Musikverlage
Weberbank Actiengesellschaft
Hohenzollerndamm 134, 14199 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Pönisch seit 3.3.2026 | Prokura |
Julian Ludewig seit 26.11.2024 | Prokura |
Tobias Blüming seit 26.11.2024 | Prokura |
Roland Lis seit 26.11.2024 | Prokura |
Kerstin Dr. Lappe seit 7.3.2024 | Prokura |
Andreas Johannes Pohlmann seit 7.9.2023 | Prokura |
Markus Sascha Günter Wolf seit 7.9.2023 | Prokura |
Matthias Bartsch seit 25.5.2023 | Prokura |
Karin Chin Jong Kohler seit 25.5.2023 | Prokura |
Heike Roßmann seit 25.5.2023 | Prokura |
André Schuster seit 25.5.2023 | Prokura |
Annika Kristina Pasie seit 13.12.2022 | Prokura |
Martin Staikov seit 25.8.2021 | Prokura |
Katharin Kattinger seit 26.11.2020 | Prokura |
Anne-Kathrin Mahling seit 13.5.2020 | Prokura |
Michael Erich Jantzen seit 13.5.2020 | Prokura |
Stephan Schlegel seit 23.10.2019 | Prokura |
Marek Schilling seit 25.6.2019 | Prokura |
Silke Meiser seit 5.9.2018 | Prokura |
Magnus Andres seit 10.5.2012 | Prokura |
Björn Wollschläger seit 10.5.2012 | Prokura |
Wolfgang Harth seit 28.1.2011 | Vorstandsmitglied |
Frank George seit 12.11.2009 | Prokura |
Michael Ester seit 19.5.2008 | Prokura |
Ilka Augstein seit 19.5.2008 | Prokura |
Klaus Siegers seit 14.12.2007 | Vorstandsmitglied |
Andreas Wolff seit 1.6.2006 | Prokura |
Rainer Kloppert seit 3.2.2006 | Prokura |
Chen Sung seit 20.12.2005 | Prokura |
Kai Dr. jur. Franken seit 20.12.2005 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weberbank ActiengesellschaftBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024Inhalt I. Grundlagen 1. Geschäftsmodell 2. Geschäftsstrategie und -tätigkeit II. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1 Vermögenslage 3.2 Finanzlage 3.3 Ertragslage 3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren 3.5 Gesamtaussage und Beurteilung III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht 1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1.2 Geschäftsentwicklung 1.3 Vermögens-, Finanz und Ertragslage 1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren 1.5 Gesamtaussage und Beurteilung 2. Chancenbericht 3. Risikobericht 3.1 Rahmenbedingungen 3.2 Risikomanagementprozess 3.2.1 Risikoinventur 3.2.2 Risikotragfähigkeit und Stresstests 3.2.3 Risikoreporting 3.2.4 Risikosteuerung 3.2.5 Risikokontrolle 3.3 Risikoarten in der Weberbank 3.3.1 Adressenrisiko 3.3.2 Marktpreisrisiko 3.3.3 Liquiditätsrisiko 3.3.4 Operationelles Risiko 3.4 Gesamtbeurteilung der Risikolage I. Grundlagen 1. Geschäftsmodell Die Weberbank ist ein Anbieter für anspruchsvolle Privatkunden in Berlin. Sie ist ein Vermögensverwalter und -berater für private und institutionelle Kunden und bietet das komplette Spektrum an Bankdienstleistungen für Privatkunden. Dazu gehören ganzheitliche Lösungen unter Berücksichtigung von Steuer -, Stiftungs- und Immobilienfragen, generationenübergreifendes Vermögensmanagement und Family Office-Dienstleistungen genauso wie die individuelle Betreuung im täglichen Bankgeschäft und bei Finanzierungen. Die Weberbank strebt dabei Exzellenz, im Sinne einer kompetenten, individuellen und objektiven Beratung auf Augenhöhe an. Als hundertprozentige Tochter der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (MBS) steht die Weberbank als Kooperationspartner für Vermögensverwaltungsleistungen auch anderen Sparkassen und deren Kunden zur Verfügung. 2. Geschäftsstrategie und -tätigkeit Die Weberbank ist in den Kerngeschäftsfeldern Privatkunden, Institutionelle Kunden inklusive Kooperationsgeschäft mit Sparkassen und Eigenanlagen tätig. In jedem dieser Geschäftsfelder verfolgt sie eigene, untereinander abgestimmte strategische Ziele. Die Weberbank ist mit einer Geschäftsstelle in Berlin sowie einem Standort in Potsdam vertreten. Neben den stationären Vertriebseinheiten werden zusätzlich der Multikanalansatz, inklusive Online-, SB- und Telefonangebot genutzt. Besondere Bedeutung kommt zudem der Beratung beim Kunden zu. II. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Deutschland 1 Die relevanten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind in der Tabelle dargestellt:
Die deutsche Wirtschaft war 2024 kraftlos, die Wirtschaftsleistung ging entgegen der Erwartung leicht um 0,2 % zurück. Dies liegt vor allem an der länger anhaltenden und stärker strukturell eingeschätzten Schwäche der Industrie und dem daher erheblich trüberen Ausblick für Exporte und gewerbliche Investitionen. Auch der private Konsum ist weniger dynamisch, er ist kein eigenständiger Motor der erwarteten Erholung mehr, dabei dürfte auch eine Rolle gespielt haben, dass die beharrliche Schwäche der Wirtschaftsaktivität auch mit einer ungünstigeren Entwicklung am Arbeitsmarkt einherging. Die Wohnungsbauinvestitionen sanken ebenfalls stärker als erwartet. Es zeigt sich zunehmend, dass die deutsche Wirtschaft nicht nur mit hartnäckigem konjunkturellem Gegenwind, sondern auch mit erheblichen strukturellen Problemen zu kämpfen hat. Diese sind: Erfordernisse der grünen Transformation, die Folgen des demografischen Wandels, ein hoher regulatorischer Aufwand und die Unsicherheit über den wirtschaftspolitischen Rahmen. Die anhaltende Schwäche der deutschen Wirtschaft beeinträchtigte den Arbeitsmarkt merklich, er ist aber weiterhin recht robust. Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich auf eine jahresdurchschnittliche Rate von 6,0 % stärker als erwartet. Im Vergleich mit früheren Phasen schwachen Wachstums ist das Beschäftigungsniveau hoch, die Arbeitslosigkeit vergleichsweise gering. In Deutschland ging die hohe Inflationsrate deutlich von 6,0 % auf 2,5 % (Jahresdurchschnitt) zurück. Grund dafür waren die sinkenden Preise bei Energie, aber auch die rückläufige Teuerung bei anderen Industriegütern. Bei Dienstleistungen blieb die Teuerung dagegen auch wegen des kräftigen Lohnwachstums weit überdurchschnittlich. Die Sparquote wird für das Gesamtjahr 2024 mit 11,5 % etwas unterhalb der Prognose eingeschätzt, bleibt damit aber über den Werten der 5 Jahre von vor der Corona-Pandemie (10,0 % bis 10,8 %).
1 Quellen: Statistisches Bundesamt, Deutsche
Bundesbank (Monatsbericht Dezember 2024 und Januar 2025),
EZB
Die Unternehmensinsolvenzen werden für das Jahr 2024 mit 22.400 geschätzt, dies sind ca. 24,3 % mehr als im Vorjahr. Bereits im Vorjahr betrug der Anstieg 22,9 %. Damit erreicht die Entwicklung im Jahr 2024 aber noch nicht das Niveau von 2010 mit rund 32.000 Unternehmensinsolvenzen 8. Der deutliche Anstieg der Insolvenzen betrifft Unternehmen aller Altersklassen. Gemessen an der Unternehmensgröße kam es zu deutlichen prozentualen Zuwächsen bei größeren Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, trotz dieses Anstiegs bleibt der Anteil der Großunternehmen am gesamten Insolvenzgeschehen weiterhin gering. Der EZB-Rat beschloss in seinen geldpolitischen Sitzungen im Juni, September, Oktober und Dezember 2024 Senkungen der Leitzinssätze um jeweils 25 Basispunkte. Außerdem werden seit Juli 2023 Tilgungsbeträge von Wertpapieren aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten nicht mehr wieder angelegt. Der EZB-Rat wird die Wiederanlage der Tilgungsbeträge aus dem PEPP (Pandemie-Notfallankaufprogramm) zum Jahresende 2024 einstellen. Vor dem Hintergrund der geldpolitischen Lockerung sanken die Zinssätze am Geldmarkt entsprechend. Im Sommer 2024 legte die Umlaufrendite zunächst auf bis zu 2,75 % weiter zu, schwächte sich bis zum Jahresende aber ab. Land Berlin 9 Die Berliner Wirtschaft bewegte sich im 3. Quartal 2024 in einem weiterhin verhaltenen konjunkturellen Rahmen, erweist sich aber insgesamt als gefestigt und hat mit dem wieder stärkeren Tourismus und den nach wie vor expandierenden Dienstleistungsbranchen wichtige Stabilitätsanker. Das Konsumklima ist jedoch noch gedämpft und auch die produzierenden Branchen weisen noch keine starke konjunkturelle Dynamik auf. Die Berliner Industrie befindet sich angesichts des wirtschaftlichen Umfeldes in einem zurzeit schwierigen konjunkturellen Fahrwasser, zeigte sich aber auch im 3. Quartal 2024 bei den Umsätzen und der Geschäftslage insgesamt gefestigt. Beim Umsatz wurde von Januar bis September ein leicht geringerer Wert als im Vorjahreszeitraum ermittelt, wobei sich der Rückgang auf 1,2 % belief. Die Beschäftigungslage hat sich in den letzten Monaten kaum verändert und ergibt ein insgesamt weiterhin gefestigtes Bild. Mit Stand September 2024 waren in der Branche insgesamt 108.400 Personen sozialversicherungspflichtig tätig, was etwa dem Stand des Vorjahresmonats (108.500) entsprach. Die Industrienachfrage blieb in Berlin im 3. Quartal stabil (-0,7 % zum Vorjahr) und bewegte sich etwa auf dem Niveau des Vorquartals, zeigte in dem noch schwierigen konjunkturellen Umfeld aber somit noch keine starke Aufwärtsdynamik. Bezogen auf die ersten neun Monaten 2024 war die Industrienachfrage jedoch um 7,5 % geringer als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Bauhauptgewerbe zeigten sich die Umsätze im 3. Quartal gefestigt und bewegten sich über dem Niveau des Vorjahres. Bezogen auf die ersten neun Monate 2024 fielen sie um 1,2 % höher aus als ein Jahr zuvor (bezogen auf Betriebe ab 20 Beschäftigten). Gleichwohl sind die Aussichten für die Baubranche zurzeit noch geprägt von den schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe und die Geschäftserwartungen sind verhalten, auch wenn die bestehenden Aufträge stabilisieren können. Der Berlin-Tourismus bewegte sich im 3. Quartal geringfügig über dem Niveau des Vorjahreszeitraums, das bereits in den ersten beiden Quartalen bei einer etwas stärkeren Aufwärtsdynamik überschritten wurde. Dies strahlt positiv auf Branchen wie das Gastgewerbe und den Einzelhandel aus, in denen sich das noch verhaltene Konsumklima bemerkbar gemacht hat. Der preisbereinigte Umsatz im Berliner Einzelhandel erreichte in den ersten drei Quartalen 2024 mit -0,1 % indes nur annähernd das Niveau des Vorjahreszeitraums. Die schwache gesamtwirtschaftliche Lage und das höhere Preisniveau haben sich in der Gastronomie niedergeschlagen. Im Zeitraum Januar bis September waren die Entwicklungen im Gastgewerbe insgesamt und auch in der Gastronomie im Speziellen mit realen Umsatzrückgängen von -0,6 % bzw. -4,3 % negativ. Dagegen konnte das Beherbergungsgewerbe in Berlin seinen Umsatz um 5,5 % steigern.
