Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Kendze seit 14.10.2021 | Prokura |
Christoph Wolfgang Schmitz seit 19.3.2020 | Geschäftsführer |
Sylvia Schmitz-Verhnjak seit 7.1.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Christoph Schmitz | 26.15% |
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Sylvia Schmitz-Verhnjak + Simone Anne Schmitz in ungeteilter Erbengemeinschaft | 53.85% |
| 20.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RAFA GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023 Die RAFA GmbH betreibt den Handel mit Gegenständen für den Bau- und Wohnbedarf. Zu den wichtigsten Umsatzträgern zählen dabei Farben, Dispersionen, Bodenbeläge, Lacke, Putze, Dämmstoffe, Sonnenschutz, Dekorationen und Werkzeuge. Die RAFA GmbH ist an den Standorten Köln-Ossendorf, Köln-Stammheim, Bergisch Gladbach und Bonn tätig. 1. Wirtschaftliches Umfeld Grundsätzlich liegen für die Art der Geschäftstätigkeit der RAFA GmbH keine statistischen Vergleichsdaten vor. Die Entwicklung der Baubranche in Deutschland wirkt sich im Allgemeinen jedoch auf das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft aus. Ab 2022 wurde die Entwicklung der Bauwirtschaft, die in den Corona Jahren die Gesamtwirtschaft gestützt hat, durch den Ukraine - Krieg gebremst. Materialmangel, steigende Baumaterialpreise und die Zinsentwicklung führten zu einem Rückgang der Nachfrage. Das Bauhauptgewerbe hat in 2023 einen Umsatz von 162,6 Mrd. EUR erzielt, nominal 1,4% mehr als in 2022. Preisbereinigt lag der Umsatz um 5,2 % unter dem des Jahres 2022. Damit summiert sich der preisbereinigte Umsatzrückgang gegenüber 2020 auf 15,3%. 1 2. Stabile Umsatzlage Trotz der negativen Entwicklung der Bauindustrie im Geschäftsjahr 2023 konnte die RAFA GmbH in dem für sie maßgeblichen lokalen Markt weiterhin eine stabile Entwicklung verzeichnen. Die RAFA GmbH musste im Geschäftsjahr 2023 einen leichten nominalen Umsatzrückgang von rd. 0,9 % hinnehmen, der nahezu alle Produktgruppen betrifft. Es ist festzustellen, dass die RAFA GmbH, auf Grund ihres festen Kundenstamms im Einzelverkauf als auch im Objektgeschäft, sowie durch das Filialnetz in Köln-Stammheim, Bonn und in Bergisch Gladbach, grundsätzlich eine stabile Umsatzlage vorweist. 3. Betriebsergebnis und ergebnisbeeinflussende Faktoren Bei leicht gesunkenen Umsatzerlösen und einer im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % Punkte gesunkenen Marge sank der Rohertrag, bei einem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um TEUR 24, um TEUR 202 auf TEUR 7.205. Die Personalaufwendungen sanken, trotz Anstieg der Vergütungen, um TEUR 49 resultierend aus dem Rückgang ergebnisabhängiger Vergütungen und einem leichten Rückgang der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl. Der Anstieg der Abschreibungen ergibt sich u.a. aus der erstmalig ganzjährigen Berücksichtigung der Abschreibungen aus dem im August 2022 erworbenen Teils des bislang gemieteten Betriebsgeländes in Ossendorf. Gleiches gilt für den Anstieg der Zinsaufwendungen aus der Kreditfinanzierung der Immobilie. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 82 gestiegen. Der Rückgang der Aufwendungen für Mieten wurde durch in 2023 gestiegene Heizungs- und Energiekosten kompensiert. Außerdem ist das Ergebnis mit deutlich höheren Forderungsausfällen belastet. 4. Liquiditätslage und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um TEUR 254 auf TEUR 7.811. Durch das leicht gesunkene Geschäftsvolumen reduzierten sich Vorratsbestände und die Forderungen gegenüber Gesellschaftern aus Bonusforderungen und dazugehörige Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Auf der Passivseite ergibt sich der Anstieg der Bilanzsumme im Wesentlichen aus dem ergebnisbedingten Anstieg des Eigenkapitals bei einem gleichzeitigen Rückgang der Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote stieg von 39,9 % im Vorjahr auf 46,2 %. Ergebnisausschüttungen für das Geschäftsjahr 2022 erfolgten nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken um TEUR 313 aus der Rückführung von Kreditlinien und der planmäßigen Tilgung von Darlehen. Das Geschäftsjahr 2023 entwickelte sich, wie erwartet: Bei einem leicht unter dem Niveau 2022 liegenden Umsatz wurde ein Jahresergebnis erreicht, das wegen gesunkener Margen und Kostensteigerungen unter dem des Vorjahres liegt. II. Voraussichtliche Entwicklung der RAFA GmbH und Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risiken der künftigen Entwicklung Die Risiken der zukünftigen Entwicklung sehen wir, neben Wirtschaftskrisen und Konjunktureinbrüchen, im Wesentlichen in der Konzentration im Großhandel und den zunehmenden Eingriffen der Industrie in die Vertriebskanäle des Großhandels und den damit verbundenen Umsatz- und Margenverlusten. Auch der steigende Fachkräftemangel - sowohl bei unserem Kundenstamm als auch für unsere Gesellschaft - könnte die künftige Entwicklung beeinflussen. Im Bereich Datenverarbeitung und -speicherung ist nicht auszuschließen, dass sich Probleme ergeben, die den Geschäftsbetrieb behindern. 