plan - j gmbh
Bad Vilbel (vormals: Frankfurt am Main)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
7.762,00 |
11.583,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.405,00 |
2.405,00 |
| II. Sachanlagen |
5.357,00 |
9.178,00 |
| B. Umlaufvermögen |
232.668,34 |
618.334,19 |
| I. Vorräte |
0,00 |
166.600,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
79.109,28 |
252.657,37 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
153.559,06 |
199.076,82 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
7.789,39 |
24.271,36 |
| Aktiva |
248.219,73
|
654.188,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
154.442,39 |
307.536,83 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
842.000,00 |
842.000,00 |
| III. Bilanzverlust |
767.557,61 |
614.463,17 |
| B. Rückstellungen |
49.067,00 |
50.193,50 |
| C. Verbindlichkeiten |
44.710,34 |
296.458,22 |
| Summe Passiva |
248.219,73 |
654.188,55 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der plan-j gmbh, Kleyerstraße 46-48, 60329 Frankfurt
am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB
82288 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften
des GmbHG aufgestellt.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr.
4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.
1.1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen wurde bei selbstständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der
Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2
EStG Gebrauch gemacht.
1.2 Umlaufvermögen
Die Bewertung der halbfertigen Arbeiten erfolgt auftragsbezogen zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Forderungen sind grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit
ihrem Nominalwert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung
Rechnung getragen worden.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbare Risiken
ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen Gesellschafter enthalten (VJ Euro 0,00).
2. sonstige Vermögensgegenstände Im Gesamtbetrag sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 891,94 (VJ
Euro 846,93) enthalten.
3 Eigenkapital Bilanzgewinn/Bilanzverlust In dem zum 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von
Euro 614.463,17 enthalten.
4. Rückstellungen Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken
ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
angesetzt.
5. Verbindlichkeiten Am Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr in Höhe von Euro 5.219,30
(VJ Euro 296.458,22). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
bestehen in Höhe von Euro 24.681,64. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen nicht.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe
von Euro 7.119,74 (VJ Euro 55.050,62 sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von Euro 957,61 (VJ Euro 911,87).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden per Stichtag in Höhe von
Euro 2.348,93 (VJ Euro 2.264,03) und wurden vertragsgemäß verzinst.
D. DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgte unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung.
E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbieter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6.
2. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in
Höhe von 40 T€ aus Mietverträgen.
Geschäftsführer der Plan-j GmbH ist Herr Dipl. Ing. Timo Joél.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, 24. Januar 2025
gez. Dipl Ing Timo Joél
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2025 festgestellt.
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