie, insbesondere durch das Vordringen neuer Technologien am Markt, sieht die Gesellschaft kurz- bis mittelfristig nicht. Die Lithium-Ionen-Technologie bleibt bis auf Weiteres Stand der Technik. Alternative Technologien befinden sich überwiegend noch im Forschungsstadium bzw. werden auf absehbare Zeit am Markt nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die SENEC GmbH beobachtet und analysiert die technologische Entwicklung kontinuierlich und treibt als vielversprechend eingeschätzte Trends mit eigenen Forschungsvorhaben häufig in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen voran. Die Gesellschaft schätzt die Innovationsrisiken als gering ein. Gewährleistungs- und Produkthaftungsrisiken Als Produzent von Stromspeichersystemen mit langjährigen Garantien von mindestens zehn Jahren unterliegt die SENEC GmbH einem Gewährleistungsrisiko. Dem aufgrund der zunehmenden Anzahl an verkauften Speichern und Energielösungen steigenden Gewährleistungsrisiko wirkt die Gesellschaft gemeinsam mit den Produktionspartnern und Zulieferern durch eine konsequente Qualitätssicherung und einen internen Prüfungsprozess entgegen. Darüber hinaus liegen im Rahmen der Lieferverträge von den Vorlieferanten der wesentlichen Komponenten kongruente Gewährleistungen vor, die gegebenenfalls Regressmöglichkeiten bieten. Die Installation der Geräte beim Endkunden wird von unseren Fachpartnern geleistet, sodass die Gesellschaft dafür keine Gewährleistung übernimmt. Produkthaftungsrisiken wirkt die Gesellschaft dadurch entgegen, dass sie der Produktsicherheit von der Entwicklung bis zum Serienprodukt eine zentrale Bedeutung zuweist. Die Gesellschaft hat eine Produkthaftungsversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen und entsprechende Rückstellungen gebildet. Damit ist sie in der Lage, im Gewährleistungsfall etwaigen Verpflichtungen gegenüber den Endkunden in vollem Umfang nachzukommen. Darüber hinaus bewirkt der freiwillige Feldtausch eine Erneuerung vieler im Feld befindlicher Batteriemodule und der Erfahrungsaufbau in der Zustandsüberwachung ermöglicht, mögliche Gewährleistungs- und Garantiefälle möglichst frühzeitig zu erkennen. Die Gesellschaft schätzt die Gewährleistungs- und Produkthaftungsrisiken als mittel ein. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024". Preisänderungsrisiken Das Jahr 2023 war von einem deutlichen Rückgang der Kundennachfrage bei gleichzeitig deutlich zugenommenem Angebot geprägt. Im ersten Halbjahr war dies noch überlagert von einem hohen Auftragsbestand aus 2022, allerdings haben die Überkapazitäten bei PV-Modulen bereits ab Sommer 2023 zu einem erheblichen Preisrückgang geführt, der sich gegen Ende des Jahres nochmal erheblich verschärft hat. So musste eine deutliche Abschreibung auf Lagerbestände durchgeführt werden. Bei den Stromspeichern ist der Trend später und in geringerem Umfang eingetreten. Aufgrund der Veränderung von einem Nachfragemarkt in einen Angebotsmarkt wurde von einer weit vorlaufenden Beschaffungsstrategie auf eine möglichst flexible Beschaffung umgestellt. Wir gehen für die kommenden Jahre von einem intensiveren Wettbewerb mit anhaltendem Preisdruck aus. Allerdings ist die SENEC GmbH durch den direkten Vertrieb über Fachpartner (ohne Großhandel) und dem 360 Lösungsansatz dem Preiswettbewerb weniger ausgesetzt als reine Hardwarehersteller, die über den Großhandel vertreiben. Preisänderungsrisiken im Stromgeschäft begegnet die Gesellschaft durch fristen- und mengenkongruentes Hedging der Liefermengen am Strommarkt, allerdings hat der extreme Strompreisanstieg in 2022 auch noch Folgewirkungen auf 2023, da Kundenverluste im Rahmen von Preissteigerungen zu einem Mengenrückgang und zum Bedarf einer Mengenabsteuerung bereits bezogener Strommengen geführt hat. Wechselkursrisiken werden zukünftig an Bedeutung gewinnen, da sich der Anteil an Beschaffungsvorgängen in Fremdwährung aufgrund neuer Lieferanten erhöhen wird. Die SENEC GmbH schätzt die Preisänderungsrisiken als hoch ein. Absatzrisiken SENEC hat aufgrund des bereits dargestellten