JP Strasse 1 GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Luise Hübbe seit 22.6.2022 | Prokura |
Christian Pusch seit 22.6.2022 | Prokura |
Urban Dausacker seit 4.4.2019 | Prokura |
Kai Müller seit 5.12.2018 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Experience One AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT zum Geschäftsjahr 2023der Experience One AG1. Geschäftsmodell Die Experience One AG ist ein international tätiges Beratungsunternehmen zur Entwicklung digitaler Kundenerlebnisse, Services und Produkte. Die Experience One Gruppe beschäftigte zum 31.12.2023 mit den Tochtergesellschaften Big Picture GmbH und cantaa GmbH insgesamt 192 MitarbeiterInnen an den Standorten Berlin, Stuttgart und Frankfurt. Die operativen Einheiten der Experience One Gruppe decken die komplette Wertschöpfungskette in der Entwicklung digitaler Lösungen ab: CX Strategie und Beratung, Experience Design und die technische Entwicklung von Marketing-, Vertriebs- und Kundenplattformen. Die Schwerpunkte liegen in den Branchen Automotive, Financial Services, HealthCare und Investitionsgüter, maßgeblich für DAX-Unternehmen in Deutschland. 2. Struktur und Steuerung des Unternehmens Die Experience One AG ist in drei kundenzentrierte Geschäftsbereiche unterteilt, durch die die operative und strategische Entwicklung des Unternehmens realisiert wird. Die wesentlichen Unternehmensprozesse werden über SAP ByD operationalisiert. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt über die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und EBIT, sowie detaillierte KPIs in der Account- und Projektsteuerung. 3. Zweigniederlassungsbericht Stammsitz der Gesellschaft ist Stuttgart mit dem Tätigkeitsschwerpunkt auf der langfristigen Kundenbetreuung für die Unternehmen Mercedes-Benz Group und Bosch. Zum 31.12.2023 waren am Standort Stuttgart 60 Mitarbeiter aus den Bereichen Experience Consulting und Experience Engineering beschäftigt. Am Standort Berlin sind 82 Mitarbeiter aller Unternehmensgewerke vertreten. Ein repräsentativer Eventspace im Erdgeschoss kann zudem für Kundenveranstaltungen und Marketingzwecke genutzt werden. Am Standort Frankfurt arbeiten 22 Mitarbeiter an den Themen Plattform Services, Projektmanagement und IT Consulting. 4. Markt- und Wettbewerbsumfeld Im Jahr 2023 stagnierte die Wirtschaft in einem weiterhin von Krisen geprägten Umfeld. Das durchgehend hohe Preisniveau auf allen Wirtschaftsstufen hatte eine dämpfende Wirkung auf die Konjunktur. Zusätzliche Herausforderungen waren ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund gestiegener Zinsen und eine schwächere Nachfrage sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands im Jahr 2023 um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Unter Berücksichtigung von Kalendereffekten betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 Prozent. Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_066_811.html Nach Angaben des ifo Instituts blieb die Inflationsrate im Jahr 2023 mit 5,9 Prozent hoch (Vorjahr: 6,9 Prozent). Quelle: https://www.ifo.de/fakten/2024-03-06/ifo-konjunkturprognose-fruehjahr-2024-deutsche-wirtschaft-wie-gelaehmt :~:text=Erst%20im%20Jahr%202025%20d%C3%BCrfte,f%C 3%BCr%20die%20Verbraucher%20g%C3%BCnstiger%20werden Der deutsche Automobilmarkt erlebte im Jahr 2023 eine wechselhafte Entwicklung. Obschon im Jahresverlauf eine Zunahme des Gesamtabsatzes um 7,3 Prozent zu verzeichnen war, offenbarte das letzte Quartal eine deutliche Abschwächung des Marktes. Insbesondere im Dezember wurde diese Tendenz mit einem signifikanten Rückgang von 23 Prozent bei den Neuzulassungen im Vergleich zum Vorjahresmonat sichtbar. Die Vorzeichen für diese Entwicklung zeigten sich bereits zur Mitte des Jahres, als erste Anzeichen eines nachlassenden Wachstumstempos erkennbar waren. Quelle https://www.autohaus.de/nachrichten/autohandel/automarkt-2023-positives-jahresergebnis-aber-dezember-einbruch-3468735 Im November 2023 beschreibt der Digitalverband BITKOM die Lage in Deutschland wie folgt: "Das Geschäftsklima in der Digitalbranche zeigt sich etwas schwächer im Vergleich zum Vormonat Oktober (-2,3 Zähler auf 6,3). Für die kommenden Monate sind die Geschäftserwartungen weiterhin von Unsicherheit geprägt. Der Teilindex sinkt um 4,0 Zähler auf minus 7,9 Punkte. Die Geschäftslage bleibt nahezu unverändert (Minus 0,3 Zähler) bei 21,5 Punkten. " Auch im Februar 2024 äußert sich der bitkom Verband zu einer unsicheren Zukunft in