Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 8821
Eingetragen
27.2.2012
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
EDV-Dienstleistung, Büroausstattung, Sicherheitstechnik Entwicklung, Handel mit Hardware und Software sowie Beteiligung an branchengleichen Unternehmen und Ankauf oder Verkauf von Unternehmen, die branchengleich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Marco Wörösch
seit 27.2.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Marco Wörösch
84518 Garching a.d.Alz
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Inn IT GmbH

Simbach a. Inn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 7.691,00 4.267,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.612,00 0,00
II. Sachanlagen 6.079,00 4.267,00
B. Umlaufvermögen 103.296,17 51.105,48
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 80.260,19 34.839,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 4.150,78
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.035,98 16.265,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 117,69 649,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 111.104,86 56.021,96

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 52.613,76 26.497,65
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 40.113,76 13.997,65
B. Rückstellungen 19.177,70 4.438,91
C. Verbindlichkeiten 39.313,40 25.085,40
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 38.747,05 25.085,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 566,35 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 111.104,86 56.021,96

sonstige Berichtsbestandteile


INN-IT GMBH
 

  A N H A N G zum Geschäftsjahr 2018

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die Inn-IT GmbH hat  den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear verrechnet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Bei selbst hergestellten Erzeugnissen enthalten die Herstellungskosten je nach Grad der Fertigstellung nur die direkt zurechenbaren Kosten. Zinsen für Fremdkapital werden generell nicht aktiviert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.



Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen werden zum Nennkapital angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
  

Gezeichnetes Kapital
25.000 Euro
 
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
12.500 Euro
 
Eingefordertes Kapital
 
12.500 Euro



Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
38.747,05 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
566,35  Euro



Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen
Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern
Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre
Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
  

Ausleihungen
Euro
Forderungen
Euro
Verbindlichkeiten
1376,19 Euro



Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer
 
 Herrn Marco Wörösch; Geschäftsführer

geführt.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Anteile an anderen Unternehmen (Anteil mehr als 1/5) besitzt die Inn-IT GmbH nicht.

Ein abschreibungsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert besteht nicht.

An der Inn-IT GmbH sind 2 stille Gesellschafter mit je einer Einlage iHv 2.000 € beteiligt. Die Stillen Gesellschafter nehmen nur am Gewinn teil. Eine Verlustbeteiligung besteht nicht.

Gez Marco Wörösch
  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2019 festgestellt.

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