Vertriebsstopps in 2023, deutlich an Marktanteil im deutschen Markt verloren. In den Folgejahren gilt es, mit dem Launch der neuen Produkte Marktanteil zurückzugewinnen, was in einem wettbewerbsintensiven Umfeld nur dank dem starken und intensiv betreuten Fachpartnernetzwerk möglich ist. Zusätzlich kann über die Fachpartnerbeteiligungen der SENEC GmbH Marktanteil gesichert und zurückgewonnen werden, wobei auch die Beteiligungen auf andere Hersteller ausweichen mussten. Somit stellt das Fachpartnernetzwerk inkl. der Beteiligungen ein sehr starkes Instrument zur Reduzierung von Absatzrisiken dar. Eine erfolgreiche Abwicklung des Feldaustauschprogramms wird weiter dazu beitragen, das Vertrauen der Fachpartner und Endkunden weiter zu erhöhen und so die Rückgewinnung von Marktanteilen zu unterstützen. Daher sind die Absatzrisiken als moderat bis hoch einzuschätzen. Personelle Risiken Die SENEC GmbH hat ihren Unternehmenssitz in Leipzig, einer Stadt mit dynamischem Wachstum. Im großen Dynamikranking der WirtschaftsWoche landet Leipzig wieder auf einem vorderen Platz innerhalb Deutschlands8. Risiken in der Gewinnung von Fachkräften sieht die Gesellschaft insbesondere bei Entwicklungsingenieuren und Software-Entwicklern, aber auch zunehmend Elektro-Fachkräften, da in diesem Bereich insgesamt ein Fachkräftemangel in Deutschland besteht. Allerdings konnte die Gesellschaft im Berichtsjahr mehrere Mitarbeiter in diesen Bereichen neu einstellen. Neben den genannten Standortvorteilen bietet die Gesellschaft attraktive Arbeitsbedingungen und Anreize zur Personalgewinnung durch die Mitarbeiter, um die personellen Risiken noch weiter zu senken. Daher schätzt die Gesellschaft die personellen Risiken als mittel ein. Liquiditätsrisiken Seit der Übernahme durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG werden der Gesellschaft stetig finanzielle Mittel für ihr Wachstum zur Verfügung gestellt. Im November 2023 wurde im Rahmen eines Umschuldungsdarlehens die Gesellschaft finanziell umstrukturiert. Es wird insofern auf die Ausführungen unter 1.4 Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres verwiesen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden durch die EnBW AG weitere Finanzmittel in Höhe von 369,6 Mio. EUR zugesagt (davon ausgezahlt 265,6 Mio. EUR). Gemäß der aktuellen Liquiditätsplanung für den Prognosezeitraum ergibt sich ein geplanter Liquiditätsbedarf, der durch die beschlossenen aber noch nicht umgesetzten Kapitalerhöhungsbeschlüsse gedeckt ist. Das Management der SENEC GmbH geht für ihre Planungszwecke von der Erfüllung sämtlicher offener Finanzierungszusagen aus bestehenden Kapitalerhöhungsbeschlüssen durch die EnBW AG im Prognosezeitraum bis 31. Dezember 2025 aus. Aus diesen Maßnahmen sind weitere Auszahlungen in Höhe von 104 Mio. € bis Mai 2025 geplant. Sofern sich wesentliche Planparameter, z. B. Marktpreise für Beschaffung oder prognostizierte Wachstums- und Absatzpotenziale nicht realisieren lassen, besteht die Gefahr einer weiteren Kapitalunterdeckung. Es besteht dann die Notwendigkeit weiterer Finanzierungen durch die Konzernmutter oder weitere Finanzierungspartner. Wir verweisen insofern auf die Angaben im Nachtragsbericht im Anhang. Die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit bzw. einer angemessenen operativen Liquidität im Prognosezeitraum und damit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der SENEC ist daher davon abhängig, dass die der SENEC GmbH vertraglich zugesagten liquiden Mittel im Zuge der Kapitalerhöhungen in 2025 durch die EnBW AG bereitgestellt werden und die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Prämissen im Wesentlichen eintreten. Dies stellt ein bestandsgefährdendes Risiko dar. 3.2 ChancenberichtGesetzliche Ziele und erforderlicher Ausbau der Energieerzeugung aus Photovoltaik Der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung lag im Jahr 2023 bei rund 55 % und damit im Vorjahresvergleich (46 %) deutlich höher. Das zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz definiert ein Erzeugungsziel