der Digitalbranche: "Die Unternehmen der IT- und Telekommunikation (ITK) beurteilen die Geschäftslage erneut schlechter als im Vormonat Januar (Minus 3,4 Zähler auf 14,2 Punkte). Für die kommenden Monate sind die Erwartungen deutlich schlechter. Der Teilindex der Geschäftserwartungen sinkt um 7,0 Zähler auf Minus 10,4 Punkte. Damit sinkt der Digitalindex, welcher sich aus Geschäftslage und Geschäftserwartungen berechnet, von Januar auf Februar um 5,3 Zähler auf 1,5 Punkte. Erst mit dem im März veröffentlichten Digitalindex wird ein optimistischerer Ausblick skizziert. Quelle: https://www.bitkom.org/Digitalindex 5. Geschäftsverlauf und Lage Für das Geschäftsjahr 2023 hat die Experience One AG eine moderate Geschäftsentwicklung geplant. Das Ergebnis des ersten Quartals spiegelt dies wider, in dem es der Gesellschaft gelang, die gesetzten Planziele zu erreichen. Im weiteren Verlauf des Jahres, insbesondere im zweiten Quartal, zwang der allgemeine wirtschaftliche Abschwung und eine zunehmende Zurückhaltung unserer Stammkunden bei der Beauftragung neuer Projekte, vor allem in der Automobilindustrie, zu einer Anpassung der Zielsetzungen zum Halbjahr. Diese Marktentwicklungen haben sich bis zum Jahresende fortgesetzt. Dadurch konnte die Prognose von einem ursprünglich Wachstumsziel von 8% nicht erfüllt werden und führte zu einem Umsatzrückgang. Die Betriebsleistung ist um 8,6% Prozent auf 18,2 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Das bereinigte Betriebsergebnis ist mit 195 € positiv, bleibt damit allerdings ebenfalls hinter den Erwartungen. Ertragslage
Das Betriebsergebnis hat sich insbesondere aufgrund der geringeren Umsatzerlöse verschlechtert. Das Finanzergebnis hat sich aufgrund der Reduzierung von verzinslichem Fremdkapital und der damit einhergehenden geringeren Zinsbelastung bei gleichzeitig gestiegenen Zinserträgen aus Gesellschafterdarlehen um T€ 16 verbessert. Darin enthalten sind Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 60. Das neutrale Ergebnis setzt sich insbesondere aus Erträgen aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung und aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Forderungsverlusten und außerplanmäßigen Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zusammen. Das Steuerergebnis beinhaltet im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Auflösung von latenten Steuern. Das bereinigte Betriebsergebnis ist das um das neutrale Ergebnis geminderte/erhöhte Betriebsergebnis. Finanzlage Die Eigenkapitalquote ist auf 63 % gestiegen (Vorjahr 49 %). Der einfache Cashflow (Periodenergebnis zzgl. Abschreibung (ohne GWG) +/- Veränderung langfristige Rückstellungen) verringert sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.215 auf T€ 505. Die zahlungswirksame Veränderung der Finanzmittel hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 950 auf T€ 888 verringert. Vermögenslage
Das Anlagevermögen hat sich, im Wesentlichen durch die Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Wirtschaftsgütern, erhöht. Das monetäre Umlaufvermögen hat sich, insbesondere durch die Reduzierung der kurzfristigen Forderungen, verringert. Die Reduzierung des Fremdkapitals resultiert überwiegend aus der laufenden Tilgung von Bankdarlehen und der Begleichung von Steuerverbindlichkeiten 6. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: Umsatzentwicklung, Betriebsergebnis und Branchenentwicklung. Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz pro Mitarbeiter, Umsatzrendite und den Cashflow heran. Der Umsatz pro Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt des Berichtsjahres 156 Mitarbeiter gegenüber 136 im Vorjahr) liegt im Jahr 2023 bei T€ 114 p.a. (Vorjahr T€ 145). Die Umsatzrendite ist im Vergleich zum Vorjahr um 14,0 % auf -4,7 % gesunken. Die um die Abschreibung auf sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens bereinigte Umsatzrendite beläuft sich auf 2,2%. 7. Gesamtaussage Bei der Beurteilung der Ertragslage und Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr ist zu berücksichtigen, dass das Jahresergebnis das neutrale Ergebnis in Höhe von T€ -1.083 (siehe Nr. 5a Ertragslage) beinhaltet. Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung hat sich im Berichtsjahr deutlich verschlechtert. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch die Forderungen an Kunden und liquide Mittel gedeckt. 