8 Creditreform 2024
Das Gründungsgeschehen am Wirtschaftsstandort Berlin entwickelt sich trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes weiterhin positiv. Von Januar bis September 2024 gab es rund 29.500 Neugründungen und somit knapp 600 mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Berliner Arbeitsmarkt bewegt sich zurzeit in einem schwachen wirtschaftlichen Umfeld, zeigt sich bei der Beschäftigung aber stabil. Allerdings hat die Jobdynamik nun an Tempo eingebüßt. In Berlin waren im September 2024 insgesamt 1,693 Mio. Personen sozialversicherungspflichtig tätig; dies waren geringfügig mehr als im September 2023 (+3.100 bzw. +0,2 %). Angesichts der aktuell noch verhaltenen Wachstumskräfte hat sich die Zahl der Arbeitslosen allerdings erhöht. Die Arbeitslosenquote hatte im November in Berlin einen Wert von 9,7 % (i. Vj. 9,2 %). 2. Geschäftsverlauf Der nachfolgende Geschäftsverlauf im Berichtsjahr wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:
(Kundenkredite: Forderungen an Kunden ohne Schuldscheindarlehen, Eigenanlagen inkl. Forderungen an Kreditinstitute und Schuldscheindarlehen) Die Geschäftsentwicklung der Weberbank war 2024 geprägt durch insgesamt geringe Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Liquiditätshaltung bei der Bundesbank blieb auf hohem Niveau. Die Durchschnittsbilanzsumme (im Folgenden kurz "DBS" genannt) sank 2024 um 0,1 % (i. Vj. - 3,9 %). Damit wurde die Planerwartung bei der DBS erreicht. Die durchschnittlichen Kundenkreditbestände stiegen 2024 moderat um 0,2 % (i. Vj. -1,0 %). Damit wurde die Planerwartung verfehlt, was auf den schwierigen Kreditmarkt sowie andauernde Sondertilgungen zurückzuführen war. Die Eigenanlagen haben sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig verringert und liegen aber über Planniveau. Die Bestände zum Jahresende sind stichtagsbedingt gestiegen. Die durchschnittlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sanken 2024 geringfügig um 0,8 % (i. Vj. -4,1 %) und lagen somit geringfügig über Plan. Der Vorstand ist mit der geschäftlichen Entwicklung im Geschäftsjahr 2024 unter gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Aspekten insgesamt zufrieden. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1 Vermögenslage Die aufsichtsrechtlichen Grundsätze über Eigenkapital und Verschuldung wurden im gesamten Geschäftsjahr 2024 eingehalten und stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Daneben besteht in der Weberbank ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß §340g HGB i. H. v. 18,25 Mio. EUR (Vorjahr: 18,25 Mio. EUR). Die Weberbank verfügt somit über ausreichend Eigenkapital. 3.2 Finanzlage Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurde in ausreichendem Umfang Guthaben bei der zuständigen Zentralnotenbank unterhalten. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde im Jahr 2024 nicht genutzt. Zur bankaufsichtsrechtlichen Beurteilung der Liquiditätslage dienen die Liquiditätsdeckungsquote "Liquidity Coverage Ratio" (im Folgenden kurz "LCR" genannt) und die strukturelle Liquiditätsquote "Net Stable Funding Ratio" (im Folgenden kurz "NSFR" genannt), die beide zu 100 % zu erfüllen sind. Die LCR und die NSFR wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten und stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Der Unterschiedsbetrag für die Pensionsrückstellungen gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt -96 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht auf Grund des EAV nicht. 3.3 Ertragslage Die nachfolgenden Kennzahlen zur Ertragslage 2024 werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.
* (-) Zuführung / (+) Auflösung
Aussagen zu den finanziellen Leistungsindikatoren Betriebsergebnis vor Bewertung und Provisionsergebnis sind im Pkt. 3.4 des Lageberichtes aufgeführt. Der Zinsüberschuss 10 sank gegenüber dem Vorjahr geringfügig, was v.a. auf die im Vergleich zu den Zinserträgen etwas stärker gestiegenen Zinsaufwendungen zurückzuführen war. Der Personalaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr vor allem durch einen höheren Personalbestand und daher höhere Lohn- und Gehaltskosten. Der Personalaufwand lag 2024 über Plan. Der Sachaufwand ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt unter Plan. Geplante Aufwendungen, vor allem ein geplanter Gebäudeumbau, kamen nicht im Sachaufwand zum Tragen, da die getätigten Arbeiten nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als nachträgliche Herstellungskosten zu klassifizieren waren. Zudem haben sich geplante IT-Aufwendungen in das Folgejahr verschoben. Das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft ist weiterhin durch Zuschreibungen für die in 2022 abgeschriebenen Wertpapierbestände geprägt. Die Zuschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr und gegenüber dem Plan gesunken, da 2023 bereits mehr Zuschreibungen erfolgten als für 2023 geplant.
10 Inkl. Ausschüttungen aus den
Spezialfonds
Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft hat sich durch die Auflösung der Pauschalwertberichtigung gegenüber dem Vorjahr geringfügig verbessert und befindet sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die Vorsorgereserven nach § 340f HGB wurden wieder teilweise aufgestockt. Das Bewertungsergebnis Sonstiges enthält die Auflösung der 2023 gebildeten Drohverlustrückstellung gemäß IDW BFA 3. Das Betriebsergebnis nach Bewertung hat sich aus den genannten Gründen gegenüber dem Vorjahr in Relation zur DBS deutlich verschlechtert, liegt aber über Plan. Das Betriebsergebnis nach Bewertung, beträgt 1,30 % der DBS und wird abzüglich des neutralen Ergebnisses gemäß Ergebnisabführungsvertrag vollständig an die MBS abgeführt. Im neutralen Ergebnis sind vor allem Aufwendungen für die Altersversorgung und die Auflösung sonstiger Rückstellungen enthalten. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Betriebsergebnis vor Ergebnisabführung und Bilanzsumme, beträgt 1,11 % (i. Vj. 1,38 %). 3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Weberbank wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gemäß Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen gesteuert. Die Entwicklung der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt dar:
Das Betriebsergebnis vor Bewertung ist vor allem aufgrund des gestiegenen Provisionsüberschusses gegenüber dem Vorjahr um 23,0 % gestiegen. Gegenüber der Mittelfristigen Unternehmensplanung lagen der Provisionsüberschuss über und die Verwaltungsaufwendungen insgesamt unter Plan. Der Provisionsüberschuss konnte gegenüber dem Vorjahr um 16,9 % gesteigert werden und lag um 12,8 % oberhalb des Planwerts. Die Cost-Income-Ratio 11 (im Folgenden kurz "CIR" genannt) hat sich durch die genannten Gründe gegenüber dem Vorjahr verbessert und liegt über Plan. 3.5 Gesamtaussage und Beurteilung 2024 war geprägt von Leitzinssenkungen der EZB bei insgesamt festen Aktien- und Rentenmärkten, wovon die Weberbank profitierte. Das Geschäftsmodell der Weberbank zeigt sich nach der Niedrigzinsphase auch in einer inversen Zinsstruktur tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand ist vor diesem Hintergrund mit der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt zufrieden. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Die folgenden Planungen und Einschätzungen beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Vielzahl von Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den zurzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere Zinsentwicklung, Wertberichtigungen, aber auch geopolitische Turbulenzen innerhalb und außerhalb von Europa wie der Russland-/Ukraine-Konflikt, Inflation und Kapitalmarktentwicklung. Darüber hinaus könnte eine protektionistische US-Wachstumsstrategie "America First", die durch die beiden wesentlichen Aspekte höhere Zölle auf ausländische Produkte und Steuersenkungen für Unternehmen flankiert wird, kurzfristig das US-Wachstum stärken und negative wirtschaftliche Konsequenzen für Europa und Deutschland mit sich bringen. 1. Prognosebericht 1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 12
Die deutsche Wirtschaft kämpft weiterhin mit hartnäckigem konjunkturellem Gegenwind und sich ändernden strukturellen Rahmenbedingungen. Dies betrifft insbesondere die Industrie und belastet deren Exportgeschäfte und Investitionen. Auf die länger anhaltende Schwäche der Wirtschaftsaktivität reagiert mittlerweile auch der Arbeitsmarkt merklich. Dies dämpft den privaten Konsum. Vor diesem Hintergrund stagniert die deutsche Wirtschaft im Winterhalbjahr und beginnt sich erst im Verlauf des Jahres 2025 zu erholen. Die Exporte profitieren dann nach und nach von den wachsenden Absatzmärkten, wenn auch nicht mehr in dem früher üblichen Umfang. Mit einiger Verzögerung legen auch die gewerblichen Investitionen wieder zu, dank steigender Auslastung und niedrigerer Finanzierungskosten. Das kalenderbereinigte reale Bruttoinlandsprodukt wächst dann 2025 nur um 0,2 %.
