Roboweld & Handling GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Stüring seit 1.11.2018 | Prokura |
Dirk Bolbrinker seit 1.11.2018 | Geschäftsführer |
Stephan Püschel seit 1.11.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.60% | |
| 33.20% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Valco Engineering GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 20231. Allgemeine Angaben Die Firma Valco Engineering GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde am 08.02.2007 gegründet. Sie ist im Handelsregister in Stendal unter der Nummer HRB 6132 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17. 07. 2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens zwei der drei dort genannten Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreitet. Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 4 und 275 Abs. 5 HGB keinen Gebrauch gemacht. Des Weiteren hat die Gesellschaft auf die Befreiung zur Erstellung eines Anhangs (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) verzichtet. Hinsichtlich der Angaben im Anhang wurden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften der §§ 274 a und 288 HGB angewendet. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses werden die für Kleinstkapitalgesellschaften geltenden Offenlegungserleichterungen (§ 326 Abs. 2 HGB) beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Typen) sowie entgeltlich von Dritten erworbene Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht i.d.R. dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter ("GWG") mit (Netto-)Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von € 1,00 sofort abgeschrieben. Waren sind unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Rückstellung für Gewährleistung beinhaltet das allgemeine Gewährleistungsrisiko. Hierfür wird eine pauschale Rückstellung von 0,5 % des bereinigten Umsatzes gebildet, in dem der mit Rückgriffmöglichkeiten auf Subunternehmer behaftete Umsatz bei der Berechnung der Rückstellung nicht berücksichtigt wird. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zu Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 4.308,31 (Vorjahr € 4.308,31) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB) Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Diese werden nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert. 5. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Während des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft sechs Arbeitnehmer beschäftigt. Die Herren Dirk Bolbrinker sowie Stephan Püschel sind im Berichtsjahr als alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern bestellt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 12.06.2024 gez. Bolbrinker Dirk gez. Püschel Stephan BESCHEINIGUNGWir haben auftragsgemäß den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Valco Engineering GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.
Magdeburg, den 12.06.2024 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2024 festgestellt. |
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