Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 211083
Eingetragen
10.4.1979
Branche
Herstellung von HandwerkzeugenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Modellen, Formen und Werkzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Bilz
seit 12.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

70.00% identifiziert30.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
70.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft nach Kurt Bilz
30.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ostfildern
36.400 €
70.00%
Erbengemeinschaft nach Kurt Bilz
Germany
15.600 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Modellbau Robert Bilz GmbH

Ostfildern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Modellbau Robert Bilz GmbH, Ostfildern

(Amtsgericht Stuttgart, HRB 211083)

Aktiva

Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
A) Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,50 7,50
II. Sachanlagen 116.095,50 152.537,00
III. Finanzanlagen 485.709,97 443.873,33
B) Umlaufvermögen
I. Vorräte 81.750,15 128.657,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 425.137,26 293.815,52
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 323.113,47 227.630,15
C) Rechnungsabgrenzungsposten 3.245,00 815,80
1.435.058,85 1.247.336,78

Passiva

Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
EUR EUR
A) Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Bilanzgewinn 1.316.991,10 1.123.962,70
B) Rückstellungen 22.959,87 29.956,70
C) Verbindlichkeiten 43.107,88 41.417,38
1.435.058,85 1.247.336,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist unter der Firma Modellbau Robert Bilz GmbH mit Sitz in Ostfildern im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 211083 eingetragen.

Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 ff. HGB werden alle - soweit kein Vermerk erfolgt - in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung wird unverändert nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 277 HGB) und § 42 GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrags vorgenommen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Aktivierungsfähige selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände liegen nicht vor.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Vorräte werden mit Durchschnittspreisen bzw. zu den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken wurden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag Rechnung getragen.

Die Pensionsrückstellungen sind mit dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwert unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Professor Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn (Vorjahr: zehn) Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %).

Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,0 % (Vorjahr: 1,0%) berücksichtigt. Es wurde wie im Vorjahr keine Gehaltssteigerung und Fluktuation berücksichtigt.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von TEUR 0. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 0 und unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gesellschafter entzogen sind, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet.

Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Wert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung).

Die bei Pensionsrückstellungen und Deckungsvermögen entstehenden Ergebnisauswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt.

Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Markt-zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 8).

2. Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.123.962,70 (Vorjahr TEUR 1.242) enthalten.

3. Eigenkapital - ausschüttungsgesperrte Beträge

In Höhe von TEUR 0 besteht aufgrund des abzinzungsbedingten Unterschiedsbetrag bei den Rückstellungen für Pensionen eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.

4. Rückstellungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen

Unter den Rückstellungen für Pensionen wurden Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs-verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deck-ungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), verrechnet. Bei den Vermögens-gegenständen handelt es sich um verpfändete Rückdeckungsversicherungen.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

EUR
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 66.369,00
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 62.809,13
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 62.809,13
Verrechnete Erträge Vermögensgegenstände 1.450,83
Verrechnete Aufwendungen Schulden 1.514,00

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

In den Verbindlichkeiten sind enthalten:

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Steuern 19.876,37 12
Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit 0,00 0
übrige Verbindlichkeiten 23.231,51 29
43.107,88 41

IV. Sonstige Angaben

1. Personal

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeit-nehmer betrug 12.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von TEUR 54 und aus Serviceverträgen für Soft- und Hardware in Höhe von TEUR 28.

3. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr war:

 

Herr Matthias Bilz, Modellbaumeister

Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Geschäfts-führer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

V. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor den Bilanzgewinn von EUR 1.316.991,10 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Ostfildern, den 21. November 2024

Modellbau Robert Bilz GmbH

Geschäftsführung

Matthias Bilz

Angabe nach § 328 Abs. 1a Satz 1 HGB:

Der vorstehende Jahresabschluss wurde von den Gesellschaftern am 22. November 2024 festgestellt.

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