8. Prognosebericht Im Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir, dass die Marktsituation weiterhin von einer großen Unsicherheit geprägt sein wird. Im Automobilsektor zeichnet sich eine anhaltende Volatilität im Bestandskundengeschäft ab. Angesichts ausbleibender Wachstumserwartungen, insbesondere im Bereich der Neuzulassungen, zeichnet sich für die Automobilindustrie in Deutschland eine rückläufige Entwicklung ab. Vor diesem Hintergrund ist die weitere Investition in neue Technologien, im Schwerpunkt künstliche Intelligenz, unerlässlich und ein wesentlicher Bestandteil der Implementierung digitaler Geschäftsmodelle. Die steigende Kundennachfrage für KI Projekte zum Ende des Geschäftsjahres 2023 bestätigt, dass sich die Experience One als Technologieführer behaupten und strategisch bedeutsame Themenfelder erfolgreich besetzen kann. Diese Entwicklungen eröffnen die Möglichkeit, die Diversifizierung des Kundenstamms weiter voranzutreiben und zusätzliche Marktsegmente zu erschließen. So konnte die Abhängigkeit zur Automobilindustrie deutlich reduziert werden, was das Projektportfolio deutlich robuster für zukünftige Entwicklungen machen dürfte. Die Digitale Wirtschaft bleibt auf einem Wachstumskurs. Trotz der herausfordernden konjunkturellen Bedingungen, die die Wirtschaftslandschaft prägen, wird für das Jahr 2024 eine positive Entwicklung im Sektor der Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) prognostiziert. Der Digitalverband Bitkom veranschlagt für die ITK-Unternehmen ein Umsatzwachstum von 4,4 Prozent. Dieser Aufwärtstrend spiegelt die robuste Natur der digitalen Wirtschaft wider und unterstreicht die wachsende Bedeutung digitaler Technologien und Dienstleistungen in einem ansonsten volatilen wirtschaftlichen Umfeld. Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalbranche-von-Krisen-unbeeindruckt Unsicherheit und eine steile Lernkurve bei der Einführung von KI-Technologien werden im Jahr 2024 noch vorherrschen, allerdings erwartet die AG ab 2025 eine Zunahme größerer Budgets und Investitionen. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Experience One AG mit Umsatzerlösen auf Vorjahresniveau sowie einer EBIT-Marge von rund 5%. 9. Chancen- und Risikobericht Die Geschäftsaussichten der Experience One AG sind eng mit der Wirtschaftslage sowie den Entwicklungen auf den Märkten für Digital Experiences und der technologischen Dynamik auf diesem Markt verbunden. Die geopolitischen Rahmenbedingungen, darunter die andauernden Kriegsaktivitäten, können weiterhin unvorhersehbare Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben. Die Konjunktur und Entwicklung der Energie- und Rohstoffpreise hatten im Jahr 2023 wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung. Die resultierenden Unsicherheiten unter den Wirtschaftsakteuren führten zu Budgetkürzungen in einigen Bereichen, die langfristigen Auswirkungen sind jedoch noch nicht vollständig absehbar. Kapazitätsanpassungen und damit verbundene Kosten für Restrukturierungsmaßnahmen könnten zeitlich verzögert Auswirkungen zeigen. Die Markteinführung generativer künstlicher Intelligenz bringt für die Experience One AG sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Generative KI wird sich auf jeden einzelnen Beruf und sämtliche Geschäftsfelder unserer Kunden auswirken und somit einen großen Bedarf an Transformationsberatung und Implementierungsleistungen nach sich ziehen. Gleichzeitig wirkt sich generative KI auch auf das Geschäftsfeld von Digitalagenturen und das Geschäftsmodell der Experience One AG aus. Kunden erwarten vermehrt einen hohen Grad an Automatisierung durch KI und werden dies zukünftig auch durch Preissenkungen einfordern. Des Weiteren verschärft die Einführung generativer KI die Abhängigkeit von hoch qualifizierten Mitarbeitern, die das personalistische Dienstleistungsgeschäft maßgeblich prägen. Ein potenzielles Risiko besteht darin, dass es der Experience One AG nicht gelingt, diese Schlüsselmitarbeiter zu halten oder neue hochqualifizierte Kräfte zu gewinnen, was den Unternehmenserfolg beeinträchtigen könnte. Der Vorstand ist aktiv in das Risikomanagement involviert, um negativen Entwicklungen präventiv entgegenzuwirken. Die Bewertung umfasst die potenziellen Auswirkungen auf die Finanzlage sowie die Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Risiken. Parallel dazu ist das Erkennen und Nutzen von Chancen ebenso wichtig, womit ein effektives Risiko- und Chancenmanagement-System als unerlässlicher Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensführung gilt.
