Equity
Partners GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.980.198,57 |
46.518.343,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| III.
Finanzanlagen |
57.980.196,57 |
46.518.341,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.554.234,15 |
11.288.586,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.564.452,28 |
839.858,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.989.781,87 |
10.448.727,98 |
| Aktiva |
69.534.432,72 |
57.806.930,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.961.868,14 |
47.518.860,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.000.000,00 |
|
| III.
Gewinnvortrag |
46.518.860,48 |
22.426.268,96 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.443.007,66 |
24.092.591,52 |
| B.
Rückstellungen |
987.549,94 |
1.722.284,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.585.014,64 |
8.565.785,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
12.585.014,64 |
8.565.785,46 |
| Passiva |
69.534.432,72 |
57.806.930,53 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Equity Partners GmbH hat ihren Sitz in
Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Düsseldorf (Reg. Nr. HRB 36881).
Die Equity Partners GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und
288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 5
HGB im Bereich A. III. Finanzanlagen sowie C. 3.
Verbindlichkeiten um die Posten "Investments in
Vermögensmassen" bzw. "Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und
Vermögensmassen" erweitert, um aufgrund der Bedeutung
des Geschäftszweiges der Beteiligungen an Private
Equity Fonds der Klarheit und Übersichtlichkeit der
Bilanz Rechnung zu tragen. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 6
HGB hinsichtlich der Erträge aus Beteiligungen und
Vermögensmassen abweichend von § 275 HGB
vorgenommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Soweit die beizulegenden Werte einzelner
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden
zusätzlich außerplanmäßige
Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Soweit die
beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden diese auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Bei Wegfall der Gründe für die
Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen
vorgenommen.
Als Investments in Vermögensmassen werden
Beteiligungen an Private Equity Fonds ausgewiesen. Zur
Bewertung wurde der von den Fondsgesellschaften mitgeteilte
"Net Asset Value" (NAV) - Nettovermögenswert oder
Marktwert eines Direkt- oder Fondinvestments bzw. eines
Portfolios - unter Bezugnahme auf den beizulegenden
Zeitwert der vom jeweiligen Private Equity Fonds gehaltenen
Unternehmen herangezogen. Zur Ermittlung des beizulegenden
Zeitwerts eines Unternehmens wurde in der Regel auf die
allgemeinen Bewertungsrichtlinien der European Private
Equity & Venture Capital Association (EVCA) oder eines
vergleichbaren Regelwerkes abgestellt (Börsenkurs,
Bewertung auf der Basis einer aktuellen Transaktion,
Discounted Cashflow Methode, Multiple Methode u.a.).
Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung
werden gesehen, wenn sich der Private Equity Fonds in einer
fortgeschrittenen Phase seines Lebenszyklusses befindet
und/oder eine hohe Abrufquote aufweist und der NAV unter
dem Buchwert liegt. Unter diesen Voraussetzungen werden
Analysen der aktuellen wirtschaftlichen Situation der vom
Private Equity Fonds gehaltenen Beteiligungen
durchgeführt und eine Einschätzung hinsichtlich
der zukünftigen Wertentwicklung vorgenommen. Bei den
Private Equity Fonds, für die zum Bilanzstichtag noch
kein aktueller NAV vorlag, wurde der NAV aus der letzten
vorliegenden Berichterstattung fortgeschrieben und
gegebenenfalls um einen Wertabschlag bzw. -zuschlag in
Abhängigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung
vergleichbarer Fonds korrigiert.
Liegt ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer
beizulegender Wert vor, werden Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen.
Im Falle der hinreichend sicheren Werterholung erfolgt eine
Zuschreibung gemäß § 253 Abs. 5
Satz 1 HGB, wobei die fortgeführten
Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 Satz
1 HGB die Obergrenze für die Bewertung eines Private
Equity Fonds darstellen.
Bei Private Equity Fonds, bei denen in Vorjahren
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen wurden und deren NAV am Bilanzstichtag
über dem Buchwert liegt, wird analysiert, ob die
Wertaufholung als hinreichend sicher anzusehen ist.
Soweit die Möglichkeit einer ertragswirksamen
Vereinnahmung von Ausschüttungen der vorgenannten
Private Equity Fonds noch nicht durch einen festgestellten
Jahresabschluss bestätigt ist, werden diese
Rückflüsse entsprechend der Stellungnahme IDW RS
HFA 18 "Bilanzierung von Anteilen an
Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen
Jahresabschluss" des Instituts der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) zunächst passiviert und
unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und
Vermögensmassen ausgewiesen. Erst wenn die
Ausschüttungen abschließend anhand der
festgestellten Jahresabschlüsse qualifiziert werden
können, erfolgt eine Umbuchung entweder als Ertrag
oder buchwertmindernde Kapitalrückzahlung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt.
Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr waren Wertberichtigungen nicht
erforderlich.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten und nicht beschiedenen Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der
Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag
wie folgt bewertet:
- Kurzfristige Fremdwährungsforderungen
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide
Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
- Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
- Schwebende Devisentermingeschäfte werden mit
dem am Bilanzstichtag für das jeweilige Geschäft
geltenden laufzeitäquivalenten Devisenterminkurs
bewertet. Ist der am Bilanzstichtag geltende
laufzeitäquivalente Devisenterminkurs niedriger als
der dem jeweiligen Geschäft zugrunde liegende
Terminkurs, bildet die Gesellschaft gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung in Höhe
des drohenden Verlustes aus schwebenden Geschäften.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei den
Investments in Vermögensmassen in Höhe von
T€ 2.433 (VJ T€ 2.624) vorgenommen.
Zuschreibungen ergaben sich bei den Investments in
Vermögensmassen in Höhe von T€ 766 (VJ
T€ 386).
Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei
Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen im
Wesentlichen Guthaben auf laufenden Konten bei dem
verbundenen Unternehmen Stadtsparkasse Düsseldorf.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt T€ 1.000.
Im Jahr 2023 wurde von der Gesellschafterin durch Zahlung
eines Betrages in Höhe von T€ 4.000 eine
Kapitalrücklage gebildet.
Rückstellungen
Steuerrückstellungen entfallen in Höhe von
T€ 543 (VJ T€ 1.250) auf die
Körperschaftsteuer und in Höhe von T€ 0 (VJ
T€ 0) auf die Gewerbesteuer.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von
T€ 445 (VJ T€ 472) betreffen im Wesentlichen
Beträge für Steuerberatung sowie Erstellung und
Prüfung des Jahresabschlusses.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von T€ 27 (VJ T€ 56) betreffen im
Wesentlichen Prüfungs- und Beratungsleistungen.
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, und gegenüber Vermögensmassen in
Höhe von T€ 12.544 (VJ T€ 8.476)
sind mit T€ 11.336 Rückflüsse aus den
Fonds, die aufgrund fehlender Jahresabschlüsse
gemäß IDW RS HFA 18 im Geschäftsjahr nicht
abschließend als Ertrag bzw. Kapitalrückzahlung
zugerechnet werden konnten. Weitere T€ 1.208 betreffen
sonstige Fondsausschüttungen, die aus anderen
Gründen grundsätzlich noch von den Fonds
zurückgefordert werden können und die deshalb
noch nicht vereinnahmt wurden.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Gesellschafter und Konzernverhältnisse
Ab Juli 2019 ist die Gesellschaft ein 100%-iges
Tochterunternehmen der Stadtsparkasse Düsseldorf. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß
§§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der
Stadtsparkasse Düsseldorf mit Sitz in Düsseldorf,
die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der
Stadtsparkasse Düsseldorf wird beim Betreiber des
elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der Konzernabschluss der Stadtsparkasse
Düsseldorf wird beim Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen offene Einzahlungsverpflichtungen aus
Fondsinvestments, welche unter Berücksichtigung der
Devisenkurse zum Bilanzstichtag insgesamt rd.
€ 37,3 Mio. (VJ € 47,1 Mio.) betragen.
Diese werden durch die zugesagten und noch nicht
abgerufenen Kapitalrücklagen sowie durch die
Reinvestition von zukünftigen
Kapitalrückzahlungen der Fonds gedeckt.
Bei dem Verkauf von zwei Gesellschaften in 2019
wurden marktübliche Garantien gegenüber den
Erwerbern abgegeben. Die Garantien sind auf die Höhe
der Kaufpreise in Höhe von insg. € 10,9 Mio.
begrenzt.
Haftungsverhältnisse
Es besteht eine Ausgleichsverpflichtung
gegenüber der HoGi B.V., Utrecht, Niederlande,
betreffend etwaige Steuermehrbelastungen,
Ertragsminderungen und/oder Kosten, die durch die
seinerzeit gewählte Transaktionsstruktur entstehen
können.
Unterschrift der Geschäftsführung
Düsseldorf, den 21. März 2024
Gregor Höll
Kathrin Wiese
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024
festgestellt.
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