Borgmann Finanz Holding GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mechthild Furchland seit 17.5.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
interService Borgmann GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches
des HGB unter Berücksichtigung der besonderen
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die interService BorgmannGmbH ist zum 31.12.2023 eine
kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
ausgewiesen.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
bestimmt sind.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen entsprechen
den steuerlichen Vorschriften.
Geringwertige bewegliche Anlagegegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800,00
€ werden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort
abgeschrieben. In den Vorjahren wurden - vor dem
Hintergrund gültiger gesetzlicher Vorschriften
Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die Vorräte wurden nach den Angaben der Firma
eingestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
aktiviert.
Liquide Mittel, etwaige aktive
Rechnungsabgrenzungsposten und die Posten des Eigenkapitals
wurden zum Nominalwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages in Ansatz gebracht. Sie
wurden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Haftungsverhältnisse gemäß §§
251 und 268 (7) HGB liegen nicht vor.
III. ANGABEN ZUR BILANZ
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 1.209,84 €.
IV.SONSTIGE ANGABEN
1. Mit Vertrag vom 10. Dezember 2002 wurde eine
Ergebnisübernahme ab dem 01. Januar 2003 mit dem
Organträger Borgmann Media KG (seit dem 6. August
2007: Borgmann Media GmbH & Co. KG) vereinbart.
2. Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer:
Angestellte = 12 Teilzeitbeschäftigte = 13 3. Geschäftsführer:
Frau Mechthild Furchland ist seit dem 4. Mai 2017 einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. 4. Zum 31. Dezember 2023 hält die Berichtsgesellschaft an der Verkehrs-Akademie Dortmund GmbH 100 % der Geschäftsanteile. 5. Es existieren keine Vorschüsse und Kredite sowie Haftungsverhältnisse an und mit Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, des Aufsichtsrats oder eines Beirats u. ä. § 285 (9c) HGB. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Dortmund, den 23. Dezember 2024 gez. Mechthild Furchland (Geschäftsführerin) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Dezember 2024 |
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