Stuttgart, den 31.03.2024 / 08.05.2024 Kai Müller, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Experience One AG mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 767342) wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie den Regelungen der Satzung aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) wurden für den Anhang und für die Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind, mit Ausnahme der aktiven latenten Steuern, mit denen des Vorjahres vergleichbar. Der Posten Materialaufwand (§275 Abs. 2 Nr. 5 HGB) wurde wegen den Besonderheiten der Gesellschaft zur Aufstellung eines klareren und übersichtlicheren Jahresabschlusses in Fremdleistungen umbenannt. C. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a HGB, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB Anwendung. Das Aktivierungswahlrecht zum Ansatz eines Aktivüberhangs bei den latenten Steuern wurde, insbesondere um künftige Ergebnisschwankungen aus aktiven latenten Steuern zu vermeiden und zur Verbesserung der Transparenz und Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses, erstmals nicht ausgeübt. Die aktiven latenten Steuern wurden in Höhe der passiv latenten Steuern verrechnet angesetzt. Der nicht aktivierte Aktivüberhang beträgt EUR 304.460,00. Das Steuerergebnis hat sich durch den Verzicht der Aktivierung um EUR 304.460,00 verschlechtert. Im übrigen wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethodem zum Vorjahr unverändert beibehalten. Immaterielle Vermögensgegenstände Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 II HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden linear abgeschrieben (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren). 2. Sachanlagen Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II S.1 EStG im Erwerbsjahr sofort in voller Höhe abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die in einzelnen sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Risiken wird durch eine Abschreibung auf sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Rechnung getragen. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer angemessenen Pauschalwertberichtigung und einer Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. 5. Liquide Mittel Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). 6. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern wurden in Höhe der passiv latenten Steuern verrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Auf den Ansatz eines Aktivüberhangs wurde verzichtet. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). D. Angabe zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist nachfolgend unter Anlage G mit der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres dargestellt. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden aktiviert. Der Gesamtbetrag der Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr EUR 306.079,60. Davon entfallen EUR 306.079,60 auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 2.999.604,05; Vorjahr EUR 4.436.876,56) sind wie im Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 11.584,71 (Vorjahr EUR 11.584,71) enthalten. Es handelt sich dabei gleichzeitig um Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 453.849,57 (Vorjahr: EUR 1.494.572,81) enthalten. Dabei handelt es sich in Höhe von EUR 369.158,06 (Vorjahr: EUR 1.351.535,24) gleichzeitig um Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Von den sonstigen Vermögensgegenständen (EUR 955.036,30; Vorjahr EUR 1.564.034,73) sind EUR 650.036,30 (Vorjahr EUR 1.564.034,73) innerhalb eines Jahres fällig, die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 305.000,00 (Vorjahr EUR 0,00) sind Darlehen und haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt EUR 200.000. Es ist eingeteilt in 200.000 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR. Der Gewinnvortrag beträgt EUR 2.380.874,89 (Vorjahr EUR 1.726.956,04). Im aktuellen Geschäftsjahr erfolgten keine Ausschüttungen an die Aktionäre. Entwicklung der Rücklagen:
Im aktuellen Geschäftsjahr erfolgten keine Rücklagenzuführungen (Vorjahr: Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen EUR 653.918,84). Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Darüber wird die Hauptversammlung abschließend entscheiden. Eigene Aktien Die Gesellschaft hält 20.000 eigene nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien. Dies entspricht 10 % am Grundkapital bzw. EUR 20.000. Die eigenen Aktien wurden wie folgt erworben: 20.000 Stück gem. Vertrag vom 20.12.2017 (Erwerbsgrund: Mitarbeiterbeteiligung) Rückstellungen/latente Steuern