12 Quelle: Bundesbank (Monatsbericht Dezember
2024)
Trotz der schwachen Konjunktur ist die Inflationsrate auch 2025 noch erhöht, sie sinkt nur leicht auf 2,4 %. Das liegt an vorübergehend stärker steigenden Preisen für Nahrungsmittel und an der nur langsam sinkenden Verteuerung der Dienstleistungen. Angesichts der anhaltenden Stagnation der deutschen Wirtschaft dürfte die Beschäftigung auch im Winterhalbjahr sinken. Mit zunehmender Dauer der schwachen Geschäftstätigkeit dürfte insbesondere das Verarbeitende Gewerbe, aber auch der unter dem verhaltenen Konsum leidende Handel, verstärkt Personal abbauen. Die Arbeitslosenquote soll dabei nur moderat auf 6,3 % (+0,3 %) im Jahresdurchschnitt ansteigen. Bei den Unternehmensinsolvenzen in Deutschland wird ein weiterer Anstieg erwartet. Dies könnte dann ein Anstieg (ähnlich wie 2023 bzw. 2024) um 20,0 % bis 25,0 % auf bis zu 28.000 Fälle bedeuten. Für 2025 wird für das Gesamtjahr eine leicht schwächere Sparquote in Höhe von 11,1 % (2023: 11,5 %) erwartet. Aus konzeptioneller Sicht liegen einige Indikatoren vor, die Informationen über den konjunkturellen Verlauf der Sparquote liefern könnten. Hierzu zählen unter anderem das Zinsniveau, Unsicherheitsmaße sowie die anhand von Umfragen gemessenen Spar-und Anschaffungsneigungen der privaten Haushalte. Insbesondere die Konsumklimaindikatoren und die Arbeitslosigkeitserwartungen geben Anhaltspunkte für die kurzfristige Entwicklung der Sparquote. Die EZB rechnet damit, dass ihre Zinssenkungen sich bis weit in das Jahr 2025 fortsetzen. Die Terminnotierungen des EURIBOR waren per Anfang Januar 2025 bis 2026 abwärtsgerichtet. Für zehnjährige Bundesanleihen zeigt sich in den Terminnotierungen für 2025 eine weitgehend konstante Rendite. Die Weberbank geht zum Zeitpunkt der Planung für 2025 hinsichtlich ihrer Zinsprognose von einem Rückgang der kurzfristigen Renditen bei weniger stark sinkenden Langfristsätzen aus. Die makroökonomische Prognose unterliegt einer Reihe von Unsicherheitsfaktoren. Risiken bestehen derzeit insbesondere mit Blick auf zunehmenden Protektionismus, geopolitische Konflikte und die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen auf die deutsche Wirtschaft. Die Weberbank geht davon aus, dass sich der Wirtschaftsraum Berlin und Brandenburg nicht von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entkoppeln kann, sie aber dennoch von einer verhaltenen Entwicklung des Wirtschaftsraums profitieren wird. Unsicherheiten bestehen weiterhin hinsichtlich der geopolitischen Konflikte. Die Gefahr eines persistenteren Inflationsprozesses ist zwar dank der geldpolitischen Straffung verringert, aber noch nicht gebannt. 1.2 Geschäftsentwicklung Die Geschäftsentwicklung für 2025 wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:
(Kundenkredite: Forderungen an Kunden ohne Schuldscheindarlehen, Eigenanlagen inkl. Forderungen an Kreditinstitute und Schuldscheindarlehen) Die durchschnittliche Bilanzsumme soll 2025 geringfügig steigen. Bei den Kundenkrediten wird von einem geringfügigen Anstieg ausgegangen, wobei das Zinsniveau, die gesunkenen Marktpreise für Immobilien sowie der intensive Wettbewerb zu einem verhaltenen Wachstum führen werden. Der durchschnittliche Bestand der Eigenanlagen soll 2025 geringfügig steigen. Die durchschnittlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden ebenfalls geringfügig steigen. 1.3 Vermögens-, Finanz und Ertragslage Auf Basis unserer Planungen sind die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindest- Gesamtkapitalquoten gemäß CRR, die LCR als auch der notwendige Refinanzierungsbedarf im Jahr 2025 sichergestellt. Die nachfolgenden Prognosekennzahlen zur Ertragslage für 2025 werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen dargestellt.
* (-) Zuführung / (+) Auflösung
Aussagen zu den finanziellen Leistungsindikatoren Betriebsergebnis vor Bewertung und Provisionsüberschuss sind im Pkt. 1.4 des Prognoseberichtes aufgeführt. 2025 soll der Zinsüberschuss vor allem durch erhöhte Erträge aus dem Spezialfonds steigen. Die Weberbank geht zum Zeitpunkt der Planung für 2025 hinsichtlich ihrer Zinsprognose von positiven Renditen über alle Laufzeitbänder bis 10 Jahre aus. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Niedrig- bzw. Negativzinsphase im Planungszeitraum nicht wieder auftreten wird. Allerdings ist weiterhin mit im historischen Vergleich relativ hohen Zinsveränderungen durch die EZB zu rechnen, die sich auf den Zinsüberschuss auswirken können. Der Personalaufwand wird 2025 auf 1,32 % der DBS steigen. Ursachen sind vor allem Aufwendungen für den Mitarbeiteraufbau sowohl im Vertrieb, in vertriebsnahen Bereichen sowie im Back-Office. Der Sachaufwand für das Jahr 2025 wird geprägt durch Investitionen in die IT sowie Zahlungen in den Zusatzfonds der Landesbanken und Girozentralen und steigt deutlich gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 geht die Weberbank von einem geringfügig positiven Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft von 0,04 % der DBS aus. Die Abschreibungen des Jahres 2022 wurden bis 2024 durch Zuschreibungen kompensiert, so dass das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft gegenüber 2024 deutlich sinken wird. Die Unsicherheiten hinsichtlich der Bewertungsrisiken im Depot A bleiben vor dem Hintergrund der geopolitischen Risiken und der nachlassenden Inflation und der damit verbundenen latenten Risiken für die Finanzmärkte insgesamt hoch. Sollte es wider Erwarten zu einem starken Zinsanstieg kommen, so könnten temporär GuV-Verluste in Folge von Abschreibungen bei den Eigenanlagen entstehen. Trotz der konjunkturellen Abschwächung erwarten wir für 2025 weiterhin geringe Kreditausfälle und somit ein niedriges negatives Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft. Aus den genannten Gründen, v.a. aber wegen des geringeren Bewertungsergebnisses Wertpapiere wird das Betriebsergebnis vor Ergebnisabführung unterhalb des Vorjahresniveaus geplant. 1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Die Prognoseentwicklung der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren gemäß Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen stellt sich wie folgt dar:
Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird 2025 gegenüber dem Vorjahresergebnis zurückgehen. Ein steigender Zins- und Provisionsüberschuss wird durch steigende Verwaltungsaufwendungen überkompensiert. Der Provisionsüberschuss wird 2025 durch insgesamt höhere Depotvolumina 2025 gegenüber 2024 sowie das geplante Neugeschäft steigen. Stark steigende Marktzinsen würden voraussichtlich den Provisionsüberschuss negativ beeinflussen, da die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere direkt zurückgehen würden. Zudem könnten steigende Marktzinsen einen negativen Einfluss auf die Aktienkurse haben. Beides zusammen würde wie 2022 zurückgehende Depotvolumina und somit sinkende Provisionserträge bedeuten. Die Cost-Income-Ratio als wesentlicher Leistungsindikator soll sich 2025 aufgrund der genannten Faktoren von 67,6 auf 70,3 verschlechtern. Das angestrebte Ziel einer CIR von unter 70,0 bis 2028 ist erreichbar. 1.5 Gesamtaussage und Beurteilung Der Vorstand ist hinsichtlich der Geschäftsentwicklung für 2025 zuversichtlich. Die konjunkturellen Rahmenbedingungen und der unverändert hohe Bedarf nach finanzieller Beratung, Absicherung und Wohneigentum unserer Kunden erhöhen die Chancen auf weiteres Wachstum im Kundengeschäft. Die Ertragslage wird insgesamt stabil bleiben. Steigende Erträge und steigende Verwaltungsaufwendungen werden sich in etwa die Waage halten. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die aufsichtlichen Grundsätze zu Eigenkapital, Verschuldung und Liquidität können gem. den Planungen im Geschäftsjahr 2025 sichergestellt werden. 2. Chancenbericht Als Chancen im Sinne des Prognoseberichtes 2025 werden mögliche positive Abweichungen zu den dargestellten Erwartungen verstanden. Mögliche positive Planabweichungen könnten aus steigenden Kursen an den Finanzmärkten, einem besseren Konjunkturverlauf, einer günstigeren Immobilienmarktentwicklung und stärkeren realen Einkommenszuwächsen resultieren. Eine Normalisierung der Zinsstrukturkurve würde die Möglichkeit der Fristentransformation verbessern und könnte sich positiv auf den Zinsüberschuss auswirken. Eine steigende Beschäftigung und reale Einkommenszuwächse erhöhen die Binnenkonjunktur stärker als angenommen, was sich stärker als erwartet auf das Kreditgeschäft auswirkt. Wieder steigende Marktpreise für Immobilien und ein somit stabilerer Markt würden sich ebenfalls positiv auf das Kreditgeschäft auswirken. Stärkere Einkommenszuwächse könnten darüber hinaus das Sparverhalten bzw. die Sparquote stärker steigen lassen, was sich positiv auf die außerbilanzielle Kundenersparnisbildung auswirken könnte. Unabhängig von positiven externen Einflüssen könnten auch interne Maßnahmen stärkere positive Wirkung entfalten. Der weiterhin erhöhte Beratungsbedarf für Kunden in einem unsicheren Umfeld könnte zu weiteren Geldzuflüssen führen, die sowohl auf der Wertpapierseite als auch durch Einlagen positive Ergebnisbeiträge liefern würden. 3. Risikobericht 3.1 Rahmenbedingungen Das operative Risikocontrolling der Weberbank ist mit Ausnahme der normativen Risikotragfähigkeit (RTF), der periodischen Zinsänderungsrisiken (Zinsspanne), den operationellen und sonstigen Risiken an die Konzernmutter ausgelagert. Ziele dieser Maßnahme sind die Vereinheitlichung der Prozesse und die Erschließung von Synergien innerhalb des Konzernverbundes. Das strategische Risikocontrolling verbleibt in der Weberbank. Hierunter fallen insbesondere die gemäß AT 9 der MaRisk nicht auszulagernden Tätigkeiten wie Festlegung von Strategien, Risikoinventur, Feststellung der Risikotragfähigkeit, Durchführung der mittelfristigen Unternehmensplanung sowie gesetzlich zugewiesene Entscheidungsaufgaben der Geschäftsleitung und Entscheidungen, die dem Aufsichtsorgan vorgelegt werden müssen sowie die Risikocontrolling- Funktion gemäß MaRisk. Neben einer intensiven Marktbeobachtung, einer regelmäßigen Überwachung und Bewertung der Forderungspositionen sowie der fortlaufenden Überprüfung und Validierung der Risikomessmethoden und -verfahren, war die Weberbank durch nachfolgende institutsindividuelle Ereignisse betroffen:
