Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Zache Entsorgung AG
Wiesenstraße 9, 66115 Saarbrücken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Hartmann seit 24.10.2003 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zache Entsorgung AGSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangZache Entsorgung AG, SaarbrückenAnhangAllgemeine Angaben zum Unternehmen Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag die Kriterien für eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen. Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip und das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen werden zum Nennwert bilanziert. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Das latente Risiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 (1) S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen betragen € 110.278,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen, der dem Anhang beigefügt ist. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden gemäß BilMoG mit 1,82% zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung § 253 HGB unter Zugrundelegung der Richttafeln Dr. Klaus Heubeck (2018 G) bewertet. Dabei kam die Anwartschaftbarwertmethode (PUC-Methode) zur Anwendung. Gegenüber der steuerrechtlichen Pensionsrückstellung von € 116.600,00 beläuft sich der handelsrechtlichen-, Gehalts- und Rentenentwicklung von konstanten Verhältnissen ausgegangen. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB in der Neufassung durch das BilMoG wurden Bewertungseinheiten gebildet. Es wurde Deckungsvermögen mit dem Wert der Pensionsrückstellung saldiert. Ausschüttungssperre Nach § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren von 1,82% und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren von 1,74% ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von € 1.883,00. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus Mietverpflichtungen mit einer jährlichen Belastung in Höhe von T€ 121. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 20 (im Vorjahr: 20).
Saarbrücken, den 23. Mai 2025 Klaus Hartmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2025 festgestellt. |
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