Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8890
Eingetragen
19.1.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Erbringung integrierter Dienstleistungen, Beratungen und Erarbeitung von Security-Anwendungen im IT-Bereich, insbesondere durch Umsetzung innovativer Technologien in Dienstleistungen und Lösungen für die Kunden und Implementierung in die vorhandene IT-Infrastruktur.

Historie

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Management

NameRolle
Andrea Kriehn
seit 10.8.2016
Prokura
Oliver Kriehn
seit 19.1.2007
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

kriehn.net GmbH

Bottrop

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 1.967,00 1.645,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 337,00 187,00
II. Sachanlagen 1.630,00 1.458,00
B. Umlaufvermögen 103.319,91 59.211,99
I. Vorräte 17.641,28 10.422,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.451,66 47.874,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 226,97 915,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.070,68 109,80
D. sonstige Aktiva 0,00 1.258,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 106.357,59 62.225,22

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital -93.179,28 -35.206,12
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 118.179,28 60.206,12
B. Rückstellungen 9.799,00 4.551,74
C. Verbindlichkeiten 189.737,87 92.879,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 106.357,59 62.225,22

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Geschäftsjahr, hinsichtlich der Sachanlagen, blieb es bei der linearen Abschreibungsmethode.

Das Vorratsvermögen wurde gemäß § 256 HGB ( Art. 66 Abs. 3 EGHGB) bewertet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten.

Erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten gibt es nicht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Finanzanlagen

Keine

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 85.451,66 € 0,00 € 47.874,63€ 1.124,50 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 189.737,87 € 56.568,33 € 92.879,60 € 46.382,53 €

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 40.000,00 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Zu den von dem Gesellschafter gegebenen Darlehn liegen der Gesellschaft Rangrücktrittserklärungen über den gesamten Darlehnsbetrag vor.

Weiterhin hat der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft eine Patronatserklärung bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 € abgegeben.

Eine bilanzielle Überschuldung ist aufgrund der Rangrücktritts- und der Patronatserklärung somit nicht gegeben.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Oliver Kriehn.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Dortmund, den 04.12.2012

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.12.2013.

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