Im Juni 2024 begann die EZB damit, die Leitzinsen nach der starken Zinserhöhung in den Jahren 2022 und 2023 wieder zu senken. Der Zinssatz für die Einlagenfazilität fiel zuletzt am 12. Dezember 2024 auf 3,0 %. Prognostiziert sind weitere Zinssenkungen der EZB für das Jahr 2025. Diese Entwicklung wird die Weberbank eng verfolgen und in ihre strategischen Entscheidungen einbeziehen. Der am 24. Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie der in 2023 entstandene Nahost-Konflikt zwischen Israel und Gaza dauern weiterhin an und haben sich im Berichtsjahr noch weiter zugespitzt. Für das Jahr 2024 konnten keine größeren Auswirkungen der vorgenannten Konflikte auf die Risikolage der Weberbank beobachtet werden. Für 2025 müssen die Auswirkung der Konflikte weiter beobachtet werden. Die USA spielen für die Weltwirtschaft sowie für das globale Finanzsystem eine zentrale Rolle. Der bereits eingetretene politische Richtungswechsel in den USA nach der Präsidentschaftswahl wird daher auch die Wirtschaft in Europa und Deutschland beeinflussen. Besonders die Unsicherheit bezüglich der künftigen US-Wirtschaftspolitik ist spürbar, denn eine protektionistische US-Wirtschaftsstrategie "America First" könnte kurzfristig negative wirtschaftliche Konsequenzen für Europa und Deutschland mit sich bringen. Inwieweit die Wahlversprechen des neuen US-Präsidenten umgesetzt werden, zeigt sich erst im Jahr 2025 ff. und mögliche Auswirkungen auf die Risikolage der Weberbank müssen entsprechend gewürdigt werden. 3.2 Risikomanagementprozess Unter dem Risikomanagement versteht die Weberbank, dass alle Verlust- oder Schadensgefahren frühzeitig und regelmäßig erkannt, analysiert, gesteuert und überwacht werden. Risiken stellen nachteilige Entwicklungen für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage dar und bestehen in der Gefahr eines unerwarteten zukünftigen Liquiditätsbedarfs beziehungsweise unerwarteter zukünftiger Verluste. Dabei werden die Ressourcen Liquidität und Kapital unterschieden. Einzelrisiken werden, sofern möglich, nicht isoliert, sondern in ihrer Wechselwirkung zu anderen Risiken betrachtet. Das Risikomanagement umfasst sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die in der Weberbank selbst erstellt werden, als auch Dienstleistungen, die die Weberbank von Dritten bezieht, sofern letztere von den Regelungen des § 25b KWG erfasst werden. Das Risikomanagementsystem der Weberbank orientiert sich grundsätzlich an den wesentlichen Risikoarten gem. MaRisk (AT 4.3.2 i. V. m. BTR 1 bis BTR 5). Es wird fortlaufend an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Ziel des Risikomanagementsystems ist die frühzeitige Identifizierung wesentlicher, insbesondere bestandsgefährdender Risiken und die Ergreifung erforderlicher (Gegen-) Steuerungsmaßnahmen. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Wesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind organisatorische Regelungen, eingesetzte Methoden und Verfahren, das an der ökonomischen Risikotragfähigkeit ausgerichtete Limitsystem, das Stresstesting und das interne Berichtswesen. Maßgebliche Vorgaben zur Steuerung der wesentlichen Risiken als auch zur risikopolitischen Ausrichtung sind in der Konzernrisikostrategie und in der Risikostrategie der Weberbank determiniert. Der Gesamtvorstand der Weberbank ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements verantwortlich. Dieser beschließt die Risikopolitik und die anzuwendenden Methoden und Verfahren im Risikocontrolling. Der Risikomanagementprozess stellt sich in der Weberbank wie folgt dar:
Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Weberbank ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite in der ökonomischen Perspektive sowie definierte Kapitalquoten in der normativen Perspektive Die Risikotragfähigkeit wird in der ökonomischen Perspektive um Stresstests und in der normativen Perspektive um adverse Szenarien ergänzt. In beiden Perspektiven erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Weberbank für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Im Risikocontrolling werden die Methoden und Instrumente zur Analyse, Messung, Überwachung und Steuerung der Risiken ausgewählt und eingesetzt, sowie die verwendeten Risikoparameter und Annahmen regelmäßig überprüft und validiert. 3.2.1 Risikoinventur Ziel der jährlichen Risikoinventur ist es, systematisch Risiken in der ökonomischen und normativen Perspektive zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Die jährliche Risikoinventur bildet die Grundlage für die Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse und damit für die Organisation des Risikomanagements. Auf der Basis der zuletzt durchgeführten Risikoinventur (Stichtag 30. Juni 2024) wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Weitere Risikoarten/-kategorien, die in der ökonomischen Perspektive nicht wesentlich sind, dafür aber in der normativen Perspektive wesentlich sind, liegen in der Weberbank nicht vor. Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken, die sich auf andere Risikoarten/-kategorien auswirken und sie werden im Rahmen der Risikoinventur als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ und soweit möglich quantitativ berücksichtigt. Nach einer Identifikation von Nachhaltigkeitsfaktoren und einer Betroffenheitsanalyse werden deren Auswirkung auf die Risikokategorien entlang von Wirkungsketten untersucht. Im Ergebnis wird die Relevanz der Nachhaltigkeitsfaktoren bezogen auf die jeweilige Risikokategorie beurteilt. Dabei werden für den Eigenbestand (Depot A) die vier Szenarien des Networks for Greening the Financial System (NGFS) mit der aus unserer Sicht höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit betrachtet. Im ersten Schritt wird das Szenario mit dem höchsten Risikowert herangezogen und die physischen Risiken des Weberbank Eigenbestandes bewertet. Als weiteres Hilfsmittel für die Nachhaltigkeitsanalyse wird der Sparkassen-ESG-Score herangezogen, welcher unter Berücksichtigung der Dimensionen E (Umwelt), S (Soziales) und G (Unternehmensführung) eine Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken bei gewerblichen Kreditkunden (gemäß Kundensystematik) ermöglicht. Daneben werden Nachhaltigkeitsrisiken auch für einen langfristigen Horizont von 15 Jahren im Rahmen einer strategischen Nachhaltigkeitsinventur zur Beurteilung deren Relevanz für Geschäftsmodell, Strategie und strategische Kennzahlen auf Konzernbasis betrachtet. Notwendige Maßnahmen aus der strategischen Risikoinventur werden in die Geschäftsstrategie aufgenommen, um Nachhaltigkeitsrisiken langfristig begrenzen zu können. Die Marktpreisrisiken stellen mit den Zinsänderungs- und Spreadrisiken, gefolgt von den operationellen Risiken und den Refinanzierungskostenrisiken, die bedeutendsten Risikokategorien dar. Die Marktpreisrisiken resultieren aus dem umfangreichen Depot A der Weberbank. Die Zinsänderungs- und Spreadrisiken werden in der ökonomischen Perspektive abgebildet und betragen zum Stichtag der Risikoinventur 18,0% bzw. 17,4% der Reaktionsgrenze 15. Im Ergebnis der Risikoinventur beläuft sich die Summe aller nicht wesentlichen Risiken auf 2,2 % der Reaktionsgrenze. In jeder Risikoart/-kategorie können Risikokonzentrationen oder das sogenannte Modellrisiko auftreten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese grundsätzlich keine eigenständigen Risikoarten/kategorien darstellen. Dennoch werden sie in die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse der Weberbank einbezogen, da sie auf andere Risikoarten/-kategorien negativ wirken können. Das Modellrisiko definiert die Gefahr, dass einerseits das zur Risikomessung verwendete Modell grundsätzlich die Realität nur eingeschränkt oder falsch abbildet bzw. andererseits Daten, Annahmen oder Schätzverfahren des verwendeten Modells falsch, fehlerhaft, ungeeignet, unsachgemäß oder nicht mehr aktuell sind. Die Modellrisiken werden im Risikosteuerungs- und -controllingprozess durch die kritische Analyse und Validierung der Methoden und Verfahren der Risikomessung angemessen berücksichtigt. Neben Risikopositionen gegenüber Einzeladressen, die allein aufgrund ihrer Größe eine Risikokonzentration darstellen, können Risikokonzentrationen sowohl durch den Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb einer Risikoart ("Intra-Risikokonzentrationen") entstehen, als auch durch den Gleichlauf von Risikopositionen über verschiedene Risikoarten hinweg. Dies kann durch gemeinsame Risikofaktoren oder durch Interaktionen verschiedener Risikofaktoren unterschiedlicher Risikoarten ("Inter- Risikokonzentrationen") der Fall sein. Die Weberbank hat folgende Risikokonzentrationen festgestellt:
Die Risikokonzentration bei Kreditinstituten begründet sich durch den hohen Bestand an Financials 16 innerhalb der Eigenanlagen der Weberbank. Die Risikokonzentration im Grundstücks- und Wohnungswesen besteht im Kundenkreditportfolio aufgrund des hohen Anteils an Immobilienkrediten, die wiederum eine hohe Besicherung aufweisen.