Entwicklung der latenten Steuern:
Ausschüttungs- und Abführungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 306.082,60. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind solche an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von EUR 3.909,15 (Vorjahr: EUR 53.782,06) ausgewiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 109.833,22 (Vorjahr: EUR 152.059,90) enthalten. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung (EUR 12.400,00), der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung (EUR 109.846,66) und periodenfremde Erträge (§285 Nr. 32 HGB) aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 74.686,14). In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 252,02 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. Sonstige Angaben 1. Anteilsbesitz Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:
2. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 156 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 113 in Vollzeit und 43 in Teilzeit beschäftigt. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). 4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§285 Nr. 3a HGB)
6. Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 465.434,28 (Vorjahr: EUR 1.494.572,82) und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 109.833,22 (Vorjahr: EUR 152.059,90). Diesbezüglich wurden keine Sicherheiten vereinbart. 7. Sonstige Angaben Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Anlagenspiegel
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023
Stuttgart, den 31.03.2024 / 08.05.2024 Kai Müller, Vorstand sonstige BerichtsbestandteileBericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023 der Experience One AGDer Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im vorangegangenen Geschäftsjahr 2023 kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Maßgeblich für die Kontrolle waren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorstandshandelns. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich oder mündlich über aktuelle Entwicklungen sowie über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft. Bei Entscheidungen, die für die Experience One AG von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat stets einbezogen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch ihres Umfangs den gesetzlichen Anforderungen und den Informationsbedürfnissen des Aufsichtsrats vollumfänglich gerecht. Darüber hinaus ließ sich der Aufsichtsrat ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen. Der Aufsichtsrat hat die ihm erteilten Auskünfte und Berichte kritisch gewürdigt und auf Plausibilität geprüft. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr 2023 fanden - jeweils in Anwesenheit des Vorstands - ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates am 07.02.2023, 30.03.2023 und 28.11.2023 sowie im laufenden Geschäftsjahr 2024 bis zum Zeitpunkt der Abfassung des vorliegenden Berichts, am 19.02.2024 und am 07.05.2024 statt. Zudem hat es regelmäßige Abstimmungen der Aufsichtsratsmitglieder und des Vorstands gegeben, um fortlaufend über die Geschäftsentwicklung und wesentliche Fragestellungen informiert zu werden. Im Rahmen der vorgenannten Sitzungen, zu denen die Aufsichtsratsmitglieder und der Vorstand entweder persönlich anwesend oder telefonisch oder per Video zugeschaltet waren, wurden alle wichtigen Vorkommnisse besprochen und die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Besondere Themenschwerpunkte, die in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen und regelmäßigen Abstimmungen behandelt wurden, sind im Folgenden aufgeführt: - Anlässlich der Abstimmung am 07.02.2023 wurden die vorläufigen Geschäftszahlen 2022 sowie aktualisierte Planzahlen für 2023 durch den Vorstand vorgetragen und gemeinsam mit dem Aufsichtsrat ausführlich diskutiert und abgestimmt. Ferner wurde über den weiteren Verlauf seit der letzten Berichterstattung und den aktuellen Stand der Insolvenzverfahren der Aktionäre Karsten Lauth und marune GmbH berichtet. - Am 30.03.2023 fand eine Strategiesitzung statt, in der der Vorstand dem Aufsichtsrat die Geschäftsziele und Prioritäten der Experience One AG mit Blick auf die Entwicklung bis zum Jahr 2025 vorstellen konnte. Zentraler Schwerpunkt der Diskussion war die sog. Generative KI, die sich als neue Technologie auf alle Unternehmensbereiche von Kunden und auch der Experience One