ZENON MEDIA
GmbH
Willstätt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
507.249,03 |
519.015,03 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
440.399,00 |
452.164,00 |
| III.
Finanzanlagen |
66.843,03 |
66.843,03 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.226.419,26 |
1.140.551,46 |
| I.
Vorräte |
237.929,42 |
257.572,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
217.770,46 |
372.051,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
770.719,38 |
510.927,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.519,00 |
4.014,83 |
| Aktiva |
1.737.187,29 |
1.663.581,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.595.116,85 |
1.539.321,39 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
1.090.100,00 |
1.090.100,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
1.094.600,00 |
1.094.600,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-4.500,00 |
-4.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
4.500,00 |
4.500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
500.516,85 |
444.721,39 |
| B.
Rückstellungen |
73.611,50 |
76.025,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.458,94 |
48.234,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
68.458,94 |
48.234,93 |
| Summe
Passiva |
1.737.187,29 |
1.663.581,32 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die ZENON MEDIA GmbH hat ihren Sitz in
Willstätt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg im Breisgau unter der Register-Nummer HRB 371527
eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach
den Vorschriften des HGB und den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Posten der Bilanz, die weder im Berichtsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Wertangaben im Anhang wurden auf volle EUR
gerundet.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz wurden beachtet.
Die Gesellschaft macht bezüglich der
Anhangangaben von den Befreiungen des § 288 Abs. 1 i.
V. m. § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
1. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und planmäßig
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Bei einem unterjährigen Erwerb von
Anlagegütern wird die Pro-rata-temporis-Abschreibung
mit Bezug auf den Beginn des jeweiligen Zugangsmonats
angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich
von Dauer ist.
Im Jahr 2023 angeschaffte geringwertige
Vermögensgegenstände i. S. d. § 6
Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Sie sind in der Entwicklung des Anlagevermögens
jeweils als Zu- und Abgänge ausgewiesen.
2. Umlaufvermögen
Die
Vorräte werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
Ausfallrisiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
3. Passivposten
Die Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
entsprechen dem HGB (§ 266 Abs. 3, § 252 Abs. 1
Nr. 3 und 4, § 249, § 253 Abs. 1 Satz 2).
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden, um
alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen Risiken und
ungewissen Verpflichtungen abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
I. Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum
Abschlussstichtag nicht vor.
II. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 39.837
(Vorjahr TEUR 30) sind, mit Ausnahme der nicht einzeln
ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen, durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
D. SONSTIGE ANGABEN
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen i. S. v. § 285 Nr. 3a HGB in Höhe
von EUR 44.025 (Vj. EUR 23.901). Davon sind EUR 28.005 (Vj.
EUR 23.901) innerhalb eines Jahres fällig.
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 16 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Es ist vorgesehen, den Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 500.516,85 auf neue Rechnung vorzutragen.
Im Berichtsjahr und unverändert zum Zeitpunkt
der Aufstellung des Jahresabschlusses waren Herr Dipl.-Ing.
François Meyer, Montreux/Schweiz, und Herr
Dipl.-Ing. Dominique Wenger, Grendelbruch/Frankreich, zu
allein vertretungsberechtigten Geschäftsführern
bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich
um die in Einklang mit § 326 HGB für
Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des
Jahresabschlusses. Ferner wurden für Zwecke der
Offenlegung die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen, auf deren
Inanspruchnahme bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise verzichtet wurde.
Willstätt, den
16.12.2024
gez.
Dominique Wenger und François Meyer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024
festgestellt.
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