15 In 2024 wurde die bisherige
Bemessungsgröße Risikodeckungspotenzial durch
die Reaktionsgrenze abgelöst
Risikokonzentrationen bei den Marktpreisrisiken liegen in den Spreadklassen Covered Bonds (deutsche Pfandbriefe), Financials Rating A und BBB und Corporates Rating BBB begründet. Weitere Risikokonzentrationen bestehen beim Zinsänderungsrisiko in den Laufzeitbändern mit den Fälligkeiten in den Jahren 2025, 2027 und ab 2034. Die Risikokonzentration in der Branche Kreditinstitute zieht auch eine risikoartenübergreifende Risikokonzentration nach sich. Zusätzlich tragen die Kreditinstitute (Financials) einen maßgeblichen Anteil zum Spreadrisiko bei. Im Liquiditätsrisiko besteht eine Risikokonzentration hinsichtlich des Anteils an Sichteinlagen bei der Refinanzierung. Die Risikokonzentrationen werden als beherrschbar eingestuft. Zur Begrenzung hat die Weberbank u. a. Vorgaben im Rahmen der Neukreditvergabe, bei Strukturlimiten sowie Notfallpläne, Service Level Agreements sowie einer zentralen Dienstleistersteuerung beim operationellen Risiko getroffen. Zur Begrenzung des Spreadrisikos bestehen in der Weberbank Obergrenzen für verschiedene Assetklassen, die im Einklang mit der Risikotragfähigkeit stehen. Die Ertragskonzentration im Wertpapiergeschäft mit Kunden liegt in dem hohen Ertragsanteil der Vermögensverwaltung als wesentliches Geschäftsfeld der Weberbank begründet. Die Weberbank hat im Rahmen ihrer Risikoinventur 2024 die Nachhaltigkeitsrisiken qualitativ und soweit möglich quantitativ in der Nachhaltigkeitsrisikoinventur gewürdigt. Die identifizierten Risikotreiber in den Dimensionen E (Umwelt), S (Soziales) und G (Unternehmensführung) in der Weberbank haben keine Relevanz auf die darunterliegenden Risikokategorien. Risikokonzentrationen hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken sind anhand der o. g. Betroffenheiten nicht erkennbar. Somit sind in den Betrachtungen zu den Nachhaltigkeitsrisiken keine Anzeichen erkennbar, die die Einschätzung der bestehenden Risikoarten und Risikokonzentrationen verändert. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten hat die Weberbank Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Diese Indikatoren werden regelmäßig überwacht und reportet. Bei den Risiken, deren Effekte sich in anderen Risikoarten widerspiegeln, handelt es sich um das Strategische Risiko, das Reputationsrisiko und das Nachhaltigkeitsrisiko. Diese werden in der Weberbank als nicht wesentlich aus Sicht des Strategie- und Planungszeitraums eingestuft. 3.2.2 Risikotragfähigkeit und Stresstests Die Risikotragfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit der Weberbank, die Risiken des Bankgeschäfts durch die vorhandenen Mittel zu decken. Für den Fall, dass Risiken schlagend werden, sollen die entstehenden Verluste aufgefangen werden können. Dazu werden dem RDP die wesentlichen Risiken gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist in zwei Perspektiven sicherzustellen. Ökonomische Perspektive Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Der Aufbau des Limitsystems erfolgt ausgehend vom RDP, welches sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzt:
Die Weberbank ermittelte zum 31. Dezember 2024 ein ökonomisches RDP von 233,2 Mio. EUR. Dieses RDP kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Eine wesentliche Ursache dafür ist die Schwankung des Zinsniveaus, das zur Bewertung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten herangezogen wird. Um Schwankungen des RDP in einem vertretbaren Rahmen wirken zu lassen, hat die Weberbank eine Reaktionsgrenze von 150,0 Mio. EUR definiert. Eine Schwankung des RDP oberhalb der Reaktionsgrenze bedingt keine Reaktion. Erst bei einem Unterschreiten der Reaktionsgrenze ist über eventuelle Maßnahmen zu entscheiden. Das unter Berücksichtigung der Reaktionsgrenze und eines Puffers für nicht wesentliche Risiken festgelegte Gesamtlimit von 135,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Dabei nutzen die Limite für die wesentlichen Risikoarten das Gesamtlimit nicht vollständig aus. Das freie RTF-Limit beträgt zum Bilanzstichtag 26,3 Mio. EUR. Gemäß einer konzernrechtlichen Anweisung darf die Summe der Teillimite, die für die wesentlichen Risiken in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit eingeräumt werden, den Betrag von 110 Mio. EUR in der Weberbank nicht übersteigen. Diese Vorgabe dient der Erfüllung der Anforderung der MaRisk AT 4.5 Tz. 3, wonach die Risikotragfähigkeit auf Institutsgruppenebene durch die Konzernmutter laufend sicherzustellen ist. Erhöhungen der Summe der Teillimite sind möglich, sie bedürfen aber der ausdrücklichen Zustimmung des Konzernvorstandes. Bis zur Obergrenze gemäß der aktuellen konzernrechtlichen Anweisung in Höhe von 110,0 Mio. EUR besteht zum Bilanzstichtag ein freies Limit in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken, mit Ausnahme des Limits für das Refinanzierungskostenrisiko. Das Refinanzierungskostenrisiko ist ab dem 4. Quartal 2024 wesentlich und in der Risikotragfähigkeit erstmals zum 31. Dezember 2024 berücksichtigt. Das Limit wurde initial auf 13,0 Mio. EUR festgesetzt, welches zum Stichtag mit einem Risikowert von 14,2 Mio. EUR überschritten (Auslastung 109%) wurde. Dies ist insbesondere durch den unerwartet hohen Zufluss von 90,7 Mio. EUR bei den Giro- und Tagesgeldeinlagen im Dezember zu erklären. Die Limitüberschreitung wird bis zum nächsten Berichtsstichtag 31. März 2025 zurückgeführt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9% und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt, d. h. es erfolgt hier eine additive Betrachtung. Normative Perspektive Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Weberbank. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter mehrjähriger Kapitalplanungsprozess. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 17 -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Die Weberbank hat folgende adverse Szenarien in der normativen Perspektive herangezogen:
Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive stellt sich auf Basis der zum 30. September 2024 durchgeführten Mittelfristplanung bis 2028 wie folgt dar 18 :
Für den betrachteten Zeitraum von vier Jahren können die aufsichtlichen bzw. strategischen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Die Weberbank möchte die aufsichtlichen Anforderungen (ORC+P2G) 19 zuzüglich eines hausindividuellen Puffers von 1,0 % strategisch sicherstellen. In adversen Szenarien ist immer die aufsichtliche Mindesteigenmittelanforderung (8 %) zzgl. der SREP-Anforderung (TSCR) 20 einzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung der aufsichtlichen Anforderungen/Erwartungen in adversen Szenarien sind Handlungsoptionen zur Wiederherstellung der Einhaltung aller Anforderungen und Zielgrößen aufzuzeigen, die bei Eintritt des adversen Szenarios eingeleitet werden könnten. Das schlechteste adverse Szenario ist das Stagflationsszenario (schwerer konjunktureller Abschwung mit Zinsanstieg). In diesem sinkt die Gesamtkapitalquote in der Weberbank bis auf 17,1 % in 2027 und 2028. Damit wird trotzdem die strategische Gesamtkapitalquote von 16,7 % eingehalten. Neben den adversen Szenarien führt die Weberbank jährlich inverse Stresstests in der normativen Perspektive durch. Beim inversen Stresstest werden explizit Szenarien gesucht, die die Fortführung des ursprünglichen Geschäftsmodells gefährden könnten. Die der Risikotragfähigkeit zugrunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden je Risikoart jährlich kritisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Validierung wird zentral durch die S-Rating und Risikosysteme GmbH (im Weiteren SR), aus der sich auch Maßnahmen für die Institute ergeben können, und dezentral in der Weberbank durchgeführt.