für erneuerbare Energien in Deutschland von mindestens 80 % am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030. Zur Erreichung dieses Zielswurden erhebliche Steigerungen der jährlichen Ausschreibungs- und Ausbaumengen für erneuerbare Energien definiert. Für Photovoltaik wird eine installierte Leistung von 215GW im Jahr 2030 und 400GW im Jahr 2040 anvisiert. Um das Ziel in 2030 zu erreichen, sind jährlich im Durchschnitt 19 GW Zubau erforderlich - der Rekordzubau in 2023 betrug 14,1 GW.9 Private PV-Anlagen werden wie in 2023 unserer Einschätzung nach auch zukünftig einen wesentlichen Teil zu dem erforderlichen Zubau beitragen. Sie werden bereits heute zu mehr als 70 % zusammen mit einem Heimspeicher installiert und dieser Anteil wird zukünftig eher noch steigen. Durch den deutschen Gesetzgeber zum 1. Januar 2023 ein 0 % Umsatzsteuersatz auf Solarmodule und Speicher für kleinere Photovoltaikanlagen eingeführt. Daneben entfällt die Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer bereits ab dem Jahr 2023. Damit ist es dem Gesetzgeber gelungen eine bürokratische Entlastung der Betreiber einer Photovoltaikanlage zu erreichen. Mit dem im April 2024 verabschiedeten Gesetzesvorhaben "Solarpaket 1" hat der Gesetzgeber mit Erleichterungen für PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und die Erhöhung der Grenze für die vereinfachte Netzgenehmigung von 10,8 kW auf 30 kW zudem weitere Vereinfachungen umgesetzt, die auch positive Effekte auf private PV-Anlagen entfalten. Daher ist von mittelfristig attraktiven Wachstumsperspektiven für die Branche auszugehen. Zunehmende Elektrifizierung des privaten Haushalts Eine steigende Zahl von Kunden kombinieren ihre PV-Anlage mit einer Wärmepumpe und einer Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeugs. Auch wenn die Zubau- bzw. Zulassungszahlen in 2024 voraussichtlich stagnieren oder rückläufig sein werden, besteht in Anbetracht der politischen Zeile für den Wärme- und Verkehrssektor, keinen Zweifel an einem mittelfristigen deutlichen Wachstumstrend. Die zunehmende Elektrifizierung der privaten Haushalte erhöht die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage und insbesondere die eines Heimspeichers, da deutlich mehr steuerbarer Strombedarf durch das PV-System gedeckt werden kann und sich so die Eigenverbrauchsquote erhöht. Gleichzeitig ergibt sich eine Tendenz zu einer größeren Auslegung der PV-Anlagen und Speicher. Die SENEC GmbH ist durch das Angebot integrierter Lösungen im Rahmen des SENEC 360 Grad Portfolios gut positioniert, um von diesem Trend zu profitieren. Steigende Bedeutung intelligenter Steuerung des Gesamtsystems / Energiemanagement Die Umsetzung der netzorientierten Steuerung von Verbrauchseinrichtungen gem. 14a EnWG sowie die Einführung dynamischer Tarife stellen erhöhte Anforderungen auch an private PV-Anlagen. Gleichzeitig entstehen mit der geforderten erhöhten Steuerbarkeit auch zusätzliche Erlöspotentiale aus reduzierten Netzentgelten und der gezielten Nutzung der kurzfristigen Preisschwankungen im Strommarkt. In den neuen Produkten der SENEC GmbH sind die dafür benötigten Hard- und Softwarekomponenten bereits integriert und werden kontinuierlich um weitere Funktionen erweitert. Die SENEC GmbH hat somit die Chance, gegenüber Speichersystemen anderer Hersteller ein Unterscheidungsmerkmal weiter zu differenzieren und SENEC-Kunden einen besonderen Zusatznutzen zu bieten und so weiter Marktanteile zu gewinnen. Internationalisierung Das erwartete Wachstum des Speichermarkts in Italien und perspektivisch weiteren europäischen Ländern bietet der Gesellschaft die Chance, den Absatz von Stromspeichern deutlich zu steigern. Der italienische Markt ist weiterhin nach Deutschland der zweitgrößte Markt für Heimspeicher in Europa. Trotz einer deutlichen Einschränkung der Förderung über Steuergutschriften sind die Wachstumsaussichten im italienischen Markt gut. Neben weiter hohen Endkundenstrompreisen trägt dazu insbesondere die Umsetzung der EU-Direktive zu Energiegemeinschaften bei. Auch weitere europäische Märkte entwickeln sich dynamisch. Die SENEC GmbH beobachtet diese Marktentwicklungen kontinuierlich. Ein kurzfristiger Eintritt in weitere europäische Märkte ist indes nicht vorgesehen. 