2021 haben wir mit der Einrichtung und Einführung eines ERP-Systems neusten Standards begonnen. Das System haben wir mit Beginn des Geschäftsjahres 2025 in Betrieb genommen und sehen die IT -Sicherheit damit als gewährleistet an. Der Sachverständigenrat erwartet gemäß des Jahresgutachtens 2024/2025 vom 13. November 2024 für das Jahr 2024 einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,1 % und für 2025 ein geringes Wachstum von 0,4 %. Da Weltwirtschaft und die globale Industrieproduktion wachsen, sieht der Sachverständigenrat, "dass die deutsche Volkswirtschaft sowohl von konjunkturellen als auch von strukturellen Problemen aus gebremst wird". Vor dem Hintergrund der anstehenden wirtschaftspolitischen Entscheidungen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten ist die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und der Welt hoch. Dies wird auch Auswirkungen auf die Ertragskraft der RAFA GmbH haben. Durch die Tätigkeit der Gesellschaft im lokalen Markt, gehen wir davon aus, dass die RAFA GmbH weiterhin ihren erfolgreichen Weg der letzten Jahre fortsetzen kann. Die beschriebenen Risiken sind aus gegenwärtiger Sicht beherrschbar, sodass der Fortbestand des Unternehmens dadurch nicht gefährdet wird. Chancen der künftigen Entwicklung Die RAFA GmbH ist ein familiengeführtes Traditionsunternehmen und kann sehr flexibel auf Kundenbedürfnisse eingehen. Kompetenz und Zuverlässigkeit gelten zunehmend als Differenzierungsfaktor zum Wettbewerb. Durch die langjährige Erfahrung unserer Fachberater können wir eine hohe Kundenzufriedenheit, die aus unserer Sicht die höchste Priorität besitzt, erzielen und somit dem wachsenden Anspruch der Branche gerecht werden. Auch durch unsere Partnerschaft mit der MEGA e.G., Hamburg, konnten wir uns auf dem lokalen Markt behaupten und erwarten weiterhin aus der Zusammenarbeit in diesem Verbund Wachstumschancen für die Zukunft. Durch das bestehende Filialnetz erwarten wir langfristig weiteres Wachstum für unsere Gesellschaft. Für 2024 erwarten wir ein ausgeglichenes Jahresergebnis bei nominal annähernd gleichen Umsatzerlösen.
Köln, 10. April 2025 gez. Sylvia Schmitz-Verhnjak gez. Christoph Schmitz 1 Hauptverband der deutschen Bauindustrie e.V., Bauwirtschaft im Zahlenbild, April 2024, S.2-4 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Die RAFA GmbH mit Sitz in Köln ist beim Amtsgericht Köln unter der Registernummer HRB 15459 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Dabei wurde von den größenabhängigen Aufstellungserleichterungen nach § 276 S. 1 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer über 3 bis 8 Jahre um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und --soweit abnutzbar-- um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die beweglichen Anlagegüter werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Einzelanschaffungspreis von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen wurden zum Nennwert bzw. zu den Anschaffungskosten der Beteiligung angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Bewertung der Vorräte an Waren erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen. Sofern am Bilanzstichtag Wiederbeschaffungspreise niedriger waren, wurden diese angesetzt. Für ungängige und alte Posten wurden entsprechende Abschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung allgemeiner Ausfallrisiken wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet und aktivisch abgesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Das Stammkapital wurde zum Nennwert angesetzt; es beträgt EUR 372.000,00. Rückstellungen sind für alle bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet worden und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. 2. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 374.987,00 (i. Vj. EUR 498.182,09). Von den Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 haben EUR 1.582.021,79 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und EUR 468.406,43 eine Restlaufzeit von über einem bis zu fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben EUR 1.480.789,40 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.887 sind durch Grundschulden gesichert. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 511.212,92 (i. Vj. EUR 486.010,05). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsansprüche, Mehrarbeit, fehlende Eingangsrechnungen, Tantiemen, Berufsgenossenschaft, interne und externe Jahresabschlusskosten, ausstehende Gutschriften sowie vertraglich zugesicherte Rückbauverpflichtungen. 3. Sonstige Angaben Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB resultieren aus Miet- und Leasingverträgen. Die Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 1.131, davon sind TEUR 344 in 2024 fällig. Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer wie folgt:
Der Geschäftsführung gehören die folgenden Personen an: Frau Sylvia Schmitz-Verhnjak, Kauffrau, Herr Christoph Schmitz, Kaufmann Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge 2023 wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, von dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 592.356,82 20% in die Gewinnrücklagen einzustellen, EUR 120.000,00 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, den 10. April 2025 Geschäftsführung gez. Sylvia Schmitz-Verhnjak gez. Christoph Schmitz Anlagenspiegel 2023
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RAFA GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RAFA GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RAFA GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 20.05.2025 Kölner
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Marcus Heller, Wirtschaftsprüfer Der wiedergegebene Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und nicht auf den hier unter Inanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften nur teilweise offengelegten Jahresabschluss (§ 328 Abs. 1a HGB). |
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