18 Werte jeweils zum 31.12. jeden Jahres
Entsprechende Validierungshandlungen werden turnusgemäß und bei Vorlage von ad-hoc Indikatoren anlassbezogen durchgeführt. Stresstests Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Im konzernweiten Stresstestkonzept sind folgende risikoartenübergreifende Stressszenarien festgelegt:
Den größten Einfluss unter den Stresstests hat am Bilanzstichtag das Szenario 1. Das verbleibende RDP läge hier bei 178,9 Mio. EUR und würde um 28,9 Mio. EUR über der Reaktionsgrenze liegen. Die Risiken der ökonomischen Risikotragfähigkeit wären nach dem Eintritt des Stressfalls weiterhin abgedeckt. Die aktuell vergebenen Teil-Limite wären nicht gefährdet, das Gesamtrisikolimit müsste nicht verändert werden. Den geringsten Einfluss unter den Stresstests hat am Bilanzstichtag das Szenario 3. Das verbleibende RDP läge hier bei 203,1 Mio. EUR und würde um 53,1 Mio. EUR über der Reaktionsgrenze liegen. Die Risiken der ökonomischen Risikotragfähigkeit wären nach dem Eintritt des Stressfalls weiterhin abgedeckt. Die aktuell vergebenen Teil-Limite wären nicht gefährdet, das Gesamtrisikolimit müsste nicht verändert werden. Die festgelegten inversen Stresstests zu den Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditätsrisiken und Operationellen Risiken führt die Weberbank jährlich in der ökonomischen Perspektive durch. Der Grundgedanke der inversen Stresstests ist, dass eine bestimmte Höhe des ökonomischen RDP notwendig ist, um nach Eintritt eines Stressereignisses das eigene Geschäftsmodell noch fortführen zu können. Zum Vergleich, die ökonomische RTF hat das Ziel des Gläubigerschutzes und nicht die Fortführung des Geschäftsmodells. Die Weberbank hat die Ergebnisse der Stresstestberechnungen regelmäßig kritisch reflektiert. Handlungsbedarf ergab sich in 2024 nicht. 3.2.3 Risikoreporting Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht inklusive ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken als auch zum notwendigen Handlungsbedarf. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Das Risikoreporting beinhaltet eine umfassende Darstellung der Risikosituation durch ein entsprechendes Berichtswesen, wie nachfolgende Übersicht aufzeigt:
Im Rahmen des regelmäßigen Risikoreportings werden auch Abweichungen von der Risikostrategie bewertet und bei Bedarf Handlungsmaßnahmen vorgeschlagen. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden unverzüglich ("ad-hoc") an den Vorstand, Aufsichtsrat, die zuständigen Entscheidungsträger relevanter Fachbereiche sowie die Interne Revision weitergeleitet, so dass geeignete Maßnahmen bzw. Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können. Der Aufsichtsrat der Weberbank wird vierteljährlich oder anlassbezogen über die Risikosituation schriftlich informiert. Darüber hinaus wird mit ihm jährlich die Risikostrategie erörtert. 3.2.4 Risikosteuerung Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Sie ist dem Überwachungsvorstand unterstellt. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. In der Weberbank obliegt dem Bereich Controlling die Wahrnehmung der Risikocontrolling-Funktion gem. MaRisk AT 4.4.1. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion wird durch den Generalbevollmächtigten der Weberbank, der zugleich die Verantwortung für den Bereich Controlling übernimmt, ausgeübt. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Weberbank wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die MaRisk-Compliance-Funktion gemäß AT 4.4.2 ist an die Konzernmutter ausgelagert. Sie berichtet unmittelbar an den Vorstand der Weberbank. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Die Interne Revision ist an die Konzernmutter ausgelagert. Sie berichtet unmittelbar an den Vorstand und gewährleistet die prozessunabhängige Prüfung des Risikomanagementsystems. Nach AT 9, Tz. 10 der MaRisk hat die Weberbank eine Revisionsbeauftragte benannt, die unmittelbar an den Vorstand der Weberbank berichtet. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu- Produkt-Prozess; NPP) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 3.2.5 Risikokontrolle Im Rahmen einer Risikokontrolle werden die aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz und Effektivität geprüft und ggf. erneute Handlungen im Risikomanagementprozess her-beigeführt. 2024 wurden keine risikomindernden Maßnahmen ergriffen. Die Limitüberschreitung beim Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Risikotragfähigkeit zum Bilanzstichtag wird bis zum nächsten Berichtsstichtag 31. März 2025 zurückgeführt. 3.3 Risikoarten in der Weberbank 3.3.1 Adressenrisiko Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kunden- und Eigengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat- und Firmenkunden, Kreditinstitute (Interbanken), Länder und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Anlageschwerpunkt bei den Eigenanlagen der Weberbank ist Deutschland. Außerhalb von Deutschland beträgt der Anteil je einzelnem Land weniger als 4 % des Gesamtportfolios. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mit-Hilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung in der Risikotragfähigkeit additiv, d.h. ein Verzicht auf Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft. 3.3.1.1 Adressenrisiken im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und - einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Eine Risikoabschirmung erfolgt in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen sowie als Rückstellungen. Zusätzlich hat die Weberbank weitere Risikovorsorge u.a. als Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB gebildet. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die in der Risikostrategie definierte Ausrichtung auf Kreditnehmer mit sehr guten und guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten wird in der nachfolgenden Übersicht zum Kundenkreditgeschäft per 31.12.2024 dargestellt. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Nach Segmenten und Ratingstruktur:
Nach Branchen:
* durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit
(volumengewichtet)
Hinweis: Übrige beinhalten auch adressenrisikorelevante Hauptbuchkonten Quelle: Kreditrisikobericht / Angaben in Mio. EUR Die Branchenstruktur im Kundenkreditportfolio zeigt einen Schwerpunkt beim Grundstücks- und Wohnungswesen sowie bei Privatkunden. Innerhalb des Kundenkreditportfolios stellt die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen zum Bilanzstichtag mit einem Anteil von 52,1 % eine Risikokonzentrationen dar. Im klassischen Kundenkreditgeschäft machen die Engagements mit einem Volumen > 1 Mio. EUR einen Anteil von 70,9% des gesamten Kundenkreditgeschäftes aus und weisen somit auf bestehende Risikokonzentrationen hin. Das Kundenportfolio wird geschäftsmodellimmanent von größeren Krediten bestimmt, die gleichzeitig eine hohe Besicherung und somit ein deutlich reduziertes Risiko aufweisen. Das Länderrisiko ist für die Weberbank von untergeordneter Bedeutung. Den Hauptanteil an den bewerteten Sicherheiten machen die wohnwirtschaftlichen Grundpfandrechte mit 86,9 % aus, welche als Sicherheitenart das Kundenkreditportfolio prägen. Diesem Anteil liegt aufgrund der Eigenschaft der Wohnwirtschaftlichkeit ein diversifiziertes Portfolio zu Grunde. Es wird keine Risikokonzentration gesehen. Die weiteren Sicherheitenarten weisen eine granulare Struktur auf. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kundenkreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen entsprechend dem Geschäftsmodell gut diversifiziert ist. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Die Risikovorsorge stellt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
* einschl. Rückstellungen für PWB
Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. 3.3.1.2 Adressenrisiken im Eigengeschäft / in Eigenanlagen Das Adressenrisiko im Eigengeschäft und in den Eigenanlagen umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Zudem gibt es das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung des Eigengeschäfts und der Eigenanlagen erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Risiken aus dem Spezialfonds werden im Rahmen der Risikomanagementprozesse im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikoarten und -kategorien einbezogen. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigenanlagen umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.482,0 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen, Schuldscheindarlehen sowie ein Master- Spezialfonds. Dabei zeigt sich die nachfolgende Ratingverteilung: Eigenhandel
Ein wesentlicher Teil des Eigengeschäftes sind Forderungen an Landesbanken, welche sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation ergibt. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Emittenten- und Kontrahentenrisiken (einschließlich Länderrisiken) im Handelsgeschäft werden durch eine Auswahl der Vertragspartner unter Verwendung externer Ratings und eigener interner Risikoeinschätzungen über Volumenlimite begrenzt. Die Überwachung der Adressenrisiken bei den Eigenhandelsgeschäften erfolgt in einer vom Handel bzw. Markt unabhängigen Stelle im Bereich "Aktivanalyse" der Sparkasse als Geschäftsbesorgung. 3.3.2 Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Als wesentliche Risikofaktoren gelten hier Zinsen, Spreads und Optionen (explizite wie implizite). Diese werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie bei Wesentlichkeit abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf Rechte, die innerhalb von Produkten vorhanden sind. Im Kundengeschäft können dies beispielsweise Sondertilgungsrechte bei Darlehen sein. Im Eigengeschäft können implizite Optionen z. B. in strukturierten Anleihen enthalten sein. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss (ALCO) 21 hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 3.3.2.1 Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko (Marktpreisrisiko aus Zinsen) wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Es werden alle zinstragenden Positionen betrachtet. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionenbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird der Zinsrisikokoeffizient (Barwertveränderung bei +200 Bp Zinsshift) verwendet. Um die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch auf Gruppenebene zu begrenzen, hat die Konzernmutter der Weberbank eine Zinsrisikoquote von 3,75 % vorgegeben, welche sich aus dem Verhältnis der negativen Barwertänderung (+200 Bp Zinsshift) um Gesamtrisikobetrag gemäß CRR ergibt und nicht überschritten werden soll. Die Vorgaben zur Zinsrisikoquote konnten 2024 eingehalten werden. Eine Berücksichtigung der impliziten Optionen im Zinsänderungsrisiko erfolgt entweder durch die Einbeziehung in den Zahlungsstrom der betroffenen Positionen oder im Rahmen der Strukturszenarien. Implizite Optionen sind in der Weberbank im Kundengeschäft in den Produkten Darlehen (Sondertilgungsrechte) und innerhalb der Eigenanlagen (Spezialfonds) vorhanden. Die Weberbank war im Berichtsjahr kein Institut mit erhöhten Zinsänderungsrisiken i.S. des BaFin- Rundschreibens 6/2019 (BA), wie die nachfolgende Grafik zeigt:
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken werden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Zinsswaps zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gemäß IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen. Die Weberbank hat in 2024 keine Zinsswapgeschäfte getätigt. Zum 31. Dezember 2024 besteht in der Weberbank kein Verpflichtungsüberschuss gemäß IDW RS BFA 3 n. F. Die Auswirkungen eines parallelen Aufwärts- und Abwärts-Zinsschocks auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar:
Die Weberbank liegt zum Bilanzstichtag beim Frühwarnindikator Zinsänderungsrisiken gemäß dem BaFin-Rundschreibens 6/2019 unter der 15 %-Schwelle (bezogen auf das Kernkapital), wie nachfolgende Grafik zeigt:
Es besteht eine Risikokonzentration in der Weberbank im Zinsänderungsrisiko aufgrund der eingegangenen Fristentransformation. Das Risiko besteht in steigenden Zinssätzen. Das Zinsänderungsrisiko weist einen Anteil von 11,1% innerhalb der ökonomischen Risikotragfähigkeit zum 31. Dezember 2024 aus und eine Limitauslastung von 25,3%. Im Zuge der Veröffentlichung der Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting am 24. April 2024 wurde eine umfassende Harmonisierung der Meldepflichten zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vollzogen. Diese umfasst auch Angaben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB). Hierzu sind zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen ab dem 30. September 2024 die sogenannten IRRBB-Szenarien zu ermitteln. Die DelVO 2024/856 für die aufsichtlichen Schockszenarien beschreibt Verfahren zur Ermittlung eines deutlichen Rückgangs des ökonomischen Kapitals (EVE - Economic Value of Equity) sowie des Nettozinsertrags (NII - Net Interest Income), welche zur Identifikation von Kreditinstituten mit erhöhten Zinsänderungsrisiken herangezogen werden. Diese sog. Ausreißertests beinhalten sowohl barwertige Szenariorechnungen ("SOT 22 on EVE" zur Ermittlung der Veränderung des ökonomischen Werts des Eigenkapitals) als auch die GuV-orientierte Sicht auf das Institut ("SOT on NII", bezogen auf die Veränderungen der Nettozinserträge). In der wertorientierten Perspektive wird das Ergebnis aus dem Vergleich der sechs währungsabhängigen Zinsschockszenarien mit dem Ausgangsbarwert ins Verhältnis zum Kernkapital des Instituts gesetzt und dem Schwellenwert (Verringerung von mehr als 15%) gegenübergestellt. Die wertorientierten Szenarien lösen die bisherigen Szenarien zum Zinsrisikokoeffizienten inkl. der Szenarien zum Frühwarnindikator gemäß BaFin-Rundschreiben 06/2019 ab. Die Limitierung und die Ausgestaltung der Szenarien (Verringerung von mehr als 15%) bleiben hierbei unverändert. Für die ertragsorientierte Perspektive wird der Nettozinsertrag (ohne Marktwerteffekte) aus den beiden währungsabhängigen Zinsschockszenarien "paralleler Aufwärtsschock" sowie "paralleler Abwärtsschock" mit einem Basisszenario gleichbleibender Zinsen verglichen. Das Ergebnis ist wiederum ins Verhältnis zum Kernkapital zu setzen und anschließend dem dortigen Schwellenwert (Verringerung von mehr als 5%) gegenüberzustellen. In der ertragsorientierten Sicht prognostiziert die Weberbank die Entwicklung der Zinsspanne und die zinsindizierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage der IRRBB-Szenarien aus der entsprechenden EBA-Guideline sowie verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die ggf. zeitverzögerten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum 3. Folgejahr zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) werden leicht sinkende Zinsen zugrunde gelegt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt im schlechtesten simulierten Szenario die Ertragsdifferenz aus Zinsspannenrisiko und zinsindiziertem Abschreibungsrisiko für das Geschäftsjahr 2024 rund. 19 Mio. EUR. 3.3.2.2 Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der im Spreadrisiko betrachtete Spread setzt sich aus einem Credit Spread und einem Marktliquiditätsspread zusammen. Eine Trennung in die beiden Komponenten ist nicht sinnvoll möglich. Das Risiko aus einer Veränderung des eigenen (passivischen) Spread eines Institutes wird nicht dem Spreadrisiko, sondern dem Refinanzierungskostenrisiko innerhalb des Liquiditätsrisikos zugeordnet. Risiken aus Veränderungen des Ratings bzw. der Bonität eines Emittenten oder Kontrahenten und den daraus folgenden Spreadausweitungen werden dem Adressenrisiko Eigengeschäfte zugeordnet. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Spreadrisiko stellt mit einem Anteil von 30,9% innerhalb der ökonomischen Risikotragfähigkeit das größte Risiko zum 31. Dezember 2024 dar. Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen Deutsche Pfandbriefe, Bankschuldverschreibungen A, Bankschuldverschreibungen BBB, Corporates BBB. Die Risikokonzentrationen bei den guten und sehr guten Bonitäten (Investment Grade) werden bewusst eingegangen. Die Weberbank hat in ihrer Risikostrategie bonitätsabhängige Obergrenzen je Assetklasse sowie Limite für Einzeladressen festgelegt. 3.3.3 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Marktliquiditätsrisiko wird über Abschläge beim Liquiditätsdeckungspotenzial (im Folgenden kurz "LDP" genannt) berücksichtigt. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko ist unabhängig von der Betrachtung in der normativen bzw. ökonomischen Perspektive und für die Weberbank wesentlich. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Das Refinanzierungskostenrisiko wird in der Weberbank als wesentlich eingestuft. Die kurzfristige Liquiditätsplanung und -steuerung über Geld- und Kapitalmarktaktivitäten erfolgt operativ im Bereich Treasury der Konzernmutter. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizonts verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Szenario "kombinierter Stress" der Überlebenshorizont (Survival Period - kurz: SVP) mindestens 6 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellenwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2024 stets über der definierten Grenze von 130,0 % bzw. 115,0 %. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Weberbank führt die definierten Stressszenarien "Institut" (als bankinduziertes Szenario), "Markt" (als marktinduziertes Szenario) und "Institut und Markt" (als kombiniertes Szenario) regelmäßig durch. Die interne Vorgabe zur Einhaltung der SVP (> 6 Monate) konnte in der Weberbank sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch zum Bilanzstichtag mit 60 Monaten eingehalten werden. Einlagenkonzentrationen bestehen in der Weberbank durch einen hohen Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen als Hauptrefinanzierungsquelle. Um diese Konzentration zu begrenzen, wird die Größenverteilung des Einlagevolumens überwacht. Das wichtigste Instrument der Weberbank zur Begrenzung bzw. Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos stellt das LDP dar. Neben vorhandenen liquiden Wertpapieren werden die bestehenden Refinanzierungslinien bei der Deutschen Bundesbank aufrechterhalten. Als Mittel der Liquiditätssteuerung können bei Bedarf zusätzliche Sicherheiten in Form von refinanzierungsfähigen Wertpapieren in das Sicherheitendepot bei der Deutschen Bundesbank übertragen werden. Die Kundeneinlagen stellen die maßgebliche Refinanzierungsquelle für die Weberbank dar. Innerhalb des Konzerns werden Refinanzierungsmöglichkeiten zwischen Sparkasse und Weberbank im Rahmen der Limite genutzt. Die Zahlungsfähigkeit der Weberbank war im Geschäftsjahr 2024 jederzeit gegeben. Das Refinanzierungskostenrisiko weist einen Anteil von 23,1% innerhalb der ökonomischen Risikotragfähigkeit zum 31. Dezember 2024 aus und stellt damit das zweitgrößte Risiko dar. 3.3.4 Operationelles Risiko Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. Rechtsrisiken im Sinne der Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen sind Teil des operationellen Risikos. Das Risiko, aufgrund einer geänderten Rechtslage die zukünftige Geschäftstätigkeit umstellen zu müssen, ist nicht als operationelles Risiko zu verstehen. Den operationellen Risiken wird durch eine ex-post und ex-ante Sichtweise und im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen, Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend den festgelegten Anweisungen. Die Begrenzung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien in der Risikolandkarte zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post- Daten eingesetzt. Zum Umgang mit den ermittelten operationellen Risiken nutzt die Weberbank die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung, -transfer und -vermeidung. Die Weberbank nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Weberbank zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk- Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Höhe der eingetretenen Schäden (brutto) beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 216 TEUR (i. Vj. 207 TEUR). Die Weberbank verzeichnete im Berichtsjahr keinen bedeutenden Schadensfall, der eine Ad-hoc-Meldung auslösen würde. Potenzielle Risiko- und Ertragskonzentrationen sind nicht erkennbar. Durch Notfallpläne, Service Level Agreements sowie einer zentralen Dienstleistersteuerung wird den sich aus dem Geschäftsmodell der Weberbank ergebenden Risiken begegnet. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Das operationelle Risiko weist einen Anteil von 22,9% innerhalb der ökonomischen Risikotragfähigkeit zum 31. Dezember 2024 aus und stellt damit das drittgrößte Risiko dar. 3.4 Gesamtbeurteilung der Risikolage Die Weberbank verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2024 bewegten sich die Risiken mit Ausnahme des Refinanzierungskostenrisiko per 31. Dezember 2024 innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 45,5 % unkritisch ausgelastet. Die jeweiligen Teillimite wurden mit Ausnahme des Refinanzierungskostenrisikos eingehalten. Die Limitüberschreitung wird bis zum nächsten Berichtsstichtag 31. März 2025 zurückgeführt. Bis zur Obergrenze gemäß der aktuellen konzernrechtlichen Anweisung Nr. 1 in Höhe von 110,0 Mio. EUR besteht ein freies Limit in Höhe von 1,3 Mio. EUR. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit in der normativen und ökonomischen Perspektive 2024 gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene RDP abgedeckt werden können. Die aufsichtsrechtlich geforderten Kapitalquoten konnten in 2024 eingehalten werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf:
Die aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätskennzahlen konnten in 2024 jederzeit eingehalten werden. Darüber hinaus ist Vorsorge getroffen, um außerplanmäßige Liquiditätsabflüsse abdecken zu können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch weitere regulatorische Verschärfungen, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Abschreibungen Eigenanlagen) sowie im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur in Verbindung mit weiter steigenden geopolitischen Risiken. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen (u.a. Umsetzung CRR III ab 2025) und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig aufgrund weiterer möglicher Gewinnthesaurierungen mit keinen Einschränkungen in der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.
