Bonomi
GmbH
Schwäbisch Hall
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.486,00 |
20.708,50 |
| I.
Sachanlagen |
10.486,00 |
20.708,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
378.534,36 |
342.590,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.129,01 |
82.545,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
317.405,35 |
260.045,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.116,20 |
6.193,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
391.136,56 |
369.492,29 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
369.636,79 |
355.989,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
329.989,25 |
344.236,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.647,54 |
-14.247,47 |
| B.
Rückstellungen |
5.200,00 |
5.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.299,77 |
8.303,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
391.136,56 |
369.492,29 |
Anhang
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss der BONOMI GmbH, Schwäbisch
Hall, zum 31. Dezember 2011 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Dabei wurden weitgehend die
für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang
aufgeführt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der
Umfang der Anschaffungskosten entspricht den Vorschriften
des § 255 Abs. 1 HGB.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die unter
Zugrundelegung der linearen Methode ermittelt werden.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird seit 1. Januar 2010
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder
Herstellungkosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller
Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen
darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne
Wirtschaftsgut € 410,00 nicht übersteigen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten €
150,00, aber nicht € 1.000,00, übersteigen, hat
die GmbH in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 jeweils
einen Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der
Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je
einem Fünftel aufgelöst wird.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nach Abzug der
einzelwertberichtigten Forderungen sowie der Umsatzsteuer
verbleibenden Netto-Forderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.
Der Wertansatz der Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
B.
Sonstige Angaben
I.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
II.
Organe
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2011 und bis zur
Bilanzerstellung war
Herr Aldo Bonomi, Lumezzane/Italien
zum alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer bestellt.
Schwäbisch Hall, den 29. Mai 2012
gez. Aldo Bonomi
- Geschäftsführer -
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2012 festgestellt.
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