AG auswirken werde. Der Vorstand berichtete über die geplanten und schon laufenden Investitionen zur Erschließung von Potenzialen, die sich mit Einführung neuer und innovativer Anwendungen realisieren ließen. Weiterhin konnte der Vorstand berichten, dass mittlerweile 100% aller von der Experience One AG zu den jeweiligen Insolvenztabellen angemeldeten Forderungen gegenüber den Aktionären marune GmbH und Karsten Lauth in den beiden laufenden Insolvenzverfahren anerkannt wurden. Abschließend stellte der CFO der Gesellschaft, Herr Urban Dausacker, den aktuellen Quartalsreport zur operativen Entwicklung des Unternehmens vor. - Am 3.07.2023 fand die Bilanzbesprechung ("Bilanzsitzung") zwischen Aufsichtsrat und Vorstand unter Teilnahme des Jahresabschlussprüfers der Gesellschaft statt. Nach kritischer (Vor-) Prüfung sämtlicher den Aufsichtsratsmitgliedern hierzu im Vorfeld vorgelegten Abschlussunterlagen ließ sich der Aufsichtsrat zunächst die Abschlussunterlagen der Experience One AG für das Geschäftsjahr 2022 detailliert vom Vorstand erläutern. Zudem legte der Jahresabschlussprüfer die Schwerpunkte und Ergebnisse seiner Prüfungen dar. Fragen beantworteten der Vorstand und der Jahresabschlussprüfer zur vollsten Zufriedenheit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat konnte sich so von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und Prüfungsberichte überzeugen. Im Anschluss an die Ausführungen wurde der Jahresabschluss 2022 der Experience One AG gebilligt und festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022, d.h. den Bilanzgewinn im Betrag von EUR 2.380.874,89 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, schloss sich der Aufsichtsrat an. Des Weiteren wurde in der Sitzung die Tagesordnung für die für den 07.08.2023 vorgesehene Hauptversammlung der Gesellschaft verabschiedet. - Die Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzung am 28.11.2023 lagen auf dem Quartalsupdate und den zu erwartenden Geschäftszahlen 2023, dem Verfahrensstand in den beiden Insolvenzverfahren der Aktionäre Karsten Lauth und marune GmbH sowie dem Budget für das Geschäftsjahr 2024. Der Vorstand berichtete über den Verlauf des Geschäftsjahres 2023 und die herausfordernden Marktbedingungen im zweiten Halbjahr 2023. Es wurde über die Zielerreichung in den Bereichen Neukundenvertrieb, Mitarbeitergewinnung und Bestandskundenentwicklung diskutiert. Weiterhin wurde ausführlich über die Chancen und Risiken gesprochen, die sich durch die Markteinführung von generativer KI für die Experience One AG ergeben. Abschließend wurde das Budget für das Geschäftsjahr 2024 vom Vorstand vorgestellt, ausführlich zwischen Vorstand und Aufsichtsrat diskutiert und sodann einstimmig vom Aufsichtsrat verabschiedet. - Anlässlich der bereits im neuen Geschäftsjahr liegenden Sitzung des Aufsichtsrates am 19.02.2024 wurden die vorläufigen Geschäftszahlen 2023 sowie aktualisierte Planzahlen für 2024 durch den Vorstand vorgetragen und gemeinsam mit dem Aufsichtsrat diskutiert und abgestimmt. Ferner wurde über den aktuellen Verfahrensstand der Insolvenzverfahren der Aktionäre Karsten Lauth und marune GmbH diskutiert. Abschließend stellte der Vorstand die aktuelle Budgetentwicklung 2024 vor. - In der Aufsichtsratssitzung vom 07.05.2024 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat über die vorläufige Bilanz 2023. Des Weiteren führte der CFO der Gesellschaft, Herr Urban Dausacker, aus, dass im Insolvenzverfahren der beiden Aktionäre marune GmbH und Karsten Lauth ein Kaufangebot der von Aktionären der Gesellschaft als Beteiligungsgesellschaft gehaltenen Digital Forstland Ventures GmbH für die von der marune GmbH und Karsten Lauth an der Experience One AG gehaltenen Aktien bei den Insolvenzverwaltern eingegangen sei, zu dem die Insolvenzverwalter dann einen Kaufvertrag zur weiteren Diskussion vorgelegt hätten. Abschließend berichtete der Vorstand ausführlich zur aktuellen Markt- und Geschäftsentwicklung mit Blick auf das Gesamtjahr 2024. - Am 27.05.2024 fand die Bilanzbesprechung ("Bilanzsitzung") zwischen Aufsichtsrat und Vorstand unter Teilnahme des Jahresabschlussprüfers der Gesellschaft statt. Nach kritischer (Vor-) Prüfung sämtlicher den Aufsichtsratsmitgliedern hierzu im Vorfeld vorgelegter Abschlussunterlagen ließ sich der Aufsichtsrat zunächst die Abschlussunterlagen der Experience One AG für das Geschäftsjahr 2023 detailliert vom Vorstand erläutern. Zudem legte der Jahresabschlussprüfer die Schwerpunkte