DIH-Immobilien GmbH
Robert-Bosch-Straße 42, 46397 Bocholt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Ebbers seit 4.11.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DIH-Immobilien GmbHBocholtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB). Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB). Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB). Das nicht abnutzbare Anlagevermögen (Grund und Boden, Beteiligungen) ist mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (zweifelhafte Forderungen) wurden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Angaben zur Bilanz Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going concern) aufgestellt. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit kann durch die nachhaltige Störung des finanziellen Gleichgewichts eines Unternehmens oder durch die aufgrund der nachhaltigen Beeinträchtigung seiner Ertragskraft verursachten Aufzehrung des Eigenkapitals bedroht sein. Kann von der Fortführung des Unternehmens nicht mehr ausgegangen werden, hätte dies Auswirkungen auf die anzuwendenden Bewertungsregeln. Zur Abwendung der Überschuldung haben die Gesellschafterin Hoves-Bau GmbH & Co. KG eine Rangrücktrittserklärung bezüglich der bestehenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 1.777.941,60 zugunsten der DIH Immobilien GmbH abgegeben. Aufgrund der Rangrücktrittserklärung können die Gläubiger Befriedigung aus ihren Forderungen nur aus einem künftigen Bilanzgewinn oder Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien Vermögen verlangen. Aufgrund der abgegebenen Rangrücktrittserklärungen wird die Überschuldungssituation und folglich der Eintritt der Insolvenzantragspflicht vermieden. Die Geschäftsführung und die Gesellschafter wurden auf die einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der InsO verwiesen. Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände im Jahr 2022 ist aus dem diesem Bericht beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer: Herr Bernd Ebbers, Rhede Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt. Bocholt, den Bernd Ebbers Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 22. Februar 2023 festgestellt. |
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