3.3 PrognoseberichtGemessen am Rekordjahr 2023 war in 2024 mit rückläufigen Installationen privater PV-Anlagen und Heimspeicher zu rechnen. Gleichzeitig nimmt die Wettbewerbsintensität durch Markteintritte neuer Wettbewerber und Kapazitätserweiterungen auf Ebene der Hersteller und Installateure deutlich zu. Ab 2025 ist mit einer weiteren Entwicklung des Marktes mit moderaten Wachstumsraten zu rechnen. Folglich ist am Markt ein hoher Druck auf die erzielbaren Preise zu verzeichnen. Demgegenüber stehen allerdings auch bedeutende Senkungen der Beschaffungspreise, insbesondere für PV-Module und Batteriezellen. Das Jahr 2024 steht für die SENEC GmbH im Kernmarkt Deutschland eindeutig im Zeichen der Abwicklung des Feldtauschs und der Einführung der neuen Speichergenerationen auf LFP-Basis ab Sommer 2024. Die weitere Entwicklung in 2025 und Folgejahren wird wesentlich von der erfolgreichen Fortführung des Feldtauschs und der Absatzentwicklung für die neuen Produktgenerationen in einem branchenweit angespannten Marktumfeld beeinflusst. Das Ergebnis wird daher deutlich besser als das durch die bilanzielle Bewältigung der Folgen der Vorfälle im August 2023 geprägte Ergebnis 2023 ausfallen, aber immer noch negativ sein. Nach einem weiterhin noch nicht positiven Ergebnis in 2025 wird eine Rückkehr zu einem operativen Ergebnis (EBITDA) im deutlich positiven Bereich für das Jahr 2026 erwartet. 4. Erklärung der UnternehmensführungGemäß § 289f Abs. 4 Satz 1 HGB ist die SENEC GmbH verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter der Geschäftsführung sowie Fristen für deren Erreichung festzulegen und zu veröffentlichen. Zum 31.12.2023 beträgt der Frauenanteil in der Geschäftsführung 50% (1 von 2). Die Gesellschafterin hat 30% als Zielgröße für den Frauenanteil im Topmanagement des Konzerns bis zum 31.12.2030 formuliert. Der Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unter der Geschäftsführung liegt per 31.12.2023 bei 25,6% (11 von 43). Die Geschäftsführung hat im Hinblick auf eine größere Vielfalt beschlossen, dass der Frauenanteil in Führungspositionen im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 weiter gesteigert werden soll. Auf den beiden Ebenen unter der Geschäftsführung wird als Zielgröße ein kumulierter Frauenanteil von mindestens 30% auf den beiden Ebenen angestrebt. 1 Vgl. Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 - 019/24, "Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3% gesunken", Statistisches Bundesamt, (www.destatis.de), abgerufen am 25.04.2024. 2 Vgl. "Branchenzahlen 2023: Die Speicherbranche ist voll im Schwung", Bundesverband Energiespeicher Systeme e. V. (BVES), (www.bves.de), abgerufen am 26.04.2024. 3 Vgl. "Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Italien bis 2029", Statistisches Bundesamt, (www.destatis.de), abgerufen am 26.04.2024. 4 Vgl. "Deutschland abgehängt: Italien erwartet Wachstumswunder für 2024", Merkur.de, Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG, (www.merkur.de), abgerufen am 26.04.2024. 5 Vgl. "Vom Mangel in die Überkapazität", pv magazine (Hrsg.), erhältlich im Internet: <https://www.pv-magazine.de/2023/10/26/vom-mangel-in-die-ueberkapazitaet-was-gerade-am-markt-fuer-heimspeicher-passiert/>, abgerufen am 19.07.2024. 6 Vgl. "Absturz der Preise für Solaranlagen", Frankfurter Rundschau (Hrsg.), erhältlich im Internet: <https://www.fr.de/wirtschaft/chinesische-konkurrenz-tbl-solaranlagen-europaeische-photovoltaik-industriedruck-zr-92642687.html>, abgerufen am 19.07.2024. 7 Vgl. "Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts von Deutschland 2008-2023 und Prognose der Wirtschaftsweisen bis 2025", Statista (Hrsg.), erhältlich im Internet: <https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1108249/umfrage/corona-prognose-zum-bip-von-deutschland-in-verschiedenen-szenarien/>. 