Berlin, 07. März 2025 Klaus Siegers Wolfgang Harth Anhang zum Jahresabschluss 2024der Weberbank Actiengesellschaft0. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Weberbank Actiengesellschaft wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Weberbank Actiengesellschaft ist zu 100 % ein Tochterunternehmen der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam stellt einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf, in die die Weberbank Actiengesellschaft einbezogen wird (kleinster und größter Kreis). Mit der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (EAV). I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). Forderungen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurden mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlusts über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats-Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für Eventualverbindlichkeiten und offene Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Ausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde zum Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestands nach Kreditausreichung analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monats- Zeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit wieder angenommen werden. Wertpapiere Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Die Wertpapiere sind der Liquiditätsreserve zugeordnet und wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren, die nicht Bestandteil von Bewertungseinheiten sind, wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund ihrer Einstufung als illiquide Wertpapiere im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei dem im Bestand gehaltenen Spezial-Investmentfonds ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards Bilanzierung von Software beim Anwender (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten Immaterielle Anlagewerte ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude und Gebäudebestandteile des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip unter Beachtung der Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Gehaltssteigerungen von 2,75 %, der Rentensteigerungen von 2,50 % sowie eines Fluktuationsabschlages von 4,50 % ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,90 %. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 veröffentlichten Zinssatz von 1,90 % ergaben sich somit keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Weberbank. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Erfolge aus Zinseffekten der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst. Ein bestehendes Contractual Trust Arrangement (CTA) wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den betreffenden Verpflichtungen aus Pensionen verrechnet. Der sich ergebende passivische Überhang in Höhe von 4.955 TEUR wurde unter dem Bilanzposten Passiva 7a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bilanziert. Rückstellungen für Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend den Regelungen der IDW-Stellungnahme IDW RS HFA 3 vom 19.06.2013 unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Gehaltssteigerungen von 2,75 % ermittelt und mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 3 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen beträgt 1,49 %. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 veröffentlichten Zinssatz von 1,48 % ergaben sich somit nur unwesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Weberbank. Ein bestehendes Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB teilweise mit den betreffenden Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen verrechnet. Der sich ergebende passivische Überhang wurde unter dem Bilanzposten Passiva 7c) Andere Rückstellungen bilanziert. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Wertguthaben wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt und mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Verpflichtungen aus Wertguthaben beträgt 1,96 %. Im Vergleich zu dem von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 veröffentlichten Zinssatz von 1,96 % ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Weberbank. Ein bestehendes Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vollständig mit den betreffenden Verpflichtungen aus Wertguthaben verrechnet. Andere sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Dabei wurden Wesentlichkeitsaspekte berücksichtigt. Bei Restlaufzeiten über einem Jahr und zehn Jahren wurden Zinssätze zwischen 1,42 % und 1,74 % verwendet. Im Vergleich zu den von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 veröffentlichten Zinssätzen von 1,48 % und 1,79 % ergaben sich unwesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Weberbank. Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand und im Zinsergebnis erfasst. Erfolge aus Zinseffekten der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst. Fonds für allgemeine Bankrisiken Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Strukturierte Finanzinstrumente Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Darlehen mit Sondertilgungsrechten der Kunden) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. Derivative Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands und verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Weberbank wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Weberbank zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2024 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 340h i. v. m. § 256a HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB liegt vor, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung gegeben ist. Auf ausländische Währungen lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in voller Höhe in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung von besonders gedeckten Vermögensgegenständen und Schulden wurden vollständig erfolgswirksam vereinnahmt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen wurden, sind saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen worden. II. Erläuterungen zur Jahresbilanz Aktivseite: Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute In diesem Posten sind enthalten:
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die Weberbank hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10,00 % der Anteile:
Das dargestellte Investmentvermögen unterlag zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Posten 12: Sachanlagen
Anlagenspiegel *
Passivseite: Posten 5: Sonstige Verbindlichkeiten In diesem Posten sind enthalten:
Posten 7: Rückstellungen Die Weberbank hat ihre bestehenden Pensionsverpflichtungen weitestgehend auf die pauschal dotierte Gruppenunterstützungskasse der Weberbank e. V., Dortmund (GKW) übertragen. Zum Übertragungszeitpunkt verblieb bei der Weberbank eine Pensionsrückstellung in Höhe von 15.373 TEUR, die nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vollständig mit einem zugunsten der Pensionsberechtigten bestehenden Contractual Trust Arrangement (CTA) in gleicher Höhe verrechnet wurde. Die Anschaffungskosten und der Zeitwert des CTA betragen unverändert 15.373 TEUR. Im Zuge dieser Übertragung wurde von dem Wahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und auf die Bildung weiterer mittelbarer Pensionsrückstellungen verzichtet. Die nicht bilanzierte Unterdeckung aus den mittelbaren Pensionsverpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag 20.217 TEUR. Der Teil der Versorgungsverpflichtungen, der die Höchstgrenzen nach § 2 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung überschreitet (sog. 88/8/4%-Regel), wird gemäß § 12 Abs. 4 der Satzung der GKW von dieser nicht erbracht und verbleibt als Direktzusage in der Weberbank. Die Höhe dieser unmittelbaren Verpflichtungen beläuft sich auf 5.431 TEUR. Hiervon wurden 476 TEUR nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vollständig mit einem zugunsten der Pensionsberechtigten bestehenden CTA in gleicher Höhe verrechnet. Die Anschaffungskosten und der Zeitwert des CTA betragen unverändert 476 TEUR. Der Wertansatz der unmittelbaren Verpflichtungen in Höhe von 5.431 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen 5.335 TEUR. Hieraus ergibt sich Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB in Höhe von -96 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht auf Grund des EAV nicht. Mit den Rückstellungen der Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen in Höhe von 66 TEUR wurde ein Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 45 TEUR verrechnet. Mit den Rückstellungen der Verpflichtungen aus Wertguthaben in Höhe von 330 TEUR wurde ein Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 330 TEUR verrechnet. Posten 12: Eigenkapital Das Grundkapital beträgt unverändert 124.500 TEUR, die Kapitalrücklage 19.376 TEUR. Das Grundkapital ist in 124.500.000 Stück auf den Namen lautende Aktien eingeteilt. Die gesetzliche Rücklage beträgt weiterhin 922 TEUR. Mehrere Posten betreffende Angaben:
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen: Die Weberbank ist der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen angeschlossen. Das Sicherungssystem besteht unter dem Dach des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e.V. (DSGV) organisatorisch aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds
Zwischen diesen Teilfonds besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu der Obergrenze gemäß § 8 Abs. 1 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt werden. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Das Vermögen des Landesbanken-Teilfonds gliedert sich in zwei separate Teilvermögen (Einheitlicher Stützungsfonds und Zusatzfonds). Die Mittel für die Teilvermögen werden von den Mitgliedern durch Beitragszahlungen erbracht. Die individuelle Zielausstattung für den Einheitlichen Stützungsfonds gemäß § 17 Abs. 2 EinSiG wurde mit der Beitragszahlung bis zum 3. Juli 2024 auf der Basis von Marktwerten erreicht. Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 den Zusatzfonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Artikel 113 Abs. 7 CRR nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den Zusatzfonds belaufen sich am Bilanzstichtag, ausgehend von einer Indikation für das individuelle Zielvolumen des Zusatzfonds auf Basis des Stichtags 31.12.2023, auf insgesamt 6.554 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens im Jahr 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Noch nicht abgewickelte Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Der Bestand an noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumenten setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
1) Positive und negative Zeitwerte enthalten
keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price).
Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte (Clean-Value) als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei fanden die Swap- Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden. Restlaufzeitengliederung Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von 4.911 TEUR enthalten. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Posten 5: Provisionserträge Unter diesem Posten werden u. a. Provisionen für an Dritte erbrachte Dienstleistungen ausgewiesen. Diese betreffen insbesondere die Verwaltung und Vermittlung von Wertpapiergeschäften. Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge In diesem Posten sind Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen für die verlustfreie Bewertung zinsbezogener Geschäfte des Bankbuchs (IDW RS BFA 3) in Höhe von 3.350 TEUR enthalten. IV. Sonstige Angaben Den Organen der Weberbank Actiengesellschaft gehören an: Aufsichtsrat: Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglieder
Vorstand: Vorsitzender Klaus Siegers Mitglied Wolfgang Harth Herr Klaus Siegers war bis zum 30.06.2024 Mitglied im Aufsichtsrat der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA, Berlin. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.117 TEUR gewährt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 76 TEUR. An frühere Mitglieder des Vorstandes wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 174 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes und für ihre Hinterbliebenen betrugen zum Zeitpunkt der Auslagerung 2.655 TEUR. Nach Auslagerung der Pensionen auf die Gruppenunterstützungskasse der Weberbank e. V. wurde auf die Bildung weiterer Rückstellungen in Höhe von 1.242 TEUR verzichtet. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite sowie eingegangene Haftungsverhältnisse in Höhe von 1 TEUR gewährt. Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Im Geschäftsjahr wurden folgende Leistungen von dem Abschlussprüfer erbracht:
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Berlin, 7. März 2025 Klaus Siegers Wolfgang Harth BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Weberbank Actiengesellschaft, Berlin VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Weberbank Actiengesellschaft, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Weberbank Actiengesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU- Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Realisierung der Provisionserträge a) In der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sind unter dem Posten "Provisionserträge" Erträge in Höhe von Mio. EUR 49,0 (45,7 % der gesamten Erträge) enthalten. Die Provisionserträge der Bank resultieren maßgeblich aus den Kerngeschäftsfeldern "Vermögensverwaltung" und "Wertpapiergeschäft" (Mio. EUR 45,8, d.h. 93,5 % der Provisionserträge). Die Provisionserträge basieren auf standardisierten Vermögensverwaltungs- bzw. Depotverträgen mit den Kunden. Die Ermittlung der Provisionserträge im Geschäftsfeld "Vermögensverwaltung" erfolgt überwiegend systemgestützt mittels der Individualsoftware PM1; der Übertrag in das Kernbankensystem OSPlus erfolgt manuell. Im Geschäftsfeld "Wertpapiergeschäft" erfolgt die Erfassung im Wesentlichen vollautomatisiert mittels der Handels- und Abwicklungssysteme. Die Provisionserträge sind aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie die Ertragslage der Bank wesentlich bestimmen. Die Angaben zu den Provisionserträgen sind im Abschnitt III des Anhangs enthalten. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns zunächst ein Verständnis über die Geschäftsorganisation und die implementierten Prozesse für die Berechnung und Abgrenzung der Provisionserträge einschließlich der Kontrollen verschafft. Dabei haben wir die internen Prozesse von der Generierung des Geschäftsvorfalls bis hin zur Buchung der Provisionserträge und für ausgewählte, in die Prozesse integrierte prüfungsrelevante Kontrollen deren Ausgestaltung und Implementierung untersucht und beurteilt. Schließlich haben wir die Wirksamkeit der prüfungsrelevanten Kontrollen für die Provisionserträge unter Berücksichtigung der Geschäftsorganisation und der jeweils verwendeten IT-Systeme getestet. Die generellen IT-Kontrollen der verwendeten IT-Systeme haben wir unter Einbezug unserer IT- Spezialisten geprüft. Ferner haben wir für die Provisionserträge in den Geschäftsfeldern "Vermögensverwaltung" und "Wertpapiergeschäft" analytische Prüfungshandlungen vorgenommen sowie in Stichproben die jeweils zugrunde liegenden Vermögensverwaltungs- bzw. Depotverträge mit den Kunden geprüft. Auf Grundlage der Vertragseinsicht haben wir die zugehörigen Zahlungsflüsse untersucht und die zutreffende Erfassung und Abgrenzung der Provisionserträge nachvollzogen und gewürdigt. Ferner haben wir die Angaben im Anhang auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung oder Vermögensschädigungen) ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Bank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bank vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Bank zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Bank vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Mai 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der Weberbank Actiengesellschaft, Berlin, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Björn Grüneberg.
Berlin, den 7. März 2025 Deloitte
GmbH
Björn Grüneberg, Wirtschaftsprüfer René Borgwardt, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat anhand regelmäßiger Berichte die Entwicklung der Gesellschaft überwacht sowie gemeinsam mit dem Vorstand wichtige Geschäftsvorgänge und die Lage der Bank erörtert. Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sind durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und von ihr mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsausschuss hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat die Feststellung empfohlen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht seinerseits geprüft und ohne Einwendungen gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Aufstellung eines separaten Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen war nicht erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist am 22. März 2024, 18. Juni 2024, 17. September 2024 und am 10. Dezember 2024 zu ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. Der Aufsichtsrat unterhielt 2024 einen Kreditausschuss und einen Prüfungsausschuss.
Berlin, den 25. März 2025 Der Aufsichtsrat Andreas Schulz, Vorsitzender Erklärung zu § 161 AktG Die Weberbank Actiengesellschaft ist kein börsennotiertes Unternehmen im Sinne des § 161 AktG i. V. m. § 3 Abs. 2 AktG. |
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