und Ergebnisse seiner Prüfungen dar. Fragen beantworteten Vorstand und Jahresabschlussprüfer zur vollsten Zufriedenheit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat konnte sich so von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und Prüfungsberichte überzeugen. Im Anschluss an die Ausführungen wurde der Jahresabschluss der Experience One AG für das am 31. Dezember 2023 beendete Geschäftsjahr gebilligt und festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023, d.h. den Bilanzgewinn im Betrag von EUR 1.549.654,39 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, schloss sich der Aufsichtsrat an. Des Weiteren wurde in der Sitzung die Tagesordnung für die für den 01.07.2024 vorgesehene Hauptversammlung der Gesellschaft verabschiedet. Zwischen den vorgenannten Terminen standen Vorstand und Aufsichtsrat im kontinuierlichen Dialog. Insbesondere hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie weitere wichtige Ereignisse berichtet. Besetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Experience One AG besteht seit dem 20.12.2017 aus den Herren Michael Mädel (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Magnus Höfer (Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden) und Thomas Strerath, die von der Hauptversammlung am 7. August 2023 für eine zweite Amtsperiode bestellt wurden. Die Amtsperiode aller Aufsichtsratsmitglieder umfasst die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt. Besetzung des Vorstands Der Vorstand der Experience One AG besteht seit dem 05.12.2018 aus dem Alleinvorstand Herrn Kai Müller. Herr Müller wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.11.2018 zum Vorstand bestellt. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.11.2022 wurde die Verlängerung der Bestellung und dementsprechend des Vorstandsanstellungsvertrages von Herrn Müller um weitere vier Jahre, d.h. bis zum Ablauf des 30. November 2026, beschlossen. Herr Müller ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Jahresabschlussprüfungen, Verwendung des Bilanzgewinns Die HSP Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Tübingen (nachfolgend "HSP"), wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2023 zum Jahresabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 - wie bereits für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 - bestellt. Der Aufsichtsrat hat keine Umstände festgestellt, die eine Befangenheit der HSP begründet hätten. Der Jahresabschlussprüfer selbst hat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Neben den Abschlussprüfungen sind keine prüfungsnahen Dienstleistungen von der HSP erbracht worden. Die HSP hat im Auftrag des Aufsichtsrats den Jahresabschluss und Lagebericht der Experience One AG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB erstellt. Die vollständigen Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte und die Vorschläge des Vorstands zur Gewinnverwendung wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Beschlussfassung zugeleitet. Ferner informierte der Jahresabschlussprüfer den Aufsichtsrat über die Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagements, bei der keine Schwächen festgestellt wurden. Auf Basis der eigenen Prüfungen und unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte sah der Aufsichtsrat keinen Grund zu Beanstandungen. Der Aufsichtsrat hat daher den Jahresabschluss 2023 der Experience One AG gebilligt und festgestellt. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands zur Thesaurierung des Bilanzgewinns 2023 zu. Dank Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand ebenso wie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Experience One AG seinen Dank für ihr Engagement aus. Wir freuen uns auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen für das laufende Geschäftsjahr viel Erfolg.
Stuttgart, den 27. Mai 2024 Michael Mädel, Vorsitzender des Aufsichtsrats BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 der Experience One AG, Stuttgart, handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Experience One AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Experience One AG, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Experience One AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Tübingen, den 24. Mai 2024 HSP
Treuhand GmbH
Leibfritz, Wirtschaftsprüfer Werner, Wirtschaftsprüferin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.5.2024. |
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