8 Vgl. "Städteranking 2023" vom 10.11.2023 Städteranking 2023: Die Städte mit der dynamischsten Entwicklung (wiwo.de), abgerufen am 03.03.2023. 9 https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240105_EEGZubau.html BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023SENEC GmbH, LeipzigI. Allgemeine Angaben Die SENEC GmbH (im Folgenden auch kurz SENEC) hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRB 27055 eingetragen. Die SENEC GmbH ist nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG) hat im ersten Quartal 2018 100 % der Anteile an der SENEC GmbH erworben. Die EnBW AG, stellt für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Die SENEC GmbH wird in diesen Abschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Die EnBW AG, Karlsruhe, stellt einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht gemäß § 291 HGB auf. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und ist über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Hinsichtlich der bestandsgefährdenden Risiken wird auf die Ausführungen im Lagebericht in dem Abschnitt 3. Prognose, Chancen- und Risikobericht; 3.1 Risikomanagement; Liquiditätsrisiken verwiesen. II. Angabe der angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wurden grundsätzlich beibehalten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgte zu Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige sowie, wenn erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile, Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind, werden die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten als Herstellungskosten aktiviert. Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren bewertet. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 23 Jahren angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde davon ausgegangen, dass die steuerrechtlich maßgebende Nutzungsdauer der voraussichtlichen Nutzungsdauer entspricht. Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungsminderungen sind berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von € 800,00 im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden nach Anschaffung voll abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile mit Anschaffungskosten gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Im Falle dauernder Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Stichtagswert. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurde durch die Bildung einer angemessenen Einzelwertberichtigung auf Debitorenebene Rechnung getragen. Um dem allgemeinen Ausfallrisiko entgegenzuwirken, wurde auf die Forderungen auf Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung von 4 % gebildet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände sind zum Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven/passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt und entspricht dem im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig als Stammkapital eingetragenen Wert. Die Bewertung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen (für ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken) erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und entsprechend dem voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend der Veröffentlichung durch die Deutsche Bundesbank abgezinst. Bei der Rückstellung für den Feldtausch wurde die erwartete Menge der auszutauschenden Speicher mit den Kosten für den Tausch (z. B. Kosten für Einkauf, Installation, Rechtskosten, Kulanzentschädigung, Entsorgung, Logistik) bewertet. Die Rückstellung Supply Chain wurde auf Grundlage der ausstehenden Kosten für die Vergleiche mit den jeweiligen Lieferanten gebildet. Die Berechnung der Rückstellung gegenüber den Fachpartnern erfolgte anhand der Erstattung der nachweisbaren, spezifischen Aufwände. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für bestehende Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen, werden aktive (Steuerentlastung) bzw. passive (Steuerbelastung) latente Steuern gebildet. Bei den aktiven latenten Steuern handelt es sich um Verlustvorträge aus Vorjahren und bei den passiven latenten Steuern um Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz im Zusammenhang mit selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen. Aktive und passive Steuer Latenzen werden verrechnet. Die Aktivierung des Überhangs aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB unterbleibt nach Anwendung des bestehenden Ansatzwahlrechts. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz von 31,96 %. Dieser setzt sich aus 15,00 % Körperschaftsteuer, 0,825 % Solidaritätszuschlag und 16,135 % Gewerbesteuer zusammen. Der EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die SENEC GmbH anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die SENEC GmbH steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Erläuterung etwaiger Auswirkungen der Anwendung der Säule-2-Regelungen auf die SENEC GmbH Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungsteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15 % in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule-2-Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15 %. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15 % unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nach § 284 Abs. 3 HGB findet sich in Anlage 1 zum Anhang. Bezogen auf die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände besteht gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von T€ 7.530 (Vorjahr: T€ 7.007). Die SENEC GmbH ist an folgenden Unternehmen beteiligt: Anteile Senec GmbH
Legende * = vorläufige Zahlen 2023 ** = abweichendes Wirtschaftsjahr *** = vorläufige Zahlen 2022 **** =vorläufige Zahlen & abweichendes Wirtschaftsjahr ***** =Zahlen 2023 Umlaufvermögen Das Vorratsvermögen umfasst den Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Waren und geleistete Anzahlungen. Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind T€ 113.987 gegen SENEC Italien und T€ 2.631 gegen SENEC Australien einzelwertberichtigt. Die Forderungen nach Wertberichtigungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr i. H. v. T€ 144.585 betreffen solche aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr i. H. v. T€ 4.226 resultieren aus noch ausstehenden Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen. Der übersteigende Betrag resultiert aus einem kurzfristigen Darlehen, welches SENEC Italia s.r.l. gewährt worden ist. Die Forderungen gegen Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis i. H. v. T€ 6.167 setzten sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferung und Leistung zusammen. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände befinden sich T€ 1.373 aus Körperschaftsteuerüberzahlungen. Es bestehen Forderungen aus Umsatzsteuer von T€ 6.182. Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der SENEC GmbH beträgt, wie im Vorjahr, T€ 250. Auf der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 07.08.2023 wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag 2022 i. H. v. T€ 26.840 auf neue Rechnung vorzutragen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen der Gesellschaft stellen sich am Bilanzstichtag wie folgt dar: Bezeichnung
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind am Bilanzstichtag wie folgt strukturiert:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind wie in der Branche üblich durch Eigentumsvorbehalt der Warenlieferungen besichert. Innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter befinden sich T€ 585 aus Lieferungen und Leistungen, die restlichen bestehen aus Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Erträge aus der Veräußerung von Garantieverträgen ausgewiesen. Die Umsätze hierfür entstehen erst nach 10 Jahren und werden dann ratierlich über 10 Jahre aufgelöst. Für 2023 wurden T€ 7.642 in die PRAP eingestellt. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betragen T€ 10.171. Darin enthalten sind T€ 9.003 aktivierte Eigenleistung. Diese beinhalten T€ 1.843 Finanzierungskosten. Die Aufwendungen aus Stromsteuer werden von den Umsätzen erlösschmälernd abgesetzt.
Innerhalb des Materialaufwandes (Aufwendungen für bezogene Leistungen) wird die von der Gesellschaft abzuführende EEG-Umlage ausgewiesen. V. Außerordentliche Ereignisse des Geschäftsjahres Das Geschäftsjahr 2023 wurde durch die folgenden Ereignisse außerordentlich negativ beeinflusst. Im Frühjahr 2023 kam es zu einem Brandereignis mit einem Speichersystem. Aus diesem Grund wurden vorsorglich, ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung, bestimmte Speicher in einen temporär reduzierten Betrieb versetzt. Im August 2023 kam es zu zwei weiteren Brandfällen. Seither befindet sich ein Teil der Photovoltaik-Heimspeicher wiederum in einem reduzierten Betrieb. Die Betreiber können nur auf maximal 70 Prozent der Leistung und Kapazität zugreifen. Der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden wird den Kunden wie zuvor ohne Anerkennung einer Rechtspflicht über monatliche Kulanzzahlungen kompensiert. Die Begrenzung auf maximal 70 Prozent wird bestehen bleiben, bis der Tausch der Batteriemodule der betroffenen Speicher erfolgt ist. Der Tausch wird aufgrund der nötigen Vorbereitung und auch Vorläufe bei der Produktion und Beschaffung der neuen LFP-Batteriemodule voraussichtlich im Sommer 2024 beginnen. Folglich wurde hierfür im Kalenderjahr 2023 entsprechend Vorsorge getroffen, die Problematik wurde im Rahmen des Jahresabschluss 2023 in den Rückstellungen komplett berücksichtigt. In Summe beträgt der daraus erwachsene Effekt aus Aufwendungen des Geschäftsjahres 2023 und Rückstellungsbildung insgesamt T€ 327.863. Daneben wurden Forderungen gegen SENEC Italien in Höhe von T€ 113.987 und SENEC Australien in Höhe von T€ 246 einzelwertberichtigt. Weiterhin wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 21.233, davon T€ 20.917 für Sachanlagen und T€ 316 für immaterielle Vermögensgegenstände, sowie außerplanmäßige Abwertungen für Vorräte in Höhe von T€ 51.997 vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Anteile an SENEC Australia sowie ein ausgereichtes Darlehen in Höhe von T€ 2.064 außerplanmäßig abgeschrieben. Daneben wurden Anteile an SENEC Italien in Höhe von T€ 1.210 außerplanmäßig abgeschrieben.
VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus den folgenden Verträgen und haben eine Laufzeit von einem bis dreizehn Jahren:
VII. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäftsführung erfolgte im Kalenderjahr 2023 durch Herrn Thomas Augat-Kaiser, München (CFO), und Frau Aurélie Alemany, Leipzig (CEO) (bis 31.01.2024). Mit Gesellschafterbeschluss vom 21.12.2023 wurde Herr Johann Georg von Hülsen zum 01.01.2024 als Geschäftsführer (CEO) berufen. Die Geschäftsführer sind gesamtvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit. Mit Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Höhe der Bezüge der Geschäftsführung verzichtet. Das Honorar des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der EnBW AG angegeben. Der Beirat setzt sich im Jahr 2023 wie folgt zusammen: Herr Jürgen Stein, Ingenieur, Bonn; Herr Fabian Kneule, Kaufmann, Ingersheim; Herr Wolfgang Bräuer, Ingenieur, Königsbach-Stein bis 31.12.2023; Herr Stefan Webers, Kaufmann, Baden-Baden bis 31.12.2023 Herr Timo Sillober, Kaufmann, Oberhaching bis 28.02.2023 Herr Dr. Arno Haselhorst, Dipl. Kaufmann/Dr. rer. pol., Starnberg seit 01.01.2024 Frau Iris Schmitz-Kleinhenz, Volljuristin, Wörth seit 01.01.2024 Herr Dr. Hans Josef Zimmer, Dr. Ingenieur, Steinfeld/Pfalz seit 15.03.2024. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 625 Mitarbeiter (Vorjahr: 443 Mitarbeiter), ohne Berücksichtigung von Auszubildenden, Werkstudierenden und Praktikanten. Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 663.001 auf neue Rechnung vorzutragen. VIII. Nachtragsbericht Am 25. Juli 2024 wurden der Gesellschaft zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 165,6 Mio. EUR durch eine Erhöhung des Darlehensrahmen bei der Muttergesellschaft EnBW AG zur Verfügung gestellt. Mit Beschluss vom 7. November 2024 wurde der Gesellschaft für den noch nicht gezogenen Teil des genannten Darlehens (64,5 Mio. EUR) sowie eine weitere Tranche von 204,0 Mio. EUR eine Finanzierung in Form einer Erhöhung des Eigenkapitals zugesagt. Davon wurden bereits 164,5 Mio. EUR ausgezahlt. Für den Feldtausch haben sich zum Unterzeichnungstag mehr als 95% der betroffenen Kunden registriert. Bei ca. 40 % der Kunden war zum Unterzeichnungstag der Feldtausch abgeschlossen. sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, 16. Dezember 2024 Johann Georg von Hülsen, Geschäftsführer Thomas Augat-Kaiser, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens per 31.12.2023
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025 festgestellt. Es wurde beschlossen, dass das Jahresergebnis 2023 auf neue Rechnung vorgetragen wird. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SENEC GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SENEC GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SENEC GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in Abschnitt 4. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse o entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und o vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt "I. Allgemeine Angaben" im Anhang und in Abschnitt "3.1 Risikomanagement - Liquiditätsrisiken" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter der SENEC GmbH beschreiben, dass sich gemäß der aktuellen Liquiditätsplanung für den Prognosezeitraum ein geplanter Liquiditätsbedarf ergibt, der durch die beschlossenen aber noch nicht umgesetzten Kapitalerhöhungsbeschlüsse gedeckt ist. Das Management der SENEC GmbH geht für ihre Planungszwecke von der Erfüllung sämtlicher offener Finanzierungszusagen aus bestehenden Kapitalerhöhungsbeschlüssen durch die EnBW AG im Prognosezeitraum bis 31. Dezember 2025 aus. Aus diesen Maßnahmen sind weitere Auszahlungen in Höhe von EUR 104 Mio. bis Mai 2025 geplant. Sofern sich wesentliche Planparameter, z. B. Marktpreise für Beschaffung oder prognostizierte Wachstums- und Absatzpotenziale nicht realisieren lassen, besteht die Gefahr einer weiteren Kapitalunterdeckung. Es besteht dann die Notwendigkeit weiterer Finanzierungen durch die Konzernmutter oder weitere Finanzierungspartner. Die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit bzw. einer angemessenen operativen Liquidität im Prognosezeitraum und damit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der SENEC GmbH ist daher davon abhängig, dass die der SENEC GmbH vertraglich zugesagten liquiden Mittel im Zuge der Kapitalerhöhungen in 2025 durch die EnBW AG bereitgestellt werden und die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Prämissen im Wesentlichen eintreten. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07. 2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Leipzig, 3. Januar 2025 EY
GmbH & Co. KG
Bätz, Wirtschaftsprüfer Schumann, Wirtschaftsprüfer |
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